Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zulässig
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Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zulässig
http://www.tagesschau.de/inland/dashcam-urteil-101.html
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...wenn Deine Frau morgens bei Regen vor dem Mustang steht und sich nicht traut den Wagen zu öffnen…dann hast Du das richtige Auto gekauft!
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Re: Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zulässig
Ich auch, allerdings stellt sich die Frage, ob das nach Inkrafttreten der DSGVO in knapp zwei Wochen auch noch so sein wird.Goedi hat geschrieben:Wenn dem so ist, finde ich das super
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Re: Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zulässig
Klasse! Als Betroffener habe ich seit ca. 1 Jahr auch eine DashCam im Fahrzeug .... damit wäre ich auch bis zum BGH gegangen!
Gruesse
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- Ace
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Re: Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zulässig
Super, heute morgen noch im Radio gehört dass heute das Urteil fallen soll.
Zum Thema DSGVO steht ja auch was im Artikel, man sollte halt einen Erschütterungssensor o.Ä. bestenfalls aktiv haben. Aber Dashcam Footage sichert man sich ja in der Regel nicht ohne besondere Vorkomnisse, daher ist es ja nie dauerhaft gespeichert.
Zum Thema DSGVO steht ja auch was im Artikel, man sollte halt einen Erschütterungssensor o.Ä. bestenfalls aktiv haben. Aber Dashcam Footage sichert man sich ja in der Regel nicht ohne besondere Vorkomnisse, daher ist es ja nie dauerhaft gespeichert.
Gegen eine Zulassung von Dashcams sprechen vor allem Datenschutzbedenken. Das Urteil bedeutet nicht, dass man automatisch immer filmen darf. Das permanente Aufzeichnen bleibt nach wie vor unzulässig. Diese Unzulässigkeit führe aber nicht dazu, dass die Bilder in Zivilprozessen nicht verwertet werden dürfen, argumentierten die Richter. Es sei immer eine Frage der Abwägung im Einzelfall.
Auf Grund des Banns aus dem Forum bin ich nicht mehr auf mustang6.de vertreten. Ich bedanke mich für viele schöne Jahre in der Community - Man sieht sich vielleicht in anderen Muscle Car Foren
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Re: Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zulässig
Aufnahmen von Auto-Minikameras, sogenannte Dashcams, können bei Unfällen als Beweis vor Gericht verwendet werden. Dies entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Anlass war eine mündliche Verhandlung in einem umstrittenen Fall, bei dem zwei Autofahrer beim Linksabbiegen auf zwei nebeneinander verlaufenden Linksabbiegespuren seitlich kollidierten. Der Kläger, Fahrer eines Wagens mit Dashcam, wollte mit Bildern seiner Videokamera beweisen, dass der andere Autofahrer seine Spur verlassen und seitlich auf ihn aufgefahren sei.
Mehr dazu in Kürze bei n-tv.de
Anlass war eine mündliche Verhandlung in einem umstrittenen Fall, bei dem zwei Autofahrer beim Linksabbiegen auf zwei nebeneinander verlaufenden Linksabbiegespuren seitlich kollidierten. Der Kläger, Fahrer eines Wagens mit Dashcam, wollte mit Bildern seiner Videokamera beweisen, dass der andere Autofahrer seine Spur verlassen und seitlich auf ihn aufgefahren sei.
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Re: Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zulässig
Hallo Leute,
hier ist die Entscheidung des BGH:
https://mustang6.de/viewtopic.php?f=70&t=3956&start=360
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Fahrerische Grüße
HaKa
Look, you work your side of the street, and I´` ll work mine.
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Re: Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zulässig
1) Inzwischen ist die Technik ja so weit, dass man auch Videos perfekt fälschen kann - wer bestätigt die Echtheit/Orginalität des Videos?PonyWhisperer hat geschrieben:Klasse! Als Betroffener habe ich seit ca. 1 Jahr auch eine DashCam im Fahrzeug .... damit wäre ich auch bis zum BGH gegangen!
2) Heute wird es nur bei (schweren) Unfällen eingesetzt, morgen zeigt mich dann einer an, weil ich ihn im Überholverbot (gefahrlos) mit dem Leistungsüberschuss eines Motorrades oder GTs überhole...? Wohin führt das?
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Re: Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zulässig
Endlich mal Leute die mit beiden Beinen im Leben stehen und die die Bezeichnung "Richter" auch verdienen.
