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Frage zur Anmeldung mit Kurzkennzeichen

Verfasst: 3. Okt 2019, 20:10
von Basco
Hallo,
ich hab einen neuen 2020er GT Cabrio bestellt der Mitte Nov. zum Händler kommen soll.
Jetzt bringt mir eig. ein Cabrio im Winter nicht so viel und ich wollte eig. ein Saisonkennzeichen machen (März-Nov.).
Zudem wäre mir eine Zulassung 2020 eh lieber weil ich denke, es würde sich später evtl. besser verkaufen mit 2020 statt 2019.

Jetzt steht aber in meinem Kaufvertrag, dass ich das Auto innerhalb eines Monats anmelden muss.
Würde das gehen, mit einem Überführungskennzeichen wo ich dann das Auto noch ein paar Monate in meiner Garage stehen lassen kann? Gilt das dann als angemeldet?
Und wo und wie macht man sowas?

Gibt es sonst noch was was man beachten sollte?
Oder was würdet ihr machen?

Re: Frage zur Anmeldung mit Kurzkennzeichen

Verfasst: 3. Okt 2019, 20:13
von Rabastang
Kurzzeitkennzeichen zählt nicht als Anmeldung. Ford will so natürlich die Statistik für 2019 pushen. Daher gibt es auch immer wieder diese Tageszulassungen.

Re: Frage zur Anmeldung mit Kurzkennzeichen

Verfasst: 3. Okt 2019, 20:31
von Panomatic
Ich würde den Mustang Ende November mit einem Überführungskennzeichen oder Anhänger abholen.

Und dann die Anmeldung mit Saisonkennzeichen Anfang Januar 2020 selber durchführen.

Auf die Statistik von Ford würde ich „Zensur“...

Re: Frage zur Anmeldung mit Kurzkennzeichen

Verfasst: 3. Okt 2019, 20:43
von Byti
Da wäre ich doch etwas vorsichtiger mit der Nichtzulassung im vertraglich vereinbarten Rahmen.
Der Händler muss unter Umständen eine bestimmte Anzahl Fahrzeuge/Mustangs haben die 2019 noch zugelassen werden um einen gewissen Prozentsatz an Rückvergütung von Ford zu erhalten oder eine andere Quote erfüllen.

Re: Frage zur Anmeldung mit Kurzkennzeichen

Verfasst: 3. Okt 2019, 20:50
von Frank1968
Auf jeden Fall bitte auch dran denken, dass Du eine Ruheversicherung benötigst
falls einer Dein nicht zugelassenes Pony klaut.

Re: Frage zur Anmeldung mit Kurzkennzeichen

Verfasst: 3. Okt 2019, 21:08
von AufWunschGelöscht29
Bei meinem war das selbe im Vertrag gestanden. Der FFH bestandt bei der Aushändigung auf den Zulassungsteil 1 und 2 so dass sie sehen konnten dass es Zugelassen ist. Ohne diese hätte ich das Fahrzeug nicht bekommen. Kurzzeitzulassung hätte nicht gerecht.

Re: Frage zur Anmeldung mit Kurzkennzeichen

Verfasst: 3. Okt 2019, 21:42
von Panomatic
Und was wäre, wenn „Basco“ ihn im Dezember mit Saison 3 - 11 anmeldet?
Dann wäre er ja angemeldet und der Verkäufer geht nicht leer aus.
Und die Inbetriebnahme wäre März 2020.

Re: Frage zur Anmeldung mit Kurzkennzeichen

Verfasst: 3. Okt 2019, 22:41
von MX501
Das wäre dann eine EZ 2019, Basco wäre aber eine EZ 2020 lieber.

Re: Frage zur Anmeldung mit Kurzkennzeichen

Verfasst: 3. Okt 2019, 23:49
von Bonc
Die Zulassung ist Vertragsbestandteil und somit hat der TE bei Vertragsabschluss eingewilligt die Zulassung vorzunehmen und sich dazu auch vertraglich verpflichtet. Blöd wenn das Cab erst im Nov kommt, ist aber halt so.

