Negative Erlebnisse mit dem Mustang
- Waldo Jeffers
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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang
Ich bin zwar nicht Haka, aber ich mische mich ein, weil ich kurz und lustig antworten kann:
Es ist ein catch 22
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- Paraffinium
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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang
Mich macht der StPO-Text "wenn eine Straftat begangen worden ist" etwas stutzig. Unter welchen Voraussetzungen ist das Fahren unter Alkohol eine Straftat? Wenn ich völlig unauffällig fahre, vielleicht ein Glas Wein oder zwei Alster (Bier-Limonade-Mix, Radler) getrunken habe, liegt ja höchstens eine Ordnungswidrigkeit vor. Dann dürfte die Polizei also keine Blutentnahme anordnen dürfen. Bei einen Unfall oder wenn ich in Schlangenlinien über die Straße fahre, ist das dann wahrscheinlich etwas anderes...
Meine Heimat ist das Meer, meine Freunde sind die Sterne, über Rio und Shanghai, über Bali und Hawaii. Meine Liebe ist mein Schiff, meine Sehnsucht ist die Ferne, und nur ihnen bleib ich treu, mein Leben lang.
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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang
Eben. Fahren mit mehr als 0,8 pro mille + Zuschlag =1,0 ist eine Straftat, §316 stgb.
Wer an Alkohol gewöhnt ist, sprich ein „Problem“ mit dem zu häufigen und zu intensiven Konsum hat, fährt damit nicht zwingend auffällig, bzw. Erst ab noch höheren Pegeln. Die strafbare Gefährlichkeit setzt aber eben schon bei der Grenze von über 0.8 + Zuschlag ein.
Lehnt man eine Atemalkoholprobe ab, weil man rein gar keinen Alkohol zu sich genommen hat und überzeugt ist, keinerlei Anhaltspunkte für einen Verdacht geliefert zu haben, ordnet der Polizist ohne triftige Begründung nur wegen der Verweigerung eine Blutprobe an und stellt sich dann die Wahrheit der Angabe des Betroffenen 0.0 pro mille heraus, dann wird es spannend, was dann geschieht.
Inder Praxis wird ein erfahrener Polizist irgendeine Auffälligkeit schildern können, die ihn zu seinem Handeln bewegt hat und nie wird es die Renitenz des Angehaltenen gewesen sein.
Wer an Alkohol gewöhnt ist, sprich ein „Problem“ mit dem zu häufigen und zu intensiven Konsum hat, fährt damit nicht zwingend auffällig, bzw. Erst ab noch höheren Pegeln. Die strafbare Gefährlichkeit setzt aber eben schon bei der Grenze von über 0.8 + Zuschlag ein.
Lehnt man eine Atemalkoholprobe ab, weil man rein gar keinen Alkohol zu sich genommen hat und überzeugt ist, keinerlei Anhaltspunkte für einen Verdacht geliefert zu haben, ordnet der Polizist ohne triftige Begründung nur wegen der Verweigerung eine Blutprobe an und stellt sich dann die Wahrheit der Angabe des Betroffenen 0.0 pro mille heraus, dann wird es spannend, was dann geschieht.
Inder Praxis wird ein erfahrener Polizist irgendeine Auffälligkeit schildern können, die ihn zu seinem Handeln bewegt hat und nie wird es die Renitenz des Angehaltenen gewesen sein.
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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang
Hallo Robert,Paraffinium hat geschrieben:Mich macht der StPO-Text "wenn eine Straftat begangen worden ist" etwas stutzig. Unter welchen Voraussetzungen ist das Fahren unter Alkohol eine Straftat? Wenn ich völlig unauffällig fahre, vielleicht ein Glas Wein oder zwei Alster (Bier-Limonade-Mix, Radler) getrunken habe, liegt ja höchstens eine Ordnungswidrigkeit vor. Dann dürfte die Polizei also keine Blutentnahme anordnen dürfen. Bei einen Unfall oder wenn ich in Schlangenlinien über die Straße fahre, ist das dann wahrscheinlich etwas anderes...
die Straftaten sind die im neuen Satz 2 geregelten Delikte:
§ 315a Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 und 3 - Gefährdung des Bahn-, Schiffs- und Luftverkehrs
§ 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, Absatz 2 und 3 - Gefährdung des Straßenverkehrs
§ 316 des Strafgesetzbuchs - Trunkenheit im Verkehr
Im Übrigen hat Waldo Jeffers die Praxis ja schon geschildert oder hat er persönliche Erfahrungen
Fahrerische Grüße
HaKa
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- Waldo Jeffers
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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang
Dummer ScherzHaKa hat geschrieben: oder hat er persönliche Erfahrungen
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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang
Aber das spannende ist doch nicht die Blasmusik bei 0.0 Promille.