Gruß Hady
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Re: Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zulässig
1. Video fälschen - das ist sehr, sehr schwer - vor allem, wenn die Original SD-Card vor Gericht vorgelegt wird (werden muss) ...!Mr. Zero hat geschrieben:1) Inzwischen ist die Technik ja so weit, dass man auch Videos perfekt fälschen kann - wer bestätigt die Echtheit/Orginalität des Videos?PonyWhisperer hat geschrieben:Klasse! Als Betroffener habe ich seit ca. 1 Jahr auch eine DashCam im Fahrzeug .... damit wäre ich auch bis zum BGH gegangen!
2) Heute wird es nur bei (schweren) Unfällen eingesetzt, morgen zeigt mich dann einer an, weil ich ihn im Überholverbot (gefahrlos) mit dem Leistungsüberschuss eines Motorrades oder GTs überhole...? Wohin führt das?
2. Anzeigen von Verkehrsverstössen auf Basis DashCam als Beweis ist ausdrücklich ausgeschlossen - und wird sogar (jetzt schon) geahndet - gegen den Anzeigenden wg. Verstosses gegen DSG. Hier geht es konkret um eine Unfallsituation zum Beweis seiner eigenen Unschuld!
Ist doch hinreichend genug konkretisiert!
Gruesse
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Re: Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zulässig
Ich glaube, ganz so eindeutig ist das Urteil dann doch nicht und die ganzen Hurra-Rufer sollten ggf. auch noch einmal zwischen den Zeilen lesen.
Ja, der BGH hat die Verwendung von Aufnahmen zur Beweissicherung im Falle von Unfällen zugelassen. Aber die wahllose Aufzeichnung des Verkehrsgeschehens mittels Dashcam bleibt im Sinne des DSG weiter verboten. So zumindest mein Verständnis.
Im Falle eines Unfalls kann die Polizei nun durchaus die Dashcam beschlagnahmen. Findet sich dann darauf stundenlanges Material, ggf. bei einer 64 GB Speicherkarte die letzten 8 Stunden Fahrt (bevor die Aufnahmen von der DC automatisch überschrieben werden), kann sich der DC Eigentümer durchaus auf eine Anzeige einstellen.
Und letztendlich obliegt die Beweiswürdigung weiterhin im Einzelfall dem jeweiligen Richter.
Ja, der BGH hat die Verwendung von Aufnahmen zur Beweissicherung im Falle von Unfällen zugelassen. Aber die wahllose Aufzeichnung des Verkehrsgeschehens mittels Dashcam bleibt im Sinne des DSG weiter verboten. So zumindest mein Verständnis.
Im Falle eines Unfalls kann die Polizei nun durchaus die Dashcam beschlagnahmen. Findet sich dann darauf stundenlanges Material, ggf. bei einer 64 GB Speicherkarte die letzten 8 Stunden Fahrt (bevor die Aufnahmen von der DC automatisch überschrieben werden), kann sich der DC Eigentümer durchaus auf eine Anzeige einstellen.
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Re: Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zulässig
Für die restlichen 64 GB Daten würde ich eine eidesstattliche Versicherung anbieten, dass ich bislang zu keinem Zeitpunkt mir diese Daten angeschaut habe- entspricht nämlich der Wahrheit.Cayuse hat geschrieben:Ich glaube, ganz so eindeutig ist das Urteil dann doch nicht und die ganzen Hurra-Rufer sollten ggf. auch noch einmal zwischen den Zeilen lesen.
Ja, der BGH hat die Verwendung von Aufnahmen zur Beweissicherung im Falle von Unfällen zugelassen. Aber die wahllose Aufzeichnung des Verkehrsgeschehens mittels Dashcam bleibt im Sinne des DSG weiter verboten. So zumindest mein Verständnis.
Im Falle eines Unfalls kann die Polizei nun durchaus die Dashcam beschlagnahmen. Findet sich dann darauf stundenlanges Material, ggf. bei einer 64 GB Speicherkarte die letzten 8 Stunden Fahrt (bevor die Aufnahmen von der DC automatisch überschrieben werden), kann sich der DC Eigentümer durchaus auf eine Anzeige einstellen.
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Re: Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zulässig
Wäre aber wohl irrelevant, da nicht das Ansehen der Aufnahmen, sondern das Aufnehmen an sich rechtswidrig ist.PonyWhisperer hat geschrieben:Für die restlichen 64 GB Daten würde ich eine eidesstattliche Versicherung anbieten, dass ich bislang zu keinem Zeitpunkt mir diese Daten angeschaut habe- entspricht nämlich der Wahrheit.Cayuse hat geschrieben:Ich glaube, ganz so eindeutig ist das Urteil dann doch nicht und die ganzen Hurra-Rufer sollten ggf. auch noch einmal zwischen den Zeilen lesen.
