Anhängekupplung für Fahrradträger

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Ulleminati
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Re: Anhängekupplung für Fahrradträger

Beitrag von Ulleminati » 27. Apr 2023, 17:17

Genau die Lösung scheint momentan die einzig mögliche zu sein; ich werde wohl bald wieder die knappen 1100km auf mich nehmen müssen, um das dort im Haus abnehmen zu lassen. Warum das beim ersten Mal nicht direkt angeboten und durchgeführt wurde, konnte mir bisher keiner sagen.

Zusammenfassend kann ich für alle Interessierten bis hier hin festhalten: Es ist ein riesen Zirkus und bei weitem nicht so einfach, wie es Beeken oder einige User bisher aussehen lassen.
Ich bin seit 4 Wochen am telefonieren, E-Mails schreiben und habe ein halbes dutzend Prüfstellen persönlich aufgesucht.


Ausführlich:

Grundsätzlich scheint es über eine sog. "AKE- Arbeitsanweisung" zulässig zu sein, für Fahrzeuge ohne vorgesehene Stützlast eine "spezielle Befestigungseinrichtung für Hecktragesysteme" (AHK für Fahrradträger) eintragen zu lassen.
Hier bedient man sich der zulässigen Zuladung und der Achslast; vergleichbar mit Heckträgern, die in den Kofferraum eingehakt werden.
Soweit so gut; nur ist selbst das in meiner Region bisher unbekannt und stößt auf Widerstand/ Unverständnis.

Dieser Arbeitsanweisung kann man aber wohl nur dann folgen, wenn bisher vorhandene Befestigungspunkte (Montagelöcher im Fahrgestell) im Rahmen benutzt wurden. Wird der Rahmen neu angebohrt (Lösung Beeken!) wird das wohl hinfällig. Eine Aussage des Herstellers wird benötigt, um eben jene Befestigungspunkte sicher nutzen zu können.

Beeken gibt nach erfolgter Montage ein Gutachten (keine Einzelteilgenehmigung!) der AHK mit, das der angeschraubten AHK die 60kg Stützlast attestiert. Jedoch unter der Auflage, dass es eine Herstellerfreigabe seitens Ford gibt. Gibt es ja aber nicht! Damit ist das angeschraubte Teil zwar theoretisch in der Lage, die Kräfte aufzunehmen, sagt jedoch nichts über die tatsächliche Fähigkeit des Rahmens aus, die Lasten dauerhaft zu tragen.

Somit ist man MASSIV auf Wohlwollen der Prüfer angewiesen.


Zusammenfassung (vorläufig, da noch nicht eingetragen):

- euch wird hier seitens Beeken eine einfache Lösung versprochen, die meiner Erfahrung nach, definitiv nicht einfach ist
- lasst euch das direkt nach erfolgter Montage im Hause Beeken begutachten und abnehmen (müsst ihr anscheinend konkret einfordern)
- Die Lösung von AUKUP (Augsburger Werkstatt) scheint mir bisher unproblematischer, da hier vorhandene Löcher benutzt werden
- macht euch auf Diskussionen und Probleme gefasst


Wenn ich Neuigkeiten habe, update ich nochmal.

Bis dahin, beste Grüße!

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Re: Anhängekupplung für Fahrradträger

Beitrag von Wildsau99 » 27. Apr 2023, 18:23

Hallo Christian,

wie bereits in meiner PN geschrieben bin ich mit dem Beeken Gutachten zur Zulassungsstelle und hab die AHK entsprechend des Wortlautes im "Gutachten zur Erlangung der Betrieberlaubnis gemäß Paragr. 21 StVZO" in der Zulassung eintragen lassen, ohne jegliche Nachfragen oder Einwände seitens der Zulassungsstelle.

Warum willst du bei dir nochmal zu einer Prüfstelle, wenn der TÜV-Prüfer dein Fahrzeug bereits bei Beeken abgenommen hat?
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Viele Grüße

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Re: Anhängekupplung für Fahrradträger

Beitrag von Daimler » 22. Jun 2023, 10:40

Hi,

ich möchte das Thema nochmals hochholen!
Ulleminati hat geschrieben:
27. Apr 2023, 17:17
Zusammenfassend kann ich für alle Interessierten bis hier hin festhalten: Es ist ein riesen Zirkus und bei weitem nicht so einfach, wie es Beeken oder einige User bisher aussehen lassen.
Dem kann ich nur anschließen.

Die Beeken-Lösung (Bosstow) gibt es ja mittlerweile von mehreren Anbietern (Rameder, Kupplung vor Ort ..)
Für mich interessant ist eigentlich Rameder, da diese Montagepunkte in ganz D hat, so auch bei mir in der Nähe.
Aber was da vorab auf Anfrage an Informationen bez. Eintragung zur Verfügung gestellt wird, spottet jeder Beschreibung.
Nur in einem sind sie sich alle einig: 'Die TÜV-Eintragung müssen Sie selbst erledigen!'.

Nur welche Unterlagen (Gutachten, ABE, Montageanleitung - die dem TÜV zur Eintragung reichen würde) der Kunde mit der AHK / dem Lastenbock ausgeliefert bekommt - geschweige denn eine Vorab-Kopie derselbigen - still ruht der See.

