CO2-Einstufung - 2018 GT AT10

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Sade2000
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CO2-Einstufung - 2018 GT AT10

Beitrag von Sade2000 » 4. Jun 2018, 07:58

Guten Morgen zusammen,

nachdem ich am Freitag meinen GT übernommen und aus purer Langeweile mit Weazel79 die Papiere durchgeschaut habe, ist uns aufgefallen, dass es in den verschiedenen Dokumenten verschiedene Aussagen zu den CO2-Emissionen gibt. Das sorgt bei mir dafür, dass ich abweichend vom COC, Prospekt und Bedienungsanleitung eine Einstufung im Fahrzeugschein habe, die zu einer Steuermehrbelastung von ca. € 100 führt.

Vielleicht können diejenigen, welche ebenfalls schon einen GT AT10 zugelassen haben, mal bei sich prüfen, welche Werte bei ihnen ausgewiesen sind. Und vielleicht kann mich jemand, der sich damit auskennt mal aufgleisen.

Ich danke Euch im Voraus!

Zuerst die Angaben aus dem COC


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Und nun die Angabe im Schein... :RTFM:

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Re: CO2-Einstufung - 2018 GT AT10

Beitrag von Bouncer_71 » 4. Jun 2018, 08:19

Danke für den Hinweis (kann ich dann auch aufpassen, wenn meiner kommt) - bin mal gespannt, was bei anderen drinne steht... :Hä:
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Re: CO2-Einstufung - 2018 GT AT10

Beitrag von hosseman » 4. Jun 2018, 08:26

Und was steht letzendlich im Steuerbescheid (der bei EZ Ende Mai bestimmt noch nicht da ist ;-))
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Re: CO2-Einstufung - 2018 GT AT10

Beitrag von husnock » 4. Jun 2018, 08:44

Sade2000 hat geschrieben:... CO2-Emissionen ... Steuer... GT AT10 ...
In meinem Steuerbescheid werden 270 g/km "berechnet".

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Re: CO2-Einstufung - 2018 GT AT10

Beitrag von Whych » 4. Jun 2018, 08:54

Also ich bezahl für 4-11 = 304 Euro und CO2 ist, auf dem Steuerbescheid, 271 g/km
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Re: CO2-Einstufung - 2018 GT AT10

Beitrag von Sade2000 » 4. Jun 2018, 10:01

hosseman hat geschrieben:Und was steht letzendlich im Steuerbescheid (der bei EZ Ende Mai bestimmt noch nicht da ist ;-))
Genau darauf bin ich ja selbst gespannt Bild


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Re: CO2-Einstufung - 2018 GT AT10

Beitrag von hosseman » 4. Jun 2018, 12:15

Interessant finde ich aber auch, dass oben im COC bei CO2 unter NEFZ 270g steht und beim WLTP 259g.
Ich hätte gedacht nach WLTP erhöhen sich die Verbräuche eher.
Und wenn ab EZ 1.9.18 die Kfz Steuer nach dem WLTP Wert berechnet wird (ich gehe mal davon aus,dass das so ist, oder?), dann wäre er ja GÜNSTIGER als bei EZ vor 1.9.????

Woher kommen dann allerdings die 307g im Fahrzeugschein und welche Bedeutung hat es???


https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... teuer.html
Auswirkungen
Gegenüber dem NEFZ werden nach WLTP überwiegend höhere Emissionswerte erwartet. Diese sollen aber stark variieren. In einigen Fällen können die CO2-Werte voraussichtlich auch etwa gleich bleiben oder geringer ausfallen. Verlässliche Aussagen über die konkreten Wirkungen auf die Kraftfahrzeugsteuer sind daher noch nicht möglich
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Re: CO2-Einstufung - 2018 GT AT10

Beitrag von Weazel79 » 4. Jun 2018, 14:11

Ich habe für Sade2000 mal bei Ford durchgeläutet.

Der 2018 GT ist nach WLTP Zertifiziert und hat sogar weniger CO2. Angeblich können aber die Zulassungsstellen bzw. Gemeinden völlig
willkürlich entscheiden, wie der Mustang besteuert wird. Da hier aber weder die NEFZ 270g, noch die 259 g WLT als Grundlage genommen wurden, sondern ein Wert der aus der Luft gegriffen wird mit 307g, hat das schon Verbrecherzüge. Sobald meiner da ist, sollte da auch die 307g drin stehen, erhebe ich Einspruch und gebe es schlimmstenfalls an einen Anwalt.