Ja, der BGH hat die Verwendung von Aufnahmen zur Beweissicherung im Falle von Unfällen zugelassen. Aber die wahllose Aufzeichnung des Verkehrsgeschehens mittels Dashcam bleibt im Sinne des DSG weiter verboten. So zumindest mein Verständnis.
Im Falle eines Unfalls kann die Polizei nun durchaus die Dashcam beschlagnahmen. Findet sich dann darauf stundenlanges Material, ggf. bei einer 64 GB Speicherkarte die letzten 8 Stunden Fahrt (bevor die Aufnahmen von der DC automatisch überschrieben werden), kann sich der DC Eigentümer durchaus auf eine Anzeige einstellen.
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Re: Ford Mustang in den Digitalen Medien - Interessante Links
Ich hoffe nur, das bleibt auf Unfälle beschränkt.Yee-haw hat geschrieben:Endlich mal eine gute Nachricht
(nicht auf den Mustang bezogen)
dennoch eine Meldung wert
https://m.focus.de/auto/ratgeber/recht/ ... 30314.html
Wenn ich dabei an all die Hobby-Denunzianten, Falschparkeraufschreiber und selbsternannten Sheriffs denke wird mir schlecht
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Re: Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zulässig
Das Schöne ist, dass die DC- Besitzer dann nicht mehr so dicht auffahren, sie würden sich ja selbst belasten.
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Re: Ford Mustang in den Digitalen Medien - Interessante Links
@Zweistein
Deine Bedenken verstehe ich nicht. Hier geht es um den Beweis von Unfällen.
Denunziantentum hat es doch schon immer auch ohne Dashcam gegeben. Stichwort Stasi oder Knöllchen-Horst.
Ich sehe die Dashcam alles gute Hilfe Unrecht bzw. Schuld besser zu klären.
Übrigens haben die Forenmitglieder mittlerweile einen eigenen Fred dazu aufgemacht. Siehe Off Topic Automobilwelt
Da kann man schön weiter hitzig diskutieren
Deine Bedenken verstehe ich nicht. Hier geht es um den Beweis von Unfällen.
Denunziantentum hat es doch schon immer auch ohne Dashcam gegeben. Stichwort Stasi oder Knöllchen-Horst.
Ich sehe die Dashcam alles gute Hilfe Unrecht bzw. Schuld besser zu klären.
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Re: Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zulässig
HurraCayuse hat geschrieben:Ich glaube, ganz so eindeutig ist das Urteil dann doch nicht und die ganzen Hurra-Rufer sollten ggf
Und letztendlich obliegt die Beweiswürdigung weiterhin im Einzelfall dem jeweiligen Richter.
Ich halte es für eine gute Entscheidung und für einen guten Anfang.
Es gibt bei den Cams ja die Funktion zu überschreiben.
Auch ich bin dagegen Fahrten zu speichern oder gar im Netz zu veröffentlichen.
Unfallaufklärung wird zukünftig einfacher sein.
Ich begrüße das Urteil
Ecoboost; -Outlaw Ride- Das charakteristische Blubbern fehlt, aber die Coolness bleibt - Das Leben ist ein Ponyhof
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Re: Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zulässig
Ich habe das im Radio heute Mittag so verstanden, dass der DC-Besitzer bei einem Unfall den Verursacher über die Videoaufnahme zwar belasten kann, der Verursacher kann dann aber den DC Besitzer anzeigen wegen Verstoßes des DSR, was nach wie vor strafrechtliche Folgen hat (auch Gefängnisstrafe!).
Sollte der DC Besitzer eine Summe X vom Verursacher erstreiten, kann der Staat dann einen Großteil der Summe vom DC Besitzer fordern. So in der Art habe ich das verstanden. Also Vorsicht!
Sollte der DC Besitzer eine Summe X vom Verursacher erstreiten, kann der Staat dann einen Großteil der Summe vom DC Besitzer fordern. So in der Art habe ich das verstanden. Also Vorsicht!
