US Mustang GT 2015 von Polizei sichergestellt

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Yee-haw
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Re: US Mustang GT 2015 von Polizei sichergestellt

Beitrag von Yee-haw » 20. Jul 2017, 12:25

@ MOTUS

Stimmt, hatte ich komplett vergessen und verdrängt. Sorry

:usa:
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Re: US Mustang GT 2015 von Polizei sichergestellt

Beitrag von n3sh0m » 20. Jul 2017, 12:30

Yee-haw hat geschrieben:@n3shüm - Das ist nicht egoistisch ich sehe das einfach lockerer als du und geh halt nicht zum Lachen in Keller (ist jetzt nicht böse gemeint). Wenn ein lautes Auto bei mir vorbei fährt dann hege ich da keinen Groll drauf


Ich kann deine Schlußfolgerung nicht nachvollziehen, dass ich zum lachen in den Keller gehe, weil ich dein Verhalten nicht gut finde.
Solch eine Argumetation (Lachen im Keller, Stock im Arsch) ist einfach nur billig.
Du weist schon was Egoismus ist?

Ich will dir deinen Spaß ja gar nicht verderben. Es gibt genug Möglichkeiten dafür.
Wie: Pullman City
Das du in Pullmann City Schulterklopfer bekommen hast, das kann ich sehr gut verstehen. Schließlich haben Leute aus der Tuningszene die gleichen Vorlieben wie du. Und das sist auch ok.
Das ändert aber nichts daran, dass sich sehr viel Mitmenschen von dem Lärm den du - auch nur für 30 Sek - erzeugst stark belästigt fühlen. Ich würde mich stark belästigt fühlen. Nicht umsonst soll der Verkehrslärm stark reduziert werden. Lärm macht krank. besonders dann wenn man in seiner Nachtruhe gestört wird. Da sind die 30 sek. genau das was es ausmacht. Eben mal wach geworden.

Um deinen Spaß aus zu leben, dafür ist eine Veranstaltung wie in Pullman City hervorragend geeignet :Bier: . So soll es sein. :clap:
Aber nicht für, wenn auch nur 30 Sek vor Häusern.

Und dein Vergleich mit Baumaßnahmen um 7 Uhr morgens hinkt gewaltig. Der Presslufthammer ist vermutlich Notwendigkeit. Aber du willst nur persönlichen Spaß :headbang: , ohne Rücksicht auf andere.

:usa:
Ich sehe schon wir werden uns nicht einig du hast da deine Ansichtsweise und ich habe meine. Das ist auch OK so jeder soll da seine eigene Meinung dazu haben, dafür ist auch ein Forum da um zu diskutieren.
Ich möchte auch nochmal klar stellen das ich dich nicht persönlich angreifen wollte falls du das so gesehen hast, wenn ja entschuldige ich mich dafür.

Das Thema da jetzt noch mehr auseinander zu nehmen macht bei uns beiden glaube keinen Sinn mehr wir kommen da einfach nicht auf einen Nenner :Winkhappy:

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Re: US Mustang GT 2015 von Polizei sichergestellt

Beitrag von Yee-haw » 20. Jul 2017, 12:31

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Re: US Mustang GT 2015 von Polizei sichergestellt

Beitrag von wdakar » 20. Jul 2017, 12:48

Hecarim hat geschrieben:
Waldo Jeffers hat geschrieben:
LoRaN2212 hat geschrieben:Mich wundert bei diesen ganzen Sachen das Anzweifeln der Eintragungen . Da ist eine techn. Prüforganisation die das ganze nach Recht und Gesetz einträgt. Dann kommt der Dorfsheriff und seine Schergen und sagen "Nö!". In welcher Bananenrepublik leben wir denn hier. Ich muss mich als Käufer darauf verlassen können das die ABE gültig ist. Dann bin ich raus. Stimmt das nicht, hat gefälligst der Hersteller oder der Prüfingenieur dafür gerade zu stehen.
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Das ist logisch. Leider ist unser Recht in vielen Punkten weder fair noch logisch.
Find ich in dem Fall gar nicht.

Dein Auto darf 89db haben.
Die Polizei zieht dich raus und misst 95db, sagen wir mal das ist korrekt gemessen.
Jetzt sagt die, das ist aber nicht in Ordnung.
Nun wedelst du mit einem Papier rum auf dem aber steht, dass es nur 89db sind.
Was zustande kam, als irgendein Prüfer beide Augen zugemacht hat, ein wenig Bares geflossen ist, oder der Hersteller nach Abnahme durch den Tüv einfach was an der Anlage verändert hat etc.
Dann sagt die Polizei , na, wenn Ihr Papier 89db sagt, auch wenn es 95db sind, dann fahren Sie mal weiter.

Klingt für mich mehr nach Bananenrepublik, oder?

Übrigens witzig, wenn hier im Forum das Thema Fahrerassistenzen aufkommt, dann gehts immer groß um Eigenverantwortung.
Wenn man aber mit illegal rumfährt, dann ist natürlich jemand anderes schuld...

Ich versuch das demnächst mal:
Rennleitung: Ihr Bremslicht geht nicht und Ihre Reifen sind platt.
Ich: Kann nicht sein, ich habe das Auto von Ford mit Straßenzulassung gekauft, das muss also legal sein.
Rennleitung: Achso, na dann gute Fahrt.
Bleiben wir mal bei dem o.g. Beispiel, eingetragen sind 89P

D.h. die Anlage darf 89 db plus 5 db Toleranz = 94 db im Stand laut sein; 1 db wird bei der Messung wegen mögl. Messfehler abgezogen, macht 95 db. Erst bei einer Messung von 96 db und mehr im Stand kann der Polizist überhaupt von einer möglichen Manipulation ausgehen, Nach meiner Ansicht wird er den Wagen erst bei Werten größer 100 db in Beschlag nehmen.
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Re: US Mustang GT 2015 von Polizei sichergestellt

Beitrag von Waldo Jeffers » 20. Jul 2017, 13:07

MOTUS hat geschrieben:Leute, ihr müsst das mehr kulturhistorisch sehen: Durch das Aufheulenlassen des Motors vom voll korrekten 3er BMW zeigt der adoleszente Jüngling der Welt seine Paarungsbereitschaft an...Waren wir nicht alle mal so???

Gruß von Hubert
Sicher viele, aber nicht alle so extrem und nicht so naiv zu denken, dass so etwas nie eine Gegenreaktion hervor ruft.
Und egal wie viele von uns in jungen Jahren so oder so ähnlich waren, heisst es nicht, dass auch nur einer im Recht war.

Zu den angesprochenen " 30 Sek. Auspufflärm nachts vorm Haus und kurz mal wach geworden":

Wer nicht gerade da wohnt, wo sich Fuchs und Igel gute Nacht sagen wird an der Stelle sofort ergänzen, dass es ja nicht nur ein Auto mit laut gemachtem Auspuff gibt bzw. viele dieser Desperados mit krass ungedämpften Auspuffen die Angewohnheit haben, umher zu fahren oder wieder zu kommen: Und dann wacht man in einer Nacht mehrfach durch den "Sound" kaum gedämpfter Auspuffanlagen auf.

Irgendwann bist Du deswegen so weit, Du würdest Dir die Schrotflinte geladen nebens Bett stellen. Und ein paar Wochen später bedenkenlos abdrücken, wenn Du wieder von so einem völlig Rücksichtslosen geweckt wirst. "Hauptsache man hat Spaß". Das kann der unsanft aus dem Schlaf geholte dann genauso zum Krawallmacher sagen, wie der vorher über sein Hobby "Krawalltüte"

Nicht dass mich jetzt einer falsch versteht, ich fordere nicht auf, sowas zu tun und ich heisse es auch nicht gut.
Weil es verboten ist, wie ungedämpfte Auspuffanlagen auch. :Winkhappy:
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Re: US Mustang GT 2015 von Polizei sichergestellt

