daviddalo hat geschrieben:Am Ende des Tages bist du von der Kulanz deines Händlers und nicht zuletzt Ford abhängig. Für Ford ist es ganz einfach dir im Falle eines Motorschadens die Garantie zu verweigern, denn in den Garantiebedingungen steht ganz klar:
Ich bezweifle ganz stark, dass irgendwer für seine Aftermarket-Sportauspuffanlage eine schriftliche Genehmigung von Ford vorliegen hat. Also besteht immer ein gewisses Risiko das sich nicht von der Hand weisen lässt. Rein rechtlich steht man auf sehr dünnem Eis wenn es tatsächlich mal zu einem Motorschaden kommt. Da kann das Teil eingetragen sein wie es will.Von der Garantie ausgeschlossen sind:
− Schäden an Aggregaten und Teilen, die nicht dem
werkseitigen Lieferumfang entsprechen.
− Vermeidbare Schäden, die als Folge von Defekten an
Aggregaten oder Teilen auftreten, die nicht in diese
Garantie eingeschlossen sind.
Ausschlüsse aus der Ford Assistance
Leistungen können nicht in Anspruch genommen werden bei
Schadensfällen, die:
− die durch ein im Nutzfahrzeug und Pkw eingebautes, aber nicht
von FORD genehmigtes Ersatzteil oder Zubehörteil entstehen;
hierzu der Ausschnitt aus den Ford - Garantie Bedingungen, damit kann eine Aftermarketlösung im schlimmsten Falle zum Garantie-Verlust führen... im übertriebenen Sinne könnte die AGA mit einem zu niedrigen oder hohen Staudruck, die Gemischzusammensetzung negativ beeinflussen bzw. Zylinderfüllung usw.... unterm Strich könnte Ford bei Probleme auf solche Argumente zurück greifen.