US Mustang GT 2015 von Polizei sichergestellt

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StefanMUC
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US Mustang GT 2015 von Polizei sichergestellt

Beitrag von StefanMUC » 19. Jul 2017, 16:08

Hallo Zusammen,
ich fahre seit 2015 einen schwarzen GT Convertible (US Import) mit Sportauspuff (Geiger), KW Gweindefahrwerk und JLT Cold Air Intake. Alles mit Gutachten und eingetragen!
Gestern wurde ich schon von weitem aus einer Polizeikontrolle der Gegenfahrbahn rausgewunken: Auspuff (obwohl eingetragen) sei zu laut (Messung mit Handgerät neben 4 spuriger Ausfallstrasse). Daruafhin wurde mein geliebter GT zur Beweissicherung abgeschleppt und steht nun in einer Verwahrungsstelle und wartet auf eine Begutachtung.
Klar, das Pony hat nen dumpfen Sournd, aber da alles eingetragen und als Neuwagen so gekauft dachte ich immer es hat alles seine Ordnung...
Hat jemand hier Erfahrung mit so etwas?

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Re: US Mustang GT 2015 von Polizei sichergestellt

Beitrag von husky-mw » 19. Jul 2017, 16:29

Au backe du kannst einem ja leid tun...
Ich kann dir leider nix dazu sagen...Mich wundert nur das sie dich gleich abgeschleppt haben und dich nicht zu Vorführung eingeladen haben.
Aber ich drücke dir die Daumen das du das :Pony: schnell wieder bekommst
Gruß Mario

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Re: US Mustang GT 2015 von Polizei sichergestellt

Beitrag von diagnostiker » 19. Jul 2017, 16:50

Die Grenzen zwischen Mängelkarte, Untersagung der Weiterfahrt und der Beschlagnahmung als recht probates Mittel unterscheiden sich leider ein wenig von Bundesland zu Bundesland ... kann hier also nur für uns Hessen sprechen^^

Die Polizei hier in HE darf einem "Gefährt" die Weiterfahrt direkt verbieten (was im Endeffekt ner Stilllegung gleicht, wenn auch nur ner vorläufigen) wenn:
- es eindeutig ist das das "Gefährt" nimmer verkehrstüchtig ist (z.B. sichtbar kaputte Bremse, schleifende Reifen, Reifen mit Glatze/Karkasse sichtbar, ...)
oder
- die Lautstärkemessung abzgl. der Toleranz mehr als 10dB über dem in den Papieren eingetragenen Wert liegt (d.h. doppelte Lautstärke) und damit eine massive Beeinträchtigung anderer einhergeht.

Nur auf Verdacht hin ne Beschlagnahmung durchzuführen ist allerdings in allen B.-Ländern verboten, es müssen schon stichhaltige Beweise vorliegen, und diese müssen dem Fahrer/Eigentümer auch entsprechend dargelegt werden. wehren kann man sich dagegen nicht, und man hat hier immer die Kosten der "Verbringung" inkl. Lagerung :-/
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Re: US Mustang GT 2015 von Polizei sichergestellt

Beitrag von MOTUS » 19. Jul 2017, 16:57

War's in Bayern?

Dort, so sagt man, haben die Jungs von der Rennleitung einen weit größeren Ermessensspielraum als in manch anderen Bundesländern. Polizei ist ja Ländersache, eigentlich ein Witz.
Verstehe trotzdem nicht diese Überreaktion-oder bist Du den Herren Beamten eventuell pampig gekommen?
Dann wäre das als Retourkutsche zu werten, sind halt auch manchmal grantig drauf...

Beileid und Gruß von Hubert
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Re: US Mustang GT 2015 von Polizei sichergestellt

Beitrag von Roadster » 19. Jul 2017, 17:00

Heute wurde ich in München auch rausgewunken. Ich war nicht zu schnell gefahren, die Polizei hatte es auf was anderes abgesehen.
Das erste, was man von mir wissen wollte: Ist der Auspuff eingetragen ?
Ich habe nur FOX Endschalldämpfer und die haben eine EU Zulassung. Also keine Eintragung nötig.
Das wurde erst mal angezweifelt und dann umgehend die Lautstärke gemessen - 89 db, gerade noch ok. ;)
Als nächstes wurden dann die Eintragungen für Spurplatten und Fahrwerk begutachtet und dann haben die tatsächlich noch den Luftfilter (Serie!) geprüft.
Der Polizist war nicht ahnungslos, der wusste genau, wo er was suchen muss. Es scheint, die haben es auf uns abgesehen ... :Knüppel:
Bei mir war aber alles ok, ich durfte weiterfahren.

