Flatrock.de hat geschrieben:nochmal:
wir haben keinen "deutschen" Mustang
das ist ein EU Mustang, er muss allen Ländern Rechnung tragen.
Ich bin mir 100% sicher, dass ohne EU, nur für Deutschland so ziemlich alles an Bord wäre, die Hood Vents sind für keinen TÜV Prüfer ein Problem
Nur wegen LED´s eines Mustangs auf die Idee der EU zu verzichten wäre etwas vermessen
Selbst die LED´s wird Euch ein TÜV eintragen hier bei uns ...
Ich habe gerade mit der DEKRA telefoniert wegen dem TFL.
Ergebnis:
1. ist für solche Abnahmen der TÜV zuständig, nicht die DREKRA. (Die Vorschriften sollten aber wohl beide kennen)
2. Da das TFL in den Nebelscheinwerfern mit RL gekennzeichnet ist, das (deaktivierte) TFL in den Hauptscheinwerfern aber nicht, besteht kein Anlass das TFL zu ändern und einzutragen, da ja bereits ein zugelassenes TFL verbaut ist.
Fazit:
US-Nebelscheinwerfer (ohne RL-Kennzeichnung) einbauen, TFL im Hauptscheinwerfer aktivieren, dann zum TÜV und eintragen lassen.
Diese Einzelabnehme, wobei die "in-etwa-Wirkung" festgestellt werden muss (Leuchtstärke, Sichtwinkel, usw...) im Vergleich zu TFL mit Kennzeichnung, wird aber wohl teuer.
Daher habe ich meine Frage noch etwas genauer gestellt, mit Bildern unterlegt, und dem TÜV ´ne schöne Mail geschickt.
Und natürlich auch gleich nach dem Preis für die Abnahme gefragt.
Antwort ausstehend....