Beitrag von Waldo Jeffers » 20. Jul 2017, 13:09

hecarim hat geschrieben: .............................................
Dein Auto darf 89db haben.
Die Polizei zieht dich raus und misst 95db, sagen wir mal das ist korrekt gemessen.
Jetzt sagt die, das ist aber nicht in Ordnung.
Nun wedelst du mit einem Papier rum auf dem aber steht, dass es nur 89db sind.
Was zustande kam, als irgendein Prüfer beide Augen zugemacht hat, ein wenig Bares geflossen ist, oder der Hersteller nach Abnahme durch den Tüv einfach was an der Anlage verändert hat etc.
Dann sagt die Polizei , na, wenn Ihr Papier 89db sagt, auch wenn es 95db sind, dann fahren Sie mal weiter.

Klingt für mich mehr nach Bananenrepublik, oder?

Übrigens witzig, wenn hier im Forum das Thema Fahrerassistenzen aufkommt, dann gehts immer groß um Eigenverantwortung.
Wenn man aber mit illegal rumfährt, dann ist natürlich jemand anderes schuld...

Ich versuch das demnächst mal:
Rennleitung: Ihr Bremslicht geht nicht und Ihre Reifen sind platt.
Ich: Kann nicht sein, ich habe das Auto von Ford mit Straßenzulassung gekauft, das muss also legal sein.
Rennleitung: Achso, na dann gute Fahrt.
wdakar hat geschrieben:Bleiben wir mal bei dem o.g. Beispiel, eingetragen sind 89P

D.h. die Anlage darf 89 db plus 5 db Toleranz = 94 db im Stand laut sein; 1 db wird bei der Messung wegen mögl. Messfehler abgezogen, macht 95 db. Erst bei einer Messung von 96 db und mehr im Stand kann der Polizist überhaupt von einer möglichen Manipulation ausgehen, Nach meiner Ansicht wird er den Wagen erst bei Werten größer 100 db in Beschlag nehmen.
Danke. An Euch Beide! :clap: :Winkhappy:
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Re: US Mustang GT 2015 von Polizei sichergestellt

Beitrag von Paraffinium » 20. Jul 2017, 13:18

wdakar hat geschrieben:D.h. die Anlage darf 89 db plus 5 db Toleranz = 94 db im Stand laut sein; 1 db wird bei der Messung wegen mögl. Messfehler abgezogen, macht 95 db. Erst bei einer Messung von 96 db und mehr im Stand kann der Polizist überhaupt von einer möglichen Manipulation ausgehen, Nach meiner Ansicht wird er den Wagen erst bei Werten größer 100 db in Beschlag nehmen.
Wobei man schnell mal vergisst, das der Schallpegel eben keinen linearen Verlauf hat. 100 dB ist nicht doppelt so laut wie 50 dB, denn schon drei dB bedeuten eine Verdoppelung! Und zehn dB mehr bedeuten eine Verzehnfachung der Schallenergie!
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Re: US Mustang GT 2015 von Polizei sichergestellt

Beitrag von MX501 » 20. Jul 2017, 13:23

Klammer hat geschrieben:Eine eintragungsfähige Abgasanlage, die entsprechend montiert und abgenommen verkauft wurde und nachweislich nicht nachträglich manipuliert wurde, ist mangelhaft, wenn sie die zulässige Lautstärke überschreitet.
Natürlich muss der Halter sein Fahrzeug verkehrstüchtig halten. Fraglich aber, welchen Aufwand er dazu betreiben muss. Wöchentliche Schallpegelmessungen durchführen wohl nicht.
Bei technischen Mängeln, die der Halter weder erkennen, noch verhindern konnte, haftet er nicht, sondern der Hersteller. Sonst wäre ja jeder Hersteller fein raus und es bräuchte keine Rückrufe zu geben.
Eine zeitnahe Reklamation beim Hersteller, bzw. Verkäufer wäre angebracht, zudem es für diesen interessant sein wird, sich an der Wahrheitsfindung zu beteiligen, denn die Haftungsfolgen sind nicht ohne.
Sollte der Hersteller erfahren, dass seine Abgasanlage unmanipuliert einen Betriebszustand erreicht, der nicht gesetzeskonform ist, müsste er evtl. alle bisher gleichen Anlagen entsprechend überprüfen, ähnlich einem Rückruf.
Hierzu sollten solche Betriebe aber eine Betriebshaftpflichtversicherung haben.