Wie sieht es aus, wenn man sagt: ich habe 0,1 L Wein / 0,2 l Bier getrunken. Also ich gebe zu, etwas getrunken zu haben, aber es ist nur ganz wenig. "Früher" (vor ca. 20 Jahren) durfte ich dann auch schon mal weiterfahren, ich denke heute MUSS man blasen, wenn man "irgendeinen" Konsum bestätigt, richtig?
Wie sieht es aus, wenn man sagt: ich habe 0,1 L Wein / 0,2 l Bier getrunken. Also ich gebe zu, etwas getrunken zu haben, aber es ist nur ganz wenig. "Früher" (vor ca. 20 Jahren) durfte ich dann auch schon mal weiterfahren, ich denke heute MUSS man blasen, wenn man "irgendeinen" Konsum bestätigt, richtig?
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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang
Kenne ich. Früher nach der Spätschicht noch was vom Griechen mittgenommen.Mr. Zero hat geschrieben:Aber das spannende ist doch nicht die Blasmusik bei 0.0 Promille.
Wie sieht es aus, wenn man sagt: ich habe 0,1 L Wein / 0,2 l Bier getrunken. Also ich gebe zu, etwas getrunken zu haben, aber es ist nur ganz wenig. "Früher" (vor ca. 20 Jahren) durfte ich dann auch schon mal weiterfahren, ich denke heute MUSS man blasen, wenn man "irgendeinen" Konsum bestätigt, richtig?
Kontrolle -- habe sie was getrunken -- ja einen Ouzo ( Verpackung vom Essen war zu sehen und zu richen ) --- hauchen sie mich mal an ---- Danke ,gute Weiterfahrt.
Das waren noch Zeiten.
Gruß Hady
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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang
Man muß bei Fragen ja keine Angaben machen.... Ist manchmal sicher sinnvoll.hady hat geschrieben:Kenne ich. Früher nach der Spätschicht noch was vom Griechen mittgenommen.Mr. Zero hat geschrieben:Aber das spannende ist doch nicht die Blasmusik bei 0.0 Promille.
Wie sieht es aus, wenn man sagt: ich habe 0,1 L Wein / 0,2 l Bier getrunken. Also ich gebe zu, etwas getrunken zu haben, aber es ist nur ganz wenig. "Früher" (vor ca. 20 Jahren) durfte ich dann auch schon mal weiterfahren, ich denke heute MUSS man blasen, wenn man "irgendeinen" Konsum bestätigt, richtig?
Kontrolle -- habe sie was getrunken -- ja einen Ouzo ( Verpackung vom Essen war zu sehen und zu richen ) --- hauchen sie mich mal an ---- Danke ,gute Weiterfahrt.
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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang
@Haka
Rätst du uns zur Einwilligung in den freiwilligen Atemalkoholtest?
M.E. ist die Ergänzung im 81a keine Erleichterung für die Polizei sondern eher eine Klarstellung der Rechtspraxis.
Das war bei Verdacht auf Alkohol- und Drogenkonsum im Straßenverkehr schon immer gängige Praxis (es mag da örtliche Ausnahmen geben), dass die Polizei sich hier auf Gefahr im Verzug beruft, da sich die Wirkstoffe mit zunehmender Zeit im Blut abbauen und somit die Beweissicherung bei Zeitverzug vereitelt wäre.
Zu anderen polizeilichen Maßnahmen mit Richtervorbehalt, wo GiV angewendet werden kann, zb. Gewahrsam oder Durchsuchung, hat zb. das BGH um 2010 klargestellt, dass GiV die absolute Ausnahme und eine regelmäßige Anwendung (wie oben bei Alkohol-/Drogen) in diesen Fällen rechtswidrig und somit ausgeschlossen ist. Aber wie immer im Lebe, kommt es unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auf den konkreten Einzelfall an.
