Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zulässig

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Waldo Jeffers
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Re: Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zulässig

Beitrag von Waldo Jeffers » 16. Mai 2018, 08:34

Mr. Zero hat geschrieben:
PonyWhisperer hat geschrieben:Klasse! Als Betroffener habe ich seit ca. 1 Jahr auch eine DashCam im Fahrzeug .... damit wäre ich auch bis zum BGH gegangen!
1) Inzwischen ist die Technik ja so weit, dass man auch Videos perfekt fälschen kann - wer bestätigt die Echtheit/Orginalität des Videos?

2) Heute wird es nur bei (schweren) Unfällen eingesetzt, morgen zeigt mich dann einer an, weil ich ihn im Überholverbot (gefahrlos) mit dem Leistungsüberschuss eines Motorrades oder GTs überhole...? Wohin führt das?
:ciao:
Zu 1) ebenso wie man fälschen kann, kann man Fälschungen auch entlarven. Der Ansatz, so was zu tun wird vor Gericht immer dann da sein, wenn jemand, der sich erinnert wie es wirklich war sieht, dass auf dem Video was anderes passiert. Dann wird man entsprechende Anträge stellen und es wird das Material erneut begutachtet.

Zu 2) Grundsätzlich ist es gut, diese Sorge zu haben. Wachsam bleiben heißt das Stichwort. In dieser Hinsicht sind viele Gerichte allerdings schon wachsam genug gewesen und haben dem Treiben selbsternannter Hilfssherrifs einen Riegel vorgeschoben. Auch das gestrige BGH Urteil liefert beim genauen Nachlesen diese Lösung: Das anlasslose Aufzeichnen ist rechtswidrig. Ein rechtfertigender Anlass ist dabei immer eine Gefahrensituation. Verkehrsverstöße anderer ohne konkrete Gefahr rechtfertigen das Aufzeichnen nicht. Solche Aufnahmen sind auch nicht von den Behörden verwertbar, im Gegenteil bekommt der Hilfssherriff eine Geldbuße.
Eine Güterabwägung, wie sie der BGH für jeden Einzelfall verlangt , muss vor diesem Hintergrund immer für den Gefilmten ausgehen.

Es ist eben ein Riesenunterschied, ob der Filmende ein Unfallopfer ist, das sich in Beweisnot befindet, um gegen einen Schädiger vorzugehen oder ob ein Querulant aus Spaß oder Verfolgungseifer irgendwelche Dritte bei angeblichen oder tatsächlichen Verkehrsordnungswidrigkeiten filmt, bei denen nicht gerade konkret ein bestimmter Dritter akut gefährdet oder geschädigt wurde und dieses Material dann von den Behörden für ein Bußgeldverfahren gegen den Gefilmten verwendet werden soll. Das geht nicht.
Zuletzt geändert von Waldo Jeffers am 16. Mai 2018, 10:47, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zulässig

Beitrag von Ace » 16. Mai 2018, 08:52

Ich weiß nicht wieso es hier so viel Unmut gibt, dabei ist das Urteil doch klar:

Dauerhaftes Aufzeichnen ist verboten. Jedoch ist eine sich immer wieder selbst überschreibende Aufzeichnung als Beweismittel zulässig, um eben die Schuldfrage in einem Unfall zu klären.

Natürlich kann ich jetzt nicht alles aufzeichnen und jeden Anklagen, der vor meiner Linse was illegales macht - Wo kämen wir auch hin, wenn das legal wäre, es gibt schon genug Idioten, die sich selbst für die Polizei halten und andere Leute ankreiden, und unsere Gerichte sind schon mit genug Schwachsinns-Fällen überlastet.

Aber wenn es zu einem Unfall kommt, darf man nun offiziell sein Dashcam Footage nutzen, um die Schuld zu klären, da hier die Klärung wichtiger ist als die Persönlichkeitsrechte bei der Aufzeichnung im öffentlichen Raum.

Niemand wird mit einer Anzeige rechnen müssen, wenn man beim Unfall angibt eine Dashcam zur weiteren Klärung zu haben. Die Einschränkung, dass das Aufzeichnen nicht generell legal ist, bleibt bestehen damit man eben nicht auf Basis der Aufzeichnung Leute anklagen darf, sondern eben nur um einen eingetretenen Fall zu klären bei denen die Betroffenen sowieso rechtlich verpflichtet sind Name, Anschrift, Fahrzeugdaten, etc auszutauschen. Wenn du zur Polizei und sagst deine Dashcam hat aufgezeichnet wie jemand XY tut und man daher Anzeige erstatten möchte, dann kriegt man eben zu Recht einen auf den Deckel.
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Re: Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zulässig

Beitrag von TL_Alex » 16. Mai 2018, 09:21

Unsere Rechtssprechung.
Wie beim illegalen Ankauf von Steuer Sünder Daten...