Das nächste ist, laut Ford hat der GT keinen Partikelfilter. Gleichzeitig schreibt Ford unter media.ford.com, das beide Motoren einen haben. Da läufst du lachend in ne Kreissäge wenn man soviel Inkompetenz mitkriegst....

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Re: CO2-Einstufung - 2018 GT AT10

Beitrag von hosseman » 4. Jun 2018, 14:40

Interessant.

Also wenn man das hier beim VDAso liest, dann ist es ja wohl so, dass man den derzeit gültigen, auf das NEFZ abgestimmte, CO2 Grenzwert von 95g/km, bis zu dem ein Kfz steuerbefreit ist, auch ab 1.9.18 nicht ändert und an WLTP anpasst.
Man müsste ja einen neuen Grenzwert, der auf WLTP abgestimmt ist, ermitteln (der wohl entsprechend höher ist). Aber da man ja noch nicht weiß, wie die Flottenwerte aussehen werden auf deren Basis man einen Grenzwert bestimmt, lässt man alles so wie es ist.

Ich stelle mir das so vor:

Das heißt bis 31.08.18 ist für nach NEFZ homologierte Fahrzeuge die besteuerbare Differenz zum Grenzwert einfach zu ermitteln.

Ist ein Fahrzeug nach WLTP homologiert, muss der WLTP Wert jetzt auf NEFZ zurückgerechnet werden. Ich kann mir vorstellen, dass dann rechnerisch (wie auch immer die Berechnung aussieht) eben für einen Wert X nach WLTP ein Wert X+Y für NEFZberechnet herauskommt. In dem Fall dann aus 259g/km WLTP = 307g/km NEFZberechnet.

Offensichtlich gibt es aber ja auch einen tatsächlich ermittelten Wert nach NEFZ für den Mustang (hier 270g/km). Und ich würde behaupten, dass dann zumindest bis 31.08.2018 auch dieser Wert herangezogen werden müsste.
Ab 01.09. dann halt der WLTP als NEFZberechnet, weil ab dann nur noch das WLTP Verfahren zulassungsfähig ist, und eventuell vorhandene real ermittelte NEFZ Werte fallen hinten runter....




Wenn ab Herbst 2017 der realitätsnähere Testzyklus WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) zum Einsatz kommt, erhöhen sich die nominalen CO2-Emissionen auf dem Papier – Experten gehen von durchschnittlich rund 20 Prozent aus. Da ein genauer Durchschnittswert nicht vorliegen wird, bevor alle Fahrzeuge nach dem WLTP-Verfahren zertifiziert sind, hat sich die Europäische Kommission mit Blick auf ihre CO2-Gesetzgebung bis Ende 2020 entschieden, nicht den CO2-Grenzwert für neue Pkw-Modelle anzupassen, sondern deren im WLTP ermittelte Emissionen jeweils zurückzurechnen, als wären sie NEFZ-Werte. Dies wird mit Hilfe einer Software geschehen, die vom EU-Forschungszentrum „Joint Research Centre“ (JRC) entwickelt wurde. Da diese zurückgerechneten NEFZ-Werte jedoch auf den strengeren Rahmenbedingungen des WLTP-Testverfahrens basieren, werden sie leicht höher ausfallen als gemäß dem ursprünglichen Testablauf. Für diejenigen, die künftig also CO2-Emissionswerte vergleichen, bietet es sich daher an zu beachten, ob das Fahrzeug noch nach den bisherigen NEFZ-Anforderungen oder schon nach WLTP zertifiziert wurde.
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Re: CO2-Einstufung - 2018 GT AT10

Beitrag von Weazel79 » 4. Jun 2018, 14:57

Das ist aber der Punkt. Da muss nix umgerechnet werden da er schon Wltp homologiert ist und somit stimmt die Berechnung nicht. Ergo hätte man nach jetzigem Stand nach 270 berechnen müssen.

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Re: CO2-Einstufung - 2018 GT AT10

Beitrag von hosseman » 4. Jun 2018, 15:07

Ja doch, es muss ab 1.9. umgerechnet werden, von WLTP in NEFZ! Weil der Grenzwert nicht zum WLTP passt!
Da man den Grenzwert vorerst nicht ändert, muss der WLTP Wert vom Auto in den NEFZ zurückgerechnet werden.