Gruß Harald
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Re: Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zulässig
Nein, eben so ist das nicht! Hat Heinz in seinem Rechtstipp doch recht eindeutig geschrieben ... ich zitiere mal die relevante Stelle (Link zum kompletten Rechtstipp findet sich ja weiter oben):
Anders könnte die Sache ausschauen wenn das Video als Beweismittel NICHT zugelassen wurde .... aber das soll einer klären der das auch zweifelsfrei kann ^^
Wird also das Video als Beweismittel herangezogen kann die Gegenseite nix einklagen da seine schutzwürdigen Interessen nun nicht mehr überwiegen .... es gibt hier nur entweder, oder.§ 4 Abs. 1 BDSG:
(1) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat.
§ 6b Abs. 1 BDSG:
(1) Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) ist nur zulässig, soweit sie ….
3. zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen. ….
§ 28 Abs. 1 BDSG:
(1) Das Erheben, Speichern, Verändern oder Übermitteln personenbezogener Daten oder ihre Nutzung als Mittel für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke ist zulässig…
2. soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt. …
Anders könnte die Sache ausschauen wenn das Video als Beweismittel NICHT zugelassen wurde .... aber das soll einer klären der das auch zweifelsfrei kann ^^
- Zweistein
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Re: Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zulässig
@Yee-haw
Wenn es um Aufklärung von Unfällen geht bin ich ganz bei Dir.
Bedenken habe ich nur, dass Mitbürger mit einem Überfluss an Tagesfreizeit unsere Gerichte künftig noch mehr mit sinnlosen Klagen (mit Videos die sich nicht auf Unfälle beziehen) belasten.
Mal sehen was nach Inkrafttreten der DSGVO vom Urteil noch anwendbar bleibt.
Wenn es um Aufklärung von Unfällen geht bin ich ganz bei Dir.
Bedenken habe ich nur, dass Mitbürger mit einem Überfluss an Tagesfreizeit unsere Gerichte künftig noch mehr mit sinnlosen Klagen (mit Videos die sich nicht auf Unfälle beziehen) belasten.
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Re: Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zulässig
Typisch Deutschland!
Was für ein Aufstand und ein Widerspruch. Filmen darfste nicht, nur illegal und wenn du dan nwas beweisen kannst, ist es ok, aber wird auch nicht legal...ergo gibts einen auf Deckel, als hätteste was Schlimmes verbrochen!
Ich hab so eine Cam und mein Gedanke war, das bei den ganzen Idioten die Unterwegs sind, auch was beweisbares aufgezeichnet wird...rotfahrer, Radfahrer, Biker..Autofahrer...alles Typen die denken, sie können machen was sie wollen.
Gegen solche klagste und verlierste...
Haste videomaterial und klagst, gewinnste evtl, bekommst trotzdem unter umständen eines aufn sack!
Die Blackbox will keiner, weil sie sich der Kontrolle entzieht. Die cam kann ich als Besitzer an oder aus machen, wenn ich einen Zweck damit verfolge..zb meine Fahrt nach Thüringen.
Die Blackbox ist permanent am aufzeichnen und du kannst sie NICHT abschalten oder Daten für dich abgreifen. Und weisst nichtmal, ob sie vlt auch funkt, beim fahren..und irgendwann mal das System so ist...das du 5kmh zu schnell fährst..und schwups hast ne SMS mit 10€ Verwarnung!
Dashcam,..ja..find ich gut. Wir werden eh überall gefilmt, kontrolliert und ausgespäht. Kräht kein Hahn nach!
Was für ein Aufstand und ein Widerspruch. Filmen darfste nicht, nur illegal und wenn du dan nwas beweisen kannst, ist es ok, aber wird auch nicht legal...ergo gibts einen auf Deckel, als hätteste was Schlimmes verbrochen!
Ich hab so eine Cam und mein Gedanke war, das bei den ganzen Idioten die Unterwegs sind, auch was beweisbares aufgezeichnet wird...rotfahrer, Radfahrer, Biker..Autofahrer...alles Typen die denken, sie können machen was sie wollen.
Gegen solche klagste und verlierste...
Haste videomaterial und klagst, gewinnste evtl, bekommst trotzdem unter umständen eines aufn sack!
Die Blackbox will keiner, weil sie sich der Kontrolle entzieht. Die cam kann ich als Besitzer an oder aus machen, wenn ich einen Zweck damit verfolge..zb meine Fahrt nach Thüringen.
Die Blackbox ist permanent am aufzeichnen und du kannst sie NICHT abschalten oder Daten für dich abgreifen. Und weisst nichtmal, ob sie vlt auch funkt, beim fahren..und irgendwann mal das System so ist...das du 5kmh zu schnell fährst..und schwups hast ne SMS mit 10€ Verwarnung!
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