Ich unterstelle mal einigen Dash Cam Nutzern Absicht
Absicht zur Herbeiführung von Unfällen.
Im Normalfall hätte man mit Rücksichtnahme (steht auch in der StVO) den Unfall verhindert auch wenn der andere Schuld hat.
Aber nun mit eindeutigem Video Beweis kann man die olle Stossstange von der Versicherung reparieren lassen.

Nach 1.000.000km, gab es noch nie eine Situation die eine solche Cam erfordert hat.
Ausser zum bloßstellen von Idioten im Strassenverkehr.

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Re: Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zulässig

Beitrag von Klaus Bochum » 16. Mai 2018, 09:24

Ace hat geschrieben:Ich weiß nicht wieso es hier so viel Unmut gibt, dabei ist das Urteil doch klar:

Wo kämen wir auch hin, wenn das legal wäre, es gibt schon genug Idioten, die sich selbst für die Polizei halten und andere Leute ankreiden, und unsere Gerichte sind schon mit genug Schwachsinns-Fällen überlastet.
Stimmt.
Und die ganzen Freizeitpolizisten brauchen auch keine DasCam, die nehmen ganz einfasch ein Smartphone und filmen das.
Bei jeder Kleinigkeit steht heutzutage jemand bereit, der das mit dem Smartphone filmt und sich dann freut. Manchmal stehen diese besorgten Bürger auch im Gebüsch rein zufällig.

Gruß
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Re: Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zulässig

Beitrag von Panomatic » 16. Mai 2018, 09:42

TL_Alex hat geschrieben:..: Ich glaub ich mach hinten einen Kennzeichenhalter mit
"Ich verbiete Ihnen mich zu filmen"
Und in welcher Sprache? In unserer „Bananenrepublick“

Ich hab in jedem Fahrzeug eine Kamera. Sogar auf dem Fahrrad.
Jede ist so eingestellt, das wenn die Speicherkarte voll ist, die Aufzeichnung überschreibt. Damit ist das Gesetz befolgt ...
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Re: Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zulässig

Beitrag von Ron » 16. Mai 2018, 09:57

:ugeek: :ugeek: :ugeek:
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Re: Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zulässig

Beitrag von wdakar » 16. Mai 2018, 09:58

Letztlich ist es doch immer so in Deutschland....

Die Politiker beschließen ein Gesetzt oder die Richter fällen ein Urteil....

Egal wie gut oder schlecht das für die Allgemeinheit ist, es wird sofort zerrissen und auseinander genommen und negativ kommentiert....

So ist er halt der Deutsche, erst immer schön negativ sein und sich später vielleicht mal eines Besseren belehren lassen...

In diesem Sinne, im Westen nichts Neues...

Komme übrigens gerade von einem England und Schottland Urlaub zurück. Noch nie so freundliche Menschen kennen gelernt, die dem Mustang so positiv gewogen sind. Selbst Frauen kommen auf einen zu und freuen sich, so ein schönes Auto zu sehen...Man könnte richtig neidig werden....und kaum zurück in Deutschland, holt einen diese ständige Nörgelei gleich wieder ein....
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Re: Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zulässig

Beitrag von TL_Alex » 16. Mai 2018, 10:00

Am besten 128GB... ich glaube bei Aufzeichnung länger als nötig, wobei nötig wohl nicht definiert wurde ist es eben nicht zulässig.

Auf deutsch, ist ja die Amtssprache

Dann film ich nach hinten raus und alle mit Cam bekommen Post vom Anwalt

Ich werde reich :)
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Re: Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zulässig

Beitrag von TL_Alex » 16. Mai 2018, 10:05

Ron hat geschrieben:Hallo

Ich finde es richtig das es als Beweismittel vor Gericht zulässig ist und die Versicherungen wollen es auch zulassen.

Es kann doch nicht sein das der Täterschutz vor Opferschutz geht . :Spinner:

Wer sich an die Regeln hält brauch doch keine Angst vor der Dashcam zu haben.

Gruß Ron
Wenn sich alle dran halten brauch es keine Cam.