Es gibt zwar überall Bereitschaftsrichter, diese sind aber zwischen 21.00 und 07.00 Uhr "gar nicht oder seeehr schwierig erreichbar".
Bei Nichterreichbarkeit des Richters und zu bejahender GiV entscheidet die STA oder deren Ermittlungspersonen (Polizei).
Auch bei geringeren Alkoholkonzentrationen im Owi-Bereich ist die Blutprobenentnahme ausdrücklich möglich (§ 46 (4) OWiG) und bedarf keiner richterlichen Anordnung, alternativ gibt es gerichtswertbare Geräte, die den Atemalkohol präzise messen.
PS: Ich mag keine Spritzen und würde bereits deshalb die mir angebotenen Alternativen wählen, was aber in 37 Jahren noch nie erforderlich war.
Rätst du uns zur Einwilligung in den freiwilligen Atemalkoholtest?
M.E. ist die Ergänzung im 81a keine Erleichterung für die Polizei sondern eher eine Klarstellung der Rechtspraxis.
Das war bei Verdacht auf Alkohol- und Drogenkonsum im Straßenverkehr schon immer gängige Praxis (es mag da örtliche Ausnahmen geben), dass die Polizei sich hier auf Gefahr im Verzug beruft, da sich die Wirkstoffe mit zunehmender Zeit im Blut abbauen und somit die Beweissicherung bei Zeitverzug vereitelt wäre.
Zu anderen polizeilichen Maßnahmen mit Richtervorbehalt, wo GiV angewendet werden kann, zb. Gewahrsam oder Durchsuchung, hat zb. das BGH um 2010 klargestellt, dass GiV die absolute Ausnahme und eine regelmäßige Anwendung (wie oben bei Alkohol-/Drogen) in diesen Fällen rechtswidrig und somit ausgeschlossen ist. Aber wie immer im Lebe, kommt es unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auf den konkreten Einzelfall an.
Es gibt zwar überall Bereitschaftsrichter, diese sind aber zwischen 21.00 und 07.00 Uhr "gar nicht oder seeehr schwierig erreichbar".
Bei Nichterreichbarkeit des Richters und zu bejahender GiV entscheidet die STA oder deren Ermittlungspersonen (Polizei).
Auch bei geringeren Alkoholkonzentrationen im Owi-Bereich ist die Blutprobenentnahme ausdrücklich möglich (§ 46 (4) OWiG) und bedarf keiner richterlichen Anordnung, alternativ gibt es gerichtswertbare Geräte, die den Atemalkohol präzise messen.
PS: Ich mag keine Spritzen und würde bereits deshalb die mir angebotenen Alternativen wählen, was aber in 37 Jahren noch nie erforderlich war.
Beste Grüße
Jürgen
Das Leben ist ein Ponyhof, denn ein Leben ohne ist zwar möglich, aber sinnlos!
Jürgen
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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang
Hallo Jürgen, hallo Leute,
mein wichtigster Rat: Dont drink and drive Damit lassen sich alle weiteren Probleme vermeiden
Wenn man aber nun genötigt wurde, nur ganz wenig zu trinken, spricht nichts gegen das freiwillige Pusten. Werden die 0,5 Promille (bei Unfall 0,3) nicht erreicht, Sache erledigt und weiterfahren. Warum dann Streß machen, auch wenn man das Recht dazu hat, und Blutabnahme riskieren?
Hat man mehr getrungken und die Polizei bemerkt dies wegen Ausfallerscheinungen, Geruch usw. kann man pusten oder nicht, es wird auf Blutkontrolle hinauslaufen.
Man sollte sich trotz allem kooperativ zeigen. Es bringt nicht viel, sich dem Test zu verweigern, selbst wenn man das Recht dazu hat. Besteht ein Verdacht auf Alkohol am Steuer, so haben die Polizisten alle Möglichkeiten, den Nachweis erbringen zu lassen. Eine mögliche lange Wartezeit bringt keinen Vorteil. Freundlich und höflich bleiben und Schweigerecht nutzen.
