Wenn Kinder Steine auf Mustangs werfen...
- JohnMatrix
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Wenn Kinder Steine auf Mustangs werfen...
Hallo zusammen
leider gibt es neben den vielen positiven Erlebnissen mit unserem Pony auch negative -wie mir passiert vor gut fünf Wochen...
Wie so häufig hatte ich meinen Stang im Wohngebiet meiner Liebsten in einer Parknische entlang einer Betonmauer geparkt und wähnte ihn dort sicher vor allerlei Langfingern und Dieben.
Leider hatte ich die Rechnung ohne die dort zahlreich auf den Straßen spielenden Kinder gemacht...
Ein ebensolcher Knabe hat es in meiner Abwesenheit dann doch tatsächlich -laut der bei der Polizei gemachten Angaben- geschafft einen massiven Stein im oberen Bereich der Böschung loszutreten, der dann an der Mauer zerbrochen und auf mein Fahrzeug eingeschlagen sein soll
Ob das so realistisch ist oder der Stein gezielt geworfen wurde kann ich nicht beurteilen, da ich zum Tatzeitpunkt ja nicht zugegen war.
Anhand der folgenden Fotos kann sich jeder ein eigenes Bild machen:
Beschädigt wurden:
1. Dachkante zur Heckscheibe wurde eingedrückt und Lack beschädigt 2.Heckscheibe zerkratzt 3. Kofferraumdeckel zerkratzt 4. Beifahrertürgriff beschädigt Nahezu unglaublich erscheint es, dass auf der Beifahrerseite "nur" der Türgriff beschädigt wurde und dort keine weiteren -zumindest erkennbaren -Beschädigungen vorhanden sind.
Ein KfZ-Sachverständiger wurde hinzugezogen. Lt. dessen Gutachten belaufen sich die Reparaturkosten auf knapp 5,400€.
Die Heckscheibe wird ausgetauscht, die Schäden an Dach und Kofferraumdeckel sollen laut Gutachter ohne Austausch "reparabel" und nach der Reparatur nicht zu erkennen sein.
Was das Dach anbelangt habe ich meine Zweifel, allerdings ist der Ford-Händler zuversichtlich, dass er das so hinbekommt -insbesondere was den Lackangleich an die Restkarosserie anbelangt.
Was denkt Ihr darüber?
Auf keinen Fall soll gespachtelt werden und das wurde mir auch so zugesichert.
Die Wertminderung wird übrigens mit 900€ angegeben. Zudem muss an den ausgetauschten/reparierten Teilen natürlich die Crystalglas-Versiegelung erneuert werden.
Was das Rechtliche angelangt läuft der Fall übrigens über die Familienhaftpflicht des Vaters und dessen Versicherung (HDI) zeigt sich nicht sonderlich kooperativ.
Nach nunmehr über fünf Wochen liegt immer noch keine Zusage der Schadensübernahme vor.
Zum Glück -und da mir die Rechtslage unklar ist- läuft der ganze Fall seit Anbeginn über die Kanzlei des Ford-Händlers.
Und nach sechs Wochen Verschleppung seitens der Versicherung besteht lt. meinem Rechtsbeistand die Möglichkeit eine "Blitzklage" einzureichen um die Sache zu forcieren.
Das alles ist nicht sonderlich angenehm und ich wünsche niemanden, dass er solche Erfahrungen macht.
Im Endeffekt hoffe ich einfach, dass mein Pony so repariert wird, dass man keine Spuren des Schadens am Fahrzeug erkennt.
Sollte dies nicht der Fall sein bin ich nicht bereit das Fahrzeug entgegen zunehmen und werde auf Nachbesserung bestehen.
Beste Grüsse und allseits gute Fahrt
Bernd
leider gibt es neben den vielen positiven Erlebnissen mit unserem Pony auch negative -wie mir passiert vor gut fünf Wochen...
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Leider hatte ich die Rechnung ohne die dort zahlreich auf den Straßen spielenden Kinder gemacht...
Ein ebensolcher Knabe hat es in meiner Abwesenheit dann doch tatsächlich -laut der bei der Polizei gemachten Angaben- geschafft einen massiven Stein im oberen Bereich der Böschung loszutreten, der dann an der Mauer zerbrochen und auf mein Fahrzeug eingeschlagen sein soll
Ob das so realistisch ist oder der Stein gezielt geworfen wurde kann ich nicht beurteilen, da ich zum Tatzeitpunkt ja nicht zugegen war.
