Steinschläge ... wer haftet?

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MX501
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Steinschläge ... wer haftet?

Beitrag von MX501 » 17. Mai 2017, 12:19

Anmerkung der Moderation: Ausgegliedert aus Negative Erlebnisse mit dem Mustang da dies ja kein nur aufn Pony bezogenes Erlebnis ist :Bier:
______________________________________________________________________________________________________________________
Ivo hat geschrieben:Montag mittag - Rückfahrt von BBK aus Zülpich nach Crailsheim zurück.

A61 ich ziehe mit 140 an einem LKW ohne Auflieger aus dem Wilden Osten / Balkanland vorbei - auf Höhe des LKW kracht es gewaltig und ein Riesenstein hat meine Fahrertür und mein Kotflügel bis durch die Grundierung durch geschlagen.

Pony hat gerade mal 2000km drauf und wird schon neu lackiert werden müssen. Kostenpunkt 600-700 € :Zorn:

Natürlich war ich nicht fähig mir das Kennzeichen zu merken, habe das gar nicht geschnallt in der Situation. Spedition war keine drauf, da ohne Auflieger.

War somit ein teurer Ausflug zu BBK - dafür ist der trotzdem Sound geil !!! 8-)
Ivo,

nur zur Info, wenn etwas von einem Fahrzeug hochgeschleudert wurde, ist es kein ersatzpflichtiger Schaden.

Anders sieht es aus, wenn z.B. von einem Kieslaster Kieselsteine von der Ladefläche herunterfallen, oder im Winter eine Eisplatte von einem Fahrzeug herunterfällt, daher das Auto immer schön abkehren. :)
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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang

Beitrag von greenkeeper66 » 17. Mai 2017, 12:37

MX501 hat geschrieben:
Ivo hat geschrieben:Montag mittag - Rückfahrt von BBK aus Zülpich nach Crailsheim zurück.

A61 ich ziehe mit 140 an einem LKW ohne Auflieger aus dem Wilden Osten / Balkanland vorbei - auf Höhe des LKW kracht es gewaltig und ein Riesenstein hat meine Fahrertür und mein Kotflügel bis durch die Grundierung durch geschlagen.

Pony hat gerade mal 2000km drauf und wird schon neu lackiert werden müssen. Kostenpunkt 600-700 € :Zorn:

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Die Gefährdungshaftung sieht das allerdings anders ....Haftung auch ohne Verschulden!

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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang

Beitrag von Goedi » 17. Mai 2017, 13:08

greenkeeper66 hat geschrieben:
MX501 hat geschrieben:
Ivo hat geschrieben:Montag mittag - Rückfahrt von BBK aus Zülpich nach Crailsheim zurück.

A61 ich ziehe mit 140 an einem LKW ohne Auflieger aus dem Wilden Osten / Balkanland vorbei - auf Höhe des LKW kracht es gewaltig und ein Riesenstein hat meine Fahrertür und mein Kotflügel bis durch die Grundierung durch geschlagen.

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Die Gefährdungshaftung sieht das allerdings anders ....Haftung auch ohne Verschulden!

Um das klar zu stellen.

Wird ein Gegenstand oder Stein von der Straße hochgeschleudert und beschädigt Euer Auto, ist das eine "eigentümliche Gefahr des Straßenverkehrs" und wird nicht von einem Dritten bezahlt. Also kommt hier nur die eigene Kaskoversicherung zum Zuge.

Wenn ein Fahrzeug jedoch Fahrzeugteile oder Ladung verliert, dann ist das ein klassischer Haftpflichtschaden und wird vom Verursacher gezahlt.

Eine Gefährdungshaftung gibt es hier nicht. So was wäre nur der Fall, wenn jemand zum Beispiel trotz Beschilderung bei Rollsplitt zu schnell an Euch vorbeifährt und dann billigend in Kauf nimmt, dass Rollsplit Euer Fahrzeug beschädigt.
...wenn Deine Frau morgens bei Regen vor dem Mustang steht und sich nicht traut den Wagen zu öffnen…dann hast Du das richtige Auto gekauft! :S550_GUA:

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Negative Erlebnisse mit dem Mustang

Beitrag von greenkeeper66 » 17. Mai 2017, 13:12

Goedi hat geschrieben:
greenkeeper66 hat geschrieben:
MX501 hat geschrieben:
Ivo,

nur zur Info, wenn etwas von einem Fahrzeug hochgeschleudert wurde, ist es kein ersatzpflichtiger Schaden.

