Anschlussgarantie

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dark star
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Re: Anschlussgarantie

Beitrag von dark star » 27. Jun 2020, 11:54

Mankind hat geschrieben:
26. Jun 2020, 23:22
Streng genommen ist die beim 1. Service (5 Tage zu spät) bereits verfallen.
Wo steht das?

Ich kenne diese Information zu dem Thema:
https://mustang6.de/viewtopic.php?p=261796#p261796
Mustang6 hat geschrieben:
12. Feb 2019, 15:20
...
Um die neu vorgegebenen Serviceintervalle für unsere gemeinsamen Kunden nicht zu starr zu gestalten gilt im Garantiefall ein Service als zeitgerecht durchgeführt, wenn der Termin des aktuell fälligen Service (Ölservice / Zwischenservice / Obligatorische Jahresprüfung / Inspektion) nicht mehr als einen Monat bzw. der Kilometerstand nicht mehr als 1.500 Kilometer überschritten wurde. Der Nachweis über einen durchgeführten Service nach Ford-Standards muss dokumentiert sein.
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Mankind
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Re: Anschlussgarantie

Beitrag von Mankind » 27. Jun 2020, 12:05

dark star hat geschrieben:
27. Jun 2020, 11:54
Mankind hat geschrieben:
26. Jun 2020, 23:22
Streng genommen ist die beim 1. Service (5 Tage zu spät) bereits verfallen.
Wo steht das?

Rechtlich gesehen gilt 1 Jahr oder 15000 km.
Das was du erwähnst, ist höchstenfalls Kulanz des Herstellers, darauf hast du keinen Rechtsanspruch. Weiss auch nicht woher das kommt.

Ich kenne diese Information zu dem Thema:
https://mustang6.de/viewtopic.php?p=261796#p261796
Mustang6 hat geschrieben:
12. Feb 2019, 15:20
...
Um die neu vorgegebenen Serviceintervalle für unsere gemeinsamen Kunden nicht zu starr zu gestalten gilt im Garantiefall ein Service als zeitgerecht durchgeführt, wenn der Termin des aktuell fälligen Service (Ölservice / Zwischenservice / Obligatorische Jahresprüfung / Inspektion) nicht mehr als einen Monat bzw. der Kilometerstand nicht mehr als 1.500 Kilometer überschritten wurde. Der Nachweis über einen durchgeführten Service nach Ford-Standards muss dokumentiert sein.
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Re: Anschlussgarantie

Beitrag von dark star » 27. Jun 2020, 12:27

Mankind hat geschrieben:
27. Jun 2020, 12:05

Rechtlich gesehen gilt 1 Jahr oder 15000 km.
Das was du erwähnst, ist höchstenfalls Kulanz des Herstellers, darauf hast du keinen Rechtsanspruch. Weiss auch nicht woher das kommt.
Und du glaubst, damit kämen die Hersteller durch?

Meiner Meinung nach müsste der Hersteller nachweise, dass ein Schaden durch den überzogenen Serviceintervall entstanden ist, ansonsten müsste Ford den Fall unter der Anschlussgarantie abwickeln.

Siehe auch hier in dem von mir verlinkten Beitrage, den du hoffentlich gelesen hast:
"Das Fehlen eines Nachweises eines weiter zurückliegenden Service muss nicht beanstandet werden, wenn es keinen direkten Zusammenhang mit der auszuführenden Reparatur gibt."
...
"Wenn ein Service nicht nachgewiesen werden kann, kann im Einzelfall dennoch eine Vergütung erfolgen, wenn der Schaden mit der unterlassenen Wartung nicht im Zusammenhang steht."

Oder kennst du den Präzedenzfall, der deine Aussage stützt?
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Re: Anschlussgarantie

Beitrag von Mankind » 27. Jun 2020, 13:11

dark star hat geschrieben:
27. Jun 2020, 12:27
Mankind hat geschrieben:
27. Jun 2020, 12:05

Rechtlich gesehen gilt 1 Jahr oder 15000 km.
Das was du erwähnst, ist höchstenfalls Kulanz des Herstellers, darauf hast du keinen Rechtsanspruch. Weiss auch nicht woher das kommt.
Und du glaubst, damit kämen die Hersteller durch?

