Besondere Versicherungsbestätigung für Ummeldung

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Albo
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Besondere Versicherungsbestätigung für Ummeldung

Beitrag von Albo » 7. Aug 2023, 20:23

Hallo zusammen,

bisher konnte ich immer Antworten zu meinen Fragen in diesem Forum finden. Zu meiner aktuellen Frage habe ich allerdings nichts finden können und hoffe, dass ihr mir helfen könnt.

Erstmal kurz zu mir. Ich bin 39 Jahre alt und komme aus dem Kreis Karlsruhe. Ich bin schon seit langem ein Fan von US-Cars und hatte schon den einen oder anderen Ami. Vor einem Jahr habe ich mich endlich entschieden einen Mustang zu kaufen und habe mich für einen 2017er US-Import Ecoboost mit nachvollziehbarer Geschichte entschieden. Es ist ein super Auto, aber irgendwie habe ich den V8 aus meinem Dodge, den ich vorher hatte vermisst. Also habe ich mich entschieden den Ecoboost zu verkaufen und mir den V8 zu kaufen. Den passenden muss ich allerdings noch finden. Aber ich habe es nicht eilig, da es ein Zweitwagen ist 🙂

Und jetzt kommt meine Frage:
Ich habe den Mustang vor zwei Wochen privat verkauft. Der Wagen blieb auf mich angemeldet und der neue Besitzer soll ihn dann ummelden. Das ist natürlich so auch vertraglich festgehalten und die Zulassungsstelle und meine Versicherung sind darüber informiert. Der Wagen hat natürlich alle notwendigen Abnahmen und Unterlagen und hat noch TÜV. Der neue Besitzer kommt aus München und hat jetzt Probleme den Wagen umzumelden. Die Zulassungsstelle verlangt eine "besondere Versicherungsbestätigung für Ausnahmegenehmigungen gem. § 70 StVZO und § 47 FZV" neben der normalen eVB Nummer von seiner Versicherung. Die Versicherung hat es abgelehnt, solch eine Bestätigung schriftlich zur Verfügung zu stellen. Ich habe noch nie etwas von solch einer Versicherungsbestätigung gehört und auch nichts dazu im Internet gefunden. Außer, dass diese für eine Zulassung von Nutzfahrzeugen und evtl. Erstzulassungen von Importfahrzeugen benötigt werden. Hier handelt es sich allerdings um keines davon. Ich habe irgendwie die Vermutung, dass es sich hier um ein Missverständnis oder einen Fehler handelt. Ich habe für keines meiner US Autos so etwas bisher gebraucht.

Hat jemand von euch solche Erfahrungen machen müssen? Oder irre ich mich vielleicht und das ist etwas relativ normales und der Käufer muss sich nach einer anderen Versicherung umsehen?

Ich danke euch vorab für eure Antworten.

Grüße
Albo
Zuletzt geändert von Albo am 7. Aug 2023, 20:30, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Besondere Versicherungsbestätigung für Ummeldung

Beitrag von Byti » 7. Aug 2023, 20:28

@Albo
Ich hab dich mal umgebucht in den entsprechenden Unterbereich.
:Drive: :S550_DIB_C:

Roland

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Re: Besondere Versicherungsbestätigung für Ummeldung

Beitrag von stang-gt-cs » 7. Aug 2023, 21:28

Ja tatsächlich ist da Bayern problematisch!

Es geht ganz sicher um diese Ausnahmegenehmigung:
IMG_3120.jpeg
§38a
IMG_3120.jpeg (298.67 KiB) 4190 mal betrachtet
Hier erfordern die bay. Zulassungsstellen in der Tat eine Bestätigung der Versicherung, dass diese Kenntnis davon besitzt, dass das Fahrzeug trotz nicht beim KBA nachgewiesener und anerkannter „Wegfahrsperre“ und bereit ist das Fahrzeug zu versichern.
US GT :S550_RAC: C/S nicht aus Litauen, sondern auf dem direkten Weg übern Teich > D.
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Re: Besondere Versicherungsbestätigung für Ummeldung

Beitrag von Albo » 7. Aug 2023, 23:44

Hallo,

vielen Dank für deine Antwort. Das ist mir tatsächlich neu. Genau genommen geht es um das Formular im Anhang. Das wurde ihm bei der Zulassungsstelle mitgegeben. Von einer Wegfahrsperre wird da eigentlich nicht gesprochen. Mir fehlt hier tatsächlich das Verständnis, warum das die Zulassungsstelle interessieren sollte. Ist doch die Sache der Versicherung 🤷
Dateianhänge
IMG-20230801-WA0001.jpg
IMG-20230801-WA0001.jpg (173.13 KiB) 4158 mal betrachtet

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Re: Besondere Versicherungsbestätigung für Ummeldung

Beitrag von stang-gt-cs » 8. Aug 2023, 02:37

Naja das ist doch alles eigentlich ganz logisch.