@StefanMUC: Ich denke, Du solltest Dir einen guten Anwalt suchen.
Die stellen ein Auto nur sicher, wenn sie sich ihrer Sache ganz sicher sind.


Viele Grüße

Sepp

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Re: US Mustang GT 2015 von Polizei sichergestellt

Beitrag von PonyWhisperer » 19. Jul 2017, 17:00

Die Eintragung wird Dich nicht schützen, wenn die Messung ergeben hat, dass die Anlage zu laut ist.

Eine Eintragung ist notwendige Bedingung, die gemessene Lautstärke die hinreichende Bedingung!

Gruesse

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Re: US Mustang GT 2015 von Polizei sichergestellt

Beitrag von j0hnny_r » 19. Jul 2017, 17:02

Hi, das ist verdammt bitter! Ich hoffe das beste für dich, weisst du zufällig wie hoch die db-Messung war? Wie viel db?


Grüße aus Niederbayern
Alex

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Re: US Mustang GT 2015 von Polizei sichergestellt

Beitrag von Fennek » 19. Jul 2017, 17:18

Da es der erste Beitrag ist, wäre eine kurze Vorstellung nett gewesen.
Ich vermute mal das Fahrzeug wurde direkt bei Geiger mit allen Umbauten und Eintragungen erworben. Ich würde zu allererst mal dort anrufen und den Fall schildern. Ansonsten wäre ich erst einmal noch ziemlich entspannt. Schlimmstenfalls gibt es eine kleine Strafe und es muss das ein oder andere umgebaut werden. Und die Kosten fürs Abschleppen und Unterstellen musst Du dann bezahlen, falls rauskommt, dass irgendwas nicht koscher war. Ist immer wieder toll, welche Schwerpunkte unsere Politik in Zeiten von rechten, linken und islamischen Terrorismus für unsere Polizei festlegt.
Gruß
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Re: US Mustang GT 2015 von Polizei sichergestellt

Beitrag von Micha378 » 19. Jul 2017, 17:31

Oha...ist ja mal echt ein schei...
Ich hoffe da kommst du ohne Problem wieder raus.
Geiger würde ich auch sofort mit ins Boot holen und auch schon mal bei einem Anwalt anfragen.
Hast du einen Klappenauspuff und hat die Polizei bei geschlossener Klappe gemessen?
Bin mal gespannt wie das ist, da es ja auch noch ein US import ist.

Ich drück dir die Daumen.

Grüße
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Re: US Mustang GT 2015 von Polizei sichergestellt

Beitrag von Yee-haw » 19. Jul 2017, 17:48

@ Fennek

Nun ja, viele Mitmenschen empfinden die lauten Sounds/Sportauspuff ob von Autos oder Bikes als zu laut und unangenehm,
oder auch als Körperverletzung.

Da wundert es mich nicht, dass zukünftig verstärkt gegen Lärm im Strassenverkehr vorgegangen wird.

Sei es auf die einfachste Variante, die Geschwindigkeit an Hauptstraßen von 50 km auf 30 km herab zu setzen,
oder es werden evtl. irgendwann Beschlüsse zu niedrigeren db Werten bei Auspuffanlagen gefasst.
Bis dahin eben verstärkt Kontrollen.

Spätestens bei Elektroautos erübrigt sich vermutlich die Diskussion.

Übrigens, meine Frau wollte auch keinen V8, wegen dem "Krach".

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Re: US Mustang GT 2015 von Polizei sichergestellt

Beitrag von n3sh0m » 19. Jul 2017, 17:59

StefanMUC hat geschrieben:Hallo Zusammen,
ich fahre seit 2015 einen schwarzen GT Convertible (US Import) mit Sportauspuff (Geiger), KW Gweindefahrwerk und JLT Cold Air Intake. Alles mit Gutachten und eingetragen!
Gestern wurde ich schon von weitem aus einer Polizeikontrolle der Gegenfahrbahn rausgewunken: Auspuff (obwohl eingetragen) sei zu laut (Messung mit Handgerät neben 4 spuriger Ausfallstrasse). Daruafhin wurde mein geliebter GT zur Beweissicherung abgeschleppt und steht nun in einer Verwahrungsstelle und wartet auf eine Begutachtung.
Klar, das Pony hat nen dumpfen Sournd, aber da alles eingetragen und als Neuwagen so gekauft dachte ich immer es hat alles seine Ordnung...
Hat jemand hier Erfahrung mit so etwas?
Das erste was ich an deiner Stelle machen würde ich zum Anwalt zu gehen. Ich bin mir da ziemlich sicher, dass das nicht Rechtens war. Punkt 1 du hattest alles eingetragen und die Eintragung und die Polizei ist eigentlich nicht berechtigt eine Eintragung anzuzweifeln. Und eine Gefährdung stellt dein Auto auch nicht da. Vor allem gibt es eine Menge Richtlinien was so eine Auspuffmessung angeht und die haben sie zu 100% nicht eingehalten. Ich würde da mit aller Macht dagegen klagen.