Meiner Meinung nach müsste der Hersteller nachweise, dass ein Schaden durch den überzogenen Serviceintervall entstanden ist, ansonsten müsste Ford den Fall unter der Anschlussgarantie abwickeln.

Siehe auch hier in dem von mir verlinkten Beitrage, den du hoffentlich gelesen hast:
"Das Fehlen eines Nachweises eines weiter zurückliegenden Service muss nicht beanstandet werden, wenn es keinen direkten Zusammenhang mit der auszuführenden Reparatur gibt."
...
"Wenn ein Service nicht nachgewiesen werden kann, kann im Einzelfall dennoch eine Vergütung erfolgen, wenn der Schaden mit der unterlassenen Wartung nicht im Zusammenhang steht."

Oder kennst du den Präzedenzfall, der deine Aussage stützt?
Die Anschlussgarantie ist nicht mit der Herstellergarantie zu verwechseln. Da gelten diese Grundsätze nicht.
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Re: Anschlussgarantie

Beitrag von dark star » 27. Jun 2020, 13:46

Mankind hat geschrieben:
27. Jun 2020, 13:11
Die Anschlussgarantie ist nicht mit der Herstellergarantie zu verwechseln. Da gelten diese Grundsätze nicht.
Woher hast du diese Information?
Eine Quellenangabe wäre schon hilfreich.

Lies doch bitte den von mir verlinkten Beitrag:
https://mustang6.de/viewtopic.php?p=261796#p261796
Auszug:
...
"Ford Protect Garantieschutzbrief (FGS): Der Anspruch aus dem FGS ist kein gesetzlicher Anspruch. Er basiert auf Garantiebedingungen, die dem Kunden regelmäßig bei Abschluss der Garantie ausgehändigt werden. Voraussetzung für die Erbringung von Garantieleistungen ist grundsätzlich die Wartung des jeweiligen Fahrzeugs entsprechend der Ford-Richtlinien. Wenn ein Service nicht nachgewiesen werden kann, kann im Einzelfall dennoch eine Vergütung erfolgen, wenn der Schaden mit der unterlassenen Wartung nicht im Zusammenhang steht. "
...

Das hier:
"die Wartung des jeweiligen Fahrzeugs entsprechend der Ford-Richtlinien"
beutet wiederum:
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Re: Anschlussgarantie

Beitrag von Acrylium » 1. Jul 2020, 16:43

Ok danke, dann ist die Garantie wohl sowieso schon verfallen und nicht mehr gültig. Habe daher nun auch meinen Inspektionstermin morgen wieder abgesagt - den hätte ich ja nur wegen dem Garantieerhalt durchgeführt.
Schöner Mist für den ich da 1.300,- Euro bezahlt habe. Anscheinend muss man bereits ein Jahr vorher Termine zur Inspektion vereinbaren, sonst sind die angebotenen Termine immer genau ein paar Tage nach dem Verfall der Garantie. Das war nämlich letztes Jahr genauso.

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Re: Anschlussgarantie

Beitrag von Klammer » 1. Jul 2020, 16:55

Ich würde die Beachtung des BGH - Urteils empfehlen:

https://www.google.com/amp/s/www.derwes ... ervice=amp

In deinem Fall hätte ich die Inspektion machen lassen, um Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen, im Garantiefall mit Hinweis auf die Terminprobleme (ein guter FFH würde das auch vermerken).
Sollte Ford sich trotzdem querstellen, zieht man die BGH - Karte

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Re: Anschlussgarantie

Beitrag von Acrylium » 1. Jul 2020, 18:53

Ok danke für die Info. Ich hatte nur die Antwort von Mankind gelesen und nicht bemerkt, dass es da noch eine Seite mit anderen Antworten gab.

Werde daher eine Inspektion am 9.7.2020 machen lassen.