Aber ich sehe es bis dahin so wie du: 270g sollten Grundlage der Besteuerung sein. Und die 270g sind NEFZ!
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Re: CO2-Einstufung - 2018 GT AT10

Beitrag von Waldo Jeffers » 4. Jun 2018, 15:13

Egal wie, wenn ich einen Steuerbescheid bekommen würde, in dem für ein GT-Facelift 307 gr./km CO² drin stehen, dann würde ich Einspruch gegen den Steuerbescheid erheben. Schriftlich per Einschreiben und natürlich rechtzeitig ! Und hoffentlich haben die Betroffenen dann Verkehrs-Rechtsschutz.

Denn 307 gr./km CO² wären ja selbst mehr, als getunte Vor-FL-GTs aufweisen ! Und sehr deutlich mehr als ein Serien-Vor-FL.

Obwohl klar ist, dass die FL-Modelle deutlich weniger Emissionen entwickeln, als die Vor-FL.

Damit ist klar, dass die Umrechnung der WLTP Werte in NEFZ Werte fehlerhaft sein muss und sich nicht an dem Tatsächlichen orientiert.

Eine solche Fiktiv-Berechnungsmethode, die nicht im Einklang mit den Tatsachen steht, kann nicht rechtens sein, jedenfalls dann nicht, wenn sie den Steuerpflichtigen durch eine an den Tatsachen vorbei gehende, fiktive Umrechnungsmethode benachteiligt.
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CO2-Einstufung - 2018 GT AT10

Beitrag von Sade2000 » 4. Jun 2018, 15:16

So, gerade Rückruf von der Zulassungstelle bekommen. Die nette Dame hat den Fehler eingestanden. Es wird nun auch eine Systemanpassung vorgenommen, dass dieser Fehler nicht mehr vorkommen kann.

Neuer Wert im Schein nach WLTP 259g/km

Glaube ich aber erst, wenn ich den neuen Schein in den Händen halte.
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Re: CO2-Einstufung - 2018 GT AT10

Beitrag von hosseman » 4. Jun 2018, 15:21

Sade2000 hat geschrieben: Neuer Wert im Schein nach WLTP 259g/km Bild
Bild
Okay... aber wichtiger ist doch, was ist die Besteuerungsgrundlage? :D
259 oder 270? Was gilt denn jetzt bis EZ 31.08.18???

Krass ist einfach, dass es nirgendwo klar steht was wann wie gilt!!!! das ist unfassbar
Zuletzt geändert von hosseman am 4. Jun 2018, 15:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: CO2-Einstufung - 2018 GT AT10

Beitrag von Sade2000 » 4. Jun 2018, 15:23

Die Dame sagte, dass sie bereits eine Änderungsmeldung an das Hauptzollamt verschickt hat. Alles weitere (270 oder 259) werde ich sehen, wenn ich zum einen den geänderten Schein abhole und dann den Steuerbescheid bekomme.

Ich halte Euch auf dem Laufenden.

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Re: CO2-Einstufung - 2018 GT AT10

Beitrag von roadrunnner » 4. Jun 2018, 15:36

Bei mir sind im Fahrzeugschein stolze 328 eingetragen.

Wie gehe ich denn da argumentativ bei der Zulassungsstelle vor ?


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Re: CO2-Einstufung - 2018 GT AT10

Beitrag von Reo089 » 4. Jun 2018, 16:17

Wahnsinn was für Unterschiede es geben kann.
Werde ich bei meinem bei der Zulassung auf jeden Fall genau drauf schauen... hätte ich nicht gedacht.
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Re: CO2-Einstufung - 2018 GT AT10

Beitrag von hosseman » 4. Jun 2018, 16:29

Hab hier (S. 22-23)was gefunden.

Klingt eigentlich eindeutig:

Mustang GT AT ist Emissionsklasse 36AD = Euro 6c nach WLTP.
Also müsste in Feld V.7 im Schein 259 rein,
und in den Text unten NEFZ: 270


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Re: CO2-Einstufung - 2018 GT AT10

Beitrag von B__C » 4. Jun 2018, 18:58

Als Info:
270g/km stehen bei mir drinnen. Allerdings unter Punkt 22 Zusatzbemerkung, mit einem Stern am ende. Worauf der Stern verweißt konnte ich nicht finden.
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Re: CO2-Einstufung - 2018 GT AT10

Beitrag von hosseman » 4. Jun 2018, 19:12

Das scheint ja dann richtig zu sein.
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