Re: Verdeck Convertible
Verfasst: 10. Jul 2016, 14:37
Ich bin bei den Fotos ehrlich gesagt überrascht, wie ein Händler sich trauen kann, bei dem Schadensbild die Gewährleistung verweigern zu wollen. Das sieht zumindest für mich als Nicht-Sachverständiger doch eindeutig so aus, als wäre die Beschädigung von innen nach außen passiert. Weil es sonst ja wohl kaum diese eindeutige und auffällige Ausbeulung der Schadstelle nach außen geben würde.
Wäre die Beschädigungsrichtung von außen nach innen gewesen (und damit womöglich eine externe Ursache am Werk), so wäre doch wohl damit zu rechnen gewesen, dass die Ausbeulung nach innen verlaufen wäre.
Abgesehen davon kann selbst dann, wenn der Schasdensverlauf von außen nach innen gewesen wäre, sowas auch sehr gut beim Zusammenfalten des (edit: ) Daches passieren. Und das geschieht bekanntlich automatisch (elektrisch). Dies bedeutet, dass das Verdeck bei der Übergabe an den Besitzer so justiert sein muss, dass ich es viele Tausend Male anstandslos auf- und zumachen können muss, ohne dass es kaputt geht.
In meinen Augen also ein klarer Gewährleistungsfall und bei einem Auto, das noch keine 6 Monate alt ist, läge die Beweislast dafür, dass es kein Gewährleistungsfall ist allein beim Händler. Ist also schon ziemlich mutig, den Kunden abzuspeisen, denn der könnte mit einer schriftlichen Verweigerung oder einer mündlichen Verweigerung mit Zeuge sofort zum Anwalt und dann wird es für den Händler unnötig teurer, als wenn er sich der Sache besser angenommen hätte. (Der Anwalt macht sowas auch nicht gerne, denn eine normale Rechnung ist bei einer solchen Sache meist nicht mal kostendeckend).
Immer dran denken, dass Gewährleistung und Garantie zwei Paar Schuhe sind und nebeneinander bestehen:
Die Gewährleistung gilt nach Gesetz, sie besteht zwischen Händler und Kunde, kann beim privaten Kunden nicht eingeschränkt werden und dauert 2 Jahre beim Kauf eines Neuwagens, wobei innerhalb der ersten 6 Monate immer der Händler beweispflichtig ist, dass der Mangel erst hinterher entstanden ist und er nicht haften muss.
Die Garantie hat man zusätzlich, sie besteht zwischen den Ford Werken (Importeur) und dem Käufer gemäß den Ford-Bedingungen (ggf. der gegen zusätzliches Geld abgeschlossenen Anschlußgarantie) , ist also ein zusätzlicher Vertrag.
Wenn man sich als Kunde nichts vorzuwerfen hat, das so ein Verhalten provoziert haben könnte, dann wäre so ein Verhalten schon mal ein Anreiz, sich einen engagierterten Händler zu suchen.
Wäre die Beschädigungsrichtung von außen nach innen gewesen (und damit womöglich eine externe Ursache am Werk), so wäre doch wohl damit zu rechnen gewesen, dass die Ausbeulung nach innen verlaufen wäre.
Abgesehen davon kann selbst dann, wenn der Schasdensverlauf von außen nach innen gewesen wäre, sowas auch sehr gut beim Zusammenfalten des (edit: ) Daches passieren. Und das geschieht bekanntlich automatisch (elektrisch). Dies bedeutet, dass das Verdeck bei der Übergabe an den Besitzer so justiert sein muss, dass ich es viele Tausend Male anstandslos auf- und zumachen können muss, ohne dass es kaputt geht.
In meinen Augen also ein klarer Gewährleistungsfall und bei einem Auto, das noch keine 6 Monate alt ist, läge die Beweislast dafür, dass es kein Gewährleistungsfall ist allein beim Händler. Ist also schon ziemlich mutig, den Kunden abzuspeisen, denn der könnte mit einer schriftlichen Verweigerung oder einer mündlichen Verweigerung mit Zeuge sofort zum Anwalt und dann wird es für den Händler unnötig teurer, als wenn er sich der Sache besser angenommen hätte. (Der Anwalt macht sowas auch nicht gerne, denn eine normale Rechnung ist bei einer solchen Sache meist nicht mal kostendeckend).
Immer dran denken, dass Gewährleistung und Garantie zwei Paar Schuhe sind und nebeneinander bestehen:
Die Gewährleistung gilt nach Gesetz, sie besteht zwischen Händler und Kunde, kann beim privaten Kunden nicht eingeschränkt werden und dauert 2 Jahre beim Kauf eines Neuwagens, wobei innerhalb der ersten 6 Monate immer der Händler beweispflichtig ist, dass der Mangel erst hinterher entstanden ist und er nicht haften muss.
Die Garantie hat man zusätzlich, sie besteht zwischen den Ford Werken (Importeur) und dem Käufer gemäß den Ford-Bedingungen (ggf. der gegen zusätzliches Geld abgeschlossenen Anschlußgarantie) , ist also ein zusätzlicher Vertrag.
Wenn man sich als Kunde nichts vorzuwerfen hat, das so ein Verhalten provoziert haben könnte, dann wäre so ein Verhalten schon mal ein Anreiz, sich einen engagierterten Händler zu suchen.