Mal so am Rande die Geräuschmessung während der Fahrt sind nämlich wie folgt.
Messbereich sind 20m
Man fährt mit 50kmh an den Bereich ran und gibt im 3ten gang vollgas.
Das Mikro dazu steht dann 7.5m weg und misst quasi den Geräuschpegel von der vorbeifahrt.
Standgeräusch erklärt sich von alleine...
eine Messung im stand wo man sinnlos gas gibt und die das messen ist der größte quatsch. Vor Gericht 0 aussagekräftig.

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Re: US Mustang GT 2015 von Polizei sichergestellt

Beitrag von diagnostiker » 19. Jul 2017, 18:22

Das würd ich so jetzt mal nicht unterschreiben wollen ;)

- Nicht umsonst ist in den Fahrzeugpapieren neben dem Fahrgeräusch (Dein Messaufbau) auch das Standgeräusch mit angegeben, und genau dieses wird bei einer mobilen Kontrolle nachgemessen, und da gibt es ebenfalls Richtlinien wie diese zu erfolgen hat (und wird so auch vom Fanclub gemacht).
Einzige was man den Beamten hier vorwerfen könnte wäre die Messung an einer 4-spurigen Strasse, aber auch das geht wenn man die "Verkehrslücken" nutzt. Und ja, die Aussage über den Messwert (des nachweißlich geeichten Geräts) ist gerichtsfest.

- Ein Polizist mag vielleicht kein amtlich anerkannter Kfz-Gutachter sein, ist aber trotzdem diesbzgl. geschult und sehr wohl in der Lage sowas abschätzen zu können. Es gibt da sogar Spezialisierungen, die kontrollieren gern nahe Schwerpunkten wo es regelmäßig Motorradfahrer "zerlegt", und denen macht man so schnell kein X für nen U vor, die wissen schon was alles modifiziert wurde bevor der Fahrer sein Bike überhaupt ausgemacht hat :D
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Re: US Mustang GT 2015 von Polizei sichergestellt

Beitrag von wdakar » 19. Jul 2017, 18:48

Es ist gesetzlich Grauzone. Auch die 10 db drüber und damit die Vermutung der Illegalität sind ja nur ein Hilfsmittel der Polizei. Anwalt einschalten, der Illegalität widersprechen, Klage androhen, Geiger informieren und schnellste Vorführung verlangen, ggf. Nutzungsentschadigung einklagen... Man muss sich wehren....

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Re: US Mustang GT 2015 von Polizei sichergestellt

Beitrag von MOTUS » 19. Jul 2017, 18:54

Fennek hat geschrieben:. Ist immer wieder toll, welche Schwerpunkte unsere Politik in Zeiten von rechten, linken und islamischen Terrorismus für unsere Polizei festlegt.
Ein wahres Wort zur rechten Zeit
und zum Verrücktwerden, wenn man anfängt darüber nachzudenken und auf immer neue Narreteien stößt!
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Re: US Mustang GT 2015 von Polizei sichergestellt

Beitrag von wdakar » 19. Jul 2017, 19:03

Trifft Augenmaß und Verhältnismäßigkeit auf die derzeitige Politik zu? Ich denke in vielen Bereichen erkennbar nicht, leider....

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Re: US Mustang GT 2015 von Polizei sichergestellt

Beitrag von GC-33 » 19. Jul 2017, 19:09

...bezüglich des 1. Beitrages des Thread Eröffners stimme ich dem User Fennek voll zu
...bezüglich des Gutachtens der AGA kann er nur hoffen, dass "DER GEIGER" die Freigabe nicht mit einem Gefälligkeitsgutachten erzielt hat

Gruß Günter
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Re: US Mustang GT 2015 von Polizei sichergestellt

Beitrag von MOTUS » 19. Jul 2017, 19:12

wdakar hat geschrieben:Trifft Augenmaß und Verhältnismäßigkeit auf die derzeitige Politik zu? Ich denke in vielen Bereichen erkennbar nicht, leider....

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Eben!

Darum würde man sich das ja von unserer Polizei wünschen, wenn es schon bei ihren höchsten Chefs nicht klappt-aber besser, wir lassen das: Mit Religion und Politik kann man jede Fete killen, jedes Forum auch...
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Re: US Mustang GT 2015 von Polizei sichergestellt

Beitrag von DT-Fr3aK » 19. Jul 2017, 19:15

Auspuff zählt als Lärmbelästigung und nach neustem Gesetz zum Umweltschutz, Somit darf die Polizei das Fahrzeug nicht sicher stellen, da keine Betriebserlaubniss erloschen ist (Mein Cousar ist Polizist)

So wurde es mir erklärt^^
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Re: US Mustang GT 2015 von Polizei sichergestellt

Beitrag von hundnase » 19. Jul 2017, 19:57

DT-Fr3aK hat geschrieben:Auspuff zählt als Lärmbelästigung und nach neustem Gesetz zum Umweltschutz, Somit darf die Polizei das Fahrzeug nicht sicher stellen, da keine Betriebserlaubniss erloschen ist (Mein Cousar ist Polizist)

So wurde es mir erklärt^^

Was ist ein Cousar?

Nun, soweit ich weiss ist doch der Eintrag nicht arg viel wert wenn er such auf die ABE eines europäischen Fahrzeuges bezieht. Ergo gilt dann eben nicht für das US Modell, so zumindest wird dies in anderen europäischen Ländern betrachtet.

Dennoch viel Glück
Cheers

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Re: US Mustang GT 2015 von Polizei sichergestellt

Beitrag von BlueMustang » 19. Jul 2017, 20:52

Aus dem Harley-Bereich kenn ich das Thema Kontrollen leider nur zu gut,............ Da wird massiv kontrolliert und man fragt sich immer wieder, ob man denn bei dem Personalaufgebot seitens grün/weiß einer staatsgefährdenden Gruppierung angehört,......???? :Hä:

Da wird mit einem Maßstab gemessen der absolut unangemessen erscheint, um es mal ganz vorsichtig auszudrücken.

Grundsätzlich gilt aber bei den Autos wie den Motorrädern: Eingetragen kann viel sein. Und was bedeutet eine Eintragung eigentlich? Doch nur dass da drin steht dass einen Abgasanlage Marke XY von der Firma Z verbaut ist, etc. Die Grenzwerte für die Lautstärke werden ja nicht angepasst, diese müssen weiterhin auch mit der anderen Anlage eingehalten werden. Und dafür ist der Halter verantwortlich. Eine AGA-Anlage kann ja auch mit der Zeit durch ausbrennen lauter werden.......
Sprich wenn die Kontrolle einen db-Wert ergibt der deutlich über den Werten in den Papieren steht, dann stimmt erst einmal was nicht. Zumindest für grün/weiß ein eindeutiger Anhaltspunkt.

Ein Fahrzeug sicherzustellen ist (leider) dann einigermaßen wahrscheinlich wenn sich die Beamten auf "Gefahr im Verzug" berufen. Und das kann bedeuten dass die Gefahr besteht dass der Verkehrsteilnehmer bis zur Vorführung alles zurück rüstet um dann zu behaupten das war schon immer so. Also dient die Sicherstellung der Beweissicherung dass sich der Verkehrsteilnehmer mit einem Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis auf der Straße bewegt hat. Denn das ist ja am Ende der eigentliche Vorwurf und führt ggf. zur Anzeige.

Kritisch sehe ich es mit einer Beschlagnahmung hingegen wenn eine Klappenanlage benutzt wurde die im geschlossenen Zustand den legalen Zustand ergibt und auch die Messgeräte nicht über den Wert in den Papieren ausschlagen lässt. Wenn man dann "offen" erwischt wird kann man ja wieder auf legal zurück gehen. Man muss das Vergehen dann halt zugeben, da das Fahrzeug dann aber wieder in einem Zustand ist der der Betriebserlaubnis entspricht dürfte eigentlich nichts beschlagnahmt werden. Nur Recht haben und Recht bekommen ist da wieder der wohlbekannte Unterschied.

Irgendwo hab ich sogar mal das Formular gespeichert welches die Polizei da nutzt. Da gab es in der Motorradszene nämlich auch zuhauf Diskussionen, auch über das richtige Verhalten wenn so etwas passiert. Muss da mal suchen gehen ob ich das noch finde.

Aber zurück zum ursprünglichen Beitrag: Ich weiß nicht alle Details. Aber wenn auch alles in den Papieren drin stand, die Messwerte aber real bei der Messung höher waren als in den Papieren, dann hat möglicherweise die Polizei auf "Gefahr im Verzug" plädiert und dies als Grund herangezogen das Fahrzeug zur Beweissicherung sicherzustellen. Echt Scheiße!!!! :atom:

Ich könnte mich über solche Themen maßlos aufregen weil ich der Meinung bin wir haben für die Polizei dringlichere Themen als das. Das soll nicht heißen dass es unter uns Motorradfahrern oder Autofahrern auch genug schwarze Schafe gibt die es mit der Lautstärke übertreiben und damit den Ruf der anderen mit ruinieren und mit in den Dreck ziehen.

Gruß, Rainer

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