Sammelthema: Eigene Unfälle - Userberichte
- HaKa
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Re: Sammelthema: Eigene Unfälle - Userberichte
Hallo @Sinter,
lass´ es uns nicht zu juristisch werden, sondern Frank @FUW 5.0 zu seinem Schadenersatz verhelfen
Für alle zum Mitlesen, hier eine Einstellungsmöglichkeit bei kleineren Vergehen:
§ 153 StPO Absehen von der Verfolgung bei Geringfügigkeit
(1) Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Der Zustimmung des Gerichtes bedarf es nicht bei einem Vergehen, das nicht mit einer im Mindestmaß erhöhten Strafe bedroht ist und bei dem die durch die Tat verursachten Folgen gering sind.
Halterhaftung nach § 7 Abs 1 StVG ist eine weitere mögliche Anspruchsgrundlage für Schadenersatz. Ist eine Gefährdungshaftung auch ohne Verschulden.
§ 7 StVG Haftung des Halters
(1) Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
lass´ es uns nicht zu juristisch werden, sondern Frank @FUW 5.0 zu seinem Schadenersatz verhelfen
Für alle zum Mitlesen, hier eine Einstellungsmöglichkeit bei kleineren Vergehen:
§ 153 StPO Absehen von der Verfolgung bei Geringfügigkeit
(1) Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Der Zustimmung des Gerichtes bedarf es nicht bei einem Vergehen, das nicht mit einer im Mindestmaß erhöhten Strafe bedroht ist und bei dem die durch die Tat verursachten Folgen gering sind.
Halterhaftung nach § 7 Abs 1 StVG ist eine weitere mögliche Anspruchsgrundlage für Schadenersatz. Ist eine Gefährdungshaftung auch ohne Verschulden.
§ 7 StVG Haftung des Halters
(1) Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
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- gmork
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Re: Sammelthema: Eigene Unfälle - Userberichte
In den Fall war es ein älterer Herr, der laut dem Polizisten fast einen Infarkt gekriegt hat, als sie bei ihm waren. Der wird beim nächsten Mal wohl da bleiben oder zumindest einen Zettel da lassen.KK2404 hat geschrieben:Was lernt der Verursacher dadurch? Beim nächsten Mal wieder so, passiert ja eh nichts!gmork hat geschrieben:Das Verfahren wegen Fahrerflucht wurde übrigens auch in diesem Fall wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Er behauptet, dass er den Schaden nicht gesehen hatte. Naja.
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Re: Sammelthema: Eigene Unfälle - Userberichte
"Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt": heißt das, dass es keinerlei Strafe für dieses Vergehen gibt?
Wenn ja, fährt mein Gerechtigkeitssinn grad Achterbahn. Bin ich zu schnell, parke ich falsch oder fahre mit kaputtem Licht, dann darf ich Strafe zahlen, sofern ich erwischt werden. Und hier passiert nix?
Bitte sagt mir, dass ich grad einen schweren Denkfehler habe.
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Bitte sagt mir, dass ich grad einen schweren Denkfehler habe.
- HaKa
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Re: Sammelthema: Eigene Unfälle - Userberichte
Ne, ne, kein Denkfehlerlaminator hat geschrieben:"Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt": heißt das, dass es keinerlei Strafe für dieses Vergehen gibt?
Wenn ja, fährt mein Gerechtigkeitssinn grad Achterbahn. Bin ich zu schnell, parke ich falsch oder fahre mit kaputtem Licht, dann darf ich Strafe zahlen, sofern ich erwischt werden. Und hier passiert nix?
Bitte sagt mir, dass ich grad einen schweren Denkfehler habe.
Wenn Einstellung nach § 153 StPO erfolgt, zahlt er an den Staat tatsächlich nichts und allenfalls seinen Anwalt selbst.
Gibt es eine Einstellung nach § 153 a StPO gegen Auflagenzahlung, wäre das auch keine Strafe. Die Zahlung ist auch kein Schuldanerkenntnis. Es gilt dann immer noch die strafrechtliche Unschuldsvermutung. Erfreulicherweise geht die Zahlung oft an gemeinnützige Organisationen.
