Preisnachlass wegen falscher Wagenfarbe

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Klammer
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Re: Preisnachlass wegen falscher Wagenfarbe

Beitrag von Klammer » 6. Jul 2018, 12:40

Vorsicht! Ich habe nicht ohne Grund den User HaKa erwähnt.
Die Entscheidung ist von einem LG aus 2014.
Ob es eine Berufung gegeben hat oder das Urteil rechtskräftig geworden ist, weiss man nicht.

Um wirklich "federführend" zu sein, bräuchte man schon eine OLG - Entscheidung. So ist es leider nur eine regionale Einzelfallentscheidung, die ein Indiz für eine entsprechende Rechtssprechung sein kann.

Vielleicht hat @HaKa bessere Suchmöglichkeiten (bestimmt hat er ;-) ) um zu schauen, ob es nützlichere Entscheidungen gibt.

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Re: Preisnachlass wegen falscher Wagenfarbe

Beitrag von Konatic » 6. Jul 2018, 12:52

Danke, das Datum der Entscheidung habe ich elegant übersehen... Trotzdem ist der Hinweis ja hilfreich zumindest als Tendenzaussage.

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Re: Preisnachlass wegen falscher Wagenfarbe

Beitrag von Ejder » 6. Jul 2018, 13:03

Ich finde auch das es sehr realistisch ist ca. 3000€ Nachlass zu holen für die umlackierung. Bin mal gespannt was rauskommt. Viel Glück für dich
Es gibt immer ein erstes mal :S550_DIB:

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Re: Preisnachlass wegen falscher Wagenfarbe

Beitrag von Konatic » 6. Jul 2018, 13:10

Möglicherweise genügt es ja bereits, den Händler auf das verlinkte Urteil hinzuweisen.

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Re: Preisnachlass wegen falscher Wagenfarbe

Beitrag von HaKa » 6. Jul 2018, 19:28

Hallo Leute, hallo @klammer,

habe hier im Urlaub Berge, Seen, Sonne, aber keine Datenbanken :Bier:
In einigen Tagen geht es wieder los, am Schreibtisch und hier im Forum :Kaffee:
Fahrerische Grüße

HaKa

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Re: Preisnachlass wegen falscher Wagenfarbe

Beitrag von Sharki » 6. Jul 2018, 19:42

Ron hat geschrieben:Hallo

Da die Farbe ja nicht mehr lieferbar war würde ich dir nicht mehr als eine Tankfüllung geben .

Lieber kein Geschäft ais eins wo man noch darauf zahlen muss.

Gruß Ron

Dann wegen Schadenersatz eine drüber Bügeln, Kunde musste ja Monate lang warten um dann kein Auto zu bekommen :Devil:

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Re: Preisnachlass wegen falscher Wagenfarbe

Beitrag von Ron » 6. Jul 2018, 20:28

:ugeek: :ugeek: :ugeek:
Zuletzt geändert von Ron am 14. Feb 2019, 20:20, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Preisnachlass wegen falscher Wagenfarbe

Beitrag von Sharki » 6. Jul 2018, 20:52

Ron hat geschrieben:
Sharki hat geschrieben:
Ron hat geschrieben:Hallo

Da die Farbe ja nicht mehr lieferbar war würde ich dir nicht mehr als eine Tankfüllung geben .

Lieber kein Geschäft ais eins wo man noch darauf zahlen muss.

Gruß Ron

Dann wegen Schadenersatz eine drüber Bügeln, Kunde musste ja Monate lang warten um dann kein Auto zu bekommen :Devil:
Hallo

Weil das blau etwas dunkler ist 3500 Euro Schadenersatz ???

Nein da habe ich kein Verständnis für .

Gruß Ron

Du musst schon deine Eigenen Aussage dazu nehmen um zu Antworten !

Kein Geschäft / Schadenersatz / 3500 € ist deine Aussage :frech:

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Re: Preisnachlass wegen falscher Wagenfarbe

Beitrag von Ron » 6. Jul 2018, 21:27

Hallo @Sharki


Hier geht es um den " Preisnachlass wegen falscher Farbe " .

Also besser erst lesen anstatt Sprüche klopfen.

Gruß Ron

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Re: Preisnachlass wegen falscher Wagenfarbe

Beitrag von Klammer » 6. Jul 2018, 22:00

HaKa hat geschrieben:Hallo Leute, hallo @klammer,

habe hier im Urlaub Berge, Seen, Sonne, aber keine Datenbanken :Bier:
In einigen Tagen geht es wieder los, am Schreibtisch und hier im Forum :Kaffee:
Hoffentlich hast ein dicken Notizblock mit ... für die lange To Do Liste .... Schönen Urlaub noch ;-)

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Re: Preisnachlass wegen falscher Wagenfarbe

Beitrag von Sharki » 6. Jul 2018, 22:22

Ron hat geschrieben:Hallo @Sharki


Hier geht es um den " Preisnachlass wegen falscher Farbe " .

Also besser erst lesen anstatt Sprüche klopfen.