Anders sieht es aus, wenn z.B. von einem Kieslaster Kieselsteine von der Ladefläche herunterfallen, oder im Winter eine Eisplatte von einem Fahrzeug herunterfällt, daher das Auto immer schön abkehren. :)

Die Gefährdungshaftung sieht das allerdings anders ....Haftung auch ohne Verschulden!

Um das klar zu stellen.

Wird ein Gegenstand oder Stein von der Straße hochgeschleudert und beschädigt Euer Auto, ist das eine "eigentümliche Gefahr des Straßenverkehrs" und wird nicht von einem Dritten bezahlt. Also kommt hier nur die eigene Kaskoversicherung zum Zuge.

Wenn ein Fahrzeug jedoch Fahrzeugteile oder Ladung verliert, dann ist das ein klassischer Haftpflichtschaden und wird vom Verursacher gezahlt.

Eine Gefährdungshaftung gibt es hier nicht. So was wäre nur der Fall, wenn jemand zum Beispiel trotz Beschilderung bei Rollsplitt zu schnell an Euch vorbeifährt und dann billigend in Kauf nimmt, dass Rollsplit Euer Fahrzeug beschädigt.
Leider nicht ganz korrekt.
Haftung über die Betriebsgefahr des anderen Fahrzeuges und dessen Haftpflichtversicherung, auch bei aufgeschleuderten Steinen.

Ob man es beweisen kann ist dann allerdings eine andere Frage....


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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang

Beitrag von Goedi » 17. Mai 2017, 13:15

greenkeeper66 hat geschrieben:
Goedi hat geschrieben:
greenkeeper66 hat geschrieben:

Die Gefährdungshaftung sieht das allerdings anders ....Haftung auch ohne Verschulden!

Um das klar zu stellen.

Wird ein Gegenstand oder Stein von der Straße hochgeschleudert und beschädigt Euer Auto, ist das eine "eigentümliche Gefahr des Straßenverkehrs" und wird nicht von einem Dritten bezahlt. Also kommt hier nur die eigene Kaskoversicherung zum Zuge.

Wenn ein Fahrzeug jedoch Fahrzeugteile oder Ladung verliert, dann ist das ein klassischer Haftpflichtschaden und wird vom Verursacher gezahlt.

Eine Gefährdungshaftung gibt es hier nicht. So was wäre nur der Fall, wenn jemand zum Beispiel trotz Beschilderung bei Rollsplitt zu schnell an Euch vorbeifährt und dann billigend in Kauf nimmt, dass Rollsplit Euer Fahrzeug beschädigt.
Leider nicht ganz korrekt.
Haftung über die Betriebsgefahr des anderen Fahrzeuges und dessen Haftpflichtversicherung, auch bei aufgeschleuderten Steinen.

Ob man es beweisen kann ist dann allerdings eine andere Frage....


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OK?!
Also in unserem Speditionsbetrieb haben wir im Jahr so um die 30 Anrufer, die aufgrund eines hochgeschleuderten Steins eine neue Frontscheibe haben wollen. In den letzten 15 Jahren haben wir nach so einem Vorfall nicht einen Fall regulieren müssen.
Ausnahme, verlorene Ladung.
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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang

Beitrag von greenkeeper66 » 17. Mai 2017, 13:18

Ist ja auch sehr schwer zu beweisen, dass der Stein von Eurem Fahrzeug kam.
Bei Atomkraftwerken, Eisenbahnen und Autos gibt es aber eben die Gefährdungshaftung aus Betriebsgefahr.


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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang

Beitrag von MX501 » 17. Mai 2017, 13:36

Goedi hat geschrieben:
greenkeeper66 hat geschrieben:
Goedi hat geschrieben:

Um das klar zu stellen.

Wird ein Gegenstand oder Stein von der Straße hochgeschleudert und beschädigt Euer Auto, ist das eine "eigentümliche Gefahr des Straßenverkehrs" und wird nicht von einem Dritten bezahlt. Also kommt hier nur die eigene Kaskoversicherung zum Zuge.

Wenn ein Fahrzeug jedoch Fahrzeugteile oder Ladung verliert, dann ist das ein klassischer Haftpflichtschaden und wird vom Verursacher gezahlt.

Eine Gefährdungshaftung gibt es hier nicht. So was wäre nur der Fall, wenn jemand zum Beispiel trotz Beschilderung bei Rollsplitt zu schnell an Euch vorbeifährt und dann billigend in Kauf nimmt, dass Rollsplit Euer Fahrzeug beschädigt.
Leider nicht ganz korrekt.
Haftung über die Betriebsgefahr des anderen Fahrzeuges und dessen Haftpflichtversicherung, auch bei aufgeschleuderten Steinen.