Fahrerische Grüße
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Re: Sammelthema: Eigene Unfälle - Userberichte
Wenn ich einen zu lauten Auspuff habe, dann wird mein Auto beschlagnahmt, aber wenn ich Fahrerflucht begehe passiert nichts?
Denk ich an Deutschland in der Nacht...
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Gruß
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Re: Sammelthema: Eigene Unfälle - Userberichte
Das muss ich mir merken. Wenn ich das nächste Mal geblitzt werde, zahle ich die 15 € einfach nicht, sondern lasse mich vor Gericht ziehen, wo die Sache dann wegen Geringfügigkeit eingestellt wird.HaKa hat geschrieben:..Wenn Einstellung nach § 153 StPO erfolgt, zahlt er an den Staat tatsächlich nichts und allenfalls seinen Anwalt selbst.
Ich brauch dringend diese Fahne:
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Re: Sammelthema: Eigene Unfälle - Userberichte
"Schön" für die Geschädigten ist auch die die Einstellung nach § 154 StPO.
Da bekommt dann ein Geschädigter von der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass sein Verfahren eingestellt wird, weil bereits mehrere Verfahren gegen den Beschuldigten anhängig sind und die zu erwartende Strafe in dem einen Verfahren nicht beträchtlich ins Gewicht falle:
§ 154 StPO Teileinstellung bei mehreren Taten
(1) Die Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung einer Tat absehen,
1. wenn die Strafe oder die Maßregel der Besserung und Sicherung, zu der die Verfolgung führen kann, neben einer Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung, die gegen den Beschuldigten wegen einer anderen Tat rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, nicht beträchtlich ins Gewicht fällt oder
2. darüber hinaus, wenn ein Urteil wegen dieser Tat in angemessener Frist nicht zu erwarten ist und wenn eine Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung, die gegen den Beschuldigten rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, zur Einwirkung auf den Täter und zur Verteidigung der Rechtsordnung ausreichend erscheint.
Aber nicht vergessen, wir sehen das hier im Moment alles aus dem Blickwinkel eines Geschädigten, dem nach Bauchgefühl und Rechtslage eindeutig Schadenersatz zusteht.
Auf der anderen Seite strebt selbstverständlich jeder Verteidiger in einen Ermittlungsverfahren eine Einstellungen an, sei es nach § 170 Abs. 2 StPO, was einem Freispruch entspricht, oder eben nach 153, 153 a oder 154. Man könnte ja mal Gejagter sein, statt Jäger
Da bekommt dann ein Geschädigter von der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass sein Verfahren eingestellt wird, weil bereits mehrere Verfahren gegen den Beschuldigten anhängig sind und die zu erwartende Strafe in dem einen Verfahren nicht beträchtlich ins Gewicht falle:
§ 154 StPO Teileinstellung bei mehreren Taten
(1) Die Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung einer Tat absehen,
1. wenn die Strafe oder die Maßregel der Besserung und Sicherung, zu der die Verfolgung führen kann, neben einer Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung, die gegen den Beschuldigten wegen einer anderen Tat rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, nicht beträchtlich ins Gewicht fällt oder
2. darüber hinaus, wenn ein Urteil wegen dieser Tat in angemessener Frist nicht zu erwarten ist und wenn eine Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung, die gegen den Beschuldigten rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, zur Einwirkung auf den Täter und zur Verteidigung der Rechtsordnung ausreichend erscheint.
Aber nicht vergessen, wir sehen das hier im Moment alles aus dem Blickwinkel eines Geschädigten, dem nach Bauchgefühl und Rechtslage eindeutig Schadenersatz zusteht.
Auf der anderen Seite strebt selbstverständlich jeder Verteidiger in einen Ermittlungsverfahren eine Einstellungen an, sei es nach § 170 Abs. 2 StPO, was einem Freispruch entspricht, oder eben nach 153, 153 a oder 154. Man könnte ja mal Gejagter sein, statt Jäger
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Re: Sammelthema: Eigene Unfälle - Userberichte
Also nach meinem persönlichen Rechtsempfinden scheint hier auch etwas nicht zu passen.
