Ford Mustang 5.0 GT Convertible in schwarz

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derblaue
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Re: Ford Mustang 5.0 GT Convertible in schwarz

Beitrag von derblaue » 26. Mär 2018, 09:44

... na ja, soooo sportlich ist die Sitzposition im Mustang jetzt auch nicht. ICH sitze da super, schön aufrecht und bequem.

OK, bei meinem BMW-Sitz konnte ich noch die Neigung und die seitl. Polster verstellen, aber dafür habe ich beim Mustang die Lordosenstütze.

Und bei der Probefahrt, die ich eigentlich nur unter Verbrauchsgesichtspunkten gemacht hatte, wusste ich nach 2 min., dass es mir passt :clap:

Jetzt nach Eingewöhnung hätte ich lediglich noch das Lenkrad gerne etwas mehr bei mir.

Aber Alles OK, bei meinem Z3 muss ich erheblich mehr Kompromisse eingehen :bussi:
Viele Grüße, Thomas

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Ace
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Re: Ford Mustang 5.0 GT Convertible in schwarz

Beitrag von Ace » 26. Mär 2018, 09:45

Eine Viertelstunde nach einem "Ich habe mir meinen Mustang Traum erfüllt" Post kommt das Verkaufstopic? Ernsthaft?

Hier erscheinen auch mehrere Punkte unglaubwürdig:
  • Vorbesitzer war ein 60J Mann
  • Dann geht der Wagen aber eventuell zurück an Ford
  • Es gibt nur den 60J als Vorbesitzer und nicht lolonaso selbst?
Wird der Wagen jetzt noch auf Papieren des 60J gefahren und hier wird nur ein Weiterverkauf ohne eigene Zulassung angestrebt? Ohne Umschreibung der Papiere auf lolonaso (und damit 2 Vorbesitzer) wird das ganze hier rechtlich heikel nach meinem Gefühl, da der Eigentumsnachweis schwierig wird.

@lolonaso Bitte probiere die offenen Fragen zu klären und ergänze unsere verpflichtenden Angaben zum Verkauf (wie EZ Datum und Preis), entsprechend unserer Verkaufsregeln, damit das Topic hier offen bleibt. :Winkhappy:

Zur Sitzposition: Ich pumpe bei jedem Auto als erstes immer die Sitze ganz nach unten, ich mag es einfach noch so hoch zu sitzen. Ab da war die Sitzposition super und die Sitze sehr bequem
Auf Grund des Banns aus dem Forum bin ich nicht mehr auf mustang6.de vertreten. Ich bedanke mich für viele schöne Jahre in der Community - Man sieht sich vielleicht in anderen Muscle Car Foren :Winkhappy:

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Re: Ford Mustang 5.0 GT Convertible in schwarz

Beitrag von bastel » 26. Mär 2018, 10:56

Ace hat geschrieben:
Wird der Wagen jetzt noch auf Papieren des 60J gefahren und hier wird nur ein Weiterverkauf ohne eigene Zulassung angestrebt? Ohne Umschreibung der Papiere auf lolonaso (und damit 2 Vorbesitzer) wird das ganze hier rechtlich heikel nach meinem Gefühl, da der Eigentumsnachweis schwierig wird.
Für den Eigentumsnachweis ist nur der Kaufvertrag relevant. Der KFZ Brief zählt nicht wie so oft behauptet als dieser.
Grüße

Sebastian

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Re: Ford Mustang 5.0 GT Convertible in schwarz

Beitrag von lolonaso » 27. Mär 2018, 00:21

das Topic kann geschlossen werden :)
wir werden den mustang vermutlich behalten. es wird von Tag zu Tag besser.

VG
:atom: Lebensfreude :Banane: :Banane: :Banane:

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PonyWhisperer
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Re: Ford Mustang 5.0 GT Convertible in schwarz

Beitrag von PonyWhisperer » 27. Mär 2018, 05:55

bastel hat geschrieben:
Ace hat geschrieben:
Wird der Wagen jetzt noch auf Papieren des 60J gefahren und hier wird nur ein Weiterverkauf ohne eigene Zulassung angestrebt? Ohne Umschreibung der Papiere auf lolonaso (und damit 2 Vorbesitzer) wird das ganze hier rechtlich heikel nach meinem Gefühl, da der Eigentumsnachweis schwierig wird.
Für den Eigentumsnachweis ist nur der Kaufvertrag relevant. Der KFZ Brief zählt nicht wie so oft behauptet als dieser.
Nicht ganz - Kaufvertrag allein reicht nicht - ist lediglich das Verpflichtungsgeschäft! Allein dadurch ist das Eigentum nicht übergegangen. Im deutschen Privatrecht gilt das Abstraktionsprinzip https://de.wikipedia.org/wiki/Abstraktionsprinzip !!! (weltweit hoch angesehen!)

Die eigentliche Eigentumsübertragung (beim Auto) findet typisch per Schlüsselübergabe statt !!! Die tatsächliche Schlüsselübergabe (mit dem Willen, dass das Eigentum übergehen soll - Diebstahl des Schlüssels gilt nicht) ist das Verfügungsgeschäft (§929 BGB https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__929.html ) !

Kaufvertrag plus die tatsächliche, unbeschränkte Herrschaftsgewalt über das Auto (ersatzweise Schlüssel in der Hand / bzw. Schlüsselübergabe) sind ein sicheres Indiz, dass sowohl das Verpflichtungsgeschäft erfüllt worden ist - wie auch das Verfügungsgeschäft.

Praktisches Beispiel unter vielen: http://www.schlegel-fischer.de/index.ph ... -benoetige

Gruesse

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