Gruß Ron

Ich wollte mich mit Dir Geistig Duellieren, nur leider bist du unbewaffnet :Spinner:

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Re: Preisnachlass wegen falscher Wagenfarbe

Beitrag von Ron » 7. Jul 2018, 08:07

:ugeek: :ugeek: :ugeek: :ugeek:
Zuletzt geändert von Ron am 14. Feb 2019, 20:19, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Preisnachlass wegen falscher Wagenfarbe

Beitrag von Waldo Jeffers » 7. Jul 2018, 19:26

Zum Thema: Die Gerichtsentscheidung betrifft einen ganz anderen Fall und ist daher auf unseren Fall nicht übertragbar.

Im Ansbacher Fall ging es darum, dass ein noch lieferbares Modell in einer noch lieferbaren Farbe bestellt wurde und es eben nicht, wie hier, es zu einem Wechsel des Modelljahres gekommen war, bei dem ohne Wahlmöglichkeit für den Händler Ausstattungen geändert wurden und Farben nicht mehr lieferbar wurden.

Die Daten, wann Fahrzeuge in die Produktion eingeplant werden und ab welchem Tag nur noch das neue Modelljahr gefertigt wird, sind bei Ford kommuniziert und von Händlern und Kunden abrufbar, aber vom Händler ab einem gewissen Zeitpunkt nicht mehr beeinflussbar.

Die Ansbacher Entscheidung müsste bei den Voraussetzungen des Ansbacher Sachverhalts so ausfallen, in unserem Fall sehe ich das anders. Ändert aber trotzdem nichts daran, dass man im Guten eine Lösung finden sollte -Händler behält das gelieferte Fahrzeug und stellt ein 2018er Fahrzeug mit gleicher Ausstattung in der „richtigen“ Farbe oder Kunde nimmt den (besseren) 2019er mit der (schöneren) falschen Farbe ab und erhält noch einen Nachlass oder ein Schmankerl oben drauf.

Ich wiederhole mich, aufgrund der Lage würde ich bei einem Nachlass oder einer Draufgabe nicht zu hoch pokern, die größte Draufgabe ist nämlich schon das 2019er Modell mit seinen Vorteilen ohne Aufpreis. :Winkhappy:
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Re: Preisnachlass wegen falscher Wagenfarbe

Beitrag von Klammer » 7. Jul 2018, 20:17

Musste bis zum Ende Lesen ... Waldo ...

Änderungen in der Produktion dürfen nicht zu Lasten des Kunden gehen ...

Also genau passend zu diesem Fall
Die Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers, dass Abweichungen im Farbton vorbehalten blieben, wenn die Änderung nicht erheblich und für den Käufer zumutbar sei, bewerteten die Gerichte übereinstimmend als nicht wirksam. Demnach ist für Kunden nicht zu erkennen, von welchen Kriterien die Erheblichkeit der Änderung und deren Zumutbarkeit für ihn abhänge.
Aus diesen Gründen ist auch die im Kaufvertrag enthaltene Formulierung "Modelländerungen sowie Ausstattungsänderungen durch den Hersteller gehen zu Lasten des Käufers" unwirksam ,

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Re: Preisnachlass wegen falscher Wagenfarbe

Beitrag von Waldo Jeffers » 7. Jul 2018, 21:22

Eben nicht. Du gehst wie leider viele den Überschriften und Leitsätzen der Presse auf den Leim. Die verwursteln juristische Urteile häufig falsch oder schief. Es zählt aber nicht der Pressebericht, sondern der Urteilstext.
Lies vielleicht mal meinen Beitrag.Ich möchte darüber aber auch keinen Jurakurs machen. Wo es doch den schönen Spruch „3 Juristen, 5 Meinungen“ gibt. Lassen wir es dabei, das der Ansbacher Fall sich entscheidend von unserem Fall hier unterscheidet und das Urteil für diesen Fall in Ansbach richtig war und es in unserem Fall zumindest nicht völlig unvertretbar wäre, aber eben keineswegs sicher ist. Und wenn man dies Urteil anwenden wollte, so bliebe es dabei, dass der Händler einen 18er mit der Farbe liefern müsste, aber keinen 19er.
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Re: Preisnachlass wegen falscher Wagenfarbe

Beitrag von Klammer » 7. Jul 2018, 21:46

Nein, ich habe sogar die Urteilsbegründung gelesen:
Ein Änderungsvorbehalt seitens des Verkäufers bzgl. Formänderungen, Abweichungen im Farbton etc. negiert genau diese vom Käufer extra gewünschte Individualisierung. Dabei spielt es auch keine Rolle, dass sich die Beklagte vorliegend auf Änderungen beschränkt, denen sie sich selbst von Herstellerseite aus ausgesetzt sieht.

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Re: Preisnachlass wegen falscher Wagenfarbe

Beitrag von Mick@GT » 8. Jul 2018, 17:36

Also ich für meinen Teil, hätte einfach versucht beim Händler die Kosten für eine Folierung herauszuschlagen und gut wäre gewesen.
Haben beide was davon, der Händler ist das Auto los und hat den Kunden noch... der zur Inspektion usw wieder kommt.
Der Kunde, der dann seine Wunschfarbe festlegen darf.