Anhand der folgenden Fotos kann sich jeder ein eigenes Bild machen:
Beschädigt wurden:
1. Dachkante zur Heckscheibe wurde eingedrückt und Lack beschädigt 2.Heckscheibe zerkratzt 3. Kofferraumdeckel zerkratzt 4. Beifahrertürgriff beschädigt Nahezu unglaublich erscheint es, dass auf der Beifahrerseite "nur" der Türgriff beschädigt wurde und dort keine weiteren -zumindest erkennbaren -Beschädigungen vorhanden sind.
Ein KfZ-Sachverständiger wurde hinzugezogen. Lt. dessen Gutachten belaufen sich die Reparaturkosten auf knapp 5,400€.
Die Heckscheibe wird ausgetauscht, die Schäden an Dach und Kofferraumdeckel sollen laut Gutachter ohne Austausch "reparabel" und nach der Reparatur nicht zu erkennen sein.
Was das Dach anbelangt habe ich meine Zweifel, allerdings ist der Ford-Händler zuversichtlich, dass er das so hinbekommt -insbesondere was den Lackangleich an die Restkarosserie anbelangt.
Was denkt Ihr darüber?
Auf keinen Fall soll gespachtelt werden und das wurde mir auch so zugesichert.
Die Wertminderung wird übrigens mit 900€ angegeben. Zudem muss an den ausgetauschten/reparierten Teilen natürlich die Crystalglas-Versiegelung erneuert werden.
Was das Rechtliche angelangt läuft der Fall übrigens über die Familienhaftpflicht des Vaters und dessen Versicherung (HDI) zeigt sich nicht sonderlich kooperativ.
Nach nunmehr über fünf Wochen liegt immer noch keine Zusage der Schadensübernahme vor.
Zum Glück -und da mir die Rechtslage unklar ist- läuft der ganze Fall seit Anbeginn über die Kanzlei des Ford-Händlers.
Und nach sechs Wochen Verschleppung seitens der Versicherung besteht lt. meinem Rechtsbeistand die Möglichkeit eine "Blitzklage" einzureichen um die Sache zu forcieren.
Das alles ist nicht sonderlich angenehm und ich wünsche niemanden, dass er solche Erfahrungen macht.
Im Endeffekt hoffe ich einfach, dass mein Pony so repariert wird, dass man keine Spuren des Schadens am Fahrzeug erkennt.
Sollte dies nicht der Fall sein bin ich nicht bereit das Fahrzeug entgegen zunehmen und werde auf Nachbesserung bestehen.
Beste Grüsse und allseits gute Fahrt
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Re: Wenn Kinder Steine auf Mustangs werfen...
Ach du Sche***! Hoffentlich geht das mal ein wenig schneller und du bekommst den Schaden zügig repariert....
Wie alt waren denn die Übeltäter und was war deren Kommentar, warum sie das gemacht haben?
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Re: Wenn Kinder Steine auf Mustangs werfen...
Das tut mir echt leid!!! Ich meine Kinder sind bis zu einem bestimmten Alter nicht haftbar. Von daher hoffe ich dass es mit der Versicherung klappt und alles zu Deiner Zufriedenheit abläuft!!
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Re: Wenn Kinder Steine auf Mustangs werfen...
Das ist bitter!!
Ich kann dir auch nur raten einen Rechtsbeistand zu nehmen, aber das hast du ja bereits.
Die Schäden am Dach sind schon übel, da wünsch ich dir am meisten Erfolg das die Werkstatt das wieder hinbekommt!
Grüsse Peter
Ich kann dir auch nur raten einen Rechtsbeistand zu nehmen, aber das hast du ja bereits.
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Re: Wenn Kinder Steine auf Mustangs werfen...
Das ist übel! Nicht nur wegen des Schadens, sondern auch wegen des Verursachers. Kinder sind nach deutscher Rechtsprechung heute kaum mehr haftbar zu machen. Wenn die Eltern nicht kooperieren wollen, müsste man ihnen die Vernachlässigung der Aufsichtspflicht nachweisen, was im allgemeinen wohl kaum möglich ist. Da kann man dir nur einen guten Rechtsanwalt wünschen.