Allerdings erinnere ich nochmal daran, dass ich bis jetzt nur Aussagen der gegnerischen Versicherung habe:
"Wir warten auf die Akte und entscheiden dann"
Und der STA (Sachbearbeiter):
"Der STA entscheidet über die Einstellung wegen Geringfügigkeit, dann zahlt jeder seinen Schaden selbst" (Möglicherweise ein Indiz dafür, dass ein Schaden am gegnerischen Fahrzeug bereits aktenkundig ist, wäre ja schon mal was)
Diese Aussage ist laut Aussage meiner Versicherung und eines Fachanwaltes für Versicherungsrecht (hab ich in meiner Firma) völliger Mumpitz. Wenn festgestellt wird, dass das benannte Fahrzeug den Schaden allein verschuldet hat, steht mir der zivilrechtliche Anspruch aus der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers eindeutig zu. Völlig unabhängig davon, ob das Strafverfahren eingestellt wird oder nicht.
Zu beweisen, dass der Gegner den Unfall allein verschuldet hat, ist dank des Videos kein Problem und außer Frage. Nur hat das Video noch niemand im Rahmen der Ermittlungen haben wollen. Einzig der aufnehmende Polizist in Hasselfelde hat das Video gesehen, obwohl ich in allen Unterlagen (Zeugenfragebogen) deutlich auf das Video hingewiesen habe.
Nur der Sachbearbeiter in der STA hat gesagt "Ach das Video, ja steht ja hier....das wird sich der STA evtl. noch anschauen wollen"
Somit bleibt abzuwarten, was die Versicherung entscheidet, falls die angeforderte Akte dort jemals ankommt.
Was mich allerdings wütend macht ist, mit welcher gleichgültig, lapidaren Art die Polizei, die STA und die Versicherung mit dem Thema Fahrerflucht umgehen.
Da fallen solche Bemerkungen wie:" Was glauben Sie wie viele solche Bagatellen wir bearbeiten müssen" " Das ist doch noch nicht lange, sind doch erst 7 Wochen" "Wir haben noch andere Fälle als verkratze Außenspiegel" " Wieso schneller entscheiden, Ihr Auto ist doch fahrbereit" "Weder unser Versicherungsnehmer, noch sein Fahrzeug sind zu der Zeit in der Nähe gewesen" u.s.w.
Man kommt da schon ins Grübeln.
Besonders wenn ich an meinen Bekannten denke, der 2014 auf Basis einer anonymen Anzeige 4 Monate in U Haft war.......Verdacht auf Sozialversicherungsbetrug, Verdunkelungsgefahr. Durch die Ermittlungsbehörde geschätzter Schaden T€ 200 über 4 Jahre. In diesen 4 Jahren war die korrekt abgeführte Summe an die Sozialversicherung über 100 Mio € !!. Ergebnis: Keine Anklage, weil Buchungsfehler bei einer Krankenkasse.....na danke!
Aber das gehört eigentlich nicht hier her.
Ich melde mich wieder zum eigentlichen Thema, wenn ich mehr weiß.
Recht haben ist nicht Recht bekommen. In diesem Sinne sollten wir das Thema Rechtsempfinden nicht vertiefen, sonst machen uns die Mods hier mit Recht zu.
VG
Frank
Allerdings erinnere ich nochmal daran, dass ich bis jetzt nur Aussagen der gegnerischen Versicherung habe:
"Wir warten auf die Akte und entscheiden dann"
Und der STA (Sachbearbeiter):
"Der STA entscheidet über die Einstellung wegen Geringfügigkeit, dann zahlt jeder seinen Schaden selbst" (Möglicherweise ein Indiz dafür, dass ein Schaden am gegnerischen Fahrzeug bereits aktenkundig ist, wäre ja schon mal was)
Diese Aussage ist laut Aussage meiner Versicherung und eines Fachanwaltes für Versicherungsrecht (hab ich in meiner Firma) völliger Mumpitz. Wenn festgestellt wird, dass das benannte Fahrzeug den Schaden allein verschuldet hat, steht mir der zivilrechtliche Anspruch aus der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers eindeutig zu. Völlig unabhängig davon, ob das Strafverfahren eingestellt wird oder nicht.
