Negative Erlebnisse mit dem Mustang
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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang
Lackknete überzeugt mich nicht!
Dann doch lieber gute Butter! ...
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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang
Schon Mal benutzt?Oberberger hat geschrieben: Lackknete überzeugt mich nicht!
Dann doch lieber gute Butter! ...
Das ist genial und gehört vor jeder Maschinenpolitur gemacht zur Lackreinigung.
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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang
Dann ist ja gut. So hast du dir auch keine unansehlichen Swirls in den Lack gemachtOberberger hat geschrieben:Nein, die Küchenrolle hatte ich nur daneben gestellt, um sowohl dem Flecken, als auch dem Pferde eine hübsche Drohkulisse zu bieten...Vau8 hat geschrieben:Bist du mit dem Küchenrollenpapier über den Lack?
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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang
Um meinen Frust zu teilen...
Hat doch irgend so ein **** bei meinem vor der Haustür, durch die Abdeckplane, eine waagerechte Delle über (!) den hinteren, rechten Radlauf in den Kotflügel reingeknallt
Die Plane hat an der Stelle ebenfalls eine Beschädigung.
Mal sehen ob ich den Übeltäter eventuell ermitteln kann.
Hier mal ein Bild des Abstellplatzes. Wie das da geht, keine Ahnung, da normalerweise keiner direkt neben mir parkt.
Hat doch irgend so ein **** bei meinem vor der Haustür, durch die Abdeckplane, eine waagerechte Delle über (!) den hinteren, rechten Radlauf in den Kotflügel reingeknallt
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Hier mal ein Bild des Abstellplatzes. Wie das da geht, keine Ahnung, da normalerweise keiner direkt neben mir parkt.
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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang
... wahrscheinlich hat doch Einer versucht, sich da reinzudrängen, wo Du durch Dein Parkverfahren unkameradschaftlich 2 Parkplätze belegt hattest
... ist natürlich trotzdem keine Entschuldigung für eine Fahrerflucht
... ist natürlich trotzdem keine Entschuldigung für eine Fahrerflucht
Viele Grüße, Thomas
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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang
Nene, die Plätze sind alle personalisiert und der neben mir ist frei. Hier wohnen nur insgesamt 9 Parteien in 2 Aufgängen. Ich gehe davon aus, daß da wer was ausgeladen hat (Holzbalken o.ä.) und dann...
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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang
Sowas ist immer mies, ist mir auch mal vor der Haustür passiert. Leider habe ich den Verursacher nicht erwischt und keiner hatte was gesehen
Ich drücke dir die Daumen, dass du mehr Glück hast.
Alles Gute, Christian
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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang
Deshalb kann aber trotzdem irgendwer versucht haben, dort zu parken oder zu drehen. Wie asozial, dann einfach abzuhauen ...dtmdriver hat geschrieben:Nene, die Plätze sind alle personalisiert und der neben mir ist frei. Hier wohnen nur insgesamt 9 Parteien in 2 Aufgängen. Ich gehe davon aus, daß da wer was ausgeladen hat (Holzbalken o.ä.) und dann...
Viel Glück bei der Abwicklung des Schadens!
Gruß Kai
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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang
... komme gestern gegen 22 h vom Essen, bayr. Polizei kommt mir als einzigem Auto entgegen, wird deutl. langsamer, ich biege an der Ampel ab, 100 m später rotes Licht „STOP“ hinter mir
Allg. Verkehrskontrolle, Verbandskasten, Warndreieck, was haben Sie getrunken, Alkoholtest, 0,0 Promille
Ich war froh, dass ich nur max. 1 Glas Rotwein trinke und keine Umbauten gehabt hatte.
Die sahen etwas unentspannt aus
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Ich war froh, dass ich nur max. 1 Glas Rotwein trinke und keine Umbauten gehabt hatte.
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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang
Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus ...derblaue hat geschrieben:... komme gestern gegen 22 h vom Essen, bayr. Polizei kommt mir als einzigem Auto entgegen, wird deutl. langsamer, ich biege an der Ampel ab, 100 m später rotes Licht „STOP“ hinter mir
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Gruß Kai ...
