US Mustang GT 2015 von Polizei sichergestellt

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n3sh0m
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Re: US Mustang GT 2015 von Polizei sichergestellt

Beitrag von n3sh0m » 20. Jul 2017, 15:16

Die Geiger Anlage hat eine ABE, ich würde da an deiner Stelle richtig Terror machen das du das Auto wieder bekommst. Wie gesagt nimm dir am besten einen Anwalt. Sie sind im Unrecht und du im Recht fertig aus. Schadensersatzanspruch geltend machen etc.
Das Ding ist wenn man sich einmal richtig wehrt, dann haben die das nächste mal auch keine Lust mehr dich mit dir anzulegen.
Machst du das nicht treten sie dir immer auf die Füße.

Sancho
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Re: US Mustang GT 2015 von Polizei sichergestellt

Beitrag von Sancho » 20. Jul 2017, 15:20

n3sh0m hat geschrieben:Die Geiger Anlage hat eine ABE, ich würde da an deiner Stelle richtig Terror machen das du das Auto wieder bekommst. Wie gesagt nimm dir am besten einen Anwalt. Sie sind im Unrecht und du im Recht fertig aus. Schadensersatzanspruch geltend machen etc.
Das Ding ist wenn man sich einmal richtig wehrt, dann haben die das nächste mal auch keine Lust mehr dich mit dir anzulegen.
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Die ABE gilt aber auch nur, wenn nichts anderes am Motor, Krümmer, KAT, etc. geändert wurde.
In dem Fall nehme ich an, dass er eine Optimierung zum offenen Luftfilter erhalten hat. In Verbindung mit der AGA, erlischt die ABE der AGA... In diesem Fall wäre eine Einzelabnahme für alle drei Sachen zusammen notwendig.

Die Lautstärke "kann" sich durch den offenen Luftfilter ändern.

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Re: US Mustang GT 2015 von Polizei sichergestellt

Beitrag von n3sh0m » 20. Jul 2017, 15:37

Sancho hat geschrieben:
n3sh0m hat geschrieben:Die Geiger Anlage hat eine ABE, ich würde da an deiner Stelle richtig Terror machen das du das Auto wieder bekommst. Wie gesagt nimm dir am besten einen Anwalt. Sie sind im Unrecht und du im Recht fertig aus. Schadensersatzanspruch geltend machen etc.
Das Ding ist wenn man sich einmal richtig wehrt, dann haben die das nächste mal auch keine Lust mehr dich mit dir anzulegen.
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Die ABE gilt aber auch nur, wenn nichts anderes am Motor, Krümmer, KAT, etc. geändert wurde.
In dem Fall nehme ich an, dass er eine Optimierung zum offenen Luftfilter erhalten hat. In Verbindung mit der AGA, erlischt die ABE der AGA... In diesem Fall wäre eine Einzelabnahme für alle drei Sachen zusammen notwendig.

Die Lautstärke "kann" sich durch den offenen Luftfilter ändern.
Schon klar aber er hat ja anscheinend alles bei Geiger machen lassen somit wird das der Geiger schon ordentlich gemacht haben.

Es ist ja auch scheiss egal, ein Freund von mir haben sie mal rausgezogen der eine komplett Illegale Aga ab Turbo hatte (Focus ST mk2) mit Kat ohne EG. Das Ende vom Lied war der hatte sein Auto schneller wieder als er gucken konnte, da er direkt zum Anwalt ging. Die Polizisten hatten dagegen noch 3 Anzeigen aufm Tisch und der hat alles gewonnen.

Da verwette ich mein linkes Ei, dass diese Stilllegung nicht rechtens war.

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Re: US Mustang GT 2015 von Polizei sichergestellt

Beitrag von laminator » 20. Jul 2017, 15:41

n3sh0m hat geschrieben:Schon klar aber er hat ja anscheinend alles bei Geiger machen lassen somit wird das der Geiger schon ordentlich gemacht haben...
Für mich liest es sich so, dass nur die AGA vom Geiger ist, nicht aber der ganze Wagen incl. Umbauten.