Ich will einfach nicht gefilmt werden.
Wer weiß auf welchem xp Rechner die Daten landen und wer es dann geil findet wenn meine Mädels hinten mit wehendem Haar als ... Vorlage dienen.
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Re: Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zulässig

Beitrag von Ron » 16. Mai 2018, 10:20

:ugeek: :ugeek: :ugeek:
Zuletzt geändert von Ron am 14. Feb 2019, 20:31, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zulässig

Beitrag von Cayuse » 16. Mai 2018, 10:31

Ace hat geschrieben:Ich weiß nicht wieso es hier so viel Unmut gibt, dabei ist das Urteil doch klar:
....
Ach, wäre das schön, wenn es denn so klar wäre...... Alle Diskussionen und Erörterungen von juristisch Bewanderten in den Medien, die ich gelesen habe, kommen nämlich bisher zum gegenteiligen Schluss. Es ist mit dem Urteil nämlich im Hinblick auf die Zulässigkeit der Verwendung von Dashcams mitnichten Rechtssicherheit eingekehrt. Lediglich die Frage, ob die Verwendung von Aufnahmen als Beweismittel im Streitfall vor Gericht grundsätzlich zulässig ist, wurde geklärt. Dadurch haben die Gerichte im Hinblick auf die Verwendung von Aufnahmen, auch wenn diese auf eigentlich rechtswidrige (im Sinnes des Datenschutzes) Weise erlangt wurden, nun etwas mehr Handlungsfreiheit/-sicherheit....wenn der Richter denn möchte. So zumindest ist mein Verständnis.

Und im Hinblick auf die Unzulässigkeit des wahllosen Aufnehmens ist es, auch das mein Verständnis, nicht damit getan, wenn die Aufnahmen lediglich nicht zu Hause auf dem Rechner gespeichert, sondern in der Cam automatisch überschrieben werden. Denn nicht die persistente Speicherung ist verboten, sondern das Filmen an sich. Dazu müsste es dann wiederum ein Grundsatzurteil geben, wie lang denn der Aufnahmeintervall sein darf, nach dem das Überschreiben der Aufnahme automatisch zu erfolgen hat....1 Minute, 2 Minuten.....

Wenn jemand z.B. die letzten 2 Stunden Fahrt auf seiner Cam hat, würde ich zumindest davon ausgehen, dass er wahllos, und damit unzulässig, das Verkehrsgeschehen gefilmt hat. Und im Zweifelsfall muss er dann das Gegenteil stichhaltig begründen/beweisen können.

Aber ich lasse mich gerne von Gegenteil überzeugen ;)
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Re: Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zulässig

Beitrag von wdakar » 16. Mai 2018, 10:38

Jungs macht Euch nicht zu viele Gedanken. Die Videos brauchen wir doch alle erst, wenn wir Probleme haben, unsere Unschuld am Unfall zu beweisen. Und die Videos werden überschrieben, wenn die SD Karte voll ist, bei 32 GB eben früher als bei 128 GB....

Die Aufnahmezeit ist in der Regel 1- 5 Minuten je nach Kamera und Einstellung. Also so lange keiner was anderes vorschreibt, wird die Dashcam geduldet und bei Bedarf wird das Video zugelassen. Das ist der status quo....
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Re: Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zulässig

Beitrag von Harry K. » 16. Mai 2018, 10:55

@wdakar
Je nach Bildauflösung und Kompressionsrate gehen auf eine 128 GB aber etwas mehr als 4-5 Minuten auf die Karte. Bei meiner HDV Videokamera würden bei voller Auflösung ca. 5,7 Stunden gespeichert werden!

Du siehst die Situation meines Erachtens erwas blauäugig. Ich sehe schon die Abmahnanwälte um die Autos streichen um zu schauen, ob da jemand eine Dashcam installiert hat.
Gruß Harald

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Re: Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zulässig

Beitrag von Waldo Jeffers » 16. Mai 2018, 10:57

TL_Alex hat geschrieben:Unsere Rechtssprechung.
Wie beim illegalen Ankauf von Steuer Sünder Daten...