Zu beweisen, dass der Gegner den Unfall allein verschuldet hat, ist dank des Videos kein Problem und außer Frage. Nur hat das Video noch niemand im Rahmen der Ermittlungen haben wollen. Einzig der aufnehmende Polizist in Hasselfelde hat das Video gesehen, obwohl ich in allen Unterlagen (Zeugenfragebogen) deutlich auf das Video hingewiesen habe.
Nur der Sachbearbeiter in der STA hat gesagt "Ach das Video, ja steht ja hier....das wird sich der STA evtl. noch anschauen wollen"
Somit bleibt abzuwarten, was die Versicherung entscheidet, falls die angeforderte Akte dort jemals ankommt.
Was mich allerdings wütend macht ist, mit welcher gleichgültig, lapidaren Art die Polizei, die STA und die Versicherung mit dem Thema Fahrerflucht umgehen.
Da fallen solche Bemerkungen wie:" Was glauben Sie wie viele solche Bagatellen wir bearbeiten müssen" " Das ist doch noch nicht lange, sind doch erst 7 Wochen" "Wir haben noch andere Fälle als verkratze Außenspiegel" " Wieso schneller entscheiden, Ihr Auto ist doch fahrbereit" "Weder unser Versicherungsnehmer, noch sein Fahrzeug sind zu der Zeit in der Nähe gewesen" u.s.w.
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Re: Sammelthema: Eigene Unfälle - Userberichte
Ja, bitte.FUW 5.0 hat geschrieben:Ich melde mich wieder zum eigentlichen Thema, wenn ich mehr weiß.
Der für Dich Gute Ausgang ist nur noch eine Frage der Zeit...
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Re: Sammelthema: Eigene Unfälle - Userberichte
Passend zum Thema ein aktueller Artikel in SPON
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/j ... 62465.html
Man darf sich hier nix vormachen, schaut man sich mal das tatsächliche Verhältnis der Stellen an Staats- und Amtsanwälten und das Aufkommen der Straftaten an, muss jeder im Schnitt weit über 1000 Verfahren pro Jahr endbearbeiten, also entweder einstellen oder anklagen.
Das wiederum bedeutet, dass die Staatsanwälte schon aus zeitlichen Gründen die meisten Verfahrensakten in der Praxis gar nicht zu Gesicht bekommen können.
Die werden durch fleißige Arbeitsbienen in den Geschäftszimmern vor sortiert.
Lediglich noch die Einstellungsverfügung wird durch den STA persönlich angeordnet.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/j ... 62465.html
Man darf sich hier nix vormachen, schaut man sich mal das tatsächliche Verhältnis der Stellen an Staats- und Amtsanwälten und das Aufkommen der Straftaten an, muss jeder im Schnitt weit über 1000 Verfahren pro Jahr endbearbeiten, also entweder einstellen oder anklagen.
Das wiederum bedeutet, dass die Staatsanwälte schon aus zeitlichen Gründen die meisten Verfahrensakten in der Praxis gar nicht zu Gesicht bekommen können.
Die werden durch fleißige Arbeitsbienen in den Geschäftszimmern vor sortiert.
Lediglich noch die Einstellungsverfügung wird durch den STA persönlich angeordnet.
Beste Grüße
Jürgen
Das Leben ist ein Ponyhof, denn ein Leben ohne ist zwar möglich, aber sinnlos!
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Re: Sammelthema: Eigene Unfälle - Userberichte
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Re: Sammelthema: Eigene Unfälle - Userberichte
Wie sagte schon ein Polizist zu mir, als ich Opfer einer Fahrerflucht wurde, bei der mein PKW-Beschädigt wurde: Wir sind hier nicht bei CSI!FUW 5.0 hat geschrieben:Also nach meinem persönlichen Rechtsempfinden scheint hier auch etwas nicht zu passen.
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Diese Aussage ist laut Aussage meiner Versicherung und eines Fachanwaltes für Versicherungsrecht (hab ich in meiner Firma) völliger Mumpitz. Wenn festgestellt wird, dass das benannte Fahrzeug den Schaden allein verschuldet hat, steht mir der zivilrechtliche Anspruch aus der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers eindeutig zu. Völlig unabhängig davon, ob das Strafverfahren eingestellt wird oder nicht.
