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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang

Verfasst: 1. Nov 2017, 21:22
von Oberberger
:geek: Lackknete überzeugt mich nicht!
Dann doch lieber gute Butter! ... :frech:

Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang

Verfasst: 1. Nov 2017, 22:13
von JN75
Oberberger hat geschrieben::geek: Lackknete überzeugt mich nicht!
Dann doch lieber gute Butter! ... :frech:
Schon Mal benutzt?
Das ist genial und gehört vor jeder Maschinenpolitur gemacht zur Lackreinigung.

Gesendet von meinem Gigaset QV1030 mit Tapatalk

Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang

Verfasst: 2. Nov 2017, 17:30
von Vau8
Oberberger hat geschrieben:
Vau8 hat geschrieben:Bist du mit dem Küchenrollenpapier über den Lack? :eek:
Nein, die Küchenrolle hatte ich nur daneben gestellt, um sowohl dem Flecken, als auch dem Pferde eine hübsche Drohkulisse zu bieten...

:engel:
Dann ist ja gut. So hast du dir auch keine unansehlichen Swirls in den Lack gemacht ;)

Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang

Verfasst: 28. Jan 2018, 16:22
von dtmdriver
Um meinen Frust zu teilen... :atom:

Hat doch irgend so ein **** bei meinem :pony: vor der Haustür, durch die Abdeckplane, eine waagerechte Delle über (!) den hinteren, rechten Radlauf in den Kotflügel reingeknallt :Zorn:
Die Plane hat an der Stelle ebenfalls eine Beschädigung.
Mal sehen ob ich den Übeltäter eventuell ermitteln kann.
Hier mal ein Bild des Abstellplatzes. Wie das da geht, keine Ahnung, da normalerweise keiner direkt neben mir parkt.
Bild

Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang

Verfasst: 28. Jan 2018, 16:30
von derblaue
... wahrscheinlich hat doch Einer versucht, sich da reinzudrängen, wo Du durch Dein Parkverfahren unkameradschaftlich 2 Parkplätze belegt hattest :Devil:

... ist natürlich trotzdem keine Entschuldigung für eine Fahrerflucht :shrug:

Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang

Verfasst: 28. Jan 2018, 16:37
von dtmdriver
Nene, die Plätze sind alle personalisiert und der neben mir ist frei. Hier wohnen nur insgesamt 9 Parteien in 2 Aufgängen. Ich gehe davon aus, daß da wer was ausgeladen hat (Holzbalken o.ä.) und dann... :Zorn: :Knüppel: :Göga:

Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang

Verfasst: 28. Jan 2018, 18:03
von Spirit1583
Sowas ist immer mies, ist mir auch mal vor der Haustür passiert. Leider habe ich den Verursacher nicht erwischt und keiner hatte was gesehen :Zorn:
Ich drücke dir die Daumen, dass du mehr Glück hast.

Alles Gute, Christian

Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang

Verfasst: 28. Jan 2018, 19:56
von Oberberger
dtmdriver hat geschrieben:Nene, die Plätze sind alle personalisiert und der neben mir ist frei. Hier wohnen nur insgesamt 9 Parteien in 2 Aufgängen. Ich gehe davon aus, daß da wer was ausgeladen hat (Holzbalken o.ä.) und dann... :Zorn: :Knüppel: :Göga:
Deshalb kann aber trotzdem irgendwer versucht haben, dort zu parken oder zu drehen. Wie asozial, dann einfach abzuhauen ... :Zorn:

Viel Glück bei der Abwicklung des Schadens!

Gruß Kai

Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang

Verfasst: 2. Feb 2018, 19:59
von derblaue
... komme gestern gegen 22 h vom Essen, bayr. Polizei kommt mir als einzigem Auto entgegen, wird deutl. langsamer, ich biege an der Ampel ab, 100 m später rotes Licht „STOP“ hinter mir :Devil:

Allg. Verkehrskontrolle, Verbandskasten, Warndreieck, was haben Sie getrunken, Alkoholtest, 0,0 Promille :doh:

Ich war froh, dass ich nur max. 1 Glas Rotwein trinke und keine Umbauten gehabt hatte.

Die sahen etwas unentspannt aus :Knüppel:

Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang

Verfasst: 2. Feb 2018, 20:14
von Oberberger
derblaue hat geschrieben:... komme gestern gegen 22 h vom Essen, bayr. Polizei kommt mir als einzigem Auto entgegen, wird deutl. langsamer, ich biege an der Ampel ab, 100 m später rotes Licht „STOP“ hinter mir :Devil:

Allg. Verkehrskontrolle, Verbandskasten, Warndreieck, was haben Sie getrunken, Alkoholtest, 0,0 Promille :doh:

Ich war froh, dass ich nur max. 1 Glas Rotwein trinke und keine Umbauten gehabt hatte.

Die sahen etwas unentspannt aus :Knüppel:
Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus ... :grins:

Ein freundliches Auftreten honorieren Polizisten normalerweise mit "freundlichem Auftreten". Hey, die arbeiten nur!

Gruß Kai ... ;)

Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang

Verfasst: 2. Feb 2018, 20:16
von Oberberger
... und so können sie sich mal 'ne geile Karre ansehen; oder?

Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang

Verfasst: 2. Feb 2018, 20:34
von derblaue
Oberberger hat geschrieben:
derblaue hat geschrieben:... komme gestern gegen 22 h vom Essen, bayr. Polizei kommt mir als einzigem Auto entgegen, wird deutl. langsamer, ich biege an der Ampel ab, 100 m später rotes Licht „STOP“ hinter mir :Devil:

Allg. Verkehrskontrolle, Verbandskasten, Warndreieck, was haben Sie getrunken, Alkoholtest, 0,0 Promille :doh:

Ich war froh, dass ich nur max. 1 Glas Rotwein trinke und keine Umbauten gehabt hatte.

Die sahen etwas unentspannt aus :Knüppel:
Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus ... :grins:

Ein freundliches Auftreten honorieren Polizisten normalerweise mit "freundlichem Auftreten". Hey, die arbeiten nur!

Gruß Kai ... ;)
Dummgelaaber :Zorn:
WO HABE ICH GESCHRIEBEN, DASS ICH UNFREUNDLICH WAR ???? :doh:

Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang

Verfasst: 2. Feb 2018, 23:00
von Cayuse
derblaue hat geschrieben:
Oberberger hat geschrieben:
derblaue hat geschrieben:... komme gestern gegen 22 h vom Essen, bayr. Polizei kommt mir als einzigem Auto entgegen, wird deutl. langsamer, ich biege an der Ampel ab, 100 m später rotes Licht „STOP“ hinter mir :Devil:

Allg. Verkehrskontrolle, Verbandskasten, Warndreieck, was haben Sie getrunken, Alkoholtest, 0,0 Promille :doh:

Ich war froh, dass ich nur max. 1 Glas Rotwein trinke und keine Umbauten gehabt hatte.

Die sahen etwas unentspannt aus :Knüppel:
Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus ... :grins:

Ein freundliches Auftreten honorieren Polizisten normalerweise mit "freundlichem Auftreten". Hey, die arbeiten nur!

Gruß Kai ... ;)
Dummgelaaber :Zorn:
WO HABE ICH GESCHRIEBEN, DASS ICH UNFREUNDLICH WAR ???? :doh:
Ja, Nettigkeit mag zwar vielerorten hilfreich sein, bei gelangweilten bajuwarischen Ordnungshütern funktioniert das leider eher selten. Diese Erfahrung durfte ich auch schon machen.

Aber warum hast du denn bei der Gewissheit, dass du keinen zu hohen Alkoholspiegel hast, in den Alkoholtest eingewilligt?

Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang

Verfasst: 2. Feb 2018, 23:17
von derblaue
Cayuse hat geschrieben:
derblaue hat geschrieben:
Oberberger hat geschrieben:
Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus ... :grins:

Ein freundliches Auftreten honorieren Polizisten normalerweise mit "freundlichem Auftreten". Hey, die arbeiten nur!

Gruß Kai ... ;)
Dummgelaaber :Zorn:
WO HABE ICH GESCHRIEBEN, DASS ICH UNFREUNDLICH WAR ???? :doh:
Ja, Nettigkeit mag zwar vielerorten hilfreich sein, bei gelangweilten bajuwarischen Ordnungshütern funktioniert das leider eher selten. Diese Erfahrung durfte ich auch schon machen.

Aber warum hast du denn bei der Gewissheit, dass du keinen zu hohen Alkoholspiegel hast, in den Alkoholtest eingewilligt?
... warum nicht? kenne mich da mit dem korrekten Vorgehen nicht aus :shrug:

Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang

Verfasst: 3. Feb 2018, 01:26
von jw61
war schon korrekt

Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang

Verfasst: 3. Feb 2018, 18:06
von Oberberger
Das hier ...
derblaue hat geschrieben:... aus :Knüppel:
... sah aber irgendwie nicht so freundlich aus. Man darf sich ja wohl mal irren ... :engel:

Gruß Kai

Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang

Verfasst: 3. Feb 2018, 18:19
von Oberberger
Ich bin mir nicht hundertprozentig sicher, ... :shrug: ... aber ich meine, seit ein paar Monaten dürfen Polizisten, bei einem Anfangsverdacht, eigenmächtig (also ohne Richter oder Staatsanwalt) eine Blutprobe anordnen. Man hat den Vorgang stark vereinfacht. Das Verweigern einer Atemalkoholkontrolle würde dann keinen Sinn mehr machen. Vielleicht weiß @HaKa mehr?