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Absicht zur Herbeiführung von Unfällen.
Im Normalfall hätte man mit Rücksichtnahme (steht auch in der StVO) den Unfall verhindert auch wenn der andere Schuld hat.
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Grundsätzlich kann ich Dich voll verstehen und es liegt viel Wahrheit in Deinen Worten.
Ich kenne das von einigen Fahrradfahrern in meiner Bekanntschaft, die jede Woche mindestens 5 Mal üble Erlebnisse mit Autofahrern haben und jede Woche knapp dem Tode entkommen. Und mir passiert sowas so gut wie nie, wenn ich mit dem Auto oder dem Fahrrad unterwegs bin. Auch beim Motorrad passierte mir sowas "komischer Weise" nur in den ersten "wilden Jahren".
Ähnlich bei meinem jüngeren Bruder früher im Auto. Mittlerweile ist auch er ruhiger geworden und wie von Zauberhand erlebt er ebenfalls kaum noch solch schlimme Situationen wie vor sagen wir mal 10 Jahren.

Aber gerade, weil der Verkehr heute so ungeheuer dicht ist und einem die viele Technik immer mehr eine falsche Sicherheit vorgaukelt, zudem immer mehr Autofahrer immer weniger Fähigkeiten bei der Fahrzeugbeherrschung besitzen, steigt die Chance, selbst bei völlig korrektem Verhalten doch in Situationen zu kommen, wo man so etwas braucht.

Weil es eben bei einem bestimmten Klientel von Fahrern auch eine ungeheuer große Rücksichtslosigkeit gibt und diese Herren und
Damen auch ohne bewußt zu lügen viele Situationen extrem schöngefärbt wahr nehmen. Die im Job für die eigene Karriere ganz weit ausgefahrenen Ellenbogen werden auch ebenso rücksichtslos im Straßenverkehr eingesetzt.
Wenn Du an so einen gerätst, einen Unfall nicht mehr vermeiden kannst, keine Zeugen hast und dann eine völlig andere Geschehensversion kommt, kannst Du aufgeschmissen sein, wenn Du keine objektiven Beweise hast. Wie ein gutes Video.

Frag mal Polizeibeamte, die in Zivilfahrzeugen auf der BAB mit Videoanlagen schlimmste krass rücksichtslose und saugefährliche Verhaltensweisen filmen und diese Leute dann anhalten, was sie dann oft für haarsträubende Ausreden anhören dürfen oder ein Teil dieser Leute sogar noch verbal aggressiv wird.

@Harry K. : Gute dashcams haben heute schon Einstellungsmöglichkeiten, nach wie vielen Minuten Aufzeichnungen überschrieben werden. 1 Minute, 5 Minuten, 10, 30, 60 Minuten oder erst bei voller Karte. Zusätzlich noch nachträgliche Sicherung der Aufnahme für das eingestellte Intervall bei starker Erschütterung bzw. starker Verzögerung oder manuellem Tasten drücken. Wenn ich mir die aktuelle Rechtsprechung anschaue, dann dürfte man mit 5 Min. noch recht sicher sein.
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Re: Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zulässig

Beitrag von Ace » 16. Mai 2018, 11:12

Harry K. hat geschrieben:Du siehst die Situation meines Erachtens erwas blauäugig. Ich sehe schon die Abmahnanwälte um die Autos streichen um zu schauen, ob da jemand eine Dashcam installiert hat.
Die Installation eine Dashcam ist nicht illegal, entsprechend kann einem niemand etwas nur weil man eine Kamera installiert hat.

Hier im Forum gab es doch den Fall nach Pullman, wo ihm jemand den Spiegel abgefahren hat und dann abgehauen ist. Hätte der Fahrer keine Dashcam gehabt, wäre er gekniffen gewesen.
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Re: Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zulässig

Beitrag von Cayuse » 16. Mai 2018, 11:54

Waldo Jeffers hat geschrieben:....

@Harry K. : Gute dashcams haben heute schon Einstellungsmöglichkeiten, nach wie vielen Minuten Aufzeichnungen überschrieben werden. 1 Minute, 5 Minuten, 10, 30, 60 Minuten oder erst bei voller Karte. Zusätzlich noch nachträgliche Sicherung der Aufnahme für das eingestellte Intervall bei starker Erschütterung bzw. starker Verzögerung oder manuellem Tasten drücken. Wenn ich mir die aktuelle Rechtsprechung anschaue, dann dürfte man mit 5 Min. noch recht sicher sein.
Bitte nicht verwechseln....Es besteht ein Unterschied zwischen Länge der Einzelaufnahme (Aufnahmeintervall/-segment) und Gesamtaufnahmedauer.