Wenn für jedermann offensichtlich ist, dass man getrunken hat, hilft auch die Weigerung zur Teilnahme an der Alkoholkontrolle nichts. Denn dann wird der Verdacht ohnehin verfolgt, und wenn man sich weigert, am Test teilzunehmen, erregt man nur den Unmut der Polizisten. Diese haben nun nämlich einen noch höheren Aufwand und sind fortan sicherlich nicht mehr positiv oder entschuldigend gegenüber eingestellt.
Außerdem sollte man wissen, dass man bei einer Alkoholkontrolle auf keinen Fall Angaben zur Menge des konsumierten Alkohols machen sollte. Man sollte nichts dazu sagen, wann denn zuletzt getrunken wurde. Der Grund: Es gibt die Wartezeit zwischen dem letzten Trinken und der Messung des Alkoholwertes im Atem.
Wenn man hierzu aber keine Angaben machen, darf als Zeitpunkt erst der vermerkt werden, als die Kontrolle durch die Polizisten stattgefunden hat. Es wird dann also zu Protokoll gegeben, wann man angehalten worden ist und von nun an werden Fahrer zwanzig Minuten warten müssen. Damit kann der gemessene Wert bereits ein klein wenig niedriger ausfallen. Daher am besten des Recht auf Schweigen nutzen und keine Erklärungen oder Aussagen machen. So gewinnt man Zeit, die später vielleicht nützlich sein könnte.
mein wichtigster Rat: Dont drink and drive Damit lassen sich alle weiteren Probleme vermeiden
Wenn man aber nun genötigt wurde, nur ganz wenig zu trinken, spricht nichts gegen das freiwillige Pusten. Werden die 0,5 Promille (bei Unfall 0,3) nicht erreicht, Sache erledigt und weiterfahren. Warum dann Streß machen, auch wenn man das Recht dazu hat, und Blutabnahme riskieren?
Hat man mehr getrungken und die Polizei bemerkt dies wegen Ausfallerscheinungen, Geruch usw. kann man pusten oder nicht, es wird auf Blutkontrolle hinauslaufen.
Man sollte sich trotz allem kooperativ zeigen. Es bringt nicht viel, sich dem Test zu verweigern, selbst wenn man das Recht dazu hat. Besteht ein Verdacht auf Alkohol am Steuer, so haben die Polizisten alle Möglichkeiten, den Nachweis erbringen zu lassen. Eine mögliche lange Wartezeit bringt keinen Vorteil. Freundlich und höflich bleiben und Schweigerecht nutzen.
Wenn für jedermann offensichtlich ist, dass man getrunken hat, hilft auch die Weigerung zur Teilnahme an der Alkoholkontrolle nichts. Denn dann wird der Verdacht ohnehin verfolgt, und wenn man sich weigert, am Test teilzunehmen, erregt man nur den Unmut der Polizisten. Diese haben nun nämlich einen noch höheren Aufwand und sind fortan sicherlich nicht mehr positiv oder entschuldigend gegenüber eingestellt.
Außerdem sollte man wissen, dass man bei einer Alkoholkontrolle auf keinen Fall Angaben zur Menge des konsumierten Alkohols machen sollte. Man sollte nichts dazu sagen, wann denn zuletzt getrunken wurde. Der Grund: Es gibt die Wartezeit zwischen dem letzten Trinken und der Messung des Alkoholwertes im Atem.
Wenn man hierzu aber keine Angaben machen, darf als Zeitpunkt erst der vermerkt werden, als die Kontrolle durch die Polizisten stattgefunden hat. Es wird dann also zu Protokoll gegeben, wann man angehalten worden ist und von nun an werden Fahrer zwanzig Minuten warten müssen. Damit kann der gemessene Wert bereits ein klein wenig niedriger ausfallen. Daher am besten des Recht auf Schweigen nutzen und keine Erklärungen oder Aussagen machen. So gewinnt man Zeit, die später vielleicht nützlich sein könnte.
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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang
HaKa hat geschrieben:Hallo Jürgen, hallo Leute,
mein wichtigster Rat: Dont drink and drive Damit lassen sich alle weiteren Probleme vermeiden
.
Seh ich ganz genau so.
Es ist unverantwortlich mit Alkohol zu fahren.
Es passiert einfach zu viel.
Wenn ich saufe ( nicht nur bis zum Erbrechen ) , dann nehm ich ein Taxi.
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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang
"Haben sie was getrunken"?