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Re: Wenn Kinder Steine auf Mustangs werfen...
Das ist sehr ärgerlich und die Rechtslage ist doch wohl das allerletzte. So etwas gehört von der Haftpflicht der Eltern anstandslos bezahlt.
Gruss Frank
Das Leben ist zu kurz für schlechtes Essen, schlechten Wein und Elektroautos........
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Re: Wenn Kinder Steine auf Mustangs werfen...
Hallo Bernd,
ja das sind leider die blödsinnigen Kinderstreiche. Ich denke weniger, das dies gezielt gegen Dich oder den Mustang war. Einfach nur aus Kindersicht was passiert wenn man einen Stein auf das Auto wirft. Ich hoffe die Versicherung übernimmt den Schaden, damit Du nicht auf den hohen Kosten sitzen bleibst. Ich bin überzeugt, das die Instandsetzung ordentlich gemacht wird.
refo
ja das sind leider die blödsinnigen Kinderstreiche. Ich denke weniger, das dies gezielt gegen Dich oder den Mustang war. Einfach nur aus Kindersicht was passiert wenn man einen Stein auf das Auto wirft. Ich hoffe die Versicherung übernimmt den Schaden, damit Du nicht auf den hohen Kosten sitzen bleibst. Ich bin überzeugt, das die Instandsetzung ordentlich gemacht wird.
refo
Ist die Strecke länger als das Auto, wird gefahren.
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Re: Wenn Kinder Steine auf Mustangs werfen...
Das tut mir echt leid für Dich. Vor allem der Schaden am Dach.
Ich hatte so etwas ähnliches mal mit meinen Kindern. Ist allerdings schon 15 jahre her.
Da war die Voraussetzung tatsächlich, dass ich meine Aufsichtspflicht verletzt hatte und dann hat die Haftpflicht anstandslos gezahlt.
Ich hoffe für dich, dass das alles bald zu Deinen Gunsten erledigt ist.
Ich hatte so etwas ähnliches mal mit meinen Kindern. Ist allerdings schon 15 jahre her.
Da war die Voraussetzung tatsächlich, dass ich meine Aufsichtspflicht verletzt hatte und dann hat die Haftpflicht anstandslos gezahlt.
Ich hoffe für dich, dass das alles bald zu Deinen Gunsten erledigt ist.
- Cayuse
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Re: Wenn Kinder Steine auf Mustangs werfen...
@wolf60us
Das Problem mit der Aufsichtspflicht, bzw. dem Einräumen, dass man diese verletzt hat ist, dass dann heute schnell mal das Jugendamt vor der Tür steht, um die familiären Verhältnisse zu prüfen...
Das Problem mit der Aufsichtspflicht, bzw. dem Einräumen, dass man diese verletzt hat ist, dass dann heute schnell mal das Jugendamt vor der Tür steht, um die familiären Verhältnisse zu prüfen...
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Re: Wenn Kinder Steine auf Mustangs werfen...
So wie es für mich aussieht handelt es sich um eine normale anständige Familie!
Die Kinder haben es den Eltern „gebeichtet“. Die Eltern sind versichert und haben es gemeldet.
Zum Glück ist niemand gesundheitlich getroffen ( Steinwürfe von Brücken, ...), die Kinder wurden nicht verprügelt.
Sowas ist verständlicher weise ärgerlich, wird aber letztendlich wieder instand gesetzt. Als Schmerzensgeld gibt es ja eine Wertminderung...
Gruß
Andreas
Die Kinder haben es den Eltern „gebeichtet“. Die Eltern sind versichert und haben es gemeldet.
Zum Glück ist niemand gesundheitlich getroffen ( Steinwürfe von Brücken, ...), die Kinder wurden nicht verprügelt.
Sowas ist verständlicher weise ärgerlich, wird aber letztendlich wieder instand gesetzt. Als Schmerzensgeld gibt es ja eine Wertminderung...
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Andreas
- dark star
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Re: Wenn Kinder Steine auf Mustangs werfen...
Da haben beide Seiten aber Glück gehabt, dass der Verursacher eine Haftpflichtversicherung hat.