Man beantragt bei der Versicherung eine eVB-Nummer. In diesem Moment ist der Versicherung ja meist noch nicht einmal bekannt, um was für ein Fahrzeug es sich handelt.

Nun lässt die ZulSt. das Fahrzeug zu, die Versicherung bekommt von der ZulSt. die Daten geliefert. Dann stellt die Versicherung fest, dass das Fahrzeug ja gar keine zugelassene Wegfahrsperre hat. Und da gab es doch tatsächlich schon Versicherungen, die das Risiko so nicht versichern wollten.

Im Grunde genommen schützt diese Bestätigung sogar den Versicherungsnehmer evtl. vor unerwarteten Kosten und Unannehmlichkeiten.

Liegt denn die Ausnahmegenehmigung wie auf meinem Bild überhaupt vor?
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Re: Besondere Versicherungsbestätigung für Ummeldung

Beitrag von Albo » 8. Aug 2023, 09:48

Grundsätzlich hast du natürlich recht. Mich hat es nur sehr gewundert, dass diese Bestätigung notwendig ist, da ich selbst nie eine gebraucht habe und auch direkt nichts im Internet gefunden habe. Bayern bzw. München scheint da etwas anders zu sein. Deswegen wollte ich hier nach Erfahrungen fragen.
Ich kann dir leider nicht genau sagen, ob diese Ausnahmegenehmigung vorliegt, da ich von den Autounterlagen keine Kopien behalten habe. Ich gehe aber fest davon aus. In dem Sonderabnahmebericht vom TÜV, der mehrere Seiten lang ist war so einiges drin. Da aber zuerst der Händler den Wagen in Hessen und ich dann in Baden-Württemberg problemlos zugelassen haben, bin ich sehr sicher, dass diese vorliegt.

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Re: Besondere Versicherungsbestätigung für Ummeldung

Beitrag von GC-33 » 8. Aug 2023, 11:40

Hallo Albert,

...schon öfters habe ich zugelassene US-Fahrzeuge ins fremde "Ausland" verkauft :grins: (innerhalb von D)
...bei der Übergabe stand im Kaufvertrag das Datum und die Uhrzeit
...diese Daten habe ich in Kopie meiner KFZ-Versicherung übermittelt - per Mail
...ab dem Zeitpunkt war das verkaufte Fahrzeug automatisch bei meiner Versicherung auf den Namen des Käufers versichert
...wenn jetzt der Käufer bei seiner Zulassung-Stelle seine eVB-Nummer, von seiner Versicherung bekommt, steht der Ummeldung nichts im Wege
...eine Ummeldung von Bayern in ein anders Bundesland verläuft problemlos

Gruß Günter Bild
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Re: Besondere Versicherungsbestätigung für Ummeldung

Beitrag von stang-gt-cs » 8. Aug 2023, 12:31

Wenn ein Pony erstmals in D ankommt, muss es zur §21 Einzelabnahme.
Da bekommt es dann auf Papier das Gutachten über die §21. Dieses hat normal zwei Blätter.
Dann kommt noch ein oder zwei Blätter „Aufstellung der technischen Vorschriften“
Dann kommen noch die Blätter mit den Ausnahmegenehmigungen. Das können ein bis drei sein je nach Prüfer.
Ich lasse immer mind. die drei machen. 1. Wegfahrsperre, 2. Rote Seitenbegrenzungsleuchten hinten, 3. Spiegelfläche Außenspiegel kleiner.

Diese Unterlagen müssen vollständig zuverlässig aufbewahrt und beim Verkauf übergeben werden. Sie sind die Betriebserlaubnis des US-Fahrzeugs analog zur EG-Betriebserlaubnis eines EU die allerdings in Flensburg hinterlegt ist. Gegen die Unterlagen verloren, kann man diese bei der Prüfstelle anfordern.

Bei einem Pony das übers Baltikum kommt, fehlt da schon beim Fähnchenhändler in D so manches. Es kommt auch vor, dass die Prüforganisationen gar keine Unterlagen der FIN in ihrem System finden. Dann muss man leider davon Ausgehen, dass das Gutachten im Ostblock inoffiziell illegal erstellt (gefälscht/gekauft) wurde und das Fahrzeug in Wirklichkeit gar keine BE besitzt. Ist alles schon vorgekommen.
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Re: Besondere Versicherungsbestätigung für Ummeldung

Beitrag von Albo » 9. Aug 2023, 11:02

Hallo Günter,

genau so wie von dir beschrieben habe ich das auch gemacht. War auch nicht das erste Mal. Habe vorher meinen Dodge verkauft und keine Probleme gehabt. Das war allerdings nach Hessen. In Bayern läuft es wohl etwas anders 🙂
Ich bin jetzt im Kontakt mit meiner Versicherung und sie schauen wie sie da weiterleiten können. Ich bin jetzt zuversichtlich, dass die Ummeldung beim neuen Besitzer jetzt klappen wird.

