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Kurzzeitkennzeichen trotz Saisonkennzeichen

Verfasst: 6. Jan 2018, 12:12
von Eighti
Hallo!
Mein Mustang besitzt ein Saisonkennzeichen von 04-10 und steht derzeit in der Garage.
Ich wollte einfach den Wagen nicht dem Salz aussetzen.
Nun habe ich eine längere Tour vor, die ich nicht mit meiner Winterhure runterreissen wollte.
Ausserdem kann ich dann eine kleine Auszeit von diesem kalten Entzug nehmen ;)
Sollte das Wetter bis dahin (anfang Februar) so bleiben würde ich mir gerne ein Kurzzeitkennzeichen besorgen.

Ist das möglich, obwohl der Mustang ein Saisonkennzeichen hat?

bye

Re: Kurzzeitkennzeichen trotz Saisonkennzeichen

Verfasst: 6. Jan 2018, 13:19
von Paladien2810
Hallo,

soweit ich weiß geht das nicht.
Wir wollten unser Pony letztes Jahr in die Werkstatt bringen, mit Roten, da wurde uns mitgeteilt, da das Fahrzeug eine Zulassung hat, darf dort kein anders Kennzeichen benutz werden. Der Händler hat unser Pony dann mit dem Hänger geholt.

Grüße

Jens

Re: Kurzzeitkennzeichen trotz Saisonkennzeichen

Verfasst: 6. Jan 2018, 14:35
von AufWunschGelöscht20
Hallo

Das wird nichts werden, denn für die Kurzzeitkennzeichen musst Du die VIN angeben und einen Nachweis erbringen das das Auto noch TÜV hat.
Die Kurzzeitkennzeichen werden auch nur noch für das beantragte Fahrzeug ausgegeben.
Die Kurzzeitkennzeichen sind übrigens nur noch für Überführungs und Probefahrten zulässig. Hier wurde in der Vergangenheit zu viel Schindluder betrieben.

Gruß Christian

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Re: Kurzzeitkennzeichen trotz Saisonkennzeichen

Verfasst: 6. Jan 2018, 15:12
von mamba 2.3
Lege den Wagen und damit die Saisonkenzeichen still und melde es gleich mit "normalen" Kennzeichen wieder an.

Die alte Nummer Kombination kann dabei übernommen werden.
Im Herbst kannst das ganze wieder mit den vorhandenen Saisonkennzeichen auf den alten Stand setzen.

Das einzige was du brauchst sind zwei Kennzeichen, gibt es im Netz schon das Set für um die 15,-€ inkl. Versand.
Kosten für 2x ab und wieder anmelden ca.35,-€.

Re: Kurzzeitkennzeichen trotz Saisonkennzeichen

Verfasst: 6. Jan 2018, 16:35
von Eighti
ok, vielen Dank für die Informationen.

Ist dann ja leider doch nicht so simpel wie ich mir das vorgestellt habe.

Re: Kurzzeitkennzeichen trotz Saisonkennzeichen

Verfasst: 2. Feb 2021, 12:31
von Crash81
Paladien2810 hat geschrieben:
6. Jan 2018, 13:19
Wir wollten unser Pony letztes Jahr in die Werkstatt bringen, mit Roten, da wurde uns mitgeteilt, da das Fahrzeug eine Zulassung hat, darf dort kein anders Kennzeichen benutz werden.
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
§ 16 Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten mit rotem Kennzeichen

(1) Ein Fahrzeug darf, wenn es vorbehaltlich der Sätze 3 und 4 nicht zugelassen ist, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht und das Fahrzeug unbeschadet des § 16a ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führt. Dies gilt auch für notwendige Fahrten zum Tanken und zur Außenreinigung anlässlich solcher Fahrten nach Satz 1 sowie für notwendige Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge. Ein Fahrzeug, dem nach § 9 Absatz 3 ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, darf außerhalb des Betriebszeitraums nach den Sätzen 1 und 2 in Betrieb gesetzt werden, wenn das Saisonkennzeichen nicht gleichzeitig geführt wird.

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__16.html
Das wird Jens vermutlich nicht mehr interessieren oder war seinerzeit vielleicht tatsächlich Gesetz aber aktuell wollte ich das nur für die Nachwelt richtig stellen, da ich gerade in der selben Situation bin. Und nein, ich möchte damit keinen Klugschei´ßer-Preis gewinnen :ROFL:

Ich habe ebenfalls Saisonkennzeichen (April-Oktober) und wollte mein kleines :pony: zwecks Inspektion, neues Fahrwerk etc. bereits am 29.03. in die Werkstatt bringen, damit es pünktlich vor den Ostertagen wieder fahrbereit ist und ich direkt in den Urlaub starten kann :Drive:

Meine Werkstatt darf mich Versicherungstechnisch nicht mit deren roten Kennzeichen fahren lassen und müsste mir somit die Überführung ebenfalls in Rechnung stellen. Da dies mit 90-120€ zu Buche schlägt, wollte ich mir gerade anschauen, wie ich das selbst hinbekomme und was die entsprechenden Kosten sind. Unser Serviceportal in Bremen lässt aber zu Wünschen übrig....Termine gehen noch nicht so weit in die Zukunft und die Kurzzeitkennzeichen sind auch nicht als Terminwunsch anwählbar :wut: