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Re: Neu. Größer. Besser. Der neue Velocity-Onlineshop!

Verfasst: 8. Jan 2017, 13:23
von sb320
Kurze Frage : Teile, die nicht gefallen, aber auch nicht verbaut wurden, werden ohne Probleme zurückgenommen ? Ausnahmslos?

Gruß
Stefan

Re: Neu. Größer. Besser. Der neue Velocity-Onlineshop!

Verfasst: 8. Jan 2017, 13:39
von Cayuse
sb320 hat geschrieben:Kurze Frage : Teile, die nicht gefallen, aber auch nicht verbaut wurden, werden ohne Probleme zurückgenommen ? Ausnahmslos?

Gruß
Stefan
Muss doch. Fernabsatzgesetz...14-tägiges Widerrufsrecht.

Re: Neu. Größer. Besser. Der neue Velocity-Onlineshop!

Verfasst: 8. Jan 2017, 14:18
von sb320
Alles Klaro, danke. Wollte aber auch nochmal die Bestätigung von Velo selbst.
Hab schon mal was anderes erlebt, daher möchte ich das direkt hören :)...nich Velo, ein anderer Händler.

Re: Neu. Größer. Besser. Der neue Velocity-Onlineshop!

Verfasst: 13. Jan 2017, 15:19
von Velocity
Hallo Zusammen,

danke nochmal für euer Feedback zu den Preisen von einzelnen Produkten. Wir haben die Preise nochmal geprüft und einige Unregelmäßigkeiten gefunden und einiges angepasst.

Aktuell werden viele Produkte neu in den Shop hochgeladen. Viele Preise sollten in Kürze korrigiert sein.

Lg und schönes Wochende

Euer Velocity-Team

Re: Neu. Größer. Besser. Der neue Velocity-Onlineshop!

Verfasst: 13. Jan 2017, 15:28
von laminator
Klingt doch schon mal gut. Bliebe für mich noch die Frage offen, wie es beim Thema TüV-Tauglichkeit weiter geht.

Ick zitier mir ma selber, wa: "Wie weiter oben schon gepostet, würde mich die Lufthutze für die Motorhaube (52557077) und die Hutzen für die hinteren Kotflügel (52557085) interessieren."

Interesse ist da, aber wenn ich sowas nicht eingetragen bekomme......

Re: Neu. Größer. Besser. Der neue Velocity-Onlineshop!

Verfasst: 16. Jan 2017, 07:41
von AufWunschGelöscht63
Leider scheint es in diesem Land nur noch auf Druck und überdeutliche Kritik eine Möglichkeit zur Änderung eines Zustandes zu geben.
Es lebe die Vertragsfreiheit!

Re: Neu. Größer. Besser. Der neue Velocity-Onlineshop!

Verfasst: 16. Jan 2017, 08:27
von wdakar
MustangÖkoDiesel hat geschrieben:Leider scheint es in diesem Land nur noch auf Druck und überdeutliche Kritik eine Möglichkeit zur Änderung eines Zustandes zu geben.
Es lebe die Vertragsfreiheit!
... und vor allem die Marktwirtschaft mit ihren Gesetzen Angebot und Nachfrage...

Re: Neu. Größer. Besser. Der neue Velocity-Onlineshop!

Verfasst: 16. Jan 2017, 09:20
von Velocity
laminator hat geschrieben:Klingt doch schon mal gut. Bliebe für mich noch die Frage offen, wie es beim Thema TüV-Tauglichkeit weiter geht.

Ick zitier mir ma selber, wa: "Wie weiter oben schon gepostet, würde mich die Lufthutze für die Motorhaube (52557077) und die Hutzen für die hinteren Kotflügel (52557085) interessieren."

Interesse ist da, aber wenn ich sowas nicht eingetragen bekomme......
Hallo Volker,

bei den beiden Teilen handelt es sich um Ford Originalteile ohne Papiere. Hierzu liegen uns leider keinerlei Unterlagen zur Eintragung vor. :-(

Ich werde die beiden Teile aber auf jeden Fall mal mit in die Liste aufnehmen, eventuell ist es hier sinnvoll, ein Gutachten anfertigen zu lassen!

Grüße,
Sophie

Re: Neu. Größer. Besser. Der neue Velocity-Onlineshop!

Verfasst: 16. Jan 2017, 11:03
von technikfreak
Na das Thema Lufthutze ist ja eigentlich klar. Da die Haube mit der Hutze wie in der USA Serie, im EU Modell nicht zulässig ist, wird wohl auch die Nachrüsthutze nicht zulässig sein. Sonst hätte man es ja lassen können wie es ist. Ist eigentlich genau das Gleiche wie mit den Tribars.

Re: Neu. Größer. Besser. Der neue Velocity-Onlineshop!

Verfasst: 16. Jan 2017, 14:16
von Velocity
Hallo Harald,

da hast du recht. Ein Gutachten für Lufthutzen auf der Motorhaube ist nahezu unmöglich anzufertigen, weil man dazu den Fußgänger Aufprallschutz testen müsste.

Grüße,
Sophie

Re: Neu. Größer. Besser. Der neue Velocity-Onlineshop!

Verfasst: 16. Jan 2017, 14:30
von Auf_Wunsch_gelöscht6
Ein Materialgutachten reicht da nicht (zwecks Splitterverhalten)? Wird ja an der Motorhaube selber nichts verändert, was den Fussgängerschutz sonst so tangieren könnte. Nur so ne Frage als Laie.