Gruß Kai

Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang

Verfasst: 4. Feb 2018, 00:23
von jw61
Das durften die schon immer, sh. § 81a StPO
http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__81a.html

Über eine Vereinfachung ist mir nix bekannt, was aber nix heißen muss > HaKa

Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang

Verfasst: 4. Feb 2018, 23:45
von HaKa
Hallo Leute, :Winkhappy:

nicht schon immer durch die Rennleitung, sondern erst seit August 2017 :grins:

Durch Art. 3 Nr. 5 des „Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ vom 17.08.2017 (BGBl I 2017, 3202) ist § 81a Abs. 2 StPO ein Satz 2 angefügt worden:

„Die Anordnung steht dem Richter, bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu. Die Entnahme einer Blutprobe bedarf abweichend von Satz 1 keiner richterlichen Anordnung, wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass eine Straftat nach § 315a Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 und 3, § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, Absatz 2 und 3 oder § 316 des Strafgesetzbuchs begangen worden ist.“

Und die Gesetzesbegründung hierzu: :grins:

Der abgeschaffte Richtervorbehalt zum Blutabnehmen bei Gefährdung des Verkehrs oder Trunkenheit am Steuer

Früher musste im Falle einer Gefährdung des Straßenverkehrs und des Verdachts auf Alkoholkonsum ein Richter die Blutentnahme beim Autofahrer anordnen, sofern keine Gefahr im Verzug vorlag. Demzufolge fand die Blutabnahme häufig erst wesentlich später statt als die Autofahrt. Das hatte für den Kraftfahrzeugführer bei tatsächlichem Alkoholkonsum den Vorteil, dass die gemessene Blutalkoholkonzentration entweder niedriger war oder schlicht gar kein Alkohol im Blut mehr nachgewiesen werden konnte. Doch damit ist nun Schluss: Der neue § 81a der Strafprozessordnung übergibt die Entscheidungskompetenz zur Blutabnahme im Wesentlichen nun der Polizei. In Zukunft kann also die Polizei bei Verdacht im Grundsatz selbst schon eine Blutabnahme anordnen, was den Prozess erheblich beschleunigt.

Dont drink and drive! :headbang:

Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang

Verfasst: 5. Feb 2018, 07:57
von derblaue
HaKa hat geschrieben:Hallo Leute, :Winkhappy:

nicht schon immer durch die Rennleitung, sondern erst seit August 2017 :grins:

Durch Art. 3 Nr. 5 des „Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ vom 17.08.2017 (BGBl I 2017, 3202) ist § 81a Abs. 2 StPO ein Satz 2 angefügt worden:

„Die Anordnung steht dem Richter, bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu. Die Entnahme einer Blutprobe bedarf abweichend von Satz 1 keiner richterlichen Anordnung, wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass eine Straftat nach § 315a Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 und 3, § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, Absatz 2 und 3 oder § 316 des Strafgesetzbuchs begangen worden ist.“

Und die Gesetzesbegründung hierzu: :grins:

Der abgeschaffte Richtervorbehalt zum Blutabnehmen bei Gefährdung des Verkehrs oder Trunkenheit am Steuer

Früher musste im Falle einer Gefährdung des Straßenverkehrs und des Verdachts auf Alkoholkonsum ein Richter die Blutentnahme beim Autofahrer anordnen, sofern keine Gefahr im Verzug vorlag. Demzufolge fand die Blutabnahme häufig erst wesentlich später statt als die Autofahrt. Das hatte für den Kraftfahrzeugführer bei tatsächlichem Alkoholkonsum den Vorteil, dass die gemessene Blutalkoholkonzentration entweder niedriger war oder schlicht gar kein Alkohol im Blut mehr nachgewiesen werden konnte. Doch damit ist nun Schluss: Der neue § 81a der Strafprozessordnung übergibt die Entscheidungskompetenz zur Blutabnahme im Wesentlichen nun der Polizei. In Zukunft kann also die Polizei bei Verdacht im Grundsatz selbst schon eine Blutabnahme anordnen, was den Prozess erheblich beschleunigt.

Dont drink and drive! :headbang:
Danke Heinz ( @HaKa)

Wie ist es mit einem Einverständnis zum „Blasen“? Kann/darf ich das ablehnen? Mit welchen Konsequenzen?