Ja, zwei Kölsch ( die zwei anderen hatte ich *hüstel* vergessen)
Na dann gute weiterfahrt.Freundlich war die "Schmier"; kölsches Wort für Polizei
Danke!
jetzt muss ich aber erwähnen, ein Kölsch sind normaler Weise 0,2l, in der Aussengastronomie können das aber auch 0,3 oder sogar 0,4l werden
Das war "früher", also Ende der '70er, Anfang der '80er
Ja, zwei Kölsch ( die zwei anderen hatte ich *hüstel* vergessen)
Na dann gute weiterfahrt.Freundlich war die "Schmier"; kölsches Wort für Polizei
Danke!
jetzt muss ich aber erwähnen, ein Kölsch sind normaler Weise 0,2l, in der Aussengastronomie können das aber auch 0,3 oder sogar 0,4l werden
Das war "früher", also Ende der '70er, Anfang der '80er
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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang
Na bei Kölsch hätte ich ehrlich gesagt auch nichts anderes erwartetVau8 hat geschrieben:"Haben sie was getrunken"?
Ja, zwei Kölsch ( die zwei anderen hatte ich *hüstel* vergessen)
Na dann gute weiterfahrt.Freundlich war die "Schmier"; kölsches Wort für Polizei
Danke!
jetzt muss ich aber erwähnen, ein Kölsch sind normaler Weise 0,2l, in der Aussengastronomie können das aber auch 0,3 oder sogar 0,4l werden
Das war "früher", also Ende der '70er, Anfang der '80er
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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang
Übrigens: Das wirklich originale "Kölnisch Wasser" wird immer noch bei Farina Gegenüber hergestelltPanomatic hat geschrieben:Das „Gebräu“ kommt doch von 4711
https://farina1709.com/de/
kölsche KulturGeschichtsstunde beendet
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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang
Hi Heinz,HaKa hat geschrieben: Eine mögliche lange Wartezeit bringt keinen Vorteil. Freundlich und höflich bleiben und Schweigerecht nutzen.
Es wird dann also zu Protokoll gegeben, wann man angehalten worden ist und von nun an werden Fahrer zwanzig Minuten warten müssen. Damit kann der gemessene Wert bereits ein klein wenig niedriger ausfallen. Daher am besten des Recht auf Schweigen nutzen und keine Erklärungen oder Aussagen machen. So gewinnt man Zeit, die später vielleicht nützlich sein könnte.
danke für die Infos - alles habe ich aber nicht verstanden (siehe Zitate oben).
Aber ich habe eine feine Nase, und wenn einer ein Bier trinkt, rieche ich das. Also finde ich es in der Situation "grenzwertig", den blauen Männchen ein "nein" hinzuhauchen. Wenn ich aber "ja" sage, wurde man nach Angabe der Menge in den vor 2000ernd noch laufengelassen, heute wie gesagt ist wohl die Menge egal, die Bejahung der Frage führt doch regelmäßig zum Blasen.
a) sehe ich das hier richtig?
b) wenn a) = ja dann wäre es evtl. doch "klüger" einfach "nein" zu sagen, weil die Polizisten dann die "Chance" hätten, mich nach eigenem Ermessen weiterfahren zu lassen - richtig?
@ alle anderen:
Hier geht es wirklich nur um lästige Grenzfälle, wo man zu 95% auf der sicheren Seite ist. Wenn man "richtig" was intus hat, sollte man nicht mehr selber fahren - eh klar!
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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang
Ich denke es kommt auch auf die Situation an. Ist man nett zu mir bin ich es auch.
Wenn aber auch ein Polizist direkt blöd kommt, wird sich auch mein Entgegenkommen in Grenzen halten.
Wenn aber auch ein Polizist direkt blöd kommt, wird sich auch mein Entgegenkommen in Grenzen halten.
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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang
^^Du solltest vielleicht nochmal deine Optionen überdenken, denn wenn 2 Blöde aufeinandertreffen wird die Sache doch schon mit Sicherheit nicht mehr zu deiner Zufriedenheit laufen...
Beste Grüße
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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang
Mr. Zero hat geschrieben:Hi Heinz,HaKa hat geschrieben: Eine mögliche lange Wartezeit bringt keinen Vorteil. Freundlich und höflich bleiben und Schweigerecht nutzen.