Die Zulassung mit Saison Kennzeichen geht natürlich auch außerhalb der Saison, aber zur Überführung braucht man entweder ein rotes oder ein Kurzzeit Kennzeichen.

Re: Frage zur Anmeldung mit Kurzkennzeichen

Verfasst: 3. Okt 2019, 23:55
von Basco
Panomatic hat geschrieben:
3. Okt 2019, 21:42
Und was wäre, wenn „Basco“ ihn im Dezember mit Saison 3 - 11 anmeldet?
Dann wäre er ja angemeldet und der Verkäufer geht nicht leer aus.
Und die Inbetriebnahme wäre März 2020.
Wird wohl auf das Hinauslaufen.
Mit 2020 wird’s dann wohl nichts, außer man kann mit dem Händler reden dass vielleicht auch 6 Wochen gehen.
Aber ich versteh des net, wieso dass so wichtig ist mit dem Monat. Der bekommt doch trotzdem das Geld sofort.

Und woher würde ich ein Überführungskennzeichen herbekommen? Dann würde ich das Kennzeichen dran machen wenn ich das Pony abhole, und in der Garage dann gleich das Saisonkennzeichen dran?

Re: Frage zur Anmeldung mit Kurzkennzeichen

Verfasst: 4. Okt 2019, 00:07
von Bonc
Ganz einfach, die Zukassung zählt zum Monats- und/ oder Quartal, Jahressziel. Das Quartal/Jahr endet bekanntlich am 31.12. Bis dahin muss die Zulassung gelaufen sein, damit das Auto bonifiziert wird. Daher hast du auch einen Rabatt auf dein Auto bekommen, der Bonus wurde schon in den Rabatt (eventuell teilweise) eingerechnet.

Überführungskennzeichen oder besser gesagt Kurzkennzeichen bzw. die eVB hierfür gibts bei deiner Versicherung bzw. Beim ADAC.

Re: Frage zur Anmeldung mit Kurzkennzeichen

Verfasst: 4. Okt 2019, 00:44
von Basco
Bonc hat geschrieben:
4. Okt 2019, 00:07
Ganz einfach, die Zukassung zählt zum Monats- und/ oder Quartal, Jahressziel. Das Quartal/Jahr endet bekanntlich am 31.12. Bis dahin muss die Zulassung gelaufen sein, damit das Auto bonifiziert wird. Daher hast du auch einen Rabatt auf dein Auto bekommen, der Bonus wurde schon in den Rabatt (eventuell teilweise) eingerechnet.
Versteh ich trotzdem nicht.
Wenn das Auto jetzt Anfang Dez. kommen würde, könnt ich es ja auch ohne Probleme 2020 anmelden. Dann wird’s bei denen auch nichts bis zum Ende vom Jahr.

Ich mein die bekommen doch sofort mein Geld wenn das Auto bei denen ist. Die haben doch kein Nachteil. Sprich das Geld wäre bei denen noch vor 31.12 auf dem Konto für deren Umsatz.

Re: Frage zur Anmeldung mit Kurzkennzeichen

Verfasst: 4. Okt 2019, 05:47
von mamba 2.3
Es gibt doch bestimmt eine Frist bis wann der Wagen nach Ablieferung beim Händler vom Kunden übernommen werden muss.
Das sollte ,wie es z.B. bei mir "Zeitraum 4 Wochen" sein. Wenn du im Urlaub bist kann auch niemand verlangen dafür extra abzubrechen.
Diese Spanne sollte reichen.
Im Januar meldest du im an ( Kennzeichen gibt's im Netz das Paar um die 20,-€ ) und gleich wieder ab.
Und im März wechselst du auf Saison um.
Die ersten Kennzeichen kannst dann zur Deko verwenden Billiger geht's aber nicht.