Leider ist eine Haftpflichtversicherung in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Daher gibt es immer wieder Fälle von Beschädigungen, wo es dann keine Versicherung dagegen gibt.
Leider ist eine Haftpflichtversicherung in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Daher gibt es immer wieder Fälle von Beschädigungen, wo es dann keine Versicherung dagegen gibt.
Zuletzt geändert von dark star am 1. Nov 2018, 21:25, insgesamt 1-mal geändert.
Das Leben ist kein Ponyschlecken!
Wenn Du tot bist, weißt Du nicht, dass Du tot bist - für Dein Umfeld ist es aber hart...
Genauso ist es, wenn Du blöd bist...
Wir werden alle sterben!
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Re: Wenn Kinder Steine auf Mustangs werfen...
Cayuse hat geschrieben:Ach du Sche***! Hoffentlich geht das mal ein wenig schneller und du bekommst den Schaden zügig repariert....
Wie alt waren denn die Übeltäter und was war deren Kommentar, warum sie das gemacht haben?
Kann ich nicht genau sagen, würde aber zwischen 8 und 10 Jahren schätzen.
Als ich bei den Eltern war, um die Formalismen zu klären hat er sich immerhin entschuldigt.
Von daher gehe ich mal wirklich von keiner Absicht aus.
Was die zügige Reparatur anbelangt scheint die HDI offensichtlich den Vorgang absichtlich verschleppen zu wollen...
- JohnMatrix
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Re: Wenn Kinder Steine auf Mustangs werfen...
Danke für die aufmunternden Worte
Ich sehe das Hauptproblem in der Kante am Dach. Da hoffe ich einfach mal, dass die Delle von innen so ausgeklopft werden kann, dass alles wieder plan ist..
So wurde mir das zumindest vom Werkstattmeister mitgeteilt.
Die Heckscheibe und der Kofferrauumdeckel sollten eigentlich rel. einfach repariert werden können.
Ist wie immer: der Geschädigte hat die Scherereien, der Schädiger muß nur ein paar Formulare ausfüllen...
Ich sehe das Hauptproblem in der Kante am Dach. Da hoffe ich einfach mal, dass die Delle von innen so ausgeklopft werden kann, dass alles wieder plan ist..
So wurde mir das zumindest vom Werkstattmeister mitgeteilt.
Die Heckscheibe und der Kofferrauumdeckel sollten eigentlich rel. einfach repariert werden können.
Ist wie immer: der Geschädigte hat die Scherereien, der Schädiger muß nur ein paar Formulare ausfüllen...
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Re: Wenn Kinder Steine auf Mustangs werfen...
Sobald die Kinder strafmündig sind, kann man immerhin das Geld wieder einklagen. Privatrecht.Frank1968 hat geschrieben:Das ist sehr ärgerlich und die Rechtslage ist doch wohl das allerletzte. So etwas gehört von der Haftpflicht der Eltern anstandslos bezahlt.
Gruß Kai
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Re: Wenn Kinder Steine auf Mustangs werfen...
Da bringst Du leider mehrere verschiedene Sachen komplett durcheinander.Oberberger hat geschrieben:Frank1968 hat geschrieben:Sobald die Kinder strafmündig sind, kann man immerhin das Geld wieder einklagen. Privatrecht.
Gruß Kai
Viel Glück, das die Regulierung klappt an @JohnMatrix !
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Re: Wenn Kinder Steine auf Mustangs werfen...
Ob die Eltern eine PHV abgeschlossen haben oder nicht ist eigentlich Rille. Die Eltern sind die gegenüber schadenersatzpflichtig, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, da Kinder dem Gesetz nach nicht schuldfähig sind. Insofern ist es auch die Aufgabe des PHV Versicherers, eventuell unberechtigte Schadensersatzansprüche abzuwehren. Ich drück dir die Daumen...
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Re: Wenn Kinder Steine auf Mustangs werfen...
Nö, lieber Waldo, das stimmt schon. Ab 7 Jahren ist ein Kind bedingt deliktfähig und man kann privatrechtliche Ansprüche geltend machen. Diese gelten dann 30 Jahre, wenn man erfolgreich ist. Das entscheidet dann das Gericht ...Waldo Jeffers hat geschrieben:Da bringst Du leider mehrere verschiedene Sachen komplett durcheinander.Oberberger hat geschrieben:Frank1968 hat geschrieben:Sobald die Kinder strafmündig sind, kann man immerhin das Geld wieder einklagen. Privatrecht.