@stang-gt-cs
Das Auto hat diese Unterlagen natürlich auch bekommen. Das war ein ordentlicher Stapel an Blättern. Es kam auch nicht übers Baltikum nach Deutschland. Sonst hätte ich es mir höchstwahrscheinlich auch nicht gekauft. Aber wie gesagt, es war ja schon zwei Mal in Deutschland zugelassen und zwar ohne jegliche Probleme oder Beanstandungen.

Auf jeden Fall danke ich euch für eure Antworten und hoffe, dass die Sache in den kommenden Tagen erledigt ist. Und ich habe dann eine Lehre für die Zukunft gezogen, dass ich privat lieber kein US-Import Auto nach Bayern mehr verkaufen werde 😁

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Re: Besondere Versicherungsbestätigung für Ummeldung

Beitrag von GC-33 » 9. Aug 2023, 12:44

Albo hat geschrieben:
9. Aug 2023, 11:02
Hallo Günter,

genau so wie von dir beschrieben habe ich das auch gemacht. War auch nicht das erste Mal. Habe vorher meinen Dodge verkauft und keine Probleme gehabt. Das war allerdings nach Hessen. In Bayern läuft es wohl etwas anders 🙂
Ich bin jetzt im Kontakt mit meiner Versicherung und sie schauen wie sie da weiterleiten können. Ich bin jetzt zuversichtlich, dass die Ummeldung beim neuen Besitzer jetzt klappen wird.
Hallo Albert,

...ich lebe seit 1970 im "Bayerischen Asyl" - meine Fahrzeuge hatten immer die entsprechenden BY Kennzeichen
...es hat sich nach meinem Wissensstand nichts geändert
...2011 verkaufte ich einen Mustang der Generation 5 an den Niederrhein
...das letzte verkaufte US-Fahrzeug - ein Mustang 2011 GT wurde in die Nähe Hamburg verkauft - keinerlei Probleme
...ich glaube, das liegt eher an der entsprechenden Zulassungsstelle - deren Mitarbeiten denken "Wir können das"

Gruß Günter Bild
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Re: Besondere Versicherungsbestätigung für Ummeldung

Beitrag von Albo » 9. Aug 2023, 13:07

Hallo Günter,

ich hatte schon die ganze Zeit den Verdacht, dass nur die entsprechende Zulassungsstelle bzw. vielleicht nur die bearbeitende Person Probleme macht wo keine sind.
Genau das wollte ich hören, dass es nicht grundsätzlich an Bayern bzw. München liegt. Mit deiner Auflistung hast du mir sehr geholfen.

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Re: Besondere Versicherungsbestätigung für Ummeldung

Beitrag von Nachtaffe » 9. Aug 2023, 13:34

Albo hat geschrieben:
9. Aug 2023, 11:02
Und ich habe dann eine Lehre für die Zukunft gezogen, dass ich privat lieber kein US-Import Auto nach Bayern mehr verkaufen werde.
Wegen einem Mitarbeiter auf der Zulassungsstelle, der gerade von Bürgergeld auf KFZ umschult? :shrug:

Dein Käufer soll sich einfach einen Sachbearbeiter suchen, der weiß was zu tun ist.
Grüße
Jens
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Re: Besondere Versicherungsbestätigung für Ummeldung

Beitrag von Albo » 9. Aug 2023, 13:53

@Nachtaffe
Das war natürlich nicht wirklich ernst gemeint. Bitte nicht falsch verstehen 😉
Das mit dem anderen Sachbearbeiter habe ich auch gleich gesagt, aber naja, ich bin leider nicht vor Ort und kann es nicht selbst übernehmen. Beim Käufer klappt es irgendwie nicht...

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Re: Besondere Versicherungsbestätigung für Ummeldung

Beitrag von Nachtaffe » 9. Aug 2023, 13:56

Soll der zur Not einen Anmeldedienst beauftragen, wenn er selbst sich damit nicht auseinandersetzen will.
Manchmal muss man die Sachbearbeiter an die Hand nehmen, das kann/will nicht jeder, weil die eigentlich Geld dafür bekommen, sich auszukennen.
Grüße
Jens
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