Re: Frage zur Anmeldung mit Kurzkennzeichen

Verfasst: 4. Okt 2019, 07:11
von jbe
... wenn er Mitte Nov. ankommt wie Du schreibst und er muss innerhalb eines Monats angemeldet werden dann kannst Du nicht OHNE RÜCKSPRACHE mit dem Händler im Januar anmelden. Aber ich würde mal mit dem Händler sprechen, die haben meist auch 06er Kennzeichen welches Du für eine Überführung bekommen KÖNNTEST. Also rede doch mal mir dem.
Oder Du wartest bist er Dir den möglichen Abholtermin mitteilt (wer weiß ob der im November wirklich ankommt bei ihm, vielleicht hat Ford ja inzwischen die Transportprobleme ab Hafen im Griff- im August war das noch nicht der Fall) und machst ihm dann den Vorschlag der Abholung und Anmeldung die Du hier empfohlen bekommen hast

Re: Frage zur Anmeldung mit Kurzkennzeichen

Verfasst: 4. Okt 2019, 11:42
von Bonc
Basco hat geschrieben:
4. Okt 2019, 00:44
Bonc hat geschrieben:
4. Okt 2019, 00:07
Ganz einfach, die Zukassung zählt zum Monats- und/ oder Quartal, Jahressziel. Das Quartal/Jahr endet bekanntlich am 31.12. Bis dahin muss die Zulassung gelaufen sein, damit das Auto bonifiziert wird. Daher hast du auch einen Rabatt auf dein Auto bekommen, der Bonus wurde schon in den Rabatt (eventuell teilweise) eingerechnet.
Versteh ich trotzdem nicht.
Wenn das Auto jetzt Anfang Dez. kommen würde, könnt ich es ja auch ohne Probleme 2020 anmelden. Dann wird’s bei denen auch nichts bis zum Ende vom Jahr.

Ich mein die bekommen doch sofort mein Geld wenn das Auto bei denen ist. Die haben doch kein Nachteil. Sprich das Geld wäre bei denen noch vor 31.12 auf dem Konto für deren Umsatz.
In dem Fall geht es nicht um dein Geld, sondern um das Geld, dass der Hdl von Ford als BONUS oder Zielerfüllungsprämie bekommt.

Letztendlich ist es eine vertraglich geregelte Sache, wenn du das unterschrieben hast ist es erst mal so. Wenn der Mustang kommt, hilft reden und verhandeln mit dem Händler. Vielleicht ergibt sich noch eine Alternative.

Good Luck

Re: Frage zur Anmeldung mit Kurzkennzeichen

Verfasst: 4. Okt 2019, 11:59
von Michael FFM
Hallo, mit dem Überführungskennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen wird es wahrscheinlich Probleme geben. Ich bekam damals keines der beiden für ein bereits zugelassenes Auto. Ich sollte hierzu mein Auto erst abmelden um eines zu bekommen. Ich wollte meinen Alpina mit Saisonkennzeichen im zulassungsfreien Zeitraum bewegen. War also so nicht möglich.

GRuß Michael

Re: Frage zur Anmeldung mit Kurzkennzeichen

Verfasst: 4. Okt 2019, 12:10
von commander-joe
Also ich glaube, dass die Zulassung für ein Saisonkennzeichen außerhalb des Saisonzeitraums - zumindest bei einem vorher noch nie zugelassenen Neufahrzeug - gar nicht möglich ist. Wenn man bei der HUK24 z.B. das Auto im Dezember oder Januar für den Saisonzeitraum 04-10 oder 3-11 zulassen will, wird bei der Online-Berechnung des Beitrags immer als Fehlermeldung angezeigt, dass die Zulassung innerhalb des Saisonzeitraums erfolgen muss.

Mich betrifft das Problem auch, daher wäre ich für Ideen dankbar. Wenn es geht würde ich auch gerne im Januar das Fahrzeug für April mit Saison zulassen, um damit für die Wintermonate schon die Ruheversicherung zu haben. Ich möchte das Fahrzeug nicht unversichert in der Garage stehen lassen und meine Versuche, eine Versicherung für den Differenzzeitraum zu finden, die das Fahrzeug auch ohne Zulassung in der Garage absichert, sind fehlgeschlagen. Früher gab es das wohl mal, heute bietet es jedoch keiner mehr an, nur noch für Oldtimer.

