Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang
Verfasst: 1. Nov 2017, 21:22
Lackknete überzeugt mich nicht!
Dann doch lieber gute Butter! ...
Dann doch lieber gute Butter! ...
Das deutschsprachige Forum zum Ford Mustang der 6. Generation
https://mustang6.de/./
Schon Mal benutzt?Oberberger hat geschrieben: Lackknete überzeugt mich nicht!
Dann doch lieber gute Butter! ...
Dann ist ja gut. So hast du dir auch keine unansehlichen Swirls in den Lack gemachtOberberger hat geschrieben:Nein, die Küchenrolle hatte ich nur daneben gestellt, um sowohl dem Flecken, als auch dem Pferde eine hübsche Drohkulisse zu bieten...Vau8 hat geschrieben:Bist du mit dem Küchenrollenpapier über den Lack?
Deshalb kann aber trotzdem irgendwer versucht haben, dort zu parken oder zu drehen. Wie asozial, dann einfach abzuhauen ...dtmdriver hat geschrieben:Nene, die Plätze sind alle personalisiert und der neben mir ist frei. Hier wohnen nur insgesamt 9 Parteien in 2 Aufgängen. Ich gehe davon aus, daß da wer was ausgeladen hat (Holzbalken o.ä.) und dann...
Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus ...derblaue hat geschrieben:... komme gestern gegen 22 h vom Essen, bayr. Polizei kommt mir als einzigem Auto entgegen, wird deutl. langsamer, ich biege an der Ampel ab, 100 m später rotes Licht „STOP“ hinter mir
Allg. Verkehrskontrolle, Verbandskasten, Warndreieck, was haben Sie getrunken, Alkoholtest, 0,0 Promille
Ich war froh, dass ich nur max. 1 Glas Rotwein trinke und keine Umbauten gehabt hatte.
Die sahen etwas unentspannt aus
DummgelaaberOberberger hat geschrieben:Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus ...derblaue hat geschrieben:... komme gestern gegen 22 h vom Essen, bayr. Polizei kommt mir als einzigem Auto entgegen, wird deutl. langsamer, ich biege an der Ampel ab, 100 m später rotes Licht „STOP“ hinter mir
Allg. Verkehrskontrolle, Verbandskasten, Warndreieck, was haben Sie getrunken, Alkoholtest, 0,0 Promille
Ich war froh, dass ich nur max. 1 Glas Rotwein trinke und keine Umbauten gehabt hatte.
Die sahen etwas unentspannt aus
Ein freundliches Auftreten honorieren Polizisten normalerweise mit "freundlichem Auftreten". Hey, die arbeiten nur!
Gruß Kai ...
Ja, Nettigkeit mag zwar vielerorten hilfreich sein, bei gelangweilten bajuwarischen Ordnungshütern funktioniert das leider eher selten. Diese Erfahrung durfte ich auch schon machen.derblaue hat geschrieben:DummgelaaberOberberger hat geschrieben:Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus ...derblaue hat geschrieben:... komme gestern gegen 22 h vom Essen, bayr. Polizei kommt mir als einzigem Auto entgegen, wird deutl. langsamer, ich biege an der Ampel ab, 100 m später rotes Licht „STOP“ hinter mir
Allg. Verkehrskontrolle, Verbandskasten, Warndreieck, was haben Sie getrunken, Alkoholtest, 0,0 Promille
Ich war froh, dass ich nur max. 1 Glas Rotwein trinke und keine Umbauten gehabt hatte.
Die sahen etwas unentspannt aus
Ein freundliches Auftreten honorieren Polizisten normalerweise mit "freundlichem Auftreten". Hey, die arbeiten nur!
Gruß Kai ...
WO HABE ICH GESCHRIEBEN, DASS ICH UNFREUNDLICH WAR ????
... warum nicht? kenne mich da mit dem korrekten Vorgehen nicht ausCayuse hat geschrieben:Ja, Nettigkeit mag zwar vielerorten hilfreich sein, bei gelangweilten bajuwarischen Ordnungshütern funktioniert das leider eher selten. Diese Erfahrung durfte ich auch schon machen.derblaue hat geschrieben:DummgelaaberOberberger hat geschrieben:
Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus ...
Ein freundliches Auftreten honorieren Polizisten normalerweise mit "freundlichem Auftreten". Hey, die arbeiten nur!
Gruß Kai ...
WO HABE ICH GESCHRIEBEN, DASS ICH UNFREUNDLICH WAR ????
Aber warum hast du denn bei der Gewissheit, dass du keinen zu hohen Alkoholspiegel hast, in den Alkoholtest eingewilligt?
... sah aber irgendwie nicht so freundlich aus. Man darf sich ja wohl mal irren ...derblaue hat geschrieben:... aus
Danke Heinz ( @HaKa)HaKa hat geschrieben:Hallo Leute,
nicht schon immer durch die Rennleitung, sondern erst seit August 2017
Durch Art. 3 Nr. 5 des „Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ vom 17.08.2017 (BGBl I 2017, 3202) ist § 81a Abs. 2 StPO ein Satz 2 angefügt worden:
„Die Anordnung steht dem Richter, bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu. Die Entnahme einer Blutprobe bedarf abweichend von Satz 1 keiner richterlichen Anordnung, wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass eine Straftat nach § 315a Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 und 3, § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, Absatz 2 und 3 oder § 316 des Strafgesetzbuchs begangen worden ist.“
Und die Gesetzesbegründung hierzu:
Der abgeschaffte Richtervorbehalt zum Blutabnehmen bei Gefährdung des Verkehrs oder Trunkenheit am Steuer
Früher musste im Falle einer Gefährdung des Straßenverkehrs und des Verdachts auf Alkoholkonsum ein Richter die Blutentnahme beim Autofahrer anordnen, sofern keine Gefahr im Verzug vorlag. Demzufolge fand die Blutabnahme häufig erst wesentlich später statt als die Autofahrt. Das hatte für den Kraftfahrzeugführer bei tatsächlichem Alkoholkonsum den Vorteil, dass die gemessene Blutalkoholkonzentration entweder niedriger war oder schlicht gar kein Alkohol im Blut mehr nachgewiesen werden konnte. Doch damit ist nun Schluss: Der neue § 81a der Strafprozessordnung übergibt die Entscheidungskompetenz zur Blutabnahme im Wesentlichen nun der Polizei. In Zukunft kann also die Polizei bei Verdacht im Grundsatz selbst schon eine Blutabnahme anordnen, was den Prozess erheblich beschleunigt.
Dont drink and drive!