Hallo,
ich plane einen Mustang GT 2016 US Modell als Neuwagen zu kaufen (mit dt. Homologation).
Für das Fahrzeug bekomme ich vom Händler eine zweijährige A1 Europa-Garantie.
Der Händler ist leider etwas weiter weg, sodass ich im Fall technischer Defekte zu einem örtlichen
Ford Händler fahren muss.
Könnt Ihr mir sagen wie es sich in einem solchen Fall mit den Ersatzteilen verhält? Müssen diese
in den USA bestellt werden, oder kann der örtliche Ford Händler diese (soweit identisch) vom
deutschen Modell verwenden?
Machen die Händler in so einem Fall eher auf "dumm"? Da Grauimport und nicht bei ihm gekauft?
Eine weitere Frage: Wie verhält es sich mit den KFZ Versicherungen (Haftpflicht/Vollkasko)? Ist es für US Fahrzeuge schwieriger eine Versicherung zu finden (bin mir unsicher ob die deutschen Versicherungen die Schlüsselnummern der US Fahrzeuge haben)?
Danke vorab für ein paar Infos dazu.
MfG
Andre
(Neuling aus Kassel
Ersatzteile US-Modell beim deutschen Händler
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Re: Ersatzteile US-Modell beim deutschen Händler
Die Ersatzteile sind die selben, der EU ist bis auf ein paar Kleinigkeiten wie die Scheinwerfer ja identisch zum US GT mit Performance Package
Die Versicherungseinstufungen sollten auch gleich sein.
Die Versicherungseinstufungen sollten auch gleich sein.
Auf Grund des Banns aus dem Forum bin ich nicht mehr auf mustang6.de vertreten. Ich bedanke mich für viele schöne Jahre in der Community - Man sieht sich vielleicht in anderen Muscle Car Foren
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Re: Ersatzteile US-Modell beim deutschen Händler
Das glaube ich nicht Tim (Hör mal wer da hämmert US Sitcom).
Mein US V6 kostet mich mehr in der Versicherung als ein EU V8. Sehr komisch aber war.
Ich hoffe mein Kotflügel brauch keine Monate bis er da ist.
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Lieber reich und gesund als arm und krank, aber leider kann man nicht alles haben.
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Re: Ersatzteile US-Modell beim deutschen Händler
Hi,
für die Versicherung gibt es hier irgendwo einen eigenen Thread. Ich bin z.B. bei der HUK und habe damals den EU ausgewählt. Im Nachgang habe ich mit der HUK telefoniert, dass der Wagen im Prinzip mit dem EU vergleichbar ist und nur die Ausstattung sich unterscheidet. Die wollten dann nach der Zulassung die Papiere als Kopie. Der Tarif ist aber gleich geblieben, d.h. man hat die Prämie nicht erhöht.
Ich habe die Nachteile der A1-Garantie schon selbst erlebt: Hier im Rhein-Main-Gebiet wurde von zwei Mustang-Stores (keine Standard-Fordhändler) eine Reparatur abgelehnt, weil sie die A1-Garantiebestimmungen nicht verletzen wollten. Dort steht, dass der Garantiegeber (nämlich dein Verkäufer) ein Vorzugsrecht für Versicherungsleistungen hat und somit jede Reparatur, die nicht in seinem Betrieb gemacht werden, freigeben muss!
Bis heute musste ich die Garantie noch nicht in Anspruch nehmen, aber mein Verkäufer hat dies bestätigt. Allerdings hat er auch gesagt, dass er keinen Sinn darin sieht eine Reparatur in einer anderen Ford-Werkstatt abzulehnen. Gleichwohl hat er gemeint, dass sie im Falle eines Unfalles anbieten einen Abschlepper zu schicken, der den Wagen zum Verkäufer bringt. Alles in allem bleibt ein ungutes Gefühl. Und die A1-Bedingungen sehen nach jeweils 10.000km eine Erhöhung der Selbstbeteiligung vor (Übernahme 100% Arbeitskosten, aber fallende Übernahme bei Materialkosten).
Die Garantieleistungen beim EU und die Möglichkeit mit der Garantieverlängerung für einen angemessenen Beitrag sind ein gewichtiges Argument für den Kauf der EU-Version.
Würde ich wieder ein US-Modell nehmen? Definitiv ja, weil es meine Ausstattung für den EU nicht gibt bzw. gab.
Ciao
Holger
für die Versicherung gibt es hier irgendwo einen eigenen Thread. Ich bin z.B. bei der HUK und habe damals den EU ausgewählt. Im Nachgang habe ich mit der HUK telefoniert, dass der Wagen im Prinzip mit dem EU vergleichbar ist und nur die Ausstattung sich unterscheidet. Die wollten dann nach der Zulassung die Papiere als Kopie. Der Tarif ist aber gleich geblieben, d.h. man hat die Prämie nicht erhöht.
Ich habe die Nachteile der A1-Garantie schon selbst erlebt: Hier im Rhein-Main-Gebiet wurde von zwei Mustang-Stores (keine Standard-Fordhändler) eine Reparatur abgelehnt, weil sie die A1-Garantiebestimmungen nicht verletzen wollten. Dort steht, dass der Garantiegeber (nämlich dein Verkäufer) ein Vorzugsrecht für Versicherungsleistungen hat und somit jede Reparatur, die nicht in seinem Betrieb gemacht werden, freigeben muss!
Bis heute musste ich die Garantie noch nicht in Anspruch nehmen, aber mein Verkäufer hat dies bestätigt. Allerdings hat er auch gesagt, dass er keinen Sinn darin sieht eine Reparatur in einer anderen Ford-Werkstatt abzulehnen. Gleichwohl hat er gemeint, dass sie im Falle eines Unfalles anbieten einen Abschlepper zu schicken, der den Wagen zum Verkäufer bringt. Alles in allem bleibt ein ungutes Gefühl. Und die A1-Bedingungen sehen nach jeweils 10.000km eine Erhöhung der Selbstbeteiligung vor (Übernahme 100% Arbeitskosten, aber fallende Übernahme bei Materialkosten).
Die Garantieleistungen beim EU und die Möglichkeit mit der Garantieverlängerung für einen angemessenen Beitrag sind ein gewichtiges Argument für den Kauf der EU-Version.
Würde ich wieder ein US-Modell nehmen? Definitiv ja, weil es meine Ausstattung für den EU nicht gibt bzw. gab.
Ciao
Holger
US-GT Premium Automatik mit ACC & BLISS & 50 Jahre Paket + GME Sportbremsanlage + EVO II + Parkpiepser vorne + EU-Radioumbau; EZ 07/15 - seit dem mehr als 120.000km gefahren
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Re: Ersatzteile US-Modell beim deutschen Händler
Habe mit der A1 Garantie zweimal positive Erfahrungen gemacht, u.a. Kostenübernahme beim Austausch des Kardanwellen Kreuzgelenk.
Jemand der das gleiche Problem bei seinem EU hatte, wurde das selbst von Ford mit der Werksgarantie abgelehnt.
Jemand der das gleiche Problem bei seinem EU hatte, wurde das selbst von Ford mit der Werksgarantie abgelehnt.