Zu beweisen, dass der Gegner den Unfall allein verschuldet hat, ist dank des Videos kein Problem und außer Frage. Nur hat das Video noch niemand im Rahmen der Ermittlungen haben wollen. Einzig der aufnehmende Polizist in Hasselfelde hat das Video gesehen, obwohl ich in allen Unterlagen (Zeugenfragebogen) deutlich auf das Video hingewiesen habe.
Nur der Sachbearbeiter in der STA hat gesagt "Ach das Video, ja steht ja hier....das wird sich der STA evtl. noch anschauen wollen"
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Was mich allerdings wütend macht ist, mit welcher gleichgültig, lapidaren Art die Polizei, die STA und die Versicherung mit dem Thema Fahrerflucht umgehen.
Da fallen solche Bemerkungen wie:" Was glauben Sie wie viele solche Bagatellen wir bearbeiten müssen" " Das ist doch noch nicht lange, sind doch erst 7 Wochen" "Wir haben noch andere Fälle als verkratze Außenspiegel" " Wieso schneller entscheiden, Ihr Auto ist doch fahrbereit" "Weder unser Versicherungsnehmer, noch sein Fahrzeug sind zu der Zeit in der Nähe gewesen" u.s.w.
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VG
Frank
Obwohl am Tattag da ein Stadtgrünfahrzeug in Orange stand und obwohl mein Fahrzeug eindeutige orangefarbene Kratzer hatte (Schaden über 1 TSD Euro), wurde nichts ermittelt. Hintergrund:"Datenschutz", die sagen uns nicht, ob ihr Auto dort stand.
Sorry, wenn ich das gestern mit meinem Zollaufwand vergleiche (X Seiten um zu belegen, was ich gekauft und wie ich es verzollt habe), bin ich beim Zoll schon ein Schwerverbrecher.
Ich drücke Dir die Daumen.
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Re: Sammelthema: Eigene Unfälle - Userberichte
5. Fortsetzung
Moin Leute,
habe mal wieder mit der gegnerischen Versicherung telefoniert.
Die 50 !! seitige Ermittlungsakte liegt nun seit 11.09. vor. Nach Studium der Akte erhalte ich eine Entscheidung. Bis heute nix.
Aber heute Post von der Staatsanwaltschaft.
Und, wie schon von Heinz @HaKa vermutet, Einstellung nach 153a.
Nun bin ich mal sehr gespannt wie die Versicherung reagiert. Da bei 153a ja die Schuld nicht festgestellt ist, werden die einen Weg finden nix oder nur einen Teil zu bezahlen.
Mal sehen, was da kommt.
Über meine Laune die sich hier auf der Basis meines persönlichen, scheinbar "naiven" Rechtsempfindens eingestellt hat, brauche ich wohl nichts zu schreiben.
Ist ja eine "preiswerte" Möglichkeit einen Unfall mit Fahrerflucht im fließenden Verkehr zu erledigen.
Was lernt man: Ruhig und entspannt weg fahren....kostet ja nur 100 €.
VG
Frank
Moin Leute,
habe mal wieder mit der gegnerischen Versicherung telefoniert.
Die 50 !! seitige Ermittlungsakte liegt nun seit 11.09. vor. Nach Studium der Akte erhalte ich eine Entscheidung. Bis heute nix.
Aber heute Post von der Staatsanwaltschaft.
Und, wie schon von Heinz @HaKa vermutet, Einstellung nach 153a.
Nun bin ich mal sehr gespannt wie die Versicherung reagiert. Da bei 153a ja die Schuld nicht festgestellt ist, werden die einen Weg finden nix oder nur einen Teil zu bezahlen.
Mal sehen, was da kommt.
Über meine Laune die sich hier auf der Basis meines persönlichen, scheinbar "naiven" Rechtsempfindens eingestellt hat, brauche ich wohl nichts zu schreiben.
Ist ja eine "preiswerte" Möglichkeit einen Unfall mit Fahrerflucht im fließenden Verkehr zu erledigen.
Was lernt man: Ruhig und entspannt weg fahren....kostet ja nur 100 €.