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Waldo Jeffers
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Re: US Mustang GT 2015 von Polizei sichergestellt

Beitrag von Waldo Jeffers » 20. Jul 2017, 15:57

n3sh0m hat geschrieben: Schon klar aber er hat ja anscheinend alles bei Geiger machen lassen somit wird das der Geiger schon ordentlich gemacht haben.
Schade, dass Du nicht geschrieben hast, das Geiger das "in der Regel" schon ordentlich gemacht haben wird.
Dann hätte ich geschrieben, dass die Weihnachtsmänner in der Regel rote Bärte haben. :supergrins:

Pardon aber wenn man eine dieser Klappenanlagen hört und dazu noch ein JLT CAI montiert ist und keine spezielle (leistungsvernichtende) Softwareversion aufgespielt ist, die einen JLT CAI zulassungsfähig macht, dann ist das für jeden Laien so deutlich zu laut, dass man eigentlich keine Messung mehr braucht, um sich als Polizist harte Maßnahmen zu trauen.

Und so dumm sind (nachgeschulte) Polizisten nicht, dass sie nicht wissen, das speziell solche "kniffligen" Eintragungen wie laute Klappenanlagen und dazu (!) offene Ansauganlagen oft nur durch leistungsmäßig "kastrierte" Spezialabstimmungen möglich werden und es für einige Leute dann ein Sport ist, hinterher wieder die leistungsmäßig optimierte Software drauf zu spielen, mit der man keine Chance auf eine Eintragung gehabt hätte.

n3sh0m hat geschrieben:Da verwette ich mein linkes Ei, dass diese Stilllegung nicht rechtens war.
Abgesehen davon, dass es eine Beschlagnahme und keine Stilllegung (für die die Polizei nicht zuständig und nicht befugt ist) war: Das mit der Wette kannst Du machen, wer soll Dir Dein linkes Ei im bösen Fall dann abschneiden? :Devil:
Also ich kann nur für mich reden, ich würde meine "Kronjuwelen" nicht so schnell verwetten, selbst wenn ich es für möglich halten würde, dass es so kommt, wie Du vorher sagst.

Der Tipp, sofort zu einem Anwalt zu gehen, der sich mit diesen Dingen auskennt, ist aber in jedem Falle richtig. :Bier:

Die meisten Erfolge, die Anwälte erzielen können liegen übrigens in einem Bereich, in dem zwar Mängel gefunden werden, jedoch keine Manipulation nachgewiesen werden kann und dann (oft) eine Beschlagnahme/Sicherstellung als übermäßig und unverhältnismäßig beurteilt wird, vor Allem wenn dann von der Polizei nicht überzeugend dargelegt werden kann, welche greifbaren Anhaltspunkte sie vor der Beschlagnahme dafür hatten, dass am Auto manipuliert worden war. Viele, viele TÜV Eintragungen sprechen normaler Weise stark gegen Manipulation, eine sehr deutliche Überschreitung der eingetragenen Lärmwerte kann aber trotz aller Mängel einer Messung vor Ort ein gewichtiger Grund dafür sein.(s.o.)
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Re: US Mustang GT 2015 von Polizei sichergestellt

Beitrag von Salem » 20. Jul 2017, 16:07

n3sh0m hat geschrieben: Es ist ja auch scheiss egal, ein Freund von mir haben sie mal rausgezogen der eine komplett Illegale Aga ab Turbo hatte (Focus ST mk2) mit Kat ohne EG. Das Ende vom Lied war der hatte sein Auto schneller wieder als er gucken konnte, da er direkt zum Anwalt ging. Die Polizisten hatten dagegen noch 3 Anzeigen aufm Tisch und der hat alles gewonnen.
Und das finde ich, persönlich, sehr bedauerlich. Wer sowas macht sollte auch die verdiente Strafe kriegen. Schade, dass Anwälte einen da auch raushauen können, obwohl derjenige offensichtlich vorsätzlich und rücksichtslos gehandelt hat...