Gruß Kai
Viel Glück, das die Regulierung klappt an @JohnMatrix !
http://www.versicherung-vergleiche.de/h ... kinder.htm
Gruß Kai
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Re: Wenn Kinder Steine auf Mustangs werfen...
Ich zitiere mal aus dem Link:
Kinder von 7 bis 10 Jahre
Kinder, die das 7. Lebensjahr vollendet, das 10. Lebensjahr jedoch noch nicht, sind bei Unfällen mit Kfz, Schwebebahnen und Schienenfahrzeugen nicht deliktfähig. Nur bei Vorsatz trägt das Kind eine evtl. Mitschuld.
Daraus ergibt sich, dass der Kfz-Halter, Fahrer oder Betreiber aufgrund der Gefährdungshaftung für entstandene Schäden haftet.
Kinder von 7 bis 18 Jahre
Kinder zwischen 7 und 18 Jahren sind bedingt deliktfähig. Das heißt sie haften für die verursachten Schäden nach dem Grad ihrer geistigen Entwicklung.
Sie können für verursachte Schäden dann haftpflichtig gemacht werden, wenn sie ausreichend Erfahrung, Routine und Einsicht haben um die Folgen ihres Handelns einschätzen zu können.
Dann weise dem Kind mal Vorsatz nach oder finde einen Psychologen, der dem Kind die nötige Einsichtfähigkeit bescheinigt!
Eine Versicherung kann dazu vielleicht lange prozessieren, ein Geschädigter eher nicht. Der kann nur auf den guten Willen der Eltern hoffen.
Kinder von 7 bis 10 Jahre
Kinder, die das 7. Lebensjahr vollendet, das 10. Lebensjahr jedoch noch nicht, sind bei Unfällen mit Kfz, Schwebebahnen und Schienenfahrzeugen nicht deliktfähig. Nur bei Vorsatz trägt das Kind eine evtl. Mitschuld.
Daraus ergibt sich, dass der Kfz-Halter, Fahrer oder Betreiber aufgrund der Gefährdungshaftung für entstandene Schäden haftet.
Kinder von 7 bis 18 Jahre
Kinder zwischen 7 und 18 Jahren sind bedingt deliktfähig. Das heißt sie haften für die verursachten Schäden nach dem Grad ihrer geistigen Entwicklung.
Sie können für verursachte Schäden dann haftpflichtig gemacht werden, wenn sie ausreichend Erfahrung, Routine und Einsicht haben um die Folgen ihres Handelns einschätzen zu können.
Dann weise dem Kind mal Vorsatz nach oder finde einen Psychologen, der dem Kind die nötige Einsichtfähigkeit bescheinigt!
Eine Versicherung kann dazu vielleicht lange prozessieren, ein Geschädigter eher nicht. Der kann nur auf den guten Willen der Eltern hoffen.
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Re: Wenn Kinder Steine auf Mustangs werfen...
Ne, so einfach ist es nicht. Kinder in einem best. Alter muss man nicht dauernd beaufsichtigen. Wenn sie dann aber was anstellen, geht der Geschädigte trotzdem leer aus.Anubis2509 hat geschrieben:Ob die Eltern eine PHV abgeschlossen haben oder nicht ist eigentlich Rille. Die Eltern sind die gegenüber schadenersatzpflichtig, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, da Kinder dem Gesetz nach nicht schuldfähig sind. Insofern ist es auch die Aufgabe des PHV Versicherers, eventuell unberechtigte Schadensersatzansprüche abzuwehren. Ich drück dir die Daumen...
LG, Ingo
Hatte mein Sohn mal mit einer 10-jährigen (?) Nachbarin, die ihm mit dem Fahrrad ins Auto gefahren ist.
Viele Grüße, Thomas
bis 05/23 2017er Fastback EcoBoost (EU), atoll-blau, MT, PP2, Parkpiepser vorn, Streifen oben und seitlich, Dotz Revvo Dark, Eagle F1 265/40x19, Spurplatten 5 mm, Koni SpecialActive, Domstrebe
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