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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang
... und so können sie sich mal 'ne geile Karre ansehen; oder?
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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang
DummgelaaberOberberger hat geschrieben:Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus ...derblaue hat geschrieben:... komme gestern gegen 22 h vom Essen, bayr. Polizei kommt mir als einzigem Auto entgegen, wird deutl. langsamer, ich biege an der Ampel ab, 100 m später rotes Licht „STOP“ hinter mir
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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang
Ja, Nettigkeit mag zwar vielerorten hilfreich sein, bei gelangweilten bajuwarischen Ordnungshütern funktioniert das leider eher selten. Diese Erfahrung durfte ich auch schon machen.derblaue hat geschrieben:DummgelaaberOberberger hat geschrieben:Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus ...derblaue hat geschrieben:... komme gestern gegen 22 h vom Essen, bayr. Polizei kommt mir als einzigem Auto entgegen, wird deutl. langsamer, ich biege an der Ampel ab, 100 m später rotes Licht „STOP“ hinter mir
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Aber warum hast du denn bei der Gewissheit, dass du keinen zu hohen Alkoholspiegel hast, in den Alkoholtest eingewilligt?
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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang
... warum nicht? kenne mich da mit dem korrekten Vorgehen nicht ausCayuse hat geschrieben:Ja, Nettigkeit mag zwar vielerorten hilfreich sein, bei gelangweilten bajuwarischen Ordnungshütern funktioniert das leider eher selten. Diese Erfahrung durfte ich auch schon machen.derblaue hat geschrieben:DummgelaaberOberberger hat geschrieben:
Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus ...
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Aber warum hast du denn bei der Gewissheit, dass du keinen zu hohen Alkoholspiegel hast, in den Alkoholtest eingewilligt?
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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang
war schon korrekt
Beste Grüße
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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang
Das hier ...
Gruß Kai
... sah aber irgendwie nicht so freundlich aus. Man darf sich ja wohl mal irren ...derblaue hat geschrieben:... aus
Gruß Kai
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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang
Ich bin mir nicht hundertprozentig sicher, ... ... aber ich meine, seit ein paar Monaten dürfen Polizisten, bei einem Anfangsverdacht, eigenmächtig (also ohne Richter oder Staatsanwalt) eine Blutprobe anordnen. Man hat den Vorgang stark vereinfacht. Das Verweigern einer Atemalkoholkontrolle würde dann keinen Sinn mehr machen. Vielleicht weiß @HaKa mehr?
Gruß Kai
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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang
Das durften die schon immer, sh. § 81a StPO
http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__81a.html
Über eine Vereinfachung ist mir nix bekannt, was aber nix heißen muss > HaKa
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Über eine Vereinfachung ist mir nix bekannt, was aber nix heißen muss > HaKa
Beste Grüße
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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang
Hallo Leute,
nicht schon immer durch die Rennleitung, sondern erst seit August 2017
Durch Art. 3 Nr. 5 des „Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ vom 17.08.2017 (BGBl I 2017, 3202) ist § 81a Abs. 2 StPO ein Satz 2 angefügt worden:
„Die Anordnung steht dem Richter, bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu. Die Entnahme einer Blutprobe bedarf abweichend von Satz 1 keiner richterlichen Anordnung, wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass eine Straftat nach § 315a Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 und 3, § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, Absatz 2 und 3 oder § 316 des Strafgesetzbuchs begangen worden ist.“
Und die Gesetzesbegründung hierzu:
Der abgeschaffte Richtervorbehalt zum Blutabnehmen bei Gefährdung des Verkehrs oder Trunkenheit am Steuer
Früher musste im Falle einer Gefährdung des Straßenverkehrs und des Verdachts auf Alkoholkonsum ein Richter die Blutentnahme beim Autofahrer anordnen, sofern keine Gefahr im Verzug vorlag. Demzufolge fand die Blutabnahme häufig erst wesentlich später statt als die Autofahrt. Das hatte für den Kraftfahrzeugführer bei tatsächlichem Alkoholkonsum den Vorteil, dass die gemessene Blutalkoholkonzentration entweder niedriger war oder schlicht gar kein Alkohol im Blut mehr nachgewiesen werden konnte. Doch damit ist nun Schluss: Der neue § 81a der Strafprozessordnung übergibt die Entscheidungskompetenz zur Blutabnahme im Wesentlichen nun der Polizei. In Zukunft kann also die Polizei bei Verdacht im Grundsatz selbst schon eine Blutabnahme anordnen, was den Prozess erheblich beschleunigt.