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Re: Preisnachlass wegen falscher Wagenfarbe

Beitrag von easydirk » 8. Jul 2018, 17:41

Mick@GT hat geschrieben:Also ich für meinen Teil, hätte einfach versucht beim Händler die Kosten für eine Folierung herauszuschlagen und gut wäre gewesen.
Haben beide was davon, der Händler ist das Auto los und hat den Kunden noch... der zur Inspektion usw wieder kommt.
Der Kunde, der dann seine Wunschfarbe festlegen darf.
Ja, das ist bis jetzt auch so mein VorabResumee, ob mir Kona jetzt gefällt oder nicht muss ich dann wohl abwarten :/ Das klingt auch nach ner fairen Regelung, den Einwänden die die Kosten einer kompletten Lackierung betreffen stimme ich eigentlich auch zu... Ist drüber wenn man bedenkt dass ein 19er zum Preis eines 18er geliefert wird. Dennoch ärgerlich das Ganze und irgendwas möchte ich auch "dafür haben", wenn ich den so abnehme in meiner Nichtwunschfarbe. Auch wenn's blöd klingt.

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Re: Preisnachlass wegen falscher Wagenfarbe

Beitrag von Mick@GT » 8. Jul 2018, 17:48

Folieren ist aufjedenfall besser als Lackieren, wenn du Pech hast klappert dir nach dem lackieren das ganze Auto.
Clipse werden weicher und und und, bei einer Lackierung liegst du sicher bei gut 5000€++ mit dem Risiko das später alles klappert.

Bei einer anständigen Folierung werden maximal nur kleine Anbauteile demontiert. macht weniger ärger. zudem ist die Chance das bei deinem Händler durchzubekommen höher. kosten ca. 2000€

Zudem bei einer Folierung gibt es soooooo viele schöne Möglichkeiten die es ab Werk garnicht auszuwählen gibt.

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Re: Preisnachlass wegen falscher Wagenfarbe

Beitrag von Waldo Jeffers » 9. Jul 2018, 11:08

Klammer hat geschrieben:Nein, ich habe sogar die Urteilsbegründung gelesen:
Ein Änderungsvorbehalt seitens des Verkäufers bzgl. Formänderungen, Abweichungen im Farbton etc. negiert genau diese vom Käufer extra gewünschte Individualisierung. Dabei spielt es auch keine Rolle, dass sich die Beklagte vorliegend auf Änderungen beschränkt, denen sie sich selbst von Herstellerseite aus ausgesetzt sieht.

Danke. Beim letzten Satz wagt sich das Gericht auf ganz dünnes Eis. Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Einzelmeinung Bestand haben wird.

Die Konsequenz wäre, dass beim Vertrieb von Großserienautos -speziell solchen aus dem Ausland- schon lange Zeit vor einer Produktionsumstellung keine Bestellungen von Kunden (Bestellung= einseitige Bindung des Kunden) mehr bestätigt werden dürften (durch die Bestätigung wird aus der einseitigen Bestellung ein Kaufvertrag),

Das wiederum bedeutet, dass Herstellerwerke und Importeure dann den Zwang hätten, immer innerhalb 6 Wochen (das ist die von der Rechtsprechung hierzulande akzeptierte Zeit für die Bestätigung einer Bestellung zu wissen, ob ein Auto sicher für diesen Kunden mit der bestellten Ausstattung in der bestellten Farbe produziert werden kann und dann, wenn das nicht 100% sicher ist, diese Bestellung ausdrücklich ablehnen müssten.

Also in unserem Fall hätte der Händler dann die Bestellung des Kunden innerhalb der 6 Wochen ab Bestellung ablehnen und ein neues Angebot über einen 2019er mit den generell beim 2019er anderen Ausstattungsdetails und Kona-blue machen müssen. Dieses Angebot hätte dann wieder der Kunde annehmen können (dann wäre der 2019er in Kona vereinbart) oder nicht (dann gäbe es keinen Kaufvertrag und beide Seiten wären frei).

Gerade kurz vor einer Modelljahresumstellung, die mit Farb- und Ausstattungsänderungen bei einem weltweit liefernden, ausländischen Hersteller verbunden ist, ist so etwas aber erfahrungsgemäß weder für einen (ausländischen) Hersteller und erst Recht nicht einen gebundenen deutschen Vertragshändler ausreichend planbar; das liefe kurz vor bis kurz nach Umstellungen auf einen Vertragsabschlussstopp hinaus, um den Händler vor Verlusten bei Neubestellungen zu schützen. Das erscheint recht praxisfern und lebensfern.

Ich fände das Urteil wie gesagt richtig, wenn es sich um eine falsche Farbe handelt, wenn die bestellte Farbe noch ab Werk lieferbar gewesen wäre.

Mal sehen, was aus dieser Einzelfallentscheidung aus Ansbach wird. Wird dagegen Berufung eingelegt, landet es beim OLG Nürnberg und bei so einer grundsätzlichen Frage mit der Wichtigkeit in Deutschland wird im Falle einer Berufungseinlegung auch ganz sicher die Revision zum BGH beantragt und zugelassen werden. :)
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