Betriebshaftpflichtvers. reicht da nicht aus, es muss eine Produkthaftpflichtvers. sein, weil es ja Hersteller sind. :)
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Re: US Mustang GT 2015 von Polizei sichergestellt

Beitrag von n3sh0m » 20. Jul 2017, 13:44

Paraffinium hat geschrieben:
wdakar hat geschrieben:D.h. die Anlage darf 89 db plus 5 db Toleranz = 94 db im Stand laut sein; 1 db wird bei der Messung wegen mögl. Messfehler abgezogen, macht 95 db. Erst bei einer Messung von 96 db und mehr im Stand kann der Polizist überhaupt von einer möglichen Manipulation ausgehen, Nach meiner Ansicht wird er den Wagen erst bei Werten größer 100 db in Beschlag nehmen.
Wobei man schnell mal vergisst, das der Schallpegel eben keinen linearen Verlauf hat. 100 dB ist nicht doppelt so laut wie 50 dB, denn schon drei Dezibel bedeuten eine Verdoppelung! Und zehn Dezibel mehr bedeuten eine Verzehnfachung der Schallenergie!
Das ist schon richtig aber der Mensch nimmt das anders wahr. Man sagt das der Mensch erst ab 10 dB eine Verdoppelung spürt.
Zudem kommt es auch immer darauf an was für Frequenzen das Messgerät misst. Das Gerät in Pullmancity hat zb. nur bestimmt Frequenzen gemessen, deswegen vielen die dB eig sehr mager aus, denn die ersten 6 Plätze hätten locker die 120dB knacken müssen.

Beim Ecoboost hat das Gerät sehr stark auf das knallen reagiert. Nun knallt der 2.3l nicht so stark wie z.b. die 2.5l 5Zylinder ausm MK2 ST/RS. Wenn da so ein extremer RS mk2 da gewesen wäre der hätte mit dem Messgerät jeden V8 im wahrsten Sinne des Wortes weggeknallt :D

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Re: US Mustang GT 2015 von Polizei sichergestellt

Beitrag von diagnostiker » 20. Jul 2017, 13:46

Paraffinium hat geschrieben:
wdakar hat geschrieben:D.h. die Anlage darf 89 db plus 5 db Toleranz = 94 db im Stand laut sein; 1 db wird bei der Messung wegen mögl. Messfehler abgezogen, macht 95 db. Erst bei einer Messung von 96 db und mehr im Stand kann der Polizist überhaupt von einer möglichen Manipulation ausgehen, Nach meiner Ansicht wird er den Wagen erst bei Werten größer 100 db in Beschlag nehmen.
Wobei man schnell mal vergisst, das der Schallpegel eben keinen linearen Verlauf hat. 100 dB ist nicht doppelt so laut wie 50 dB, denn schon drei dB bedeuten eine Verdoppelung! Und zehn dB mehr bedeuten eine Verzehnfachung der Schallenergie!
Da unser Ohr aber logarithmisch arbeitet werden +3dB nur als leichte Zunahme und erst +10dB als Verdopplung empfundenen :Bier:
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Re: US Mustang GT 2015 von Polizei sichergestellt

Beitrag von hundnase » 20. Jul 2017, 13:51

Mal angenommen, Ford weiss um die Tatsache, dass eine eher laute AGA gewünscht wird, dann wird doch die Stock Anlage schon nahe am Maximum sein. Ergo wird wohl jede lautere AGA vermutlich eher über dem Limit sein. Also dürfen wir uns nicht wundern, wenn's denn die Rennleitung auch mal so sieht.
Cheers