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nicht schon immer durch die Rennleitung, sondern erst seit August 2017
Durch Art. 3 Nr. 5 des „Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ vom 17.08.2017 (BGBl I 2017, 3202) ist § 81a Abs. 2 StPO ein Satz 2 angefügt worden:
„Die Anordnung steht dem Richter, bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu. Die Entnahme einer Blutprobe bedarf abweichend von Satz 1 keiner richterlichen Anordnung, wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass eine Straftat nach § 315a Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 und 3, § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, Absatz 2 und 3 oder § 316 des Strafgesetzbuchs begangen worden ist.“
Und die Gesetzesbegründung hierzu:
Der abgeschaffte Richtervorbehalt zum Blutabnehmen bei Gefährdung des Verkehrs oder Trunkenheit am Steuer
Früher musste im Falle einer Gefährdung des Straßenverkehrs und des Verdachts auf Alkoholkonsum ein Richter die Blutentnahme beim Autofahrer anordnen, sofern keine Gefahr im Verzug vorlag. Demzufolge fand die Blutabnahme häufig erst wesentlich später statt als die Autofahrt. Das hatte für den Kraftfahrzeugführer bei tatsächlichem Alkoholkonsum den Vorteil, dass die gemessene Blutalkoholkonzentration entweder niedriger war oder schlicht gar kein Alkohol im Blut mehr nachgewiesen werden konnte. Doch damit ist nun Schluss: Der neue § 81a der Strafprozessordnung übergibt die Entscheidungskompetenz zur Blutabnahme im Wesentlichen nun der Polizei. In Zukunft kann also die Polizei bei Verdacht im Grundsatz selbst schon eine Blutabnahme anordnen, was den Prozess erheblich beschleunigt.
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Look, you work your side of the street, and I´` ll work mine.
HaKa
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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang
Danke Heinz ( @HaKa)HaKa hat geschrieben:Hallo Leute,
nicht schon immer durch die Rennleitung, sondern erst seit August 2017
Durch Art. 3 Nr. 5 des „Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ vom 17.08.2017 (BGBl I 2017, 3202) ist § 81a Abs. 2 StPO ein Satz 2 angefügt worden:
„Die Anordnung steht dem Richter, bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu. Die Entnahme einer Blutprobe bedarf abweichend von Satz 1 keiner richterlichen Anordnung, wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass eine Straftat nach § 315a Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 und 3, § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, Absatz 2 und 3 oder § 316 des Strafgesetzbuchs begangen worden ist.“
Und die Gesetzesbegründung hierzu:
Der abgeschaffte Richtervorbehalt zum Blutabnehmen bei Gefährdung des Verkehrs oder Trunkenheit am Steuer
Früher musste im Falle einer Gefährdung des Straßenverkehrs und des Verdachts auf Alkoholkonsum ein Richter die Blutentnahme beim Autofahrer anordnen, sofern keine Gefahr im Verzug vorlag. Demzufolge fand die Blutabnahme häufig erst wesentlich später statt als die Autofahrt. Das hatte für den Kraftfahrzeugführer bei tatsächlichem Alkoholkonsum den Vorteil, dass die gemessene Blutalkoholkonzentration entweder niedriger war oder schlicht gar kein Alkohol im Blut mehr nachgewiesen werden konnte. Doch damit ist nun Schluss: Der neue § 81a der Strafprozessordnung übergibt die Entscheidungskompetenz zur Blutabnahme im Wesentlichen nun der Polizei. In Zukunft kann also die Polizei bei Verdacht im Grundsatz selbst schon eine Blutabnahme anordnen, was den Prozess erheblich beschleunigt.
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Wie ist es mit einem Einverständnis zum „Blasen“? Kann/darf ich das ablehnen? Mit welchen Konsequenzen?
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