I.d.R. kann man die Länge des einzelnen Intervalls/Segments einstellen, nicht nach wie vielen Minuten überschrieben wird. Damit wird dann alle x Minuten eine Datei auf der SD-Karte abgespeichert. Diese Aufnahmen werden aber erst nach Erreichen der maximalen Speichergrenze der Karte dann sequenziell wieder überschrieben. Durch den G-Sensor der Cam bzw. den Tastendruck wird das gerade aktive Dateisegment mit einem Überschreibschutz versehen, der das automatische Überschreiben dann unterbindet. Trotzdem finden sich dann immer noch die Dateien der letzten aufgenommen x Stunden auf der Karte.
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Re: Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zulässig

Beitrag von Cayuse » 16. Mai 2018, 11:58

Ace hat geschrieben:
Harry K. hat geschrieben:Du siehst die Situation meines Erachtens erwas blauäugig. Ich sehe schon die Abmahnanwälte um die Autos streichen um zu schauen, ob da jemand eine Dashcam installiert hat.
Die Installation eine Dashcam ist nicht illegal, entsprechend kann einem niemand etwas nur weil man eine Kamera installiert hat.
Das gilt auch analog für Blitzerwarner. Die Installation bzw. der Besitz ist nicht "strafbar", die Verwendung schon.
Hier im Forum gab es doch den Fall nach Pullman, wo ihm jemand den Spiegel abgefahren hat und dann abgehauen ist. Hätte der Fahrer keine Dashcam gehabt, wäre er gekniffen gewesen.
Stimmt. Und er kann sich glücklich schätzen, dass die Polizei das mit dem Filmen nicht so eng gesehen, bzw. sich vlt. nicht richtig ausgekannt hat. Sonst hätte es ggf. eine Anzeige gegeben.
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Re: Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zulässig

Beitrag von Waldo Jeffers » 16. Mai 2018, 12:00

Cayuse hat geschrieben: Bitte nicht verwechseln....Es besteht ein Unterschied zwischen Länge der Einzelaufnahme (Aufnahmeintervall/-segment) und Gesamtaufnahmedauer.
Richtig. Aber ist das wirklich überall so? Selbst wenn ja, wird es für dashcam Hersteller sehr wenig Arbeit machen, über eine neue Firmware-Version das Löschen an die Rechtsprechung anzupassen bzw. auch dafür ein Einstellungsmenu zu schaffen.
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Re: Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zulässig

Beitrag von Harry K. » 16. Mai 2018, 12:30

Waldo Jeffers hat geschrieben:
Cayuse hat geschrieben: Bitte nicht verwechseln....Es besteht ein Unterschied zwischen Länge der Einzelaufnahme (Aufnahmeintervall/-segment) und Gesamtaufnahmedauer.
Richtig. Aber ist das wirklich überall so? Selbst wenn ja, wird es für dashcam Hersteller sehr wenig Arbeit machen, über eine neue Firmware-Version das Löschen an die Rechtsprechung anzupassen bzw. auch dafür ein Einstellungsmenu zu schaffen.
Glaube ich nicht, dass die Hersteller das machen werden. Warum sollten die das machen, nur weil in Deutschland in der Rechtsprechung etwas geändert wurde? Das wird die Chinesen wenig interessieren. :Winkhappy:
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Re: Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zulässig

Beitrag von blueliner » 16. Mai 2018, 12:58

Cayuse hat geschrieben:
Ace hat geschrieben:
Harry K. hat geschrieben:Du siehst die Situation meines Erachtens erwas blauäugig. Ich sehe schon die Abmahnanwälte um die Autos streichen um zu schauen, ob da jemand eine Dashcam installiert hat.
Die Installation eine Dashcam ist nicht illegal, entsprechend kann einem niemand etwas nur weil man eine Kamera installiert hat.
Das gilt auch analog für Blitzerwarner. Die Installation bzw. der Besitz ist nicht "strafbar", die Verwendung schon.
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Stimmt. Und er kann sich glücklich schätzen, dass die Polizei das mit dem Filmen nicht so eng gesehen, bzw. sich vlt. nicht richtig ausgekannt hat. Sonst hätte es ggf. eine Anzeige gegeben.
Das war Frank. Und die Polizei war sehr froh, dass er eine DC hatte und hat ihm sofort auch einen Link gegeben zum Hochladen.
Und ich bezweifle sehr, dass es sofort eine Anzeige gegeben hätte, aus welchem Grund denn? Wenn, dann hätte der Unfallflüchtige Anzeige erstatten müssen, waren ja , wenn überhaupt, seine Grundrechte, die beschnitten wurden.
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