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Re: US Mustang GT 2015 von Polizei sichergestellt

Beitrag von n3sh0m » 20. Jul 2017, 13:52

@diagnostiker 2 Dumme 1 Gedanke :D

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Re: US Mustang GT 2015 von Polizei sichergestellt

Beitrag von Ace » 20. Jul 2017, 13:54

Moment, die Messungen in PC haben rein gar nichts mit der legalen Messung bei einer Kontrolle zu tun! Es ging da nur ums voll drauflatschen unter gleichen Bedingungen. Bei einer legalen Messung hat man ja seine vorgegebene Drehzahl zu der man am besten ganz langsam hochdreht, um möglichst leise zu sein. Entsprechend ist es völlig legitim mal voll Aufzudrehen beim Treffen, aber auf der Straße sollte man sich für mein Empfinden schon dran halten was man seinen Mitbürgern zumuten kann - Dafür gibt's ja Klappenanlagen.

Aber wir sollten uns vielleicht etwas näher am Topic halten, sonst kommen wir hier von einem ins nächste und haben dann ein ganz normales Lautstärke-Messungs Topic :Winkhappy:

@hundnase: Ne, die GT Anlage ist überhaupt nicht nahe am Maximum. 85db sind für ein Sportwagen schwach, selbst mein 2.0l Audi TT hat 93db im Schein stehen. Der EU Camaro sogar 95. Aber mit dem Facelift scheint Ford ja mit der neuen Klappen-AGA endlich was zu tun.
Auf Grund des Banns aus dem Forum bin ich nicht mehr auf mustang6.de vertreten. Ich bedanke mich für viele schöne Jahre in der Community - Man sieht sich vielleicht in anderen Muscle Car Foren :Winkhappy:

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Re: US Mustang GT 2015 von Polizei sichergestellt

Beitrag von diagnostiker » 20. Jul 2017, 13:57

Lol, da hab ich wohl grad auf Antworten geklickt als Du abgeschickt hast .... nächstes Mal aktualisiere ich lieber nochmal, spart Zeit :D
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Re: US Mustang GT 2015 von Polizei sichergestellt

Beitrag von Hecarim » 20. Jul 2017, 13:58

wdakar hat geschrieben: Bleiben wir mal bei dem o.g. Beispiel, eingetragen sind 89P
D.h. die Anlage darf 89 db plus 5 db Toleranz = 94 db im Stand laut sein; 1 db wird bei der Messung wegen mögl. Messfehler abgezogen, macht 95 db. Erst bei einer Messung von 96 db und mehr im Stand kann der Polizist überhaupt von einer möglichen Manipulation ausgehen, Nach meiner Ansicht wird er den Wagen erst bei Werten größer 100 db in Beschlag nehmen.
Da wurde aber mein Teil:
(Zahlen sind geschätzt, kenne die Grenzwerte nicht)
bewusst beim zitieren weggelassen :P

Spaß beiseite, du hast bestimmt Recht, und verhältnismäßiger wäre es wahrscheinlich auch.
Also ersetze in meinem Beispiel 95db durch 100db, dann passt es wieder. :)

@hundnase
Genau so ist es. Siehe borla thread, da wird viel erklärt.
Was wohl noch geht, ist das Frequenzband zu ändern, da die Lautstärke über die ganze Bandbreite gemessen wird.
Also weniger Hochfrequente Töne und mehr Bass ergibt gleiche Gesamtlautstärke bei "besserem" Sound.
Zuletzt geändert von Hecarim am 20. Jul 2017, 14:13, insgesamt 1-mal geändert.
Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem das kroch!

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Re: US Mustang GT 2015 von Polizei sichergestellt

Beitrag von n3sh0m » 20. Jul 2017, 14:06

Ace hat geschrieben:Moment, die Messungen in PC haben rein gar nichts mit der legalen Messung bei einer Kontrolle zu tun! Es ging da nur ums voll drauflatschen unter gleichen Bedingungen. Bei einer legalen Messung hat man ja seine vorgegebene Drehzahl zu der man am besten ganz langsam hochdreht, um möglichst leise zu sein. Entsprechend ist es völlig legitim mal voll Aufzudrehen beim Treffen, aber auf der Straße sollte man sich für mein Empfinden schon dran halten was man seinen Mitbürgern zumuten kann - Dafür gibt's ja Klappenanlagen.