Ein Besuch beim TÜV brachte auch keine näheren Erkenntnisse, da ich keine Unterlagen vorlegen konnte, dem Leitenden Ingenieur eine Eintragung beim Poni unbekannt war!
Nur das er in Bezug auf USA Fahrzeuge bereits mehrere Eintragungstermine hatte, die er aufgrund fehlender / unzureichender Dokumente nicht vornehmen konnte.

Wildsau99 hat geschrieben:
27. Apr 2023, 18:23
wie bereits in meiner PN geschrieben bin ich mit dem Beeken Gutachten zur Zulassungsstelle und hab die AHK entsprechend des Wortlautes im "Gutachten zur Erlangung der Betrieberlaubnis gemäß Paragr. 21 StVZO" in der Zulassung eintragen lassen
Daher meine bescheidene Frage:
Was genau hast du bei den Beeken-Jungs mit der AHK als Dokument(e) erhalten?
War das ein allgemeines Tüv-Gutachten für unser Poni?
Liebe Grüße
Günter

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Re: Anhängekupplung für Fahrradträger

Beitrag von Pauli71 » 1. Okt 2023, 09:04

Hallo, wenn ich das hier alles lese dann lasse ich den Einbau. Ich hätte auch gern einen Fahrradträger hinten dran gesteckt. Da werd ich in Zukunft das RR auseinander schrauben und so mit nehmen. Schade das der eine oder andere Probleme mit der Eintragung hat. Ich drücke euch die Daumen das es noch klappt.

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Re: Anhängekupplung für Fahrradträger

Beitrag von Ostrich » 4. Okt 2023, 18:00

Abgesehen von den technischen Problemen und den Schwierigkeiten bei Antrag auf Abnahme/ Eintragung: Ich halte die Idee eines Fahrradträgers am Pony für ein Sakrileg. Es gibt einfachere Möglichkeiten so ein schönes Auto zu verunstalten, z. B. mit 80 Sachen rückwärts an eine Mauer zu donnern.
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Re: Anhängekupplung für Fahrradträger

Beitrag von Hopfenfeuer » 26. Nov 2023, 18:27

Ja, die Tube Senf darf natürlich nicht fehlen. :supergrins:

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Re: Anhängekupplung für Fahrradträger

Beitrag von Daimler » 13. Dez 2023, 20:07

Hi,

so, ich habe das vermeintliche
Ostrich hat geschrieben:
4. Okt 2023, 18:00
Sakrileg
/ den Frevel begangen. :Banane:
Im September einen Zwischenstopp in Pilsting (Kupplung vor Ort) gemacht und die Bosstow (Beeken) Vorrichtung einbauen lassen.
Am Abend Fahrzeug abgegeben - anderen Tags gegen Mittag abgeholt - Kosten 1.490 €.
Dazu bekam ich ein TÜV-(Rheinland :ugeek: ) - Gutachten mit Fzg.-Kennzeichen!

Gestern war ich dann hier in Köln bei der Zulassungsstelle und habe die Kupplung eintragen lassen.
Überhaupt kein Problem.

Und mir gefällt die Lösung.
Liebe Grüße
Günter

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Re: Anhängekupplung für Fahrradträger

Beitrag von Wildsau99 » 2. Mär 2024, 15:07

Nachdem ich mich vor 1 Jahr für die Beeken-Lösung entschieden habe, ging es heute damit erstmalig zum TÜV. Nachdem bereits die Eintragung in den Fahrzeugschein problemlos war, war es auch beim TÜV kein Problem.
Viele Grüße

Andreas

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Re: Anhängekupplung für Fahrradträger

Beitrag von dampf1912 » 5. Mär 2024, 12:33

... gilt die AHK nur für Fahrradträger, oder geht auch ein 650kg Anhänger(ungebremst)?
MfG
Dieter :Drive:
PS:"Wenn der Fahrer lacht fährt er V8-Sauger, den nur Halbtote müssen zwangsbeatmet werden!" :S550_OXF_C:

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Re: Anhängekupplung für Fahrradträger

Beitrag von Android93 » 5. Mär 2024, 15:28

dampf1912 hat geschrieben:
5. Mär 2024, 12:33
... gilt die AHK nur für Fahrradträger, oder geht auch ein 650kg Anhänger(ungebremst)?
Bitte auf Seite 1 loslegen, danke.
Gruss,

der Androide


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Re: Anhängekupplung für Fahrradträger

Beitrag von Daimler » 5. Mär 2024, 17:28

Hi,
Wildsau99 hat geschrieben:
2. Mär 2024, 15:07
....war es auch beim TÜV kein Problem.
Glückwunsch - aber war ja auch nicht anders zu erwarten. :clap:
Liebe Grüße
Günter

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Re: Anhängekupplung für Fahrradträger

Beitrag von Wildsau99 » 5. Mär 2024, 21:38

dampf1912 hat geschrieben:
5. Mär 2024, 12:33
... gilt die AHK nur für Fahrradträger, oder geht auch ein 650kg Anhänger(ungebremst)?
Hallo,


nur für Fahrradträger. Der Kupplungskopf hat einen Sperrstift (siehe Bilder weiter oben)
Viele Grüße

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Re: Anhängekupplung für Fahrradträger

Beitrag von Hopfenfeuer » 16. Mär 2024, 21:35

Der Sperrstift wäre hier das kleinste Problem...

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