Ob man es beweisen kann ist dann allerdings eine andere Frage....


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OK?!
Also in unserem Speditionsbetrieb haben wir im Jahr so um die 30 Anrufer, die aufgrund eines hochgeschleuderten Steins eine neue Frontscheibe haben wollen. In den letzten 15 Jahren haben wir nach so einem Vorfall nicht einen Fall regulieren müssen.
Ausnahme, verlorene Ladung.

Genau so ist es :)
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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang

Beitrag von MX501 » 17. Mai 2017, 13:42

greenkeeper66 hat geschrieben:Ist ja auch sehr schwer zu beweisen, dass der Stein von Eurem Fahrzeug kam.
Bei Atomkraftwerken, Eisenbahnen und Autos gibt es aber eben die Gefährdungshaftung aus Betriebsgefahr.


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Mit der Gefährdungshaftung hast Du recht.
Ein hochgeschleuderter Stein zählt unter höhere Gewalt und ist ausgeschlossen.



https://de.m.wikipedia.org/wiki/Gefährdungshaftung
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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang

Beitrag von Waldo Jeffers » 17. Mai 2017, 13:49

Grundsätzlich hat @greenkeeper66 Recht.
Aber abgesehen von Beweisproblemen kommt es auch wegen 2 anderen Gründen selten zu durchgehenden Ansprüchen:

Wenn ich hinter einem LKw her fahre, sehe ich, ob der Schmutzabweiser dran hat und wie tief die runter gehen. Hat er keine oder nur kurze dran, weiß ich als Autofahrer, dass Steinchen geflogen kommen können und man kann und muss dann eben etwas mehr Abstand halten (auch wenn das in dichtem Verkehr oft realitätsfremd ist). Weil Abstand dafür sorgt, dass die Steinchen vor meinem Auto zu Boden fallen. Halte ich keinen ausreichenden Abstand, bekomme ich daher in vielen Fällen wohl eine Mithaftung. Dann lohnt es meist den ganzen Aufwand nicht.

In der Praxis am häufigsten ist die Regulierung über Teilkasko, vor Allem seit dem es Autoglas-Läden gibt, die für die Leute kostenlos reparieren und die Versicherer bei Reparatur die Selbstbeteiligung entfallen lassen. Das zahlt dann die Allgemeinheit über die Versicherungstarife.

Ein hochgeschleuderter Stein ist nicht grundsätzlich "höhere Gewalt". Denn dazu müsste diese Gefahr u.a. von außen einwirken und außerhalb normaler Weise gegebener Beherrschbarkeit stehen. Das ist oft nicht der Fall, weil die Steinchen da hin gehören können (Schotter, Rollsplit) . Oft ist sowas nicht mal ein "unabwendbares Ereignis". Man kann ja Steinchen evtl. je nach Größe sehen und evtl. ausweichen oder gefahrlos bremsen oder man kann sein Auto mit diesen hässlichen Schmutzfängern ausrüsten, die ein Aufwirbeln verhindern. Und dann kann es aufgrund eines Mitverschuldens des Geschädigten (zB: zu wenig Abstand, siehe oben) ja noch zu einer Mithaftung kommen. Ist das Verschulden des Geschädigten krass schlimm, kann sogar die eigentliche Haftung aus der Betriebsgefahr des "Schädigers" ganz "zurück treten" und ist dann auch bei Null.

Wie man sieht: Kommt immer auf den Einzelfall an, wer bei diesem Thema falsch verallgemeinert gerät schnell auf Abwege. Deswegen kann auch nicht jeder Stammtischler Richter oder Anwalt werden, wie ja auch die meisten Richter oder Anwälte keinen Schraubenschlüssel gerade in der Hand halten können und deswegen für manch anderen wichtigen Beruf nicht taugen. :grins:
Zuletzt geändert von Waldo Jeffers am 17. Mai 2017, 14:02, insgesamt 7-mal geändert.
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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang

Beitrag von Klammer » 17. Mai 2017, 13:49

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr8637.php

Hier wird die Haftung zwar grundsätzlich bejaht, aber ein Haftungsausschluss auf Grund eines unabwendbaren Ereignisses festgestellt ... Also gibt es in diesen Fällen nur Geld, wenn der Fahrer nachweislich zu schnell war und ein solcher Schaden absehbar (z.B. bei Rollsplit)

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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang

Beitrag von Klammer » 17. Mai 2017, 13:51

MX501 hat geschrieben:
greenkeeper66 hat geschrieben:Ist ja auch sehr schwer zu beweisen, dass der Stein von Eurem Fahrzeug kam.
Bei Atomkraftwerken, Eisenbahnen und Autos gibt es aber eben die Gefährdungshaftung aus Betriebsgefahr.