Aber wir sollten uns vielleicht etwas näher am Topic halten, sonst kommen wir hier von einem ins nächste und haben dann ein ganz normales Lautstärke-Messungs Topic :Winkhappy:

@hundnase: Ne, die GT Anlage ist überhaupt nicht nahe am Maximum. 85db sind für ein Sportwagen schwach, selbst mein 2.0l Audi TT hat 93db im Schein stehen. Der EU Camaro sogar 95. Aber mit dem Facelift scheint Ford ja mit der neuen Klappen-AGA endlich was zu tun.
Ace das weis ich doch das war nur etwas offtopic :)

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Re: US Mustang GT 2015 von Polizei sichergestellt

Beitrag von skraehmer » 20. Jul 2017, 14:11

Ace hat geschrieben:Aber wir sollten uns vielleicht etwas näher am Topic halten, sonst kommen wir hier von einem ins nächste und haben dann ein ganz normales Lautstärke-Messungs Topic :Winkhappy:
Gute Idee mit dem neuen Threat, da scheint einiges Wissen im Forum zu existieren! Gerade belegte Messwerte würden sicher einige interessieren, da das Ganze sonst ein sehr subjektives Thema ist. Und ich hätte mir zum Beispiel keinen Mustang gekauft, wenn die Standard-AGA gerade bei Reisegeschwindigkeit noch lauter gewesen wäre. :shrug:

Trotzdem sollten wir diesen Topic 'voran treiben', weil das Einziehen einer Betriebserlaubnis, respektive des Fahrzeugs ist in DE schon extrem und mir so nicht geläufig. Deshalb wäre eine fundierte und belegt Ursachen(er)klärung des Threaterstellers schon sinnvoll. :Hä:

PS: Vom S8 bin ich trotz serienmäßigen Klappenauspuff etwas enttäuscht, aber der hat aber auch eine andere Zielgruppe. :rolleyes:
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Re: US Mustang GT 2015 von Polizei sichergestellt

Beitrag von Klammer » 20. Jul 2017, 14:38

MX501 hat geschrieben:
Klammer hat geschrieben:Eine eintragungsfähige Abgasanlage, die entsprechend montiert und abgenommen verkauft wurde und nachweislich nicht nachträglich manipuliert wurde, ist mangelhaft, wenn sie die zulässige Lautstärke überschreitet.
Natürlich muss der Halter sein Fahrzeug verkehrstüchtig halten. Fraglich aber, welchen Aufwand er dazu betreiben muss. Wöchentliche Schallpegelmessungen durchführen wohl nicht.
Bei technischen Mängeln, die der Halter weder erkennen, noch verhindern konnte, haftet er nicht, sondern der Hersteller. Sonst wäre ja jeder Hersteller fein raus und es bräuchte keine Rückrufe zu geben.
Eine zeitnahe Reklamation beim Hersteller, bzw. Verkäufer wäre angebracht, zudem es für diesen interessant sein wird, sich an der Wahrheitsfindung zu beteiligen, denn die Haftungsfolgen sind nicht ohne.
Sollte der Hersteller erfahren, dass seine Abgasanlage unmanipuliert einen Betriebszustand erreicht, der nicht gesetzeskonform ist, müsste er evtl. alle bisher gleichen Anlagen entsprechend überprüfen, ähnlich einem Rückruf.
Hierzu sollten solche Betriebe aber eine Betriebshaftpflichtversicherung haben.