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Re: US Mustang GT 2015 von Polizei sichergestellt

Beitrag von Waldo Jeffers » 20. Jul 2017, 16:34

In NRW scheint ja angeblich viel möglich zu sein. In unserem Fall handelt es sich aber um das abgas- und lärmgeplagte Minga (preussisch: "München"), die Hauptstadt des bayerischen Imperiums und das Imperium ist nicht für übertriebene Zimperlichkeit mit Missetätern und solchen, die welche sein könnten, bekannt.
Selbst bei den Wohnungseinbrüchen wird ja in Bayern viel mehr aufgeklärt und ganz allgemein sind die Strafen dann auch viel härter.

Deshalb sind die professionellen kriminellen Banden ja auch in Bayern viel seltener anzutreffen. Die sind in NRW, in Hamburg, Berlin und Bremen, wo man ihnen mit mehr Toleranz begegnet. :grins:

Das sollte man schon wissen, wenn man Fälle aus NRW schildert: Die sind einem gestandenen bayerischen Polizisten erst mal nur eins, nämlich wurscht. Er hat allenfalls Mitleid mit seinen Kollegen aus NRW, sonst nichts. ;)
Zuletzt geändert von Waldo Jeffers am 21. Jul 2017, 10:16, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: US Mustang GT 2015 von Polizei sichergestellt

Beitrag von n3sh0m » 20. Jul 2017, 16:40

Salem hat geschrieben:
n3sh0m hat geschrieben: Es ist ja auch scheiss egal, ein Freund von mir haben sie mal rausgezogen der eine komplett Illegale Aga ab Turbo hatte (Focus ST mk2) mit Kat ohne EG. Das Ende vom Lied war der hatte sein Auto schneller wieder als er gucken konnte, da er direkt zum Anwalt ging. Die Polizisten hatten dagegen noch 3 Anzeigen aufm Tisch und der hat alles gewonnen.
Und das finde ich, persönlich, sehr bedauerlich. Wer sowas macht sollte auch die verdiente Strafe kriegen. Schade, dass Anwälte einen da auch raushauen können, obwohl derjenige offensichtlich vorsätzlich und rücksichtslos gehandelt hat...
Das darfst du nicht so eng sehen den Kat den er verbaut hat ist genau so gut wie ein EG Kat bloß das der Kat halt nicht geprüft wurde. Bei der AU erzielst du aber die gleichen Werte.... und die Anlage die verbaut ist, ist nicht so laut wie ihr jetzt vielleicht denkt. Manche Anlagen sind halt nur illegal weil es im Ausland keine Regelungen dafür gibt und die Endländer zb. interessiert das null ob wir hier Tüv haben oder nicht. Trotzdem bauen die gute Aga's die wirklich schön klingen und auch nicht übertrieben laut sind....

Meiner Meinung nach muss man halt auch einfach mal über den Tellerrand gucken. Ich habe so das Gefühl das viele nur sehen "ABE ja oder nein". Je nachdem was zutrifft wird man halt in eine Schublade geschoben.

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Re: US Mustang GT 2015 von Polizei sichergestellt

Beitrag von derblaue » 20. Jul 2017, 17:18

Yee-haw hat geschrieben:@ wdakar - . Angesichts von Anschlägen in Deutschland, Asylproblematik, Diebstahlserien durch Banden, Randale in den Städten wie beim G20 Gipfel in Hamburg, mutet es schon sehr merkwürdig an, dass so viele Polizisten abgestellt werden, die ein paar zu laute Fahrzeuge jagen. ... Der hinterfragende mündige Bürger kann da nur noch Kopfschütteln...

Das stimmt schon, die Aussage bedeutet aber, dass Aufgrund dieser Tatsachen die Polizei all ihre anderen Aufgaben nicht mehr nach kommen kann. Kleinigkeiten die zu großem ausufern.Z.B. eingreifen, wenn nachts durchgehend Partys in der Nachbarschaft gefeiert werden., oder eben röhrende Biker und lärmende Autos die durch die Straßen fahren. Wollen wir, dass die Polizei ihre Grundaufgaben vernachlässigt oder gar nicht mehr nach kommt?
Der Verbrenner hat derzeit keinen guten Stand, und ein Verhalten was die meisten Mitbürger stört, trägt dazu bei, es dem Verbrenner nicht einfacher zu machen. Lärmschutzwälle für Autobahnen fordern aber der Nachbarschaft sein tolles Bike/Auto vorführen , das passt halt nicht.

Wer seine Passion, seinen Spaß ausleben will :Drive: , der soll mit seinenBikes/ Autos auf den Sachsensring, die Nordschleife oder entsprechende Events wo sich niemand gestört fühlt. Sonst kommt es zu Maßnahmen, die keinem von uns gefallen. Und ich finde, das muss nicht sein. Ich möchte mein Pony noch sehr sehr lange fahren dürfen.
:usa:
... und selbst auf dem Kreisel gibts mittlerweile strenge Lärmvorschriften (zumindest vom Mopped weiß ich das)
Viele Grüße, Thomas

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Re: US Mustang GT 2015 von Polizei sichergestellt

Beitrag von Vau8 » 20. Jul 2017, 18:00

GC-33 hat geschrieben:Tach Professor,

...Anruf bei meinen Freunden, die auf der gleichen Straße ihr HQ haben
...Resümee
...Verfolgungsjagd in der Stadt, Fahrzeug Sicherstellung, vorläufiger Führerschein Entzug da Alkohol im Spiel u. Missachtung des Anhaltesignals
...die Nachtruhe war wieder hergestellt

Gruß Günter
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Re: US Mustang GT 2015 von Polizei sichergestellt

Beitrag von Speedranger » 20. Jul 2017, 18:16

Ich bin gespannt was die Begutachtung nach Paragraph 5 der FZV so ergibt (-> https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__5.html. Mein Wissenstand ist folgender:

Das Fahrzeug hat Mängel die als "erheblich" eingestuft werden. Dann hat man als Halter die Möglichkeit gerichtlich gegen die Stilllegung anzugehen und die betreffende Ordnungsbehörde bezahlt alle Kosten evtl. sogar Nutzungsausfall ( Gutachten nach Para. 5, Schlepper, Unterbringung). Aber das Fahrzeug muss dann innerhalb einer Frist in einen vorschriftsmäßigen Zustand gebracht werden und der Halter erhält ein Bußgeld (Ordnungswidrigkeit, "Mängelkarte").

Das Fahrzeug hat Mängel die als "verkehrsunsicher" eingestuft werden. Dann triff einem die volle Härte unserer Gesetzgebung. Der Halter bzw. Fahrer ( wenn nicht die gleiche Person) steht für alles gerade und trägt volle Konsequenzen ( "schwerwiegender Eingriff in den Straßenverkehr").

Die Mängeleinstufung/Mängelklasse ist gesetzlich durch eine ("HU") Richtlinie klar geregelt. Punkt 8 Der Richtlinie sagt "Geräusche" allein können nicht als verkehrsunsicher eingestuft werden.

Die Ordnungsbehörden gehen bei einer Beschlagnahmung immer etwas Risiko ein, deshalb werden die Beamten auch immer besser geschult um evtl. auftretende Kostenrückerstattungen etc. zu vermeiden.

Eine Standgeräuschsmessung am Straßenrand, kann nur einen Hinweis auf eine Abweichung sein (Verdachtsmoment). Diese Messung ist aber vor Gericht nicht verwertbar. Dazu gibt es auch hier eine klare Vorschrift ( zb. Mikrophon-postion, Asphalt, Standort, Messreihenauswertung, etc. ).

Also ersteinmal entspannt bleiben und vor Ort niemals etwas zugeben oder sich versuchen zu erklären.

Gruß

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Re: US Mustang GT 2015 von Polizei sichergestellt

Beitrag von GC-33 » 20. Jul 2017, 18:23

Vau8 hat geschrieben:
GC-33 hat geschrieben:Tach Professor,

...Anruf bei meinen Freunden, die auf der gleichen Straße ihr HQ haben
...Resümee
...Verfolgungsjagd in der Stadt, Fahrzeug Sicherstellung, vorläufiger Führerschein Entzug da Alkohol im Spiel u. Missachtung des Anhaltesignals
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Re: US Mustang GT 2015 von Polizei sichergestellt

Beitrag von MX501 » 20. Jul 2017, 18:54

Klammer hat geschrieben:
MX501 hat geschrieben:
Klammer hat geschrieben:Eine eintragungsfähige Abgasanlage, die entsprechend montiert und abgenommen verkauft wurde und nachweislich nicht nachträglich manipuliert wurde, ist mangelhaft, wenn sie die zulässige Lautstärke überschreitet.
Natürlich muss der Halter sein Fahrzeug verkehrstüchtig halten. Fraglich aber, welchen Aufwand er dazu betreiben muss. Wöchentliche Schallpegelmessungen durchführen wohl nicht.
Bei technischen Mängeln, die der Halter weder erkennen, noch verhindern konnte, haftet er nicht, sondern der Hersteller. Sonst wäre ja jeder Hersteller fein raus und es bräuchte keine Rückrufe zu geben.
Eine zeitnahe Reklamation beim Hersteller, bzw. Verkäufer wäre angebracht, zudem es für diesen interessant sein wird, sich an der Wahrheitsfindung zu beteiligen, denn die Haftungsfolgen sind nicht ohne.
Sollte der Hersteller erfahren, dass seine Abgasanlage unmanipuliert einen Betriebszustand erreicht, der nicht gesetzeskonform ist, müsste er evtl. alle bisher gleichen Anlagen entsprechend überprüfen, ähnlich einem Rückruf.
Hierzu sollten solche Betriebe aber eine Betriebshaftpflichtversicherung haben.

Betriebshaftpflichtvers. reicht da nicht aus, es muss eine Produkthaftpflichtvers. sein, weil es ja Hersteller sind. :)
Produkthaftpflicht ist (oder wenn nicht mit abgeschlossen auch nicht) Bestandteil der Betriebshaftpflichtversicherung, welche immer aus zahlreichen Bausteinen je nach Unternehmen besteht. Führt hier jetzt auch nicht weiter und kann dem Kunden mit mangelhafter Auspuffanlage auch egal sein ;-)

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Produkt ... rsicherung

:)
Gruß aus Niederbayern :Bier:
Georg :S550_COO_C:
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Re: US Mustang GT 2015 von Polizei sichergestellt

Beitrag von derblaue » 20. Jul 2017, 19:43

MOTUS hat geschrieben:Leute, ihr müsst das mehr kulturhistorisch sehen: Durch das Aufheulenlassen des Motors vom voll korrekten 3er BMW zeigt der adoleszente Jüngling der Welt seine Paarungsbereitschaft an...Waren wir nicht alle mal so???

Gruß von Hubert
... die waren damals aber voll korrekt leiser, als so Manches, was da heute rumfährt :bussi:
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Re: US Mustang GT 2015 von Polizei sichergestellt

Beitrag von derblaue » 20. Jul 2017, 20:31

diagnostiker hat geschrieben:
Paraffinium hat geschrieben:
wdakar hat geschrieben:D.h. die Anlage darf 89 db plus 5 db Toleranz = 94 db im Stand laut sein; 1 db wird bei der Messung wegen mögl. Messfehler abgezogen, macht 95 db. Erst bei einer Messung von 96 db und mehr im Stand kann der Polizist überhaupt von einer möglichen Manipulation ausgehen, Nach meiner Ansicht wird er den Wagen erst bei Werten größer 100 db in Beschlag nehmen.
Wobei man schnell mal vergisst, das der Schallpegel eben keinen linearen Verlauf hat. 100 dB ist nicht doppelt so laut wie 50 dB, denn schon drei dB bedeuten eine Verdoppelung! Und zehn dB mehr bedeuten eine Verzehnfachung der Schallenergie!
Da unser Ohr aber logarithmisch arbeitet werden +3dB nur als leichte Zunahme und erst +10dB als Verdopplung empfundenen :Bier:
[/ot]
lg oder ln ? :Devil:
Viele Grüße, Thomas

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Re: US Mustang GT 2015 von Polizei sichergestellt

Beitrag von ktmfreak » 20. Jul 2017, 22:12

Leute,

sorry aber bei manchen Kommentaren hier stellen sich mir die Nackenhaare auf.

Wie kann ich denn bitte eine "Todeszahl durch Verkehrslärm" mit anderen "Straftaten" vergleichen??? Also für mich ist jeder Beamter an einer Verkehrskontrolle zu viel wenn dieser von den Ermittlungen im Fall von Gewalt in der Ehe, U- Bahn treter oder Gewalttaten abgezogen wurde (rein fiktiv) :Zorn: . Auch um zB meinen EC Karten Diebstahl hat sich ein normaler Polizist gekümmert. Reine "Verkehrspolizisten" wie in den USA gibt es meines Wissens in D nicht. Abgesehen von der Autobahnpolizei. Aber auch die muss sich um eine Schlägerrei auf nem Parkplatz mit Personenschaden kümmern.

Back to Topic: Wenn eine AGA eine ABE hat würde ich als dummer Kunde (So sieht der Staat den Endverbraucher ja gerne) auch davon ausgehen das dies auch mit additional Tuning Safe ist. Ist dem nicht so, sehe ich auch den TÜV als " Fangnetz" in der Unterrichtungspflicht. Wenn dann wissentlich was verändert wird ohne TÜV, selbst Schuld. :schock:

Aber ich Wünsche @StefanMUC weiterhin alles gute für sein Pferdchen :troest:

@Waldo Jeffers, ja MUC ist einfach eine Katastrophe. Waren neulich bei JP auf Liveshow. GOTTSEIDANK nicht mit Stang sondern mit Edge gefahren. Sie "Weiß- Blauen" haben gewartet wie die Hyänen........ Da ist ganz plötzlich ganz viel Personal da :LOLUGLY:
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Re: US Mustang GT 2015 von Polizei sichergestellt

Beitrag von Onkel-Bob » 20. Jul 2017, 22:31

jetzt muss ich auch mal meinen Senf los werden :Banane:
ohne jemanden speziell anzugreifen, aber wie immer in Foren, hat man es scheinbar sehr viel mit ausgebildeten Fachleuten zu tun.
Wenn ein Fahrzeug von der Polizei beschlagnahmt wird, bzw still gelegt wird, dann ist das vor allem mal eines :"eine indiv. Einzelmaßnahme" der Polizei, die man nicht verallgemeinern kann :rolleyes:
Keiner hier kennt die tatsächlichen Umstände für diese Aktion, aber jeder brüllt sofort "du bist im Recht, lass dich nicht unterkriegen, geh zum Anwalt" usw. usw. :doh:
am geilsten sind dann solche Kommentare wie "die Geigers sind schuld" am besten sollte der "Karl" dafür persönlich haften, und zur Rechenschaft gezogen werden, oder wie??? :Spinner:
Scheinbar hat der eine oder andere hier, eine völlig falsche Rechtsauffassung.
Der Fahrzeugführer ist von A-Z für das Fahrzeug verantwortlich mit dem er fährt!
Selbst wenn das Fahrzeug von oben bis unten verändert wurde, und alles mit TÜV eingetragen ist, dann sagt das noch lange nicht aus, dass man Narrenfreiheit hat im Straßenverkehr.
Zwischen TÜV konformer Eintragung von div. Veränderungen, und dem Verhalten des Fahrers im Straßenverkehr liegen Welten!!!
Kleines Beispiel anhand einer geänderten AGA....
Ist die AGA komplett mit EG Erlaubnis bzw von einer Tüv Stelle abgenommen, dann heißt das erstmal nur eines, dass Fahrzeug entspricht der StVO, und der "Fahrzeughalter" behält seinen Versicherungsschutz.
Wenn der "Fahrzeugführer" jetzt aber mit dieser AGA durch ein Wohngebiet, Stadt, o.ä. mit aufheulendem Motor fährt, dann hat die Polizei das Recht....
A: dieses Fahrzeug genauer zu prüfen, mittels eines unabhängigen Gutachters
B: das Fahrzeug bis Abschluss dieser Prüfung still zu legen
Das ist jetzt natürlich ein Extrembeispiel, und die Maßnahme hängt auch stark vom Auftreten des Fahrers ab.
Ohne einen triftigen Grund, wird aber kein Polizist ein Fahrzeug still legen, zumal sich die sich auch mit einer zweiten Meinung, und sei es ein Kollege, vorher absichern.
Solche Aussagen wie: ich habe das Fahrzeug so gekauft, oder alles ist vom Tüv abgenommen!
Spielt alles keine Rolle.
Wenn dir Händler XY ein Fahrzeug verkauft, und sagt:alles mit TÜV, alles ok,
oder ein Tuner dir das Fahrzeug verändert, und auch alles mit TÜV…..
ist in diesem Fall alles egal.
Du hast in diesem Fall, aus welchem Grund auch immer, stress mit der Polizei. Und du musst die Suppe auch auslöffeln als Fahrzeugführer.
Klar kannst du dem Verkäufer oder Tuner, oder sogar dem Tüv Prüfer, im nachhinein ans Leder gehen, und solche Sachen wie Irreführung und Anfechtung eines Kaufvertrages erwirken. Das alles hat aber mit der Stilllegung durch die Polizei absolut nichts zu tun. Du als Fahrzeugführer hast das KFZ in Betrieb benommen, und du haftest auch dafür *PUNKT* :frech:
Ich habe eh hier manchmal die Auffassung, das speziell die US Mustang User, der Auffassung sind, dass für ihre Autos die US StvO gilt, bzw. dass so mancher der Meinung ist, ha ha ich fahre ein US Car, und da gelten andere Regeln. :Hä:
Ich hoffe ich bin niemanden zu Nahe getreten, aber denkt mal drüber nach.
Letztendlich ist es egal ob Mustang, BMW , Audi, Porsche usw.
In Deutschland gelten für alle die gleichen Regeln!
Wenn man sich anständig und rücksichtsvoll im Straßenverkehr aufführt, dann bekommt man keinen Stress mit der Polizei…..und schon gar nicht das Auto still gelegt :frech:

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Re: US Mustang GT 2015 von Polizei sichergestellt

Beitrag von StefanMUC » 21. Jul 2017, 13:13

Hi "Onkel-Bob",
Ich bin jetzt nicht ganz sicher auf welche anderen Beiträge sich Dein Beitrag bezieht und wollte daher noch kurz etwas dazu schreiben...
Ich hab meinen Mustang bei GeigerCars als Neuwagen gekauft und auch die AGA dort einbauen lassen. (gleich mitbestellt:)
"Die Geigers" waren/sind immer super professionel, sehr freundlich, zuverlässig, komptent und auch kulant (hatte letztes Jahr Wasserschaden wegen verstopftem Ablauf vom Verdeck)... also ein Top Händler mit sehr engagierten Mitarbeitern!!!
Daher glaube ich auch, dass sich die Bemängelung/Stiillegung als unberechtigt herausstellen wird.
In Bezug auf das Auftreten des Fahrers möchte ich in meinem Fall aber schon ein kleines bisschen wiedersprechen... ich mein ich bin ja jetzt auch schon über 50 und bewege mein Pony meist im langesamen Cruise Modus (in der Tat "anständig und rücksichtsvoll"). Ich bin am Dienstag einfach aus dem fliessenden Verkehr heraus (im Standgas gerollt) mit einem neuwertig und völlig original aussehenden Fahrzeug gezielt kontrolliert worden. Ich war auch freundlich und kooperativ, sodass mein Verhalten keinen Anlass für die Überprüfung und Stillegung gegeben haben kann... Ich hab das Pony seit 2 Jahren ohne jemals eine Beschwerde, eine Übertretung, einen Strafzettel oder Probleme mit der Polizei (die auch schon mal neben mir am PArkplatz oder der Ampel standen) gehabt zu haben...
Ansonsten gebe ich Dir voll Recht: es sollten für alle die selben Regeln geben! Ich persönlich glaub nicht, dass mir das gleiche mit meinem M3 passiert wäre...

mustanghard
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Re: US Mustang GT 2015 von Polizei sichergestellt

Beitrag von mustanghard » 21. Jul 2017, 13:27

Mein Gott was soll's. So sieht die Polizei hier (NRW) das auch. Manche brauchen jeden Tag etwas Motorsound ... ist wie eine Droge ... geht auch manchem Polizisten so .. xD

derblaue
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Re: US Mustang GT 2015 von Polizei sichergestellt

Beitrag von derblaue » 21. Jul 2017, 14:12

StefanMUC hat geschrieben:Hi "Onkel-Bob",
Ich bin jetzt nicht ganz sicher auf welche anderen Beiträge sich Dein Beitrag bezieht und wollte daher noch kurz etwas dazu schreiben...
Ich hab meinen Mustang bei GeigerCars als Neuwagen gekauft und auch die AGA dort einbauen lassen. (gleich mitbestellt:)
"Die Geigers" waren/sind immer super professionel, sehr freundlich, zuverlässig, komptent und auch kulant (hatte letztes Jahr Wasserschaden wegen verstopftem Ablauf vom Verdeck)... also ein Top Händler mit sehr engagierten Mitarbeitern!!!
Daher glaube ich auch, dass sich die Bemängelung/Stiillegung als unberechtigt herausstellen wird.
In Bezug auf das Auftreten des Fahrers möchte ich in meinem Fall aber schon ein kleines bisschen wiedersprechen... ich mein ich bin ja jetzt auch schon über 50 und bewege mein Pony meist im langesamen Cruise Modus (in der Tat "anständig und rücksichtsvoll"). Ich bin am Dienstag einfach aus dem fliessenden Verkehr heraus (im Standgas gerollt) mit einem neuwertig und völlig original aussehenden Fahrzeug gezielt kontrolliert worden. Ich war auch freundlich und kooperativ, sodass mein Verhalten keinen Anlass für die Überprüfung und Stillegung gegeben haben kann... Ich hab das Pony seit 2 Jahren ohne jemals eine Beschwerde, eine Übertretung, einen Strafzettel oder Probleme mit der Polizei (die auch schon mal neben mir am PArkplatz oder der Ampel standen) gehabt zu haben...
Ansonsten gebe ich Dir voll Recht: es sollten für alle die selben Regeln geben! Ich persönlich glaub nicht, dass mir das gleiche mit meinem M3 passiert wäre...
Das ist dann aber krass :shrug:
Bisher wusste ich nur, dass wir Motorradfahrer die Bösen sind, die kontrolliert werden müssen :Göga:
Wenn aber natürlich die Rennleitung hier mitliest ... :Zorn:

Bin gespannt, wie das bei @StefanMUC weiter geht ...
Viele Grüße, Thomas

bis 05/23 2017er Fastback EcoBoost (EU), atoll-blau, MT, PP2, Parkpiepser vorn, Streifen oben und seitlich, Dotz Revvo Dark, Eagle F1 265/40x19, Spurplatten 5 mm, Koni SpecialActive, Domstrebe

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