Re: Frage zur Anmeldung mit Kurzkennzeichen

Verfasst: 4. Okt 2019, 12:13
von O729
Michael FFM hat geschrieben:
4. Okt 2019, 11:59
Hallo, mit dem Überführungskennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen wird es wahrscheinlich Probleme geben. Ich bekam damals keines der beiden für ein bereits zugelassenes Auto. Ich sollte hierzu mein Auto erst abmelden um eines zu bekommen. Ich wollte meinen Alpina mit Saisonkennzeichen im zulassungsfreien Zeitraum bewegen. War also so nicht möglich.

GRuß Michael
So ist es mir auf unserer Zulassungsstelle auch ergangen. Ich musste damals in der Ruhezeit des Saisonkennzeichen zur Werkstatt fahren... Und das war absolut unmöglich, ich hätte das Fahrzeug per Trailer dahin bringen müssen.

Später hat dann hier im Forum mal jemand geschrieben, dass dies Quatsch sei und die Zulassungsstelle hätte mir ein Kurzzeitkennzeichen geben müssen, ohne dass ich das Fahrzeug vorher abmelden muss.

Re: Frage zur Anmeldung mit Kurzkennzeichen

Verfasst: 4. Okt 2019, 12:17
von O729
commander-joe hat geschrieben:
4. Okt 2019, 12:10
Also ich glaube, dass die Zulassung für ein Saisonkennzeichen außerhalb des Saisonzeitraums - zumindest bei einem vorher noch nie zugelassenen Neufahrzeug - gar nicht möglich ist. Wenn man bei der HUK24 z.B. das Auto im Dezember oder Januar für den Saisonzeitraum 04-10 oder 3-11 zulassen will, wird bei der Online-Berechnung des Beitrags immer als Fehlermeldung angezeigt, dass die Zulassung innerhalb des Saisonzeitraums erfolgen muss.

Mich betrifft das Problem auch, daher wäre ich für Ideen dankbar. Wenn es geht würde ich auch gerne im Januar das Fahrzeug für April mit Saison zulassen, um damit für die Wintermonate schon die Ruheversicherung zu haben. Ich möchte das Fahrzeug nicht unversichert in der Garage stehen lassen und meine Versuche, eine Versicherung für den Differenzzeitraum zu finden, die das Fahrzeug auch ohne Zulassung in der Garage absichert, sind fehlgeschlagen. Früher gab es das wohl mal, heute bietet es jedoch keiner mehr an, nur noch für Oldtimer.

Auch das kenne ich von meiner Versicherung genau so, die Zulassungsstelle würde das auch außerhalb der Saison machen, aber die Versicherung nicht, wenn es keine Vorversicherung gibt. Ich habe damals genau deswegen erstmal für ein dreiviertel Jahr eine normale Zulassung gemacht und dann im nächsten Herbst auf Saisonkennzeichen umgestellt. Anders wäre es schwierig geworden.

Re: Frage zur Anmeldung mit Kurzkennzeichen

Verfasst: 4. Okt 2019, 12:33
von commander-joe
Ja, vermutlich wird es nicht anders gehen, dass man erst mal normal zulässt und dann nochmal später innerhalb der Saison dann auf ein Saisonkennzeichen wechselt. Ist halt sehr umständlich. Eigentlich wollte ich 3D-Kennzeichen draufmachen und (ohne zu bohren) kletten. Schilder sind ja sehr teuer. Dann muss ich paar Monate später beim Wechsel auf Saison wieder neue (teure) Schilder fertigen lassen.

Eine andere Überlegung wäre vielleicht noch, das Fahrzeug im Januar nur kurz normal zuzulassen, es dann wieder abzumelden und im April dann mit Saison wieder anmelden. Dann müsste eigentlich die Ruheversicherung auch noch greifen. Bin mir da aber nicht so sicher. Vielleicht hat ja jemand im Forum schon mal Erfahrung damit gesammelt?