Gesendet von iPad mit Tapatalk Pro
Mit der Gefährdungshaftung hast Du recht.
Ein hochgeschleuderter Stein zählt unter höhere Gewalt und ist ausgeschlossen.



https://de.m.wikipedia.org/wiki/Gefährdungshaftung
Nein, eben nicht höhere Gewalt, sondern unabwendbares Ereignis.

Höhere Gewalt sind Schadensereignisse, die von aussen Einwirken (Sturm, Regen, Schnee z.B.)

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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang

Beitrag von MX501 » 17. Mai 2017, 14:19

Hatte mich falsch ausgedrückt, entschuldige. :)



Unabwendbares Ereignis:

LG München I v. 22.09.2005:
Das Hochschleudern einer Piccoloflasche durch den Reifen eines Linienbusses ist für dessen Halter ein unabwendbares Ereignis, so dass der Geschädigte keinen Ersatz verlangen kann.

AG Brandenburg v. 18.07.2014:
Sollte ein Stein/Kiesel von der Fahrbahn einer Autobahn durch das Lkw-Reifenprofil aufgenommen und dann hoch geschleudert wird, ist dies als ein unabwendbares Ereignis im Sinne des § 17 Abs. 3 StVG anzusehen.

LG Nürnberg-Fürth v. 30.03.2017:
Ein unabwendbares Ereignis i.S.d. § 17 Abs. 3 StVG kann vorliegen, wenn ein auf der Straße liegender Stein von den Rädern eines LKW aufgewirbelt und auf ein nachfolgendes Fahrzeug geschleudert wird.
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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang

Beitrag von Waldo Jeffers » 17. Mai 2017, 15:36

Wie ich schon schrieb: Nicht falsch verallgemeinern. Am besten erkennbar in dem kleinen Wörtchen "KANN" im letzt genannten Urteil.

Aus genau dem gleichen Grund ist im zweiten Urteil extra genannt, dass das Steinchen vom Reifenprofil vor dem Hochschleudern "aufgenommen" wurde, also so klein war, dass es in die Profilrillen gedrückt werden konnte. Damit ist zugleich gesagt, dass der Fahrer es nicht rechtzeitig erkennen und daher auch weder bremsen noch ausweichen konnte (von den möglichen Folgeproblemen eines solchen Verhaltens im fließenden Verkehr einmal abgesehen).

Das wird oft so oder so ähnlich sein, muss es aber nicht. Und wenn es anders ist, kann auch die Entscheidung anders ausfallen.

Eigentlich sollten diese Entscheidungen jedenfalls am Ende alle so sein, dass man sie mit gesundem Menschenverstand nachvollziehen kann.

Probleme gibt es oft, wenn der einzelne Sachverhalt, der da entschieden wurde, für eine kurze Überschrift unfachmännisch oder zu kurz "verwurstelt" wurde.

Das ist beim ersten Fall zu vermuten. Mir wäre jedenfalls neu, dass Piccoloflaschen in München so klein sind, dass man ihnen nicht ausweichen kann oder das man sie sonst nicht hätte sehen können oder das so viele Piccoloflaschen über die Münchener Straßen rollen, dass ein Ausweichen oder Bremsen sinnlos wäre. Also irgend etwas wird auch dort vorgelegen haben, dass eine andere Reaktion als das Überfahren in der konkreten Situation nicht möglich war oder jedenfalls nicht verlangt werden konnte. Weswegen man trotzdem, wie gesagt, vorsichtig mit zu ungenauen Verallgemeinerungen bleiben sollte. :Winkhappy:
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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang

Beitrag von Michael2016 » 17. Mai 2017, 16:37

Nun, in den manchen Münchener Stadtteilen relativiert sich das Problem mit den Piccolo's, bzw. führt zu einer neuen Herausforderung: dem Umfahren von Champagnerflaschen der Größe Magnum aufwärts. Hochgeschleudert würden diese vermutlich allenfalls von einem Hummer, wobei auch dies eher unwahrscheinlich ist. Es gibt allerdings verschiedene nahezu 100% sichere Methoden, Beschädigungen durch hochgewirbelte Steinchen, Rollsplit und ähnliches zu vermeiden: überwiegend nachts auf leeren Strassen fahren, das Auto in Watte packen und in der Garage lassen, oder den bei Amerikanern in Deutschland sehr beliebten Gummischutz (auch bekannt als "Bonnet-Bra") über Front und Teile der Motorhaube ziehen. Ich bitte darum, meinen Kommentar richtig einzuordnen und verstehe @Ivo 's Ärger: ich finde bei jeder Handwäsche meines Ponys neue Einschusslöcher und Kratzer. Anfangs habe ich mich darüber aufgeregt und geärgert, heute freue ich mich beim Trockenledern,bzw. Trocknen mit dem Microtuch darüber, dass ich kurz darauf wieder den Startknopf drücken kann. Denn spätestens dann wird der Zustand der Lackierung für mich wieder in die richtige Relation zum Vergnügen gerückt. Das war natürlich in den ersten Monaten sehr viel weniger entspannt. Heute trägt mein Pony seine Narben mit Stolz: it's a Ponycar, not a Pussycar! Und irgendwann gibt es dann eine große Fellpflege.

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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang

Beitrag von martins42 » 17. Mai 2017, 17:18

Wie sehr man unter diesen Bagetell-Lackschäden zu leiden hat, scheint auch ein Nebeneffekt der Fahrwahl zu sein.
Das Magnetic Grau scheint extrem robust zu sein. Bisher - knapp 10.000km - keine Steinschlagschäden.

Aber wer will schon ohne Narben sterben? ;)

Grüße
Martin

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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang

Beitrag von Klammer » 17. Mai 2017, 18:18

Die sieht man bei Magnetic nur schlechter ... meiner hat schon gesammelt ... fallen aber nicht so doll auf ...

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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang

Beitrag von Cayuse » 17. Mai 2017, 18:22

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Ivo hat geschrieben:Montag mittag - Rückfahrt von BBK aus Zülpich nach Crailsheim zurück.

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Bringt auch nichts! Habe auch schon einen Laster vor mir gehabt, der einen Kiesel verloren hat, der dann auf meiner Windschutzscheibe einschlug. Habe sogar den Lkw angehalten und mit dem Fahrer gesprochen und hinterher mit der Versicherung. Fazit: Wenn du nicht zweifelsfrei nachweisen kannst, dass genau dieser Kiesel von genau diesem Laster kam, dann wirst du dich schwer tun, den Schaden ersetzt zu bekommen :shrug:
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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang

Beitrag von Auf_Wunsch_gelöscht6 » 17. Mai 2017, 21:05

Könnte ein eigenes Thema erstellt werden mit Lack/Versicherung/Haftung weil es hier ziemlich abdriftet? Sicher kein schönes Erlebnis aber Haftungsfragen und bei welchem Lack weniger Steinschläge auftreten entfernt sich jetzt doch ziemlich vom Thema. Danke.
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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang

Beitrag von Klaus Bochum » 18. Mai 2017, 08:51

MuckiMaazl hat geschrieben:. Meine Frau hat an ihrem Wagen schon Gummistreifen an der Tür, aber wir haben niemanden dabei erwischt. Das kann ja was geben diesen Sommer ...

Der Mustang kann da eigentlich nichts für, aber das ist mein negatives Erlebnis :roll:
Eine gute Dashcam, hilft bei sowas ungemein. :headbang:
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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang

Beitrag von Klaus Bochum » 18. Mai 2017, 08:58

Ivo hat geschrieben: Natürlich war ich nicht fähig mir das Kennzeichen zu merken, habe das gar nicht geschnallt in der Situation. Spedition war keine drauf, da ohne Auflieger.

War somit ein teurer Ausflug zu BBK - dafür ist der trotzdem Sound geil !!! 8-)
Tut mir leid, aber das Kennzeichen hätte Dir auch nichs genützt.
Von denen oder deren Versicherung bekommst Du nicht einen Cent.
Weiss ich aus eigener Erfahrung. Einer unserer LKW wurde mal von einem spanischen LKW an einer Rampe an der Tür beschädigt.
In Deutschland, Schaden 3.500,--€ . Alles da, Polizei, Versicherung des Spaniers aufgenommen. Anwalt beauftragt.
Nichts, nada, nicht mal eine Reaktion der spanischen Versicherung.
:S550_OXF: bestellt: 02.05.18, in order processing complete: 27.06.18 production complete: 23.07.18 awaiting shipment complete: 01.08.18,Verschiffung TIRRANNA 07.09.18, Ankunft Bremerhaven 19.09.18, Anlieferung FFH 01.10.18 Abholung: 30.10.18

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