Betriebshaftpflichtvers. reicht da nicht aus, es muss eine Produkthaftpflichtvers. sein, weil es ja Hersteller sind. :)
Produkthaftpflicht ist (oder wenn nicht mit abgeschlossen auch nicht) Bestandteil der Betriebshaftpflichtversicherung, welche immer aus zahlreichen Bausteinen je nach Unternehmen besteht. Führt hier jetzt auch nicht weiter und kann dem Kunden mit mangelhafter Auspuffanlage auch egal sein ;-)

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Re: US Mustang GT 2015 von Polizei sichergestellt

Beitrag von StefanMUC » 20. Jul 2017, 14:55

Hallo zusammen,

erst einmal vielen Dank für die vielen Reaktionen und Euer „Mitgefühl“ :-))
Ich musste leider arbeiten und kam noch nicht zum antworten und komm kaum mit dem Lesen mit.

Ich war noch nie in einem Forum unterwegs, also sorry, dass ich mich noch nicht vorgestellt habe: Ich bin der Stefan aus München. Schon seit meiner Kindheit ist der Mustang mein Traumauto … bin jedoch fast immer BMW gefahren (M, Alpina) und nur auf USA Trips Mustangs als Leihwagen…. bis ich dann im Frühjahr 2015 in Florida einen Mustang 6 hatte... dann wurde klar, den muss ich haben!!!

Seitdem hege und pflege ich mein Pony, dass ich hauptsächlich auf Langstrecke fahre (Firmenwagen) … Optik, Leistung, Komfort, Verbrauch ist alles Top!! … außerdem kommt man mit so viel netten Leuten ins Gespräch… Fazit: den geb ich nie wieder her!!! :-)

Ich habe das Auto gleich mit der Auspuffanlage bestellt (bei meinem M3 hatte ich einen M-Performance Auspuff vom Werk und der Sound war legal genial) und bin davon ausgegangen, dass eine eingetragene Anlage mit TüV auch legal ist.

Zu einigen Anmerkungen/Fragen hier im Forum:

Ich finde übertriebenen Krach auch nervig und leide selbst (an einer Ausfallstraße in der Stadt) wohnend unter den vielen künstlichen Fehlzündungen dieser neuen AMG/M/S/Abarth Turbomotoren.

Der Auspuff meines Mustangs ist kein Klappenauspuff und hat einen schönen bassigen Sound, aber subjektiv leiser als der M3 mit Sportauspuff ab Werk war. Ich habe außer fahren, bewundern und polieren nichts weiter an dem Fahrzeug gemacht. Pony und Auspuff haben nur 15.000 Km drauf, ich glaube nicht dass er lauter geworden ist.

Bei der Kontrolle war ich von der Situation etwas überfordert: erstens war ich mir so sicher, dass alles in Ordnung ist (da eingetragen) und zweitens musste ich dringend meinen kleinen Sohn im Hort abholen. Daher war ich kooperativ und der Polizeibeamte erschien mir kompetent und freundlich, er hat mehrfach gemessen und auch den Zustand des Fahrzeugs mit Fotos dokumentiert. Ich fand die Sicherstellung zwar absolut unverständlich und übertrieben, aber die Alternative (Warten auf Richterentscheidung ob Beschlagnahme) kam für mich nicht in Frage.

Die eingetragenen DB weiss ich leider nicht (Schein hat die Rennleitung) und an die Messwerte kann ich mich nicht 100%ig erinnern... 99?

Nach anfänglicher Empörung und Trauer (wenn ich den leeren Platz vorm Haus sehe) hab‘ ich mich entschieden nun erst einmal abzuwarten, was bei der Begutachtung rauskommt… dann sehe ich weiter

@ Roadster: Ja es schein hier gerade einen Schwerpunkt in München zu geben. Ich wurde auch ganz gezielt aufgehalten (fuhr gerade 30Km/h mit 1100 Umin) und der Beamte kannte sich wohl sehr gut aus.

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MOTUS
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Re: US Mustang GT 2015 von Polizei sichergestellt

Beitrag von MOTUS » 20. Jul 2017, 14:58

Ja was fährst denn auch durch München mit was anderem als 'nem BMW?

;-)

Gruß, MOTUS
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Charles F. Kettering

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