Es wird dann also zu Protokoll gegeben, wann man angehalten worden ist und von nun an werden Fahrer zwanzig Minuten warten müssen. Damit kann der gemessene Wert bereits ein klein wenig niedriger ausfallen. Daher am besten des Recht auf Schweigen nutzen und keine Erklärungen oder Aussagen machen. So gewinnt man Zeit, die später vielleicht nützlich sein könnte.
danke für die Infos - alles habe ich aber nicht verstanden (siehe Zitate oben).
Aber ich habe eine feine Nase, und wenn einer ein Bier trinkt, rieche ich das. Also finde ich es in der Situation "grenzwertig", den blauen Männchen ein "nein" hinzuhauchen. Wenn ich aber "ja" sage, wurde man nach Angabe der Menge in den vor 2000ernd noch laufengelassen, heute wie gesagt ist wohl die Menge egal, die Bejahung der Frage führt doch regelmäßig zum Blasen.
a) sehe ich das hier richtig?
b) wenn a) = ja dann wäre es evtl. doch "klüger" einfach "nein" zu sagen, weil die Polizisten dann die "Chance" hätten, mich nach eigenem Ermessen weiterfahren zu lassen - richtig?
@ alle anderen:
Hier geht es wirklich nur um lästige Grenzfälle, wo man zu 95% auf der sicheren Seite ist. Wenn man "richtig" was intus hat, sollte man nicht mehr selber fahren - eh klar!
Hallo @Mr. Zero,
bei lockerer Stimmung und der (glaubhaften) Angabe nur ein kleines Bier zum Essen, wird meiner Meinung nach auch heute noch durchgewunken. Mir fehlen aber die Erfahrungswerte. Unsere Mandanten hier haben meist Werte von 1,xx und ich persönlich belasse es bei eben diesem einen Bier wenn ich fahre und war schon ewig in keiner Kontrolle mehr
Wenn die Antwort "nein" ist und die Rennleitung riecht wie du Alkohol, dürfte ein weiterer Test konsequent sein. Wer erkennbar lügt, hat vielleicht was zu verbergen.
Die von dir erwähnten Wartezeiten haben zwei verschiedene Hintergründe:
Die erste Wartezeit bezieht sich auf das Aufkommen des Verdachts bis zur Blutentnahme. Früher haben die Richter umgehend ihre Zustimmung erteilt und heute kann dies die Polizei selbst anordnen. Hier gewinne ich nicht viel Zeit um Alkohol abzubauen.
Die zweite Wartezeit bezieht sich auf die Empfehlung nicht zu sagen, wann zuletzt getrunken wurde. Ist dies nicht bekannt, wird der Beginn der Kontrolle angenommen. Da zwischen letztem Trinken und Atemalkoholkontrolle 20 min liegen müssne, kann ich hier etwas Zeit gewinnen und Alkohol abbbauen. Wird nicht viel sein, aber reicht vielleicht, um unter den Grenzwert zu kommne.
Aber deine @all Anmerkung möchte ich hier noch mal unterstreichen. Ich helfe meinen Mandanten wirklich gern und mit vollem Einsatz. Aber hier die allerletzten Tipps auszureitzen, damit einer kalkulieren kann, mit 0,49 statt mit 0,5 Promille oder mit 1,0 statt 1,1 Promille aus der Kontrolle zu kommen widerstrebt mir schon fast. Entweder trinken oder fahren, erst recht mit einem schönen, auffälligen und leistungsstarken Mustang.
In diesem Sinne:
Alkohol macht die Birne hohl.
Ist die Birne hohl,
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Prost oder gute und knitterfreie Fahrt
Euer
HaKa
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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang
Finde auch, dass Alkohol im Straßenverkehr nix zu suchen hat!
.., und wenn wir hier schon OT sind, sollten wir dann nicht lieber das "Blasen" durch "Pusten" ersetzen? Sonst rutschen wir bald noch mehr ins OT
LG Micha
.., und wenn wir hier schon OT sind, sollten wir dann nicht lieber das "Blasen" durch "Pusten" ersetzen? Sonst rutschen wir bald noch mehr ins OT
LG Micha
Das Leben ist zu kurz, um langweilige Autos zu fahren