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Re: Anschlussgarantie

Beitrag von cyclecho » 1. Jul 2020, 18:57

Seit heute sollte ja der neue Tarif, der sich zu Gunsten von Ford entwickelt hat, gelten.
Sitzt da von den werten Forumsteilnehmern evtl. jemand an der Quelle und kann das schon bestätigen?

Mich würde zusätzlich interessieren, welche Änderungen es bei der Erweiterung auf 5 Jahre gibt (sofern es sie noch gibt).
Der Stand per 30.6. war meines Wissens bis max. 100.000 km zum Tarif von € 1.100,-.
Danke vorab.
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Re: Anschlussgarantie

Beitrag von technikfreak » 1. Jul 2020, 20:28

Wenn der FFH sich im Garantiefall wegen ein paar Tagen, an dem sie dir keinen rechtzeitigen Termin anbieten konnten quer stellen würden, wäre das mein letzter Ford gewesen.
Grüße von Harald

Ohne Pony

Mein Projektthread: https://mustang6.de/viewtopic.php?f=16&t=3658

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Re: Anschlussgarantie

Beitrag von HelgeK » 1. Jul 2020, 20:31

Hallo,
findest Du in der neuen Preisliste für den Mustang. 5 Jahre, 100.000 km Kosten 1559,66 €. Ford hat das mit der Mehrwertsteuer hier irgendwie falsch verstanden 😀.

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Re: Anschlussgarantie

Beitrag von cyclecho » 1. Jul 2020, 21:33

HelgeK hat geschrieben:
1. Jul 2020, 20:31
Hallo,
findest Du in der neuen Preisliste für den Mustang. 5 Jahre, 100.000 km Kosten 1559,66 €. Ford hat das mit der Mehrwertsteuer hier irgendwie falsch verstanden 😀.
dh. 5 Jahre und 7 Jahre haben max. 100.000 km gemeinsam.
Preisunterschied rd. € 585,- für 2 Jahre.
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Re: Anschlussgarantie

Beitrag von pool » 1. Jul 2020, 21:44

Ich habe gestern auf die Rechnung für meine laufende Bestellung noch
"Garantie- Schutzbrief: für das 3. bis 7. Jahr bis max. 140.000 km Gesamtfahrleistung zu 1.092,44 € netto"
draufgepackt, ging auf Zuruf problemlos bei meinem Händler
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Re: Anschlussgarantie

Beitrag von cyclecho » 1. Jul 2020, 21:54

pool hat geschrieben:
1. Jul 2020, 21:44
Ich habe gestern auf die Rechnung für meine laufende Bestellung noch
"Garantie- Schutzbrief: für das 3. bis 7. Jahr bis max. 140.000 km Gesamtfahrleistung zu 1.092,44 € netto"
draufgepackt, ging auf Zuruf problemlos bei meinem Händler
Bei mir steht das auf der "Verbindlichen Bestellung" und an der "Auftragsbestätigung".
Hält das bis Anfang September?
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Re: Anschlussgarantie

Beitrag von pool » 1. Jul 2020, 22:11

Klar - Rechnung war falsch, denn die habe ich ja noch garnicht. Steht auf der neu ausgestellten / abgeänderten Bestellung und Auftragsbestätigung und ist genauso wirksam wie die Bestellung des Autos.
Beginn der Garantielaufzeit dann mit Übergabe, wann auch immer das dann sein wird.
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Re: Anschlussgarantie