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Re: Sammelthema: Eigene Unfälle - Userberichte
Hallo Leute,
Auflagenzahlung 100 € Da erfolgte die Einstellung aber in der 75%-Superrabattwoche der Staatsanwaltschaft im hohen Norden. Äußerst billig davon gekommen.
Umso härter würde ich nun die Schadenersatzansprüche weiter verfolgen. Die gesparte Geldstrafe kann der Unfallverursacher ja zum Bezahlen seiner Selbstbeteiligung verwenden.
Auflagenzahlung 100 € Da erfolgte die Einstellung aber in der 75%-Superrabattwoche der Staatsanwaltschaft im hohen Norden. Äußerst billig davon gekommen.
Umso härter würde ich nun die Schadenersatzansprüche weiter verfolgen. Die gesparte Geldstrafe kann der Unfallverursacher ja zum Bezahlen seiner Selbstbeteiligung verwenden.
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- Micha378
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Re: Sammelthema: Eigene Unfälle - Userberichte
Moin,
Einstellung des Verfahrens gegen 100€
Ist ja echt unglaublich...und dann kommen im TV wieder Berichte, dass es immer mehr Fahrerfluchtfälle gibt.
Aber scheint ja wirklich die günstigere Alternative zu sein, vorallem wenn es kein Video gibt.
Ich drück dir die Daumen, dass es jetzt keine Probleme mit der gegnerischen Versicherung gibt und die einfach zahlen.
Grüße
Micha
Einstellung des Verfahrens gegen 100€
Ist ja echt unglaublich...und dann kommen im TV wieder Berichte, dass es immer mehr Fahrerfluchtfälle gibt.
Aber scheint ja wirklich die günstigere Alternative zu sein, vorallem wenn es kein Video gibt.
Ich drück dir die Daumen, dass es jetzt keine Probleme mit der gegnerischen Versicherung gibt und die einfach zahlen.
Grüße
Micha
Bestellt am 07.12.2016 am Fahren seit 13.04.2017
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Re: Sammelthema: Eigene Unfälle - Userberichte
Die Zahlung der 100 Euro sind doch kein Schuldeingeständnis, oder? Wie kann man dann seinen Schaden von der Versicherung beglichen bekommen?
- Shelby
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Re: Sammelthema: Eigene Unfälle - Userberichte
Kann ich aus dem wahren Leben bestätigen. Mir hat am vorletzten Sonntag jemand auf einem Treffen den Kotflügel und die Stoßstange angeschrammt und sich verdrückt.Micha378 hat geschrieben:...und dann kommen im TV wieder Berichte, dass es immer mehr Fahrerfluchtfälle gibt.
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Re: Sammelthema: Eigene Unfälle - Userberichte
Auf einem Treffen...????....wenn man erwischt hätte wäre er vmtl. kollektiv gelyncht worden.
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Re: Sammelthema: Eigene Unfälle - Userberichte
Strafrecht und Zivilrecht sind zwei Paar Schuhe.KK2404 hat geschrieben:Die Zahlung der 100 Euro sind doch kein Schuldeingeständnis, oder? Wie kann man dann seinen Schaden von der Versicherung beglichen bekommen?
Wenn der Geschädigte von der Staatsanwaltschaft das Einstellungschreiben in Abschrift erhält, steht es freundlicherweise manchmal - hier allerdings nicht - drin:
"... Die Verfolgung Ihrer zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche wird hiervon nicht berührt."
Fahrerische Grüße
HaKa
Look, you work your side of the street, and I´` ll work mine.
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Re: Sammelthema: Eigene Unfälle - Userberichte
Vielleicht deshalb Fersengeld gegeben?Since64 hat geschrieben:Auf einem Treffen...????....wenn man erwischt hätte wäre er vmtl. kollektiv gelyncht worden.
Sorry für den Scherz Manni, hast - ebenso wies Pony - trotz allem mein Mitgefühl.
Bei wirklich leichten Remplern wo es neben etwas Farbabrieb/Kratzer keine Blechschäden gab glaub ich teilweise sogar dem Verursacher er das nicht mitbekommen hat ... es sei denn sein Auto ist mit sowas übersäht und er schlicht zu unfähig zum ausparken