Re: Der nächste (kleine?) Parkschaden
Verfasst: 15. Dez 2018, 09:56
Ich kann dazu nur wiederholen: Ich hasse Menschen!
Das deutschsprachige Forum zum Ford Mustang der 6. Generation
https://mustang6.de/./
Da hat er aber Glück, dass du so ein nachgiebiger Mensch bist (positiv gemeint) und du noch keine Anzeige wegen Unfallflucht gestellt hast. Trotz nachträglichem Melden des Verursachers würde der Staatsanwalt seinen Job machen müssen und das zu Recht.Ondy hat geschrieben:Ich war heute noch einmal bei einer anderen Reifenservice Firma.
Die hat die Schraube dann einmal gezogen und es kam keine Luft raus.
Der Mitarbeiter hat dann gesagt Glückwunsch so kann ich weiterfahren, ich brauche keinen neuen Reifen.
Ich hab zwar ein bisschen "Schiss", weil was ist wenn die Schraube kurz vor durch war, ist dies nicht riskant
Den Kostenvoranschlag hab ich in der Zwischenzeit auch schon abgeholt gehabt, knapp unter 1000€.
Weiterhin war ich mal wieder einkaufen (da wo auch der Parkschaden passiert ist) und als ich raus kam, kam ein älterer Herr zu mir:
"Ich muss Ihnen was beichten, ich bin beim Rückwärts ausparken gegen Ihren Mustang gefahren."
Haben wir gleich einmal die Kontaktdaten ausgetauscht und ich konnte ihm gleich eine Kopie vom Kostenvoranschlag mitgeben die ich im Einkaufsladen machen konnte.
Er wollte jetzt Montag mit seinem Versicherungsmakler sprechen.
(Oder sollte ich da tätig werden und etwas in die Wege leiten? Ist mein erster Schaden an einem Auto...)
Ich auch. Wenn er dann doch dumm tut, hast Du ihn immer noch wegen Fahrerflucht am Sack ...Duedo hat geschrieben:Würde ihm erstmal eine Chance geben .....
Was hat jetzt der Parkrempler mit der eingefahrenen Schraube zu tun? Dafür ist der "Gegner" trotz seines Fehlverhaltens nicht verantwortlichjw61 hat geschrieben:Ich auch, aber wenn jetzt der Schädiger bzw. dessen Versicherung reguliert, würde ich auf einen neuen Reifen bestehen.
Bei unterschiedlichem Profiltiefen oder Herstellern an EINER Achse würde ich wg. diesem Hinweis auf zwei Neureifen bestehen:
Zitat eines Reifenspezies:
"Bei Fahrzeugen mit „Mischbereifung“ ist die Einhaltung von identischen Herstellern und Profilen von besonderer Bedeutung, weil nur damit sichergestellt ist, daß deren Abrollumfänge auch auf den begrenzten Regelbereich der relevanten elektronischen Fahrstabilitäts-Systeme abgestimmt sind.
Prüforganisationen können bei der Montage von unterschiedlichen Reifenfabrikaten einen Nachweis über deren Eignung verlangen."
Alternativ diesen Nachweis der Eignung VOM Schädiger/Versicherung verlangen!
Ich finde es gehört noch mehr Arsch in der Hose, den Geschädigten nachträglich anzusprechen. Klar, dass sein vorheriges Verhalten nicht in Ordnung war, aber das hat er ja eingesehen. Der Mensch hat wenigstens noch ein Gewissen.Bonc hat geschrieben: ...Ich hätte den Typen erst mal gefragt, warum er keinen Arsch in der Hose hatte und gewartet hat, bis du aus dem Geschäft herausgekommen bist.
Es gibt Spielregeln und die sind einzuhalten.
Das bezweifel ich. Das entscheidet nicht der Staatsanwalt sondern ein Richter und dieser kann dieses Verhalten selbstverständlich berücksichtigen. Wenn der Zug aufgrund der Anzeige erst einmal rollt kann dies ein Staatsanwalt nicht so einfach aufhalten.Panomatic hat geschrieben:@Ondy, Andreas,
Glückwunsch!
Ich finde auch, das der „altere Herr“ nicht schlecht sein kann.
Er hat einen Fehler begangen und aus Panik das Feld verlassen.
Sowas ist zutiefst verwerflich und gehört bestraft.
Er hat aber auch sein Fehlvehalten eingesehen und sich nachträglich gestellt.
Der „Gute“ hat Panik bekommen und ist erst einmal weg.
Das Gewissen hat ihn Verfolgt. Zum Glück gibt es noch Menschen mit „Gewissen“.
Wenn man jetzt beide Verhaltensweisen gegenüberstellt ist doch alles ausgeglichen.
Selbst ein Staatsanwalt würde jetzt keine Staatsaffäre mehr daraus machen...
Seine Strafe hat er durch seine eigenen Vorwürfe verbüßt.
Gruß
Andreas