Beitrag von Mogli_2019 » 3. Aug 2020, 16:55

Hi Mustang-Fans,

nun meine Erfahrungen zu der Anschlussgarantie nach 01.07.2020.
Am 29.06.2020 habe ich das Autohaus darum gebeten mir einen Termin zur Garantieverlängerung einzurichten.
Leider war Corona-Bedingt keiner im Hause der mir hierbei helfen konnte.
Genau am 29.06.2020 habe ich auch gleich mehrere Autohäuser angerufen mit der gleichen Bitte.
Entweder keiner da oder man konnte mir keinen Termin vor dem 01.07.2020 einrichten.
Somit dann erst am 07.07.2020 eine Termin erhalten.
Tja und wie ihr es euch schon denken könnt, wollen die anstatt 1400€ über 2000€.
Auch der Hinweis das ich ja diesen Garantie-Schutzbrief abschließen wollte und das noch vor dem 01.07.2020 und Coronabedingt keine Termin vereinbart wurde, hat nichts gebracht.
Hier zählt nur das Datum der Schriftlichen Anfrage und Abschluss.
Selbst Ford Köln hat kein einlenken.
Weiterhin der Hinweis an Ford Köln, das man die Neuwagenbesitzer hätte anschreiben können das die Garantie-Schutzbriefbedingungen sich ändern und man zu alten Konditionen diese noch abschließen könnte, kein einlenken.(Warum sollte die das auch machen, ist ja verlorenes Geld)
Selbst der Hinweis bei Ford Köln, das man die Neuwagenbesitzer hätte anschreiben können das die Garantie-Schutzbriefbedingungen sich ändern und man zu alten Konditionen diese noch abschließen könnte, keine einlenken.
Auf meine bitte mir die Vertragsbedingungen zu übermitteln, warte ich Heute noch.
Das ist vielleicht ein Laden, so kann man sich seine Kundschaft auch verkraulen.
Was mich Ärgert, ich hätte diese gerne noch vor dem 01.07.2020 abgeschlossen doch man hat mir keine Möglichkeit dazu eingeräumt und jetzt kostet mich der Spaß eine gute Stange mehr Geld.
Allen immer genug Gummi auf der Strasse. :D

Gruß.

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Re: Anschlussgarantie

Beitrag von bastel » 3. Aug 2020, 18:09

Außer einen Mustang würde ich mir auch keinen Ford kaufen. Richtiger Saftladen...
Grüße

Sebastian

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Re: Anschlussgarantie

Beitrag von warlock » 3. Aug 2020, 18:23

Das liegt aber im Wesentlichen an dem Autohaus, wie bei den anderen Herstellern auch.
Außer du wolltest am 30.06. kaufen, da hatte Ford nämlich das System für die Mehrwertsteuersenkung abgeschaltet... :doh:
Nur warum braucht man dafür einen Termin? Bei meinem FFH geht sowas telefonisch, gerade bei so "dringenden" Sachen... :shrug:

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Re: Anschlussgarantie

Beitrag von Remix » 3. Aug 2020, 18:33

@Mogli_2019

das ist natürlich ärgerlich;
ich war einfach am 26.06.20 zum Fordstore gefahren, Papiere mitgenommen, FGS abgeschlossen und bezahlt;
Ich war dort bisher nicht Kunde, hat aber alles bestens geklappt; Dank der Infos hier aus dem Forum;

und meinen zukünftigen Ansprechpartner/Werkstatt habe ich auch gleich mal kennengelernt;

Gruß rmx
„Wenn ich die Menschen gefragt hätte was sie wollen, hätten sie gesagt, schnellere Pferde.“
(Henry Ford)

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Re: Anschlussgarantie

Beitrag von cyclecho » 11. Sep 2020, 21:27

cyclecho hat geschrieben:
1. Jul 2020, 21:54
pool hat geschrieben:
1. Jul 2020, 21:44
Ich habe gestern auf die Rechnung für meine laufende Bestellung noch
"Garantie- Schutzbrief: für das 3. bis 7. Jahr bis max. 140.000 km Gesamtfahrleistung zu 1.092,44 € netto"
draufgepackt, ging auf Zuruf problemlos bei meinem Händler
Bei mir steht das auf der "Verbindlichen Bestellung" und an der "Auftragsbestätigung".
Hält das bis Anfang September?
Es hat gehalten!
Die "Verbindliche Bestellung" vom Jänner war somit verbindlich.
Habe heute für die Jahre 3 bis 7 den alten Tarif bezahlt. :engel:

Somit dürften auch die Letztbesteller von Ende Juni noch in den Genuss kommen, sofern ihre verbindliche Bestellung das ausweist.
Umsatzsteuer gibt's auf meiner Rechnung keine, daher wars wegen der 16% auch nicht günstiger. :deutsch:
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