spirit99 hat geschrieben:Im Ausland heißen die Dinger "Valve-Exaust".
Nennen wir sie in Zukunft Ventil-Auspuffanlage. Dann gibt es keine Probleme.
Fake News! Active Exhaust wäre korrekt.
Da Problem gibt es hauptsächlich, weil immer wer übertrieben muss. Es gibt sogar Leute, denen selbst der Seriensound eines GT350 nicht laut genug ist und brauchen noch den total unsinnigen "Resonator-Delete" oder Longpipe Headers.. Da braucht man sich nicht zu wundern, wenn alles über einen Kamm geschert wird. Ich wohne in D zwischen zwei Krankenhäusern und habe zwei Auto mit Klappenanlagen, die ich verantwortlich einsetze. Leider tut das sonst keiner und daher bin ich für ein umgehendes Verbot dieses Unsinns.
spirit99 hat geschrieben:Im Ausland heißen die Dinger "Valve-Exaust".
Nennen wir sie in Zukunft Ventil-Auspuffanlage. Dann gibt es keine Probleme.
Fake News! Active Exhaust wäre korrekt.
Da Problem gibt es hauptsächlich, weil immer wer übertrieben muss. Es gibt sogar Leute, denen selbst der Seriensound eines GT350 nicht laut genug ist und brauchen noch den total unsinnigen "Resonator-Delete" oder Longpipe Headers.. Da braucht man sich nicht zu wundern, wenn alles über einen Kamm geschert wird. Ich wohne in D zwischen zwei Krankenhäusern und habe zwei Auto mit Klappenanlagen, die ich verantwortlich einsetze. Leider tut das sonst keiner und daher bin ich für ein umgehendes Verbot dieses Unsinns.
Mike31 hat geschrieben: Ahhh. Du bist das, der die Welt rettet
Einer muss ja anfangen und wenn man die Suche hier benutzt, dann gibt es sogar einige, die mit mir angefangen sind vernünftig zu sein. Ich liebe meine Sportwagen und ärger mich tierisch über die vielen Halbstarken, die mit ihrem "Gebrüll" die Stimmung verderben.
Die Diskussionen scheinen aber auch an der Zeit und den Veränderungen in der Gesellschaft allgemein zu liegen. Seit ich motorenaffin bin und selbst vom Mofa, Moped, Motorrad, Autos, Boote alles kennenlernen durfte - und das ist schon etwa 40 Jahre her - gibt es Fahrzeuge, die auf unseren Straßen lauter waren als andere, an der Auspuffanlage oder anderen Fahrzeugteilen verändert wurden und mehr Krach als erlaubt gemacht haben. Auch damals stand das schon genauso in § 30 STVO (nicht STVZO). Hat also schon vor Jahrzehnten keinen abgehalten davon, Veränderungen an seinem Fahrzeug vorzunehmen, wenn er das denn wollte. Ich weiß noch, ich war damals der einzige, der bei seinem Mofa die „Flöte“ nicht rausgenommen hat. Den ein oder anderen hat man halt dann erwischt. Der Krach von den Mopeds war natürlich manchmal nervig, aber die Welt hat sich jahrzehntelang weitergedreht und irgendwie gibt es trotzdem immer mehr alte Menschen.
Wenn man in die Vergangenheit schaut, haben damals die Verbote schon niemanden abgehalten, unzulässige Teile an Fahrzeugen zu verbauen. Meiner Meinung nach wird ein generelles Verbot für Klappenanlagen eher das Gegenteil bewirken. Es werden noch mehr unzulässige Anlagen (mit noch höherer Lärmbelastung) verbaut als bisher – weil wenn man erwischt wird, ist egal, ob man 5 db oder 30 db drüber ist - und man fängt wieder an, Auspuffe zu „löchern“ oder innen auszuräumen.
Das soll wahrlich nicht heißen, dass ich Lärm gut finde oder einer dieser Lärmfraktion bin. Natürlich nerven mich auch die Honks, die „zu laut“ durch die Gegend knattern. Aber nur wegen den paar Leuten, die es wie oben gesagt schon immer gab, jetzt plötzlich alles zu verbieten, halte ich für unnötig und auch falsch.
Im Übrigen ist Klappenauspuff heißt doch nicht zwangsweise mit „Lautstärkeerhöhung“ gleichzusetzen, sondern bedeutet in erster Linie nur Veränderung des „Klangbilds“ - sofern sie zugelassen sind. Und so lange eine Klappenanlage die Grenzwerte einhält, ist nach meiner Auffassung hiergegen auch nichts einzuwenden. Man sollte, anstatt weitere Verbote auszusprechen, lieber das Geld investieren, um diejenigen von der Straße zu holen, die eben solche unzulässigen Veränderungen vornehmen und die Mehrheit der Mitmenschen dadurch verärgern.
Das heisst, ohne Klappenauspuff wäre der Mustang dann immer so laut wie jetzt auf "Rennstrecke"? Denn die gesetzlichen Höchstwerte überschreitet er ja auch in diesem Modus nicht. Schade, dann kann ich nachts ja nicht mehr auf "Leise" fahren, um die Nachbarn schlafen zu lassen...
Naja ein Mann von der SPD. Wenn die sich nicht bald um die wichtigen Dinge in der Politik kümmern, um denen es den Menschen geht, dann werden die irgendwann um die 5% bangen. Haltet durch Leute, bei der SPD arbeitet die Zeit für uns.
refo
Ist die Strecke länger als das Auto, wird gefahren.
atx hat geschrieben:Das heisst, ohne Klappenauspuff wäre der Mustang dann immer so laut wie jetzt auf "Rennstrecke"? Denn die gesetzlichen Höchstwerte überschreitet er ja auch in diesem Modus nicht. Schade, dann kann ich nachts ja nicht mehr auf "Leise" fahren, um die Nachbarn schlafen zu lassen...
Eben, ein Verbot würde nur die Nachbarn noch mehr belästigen, sag ich ja
atx hat geschrieben:Das heisst, ohne Klappenauspuff wäre der Mustang dann immer so laut wie jetzt auf "Rennstrecke"? Denn die gesetzlichen Höchstwerte überschreitet er ja auch in diesem Modus nicht.
Ich wäre mit einer solchen Aussage vorsichtig. Die Diskussion hatten wir und ich warte jetzt seit 2 1/2 Wochen auf eine offizielle Aussage von Ford zu genau diesem Thema.
Ich habe jetzt schon 2 x angemahnt, bis heute keine Antwort. Wenn die Antwort einfach wäre, hätte ich sie bestimmt schon.
Ja, eine Stellungnahme von Ford selbst wäre viel wert.
Von meinem Rechtsverständnis her darf eigentlich auch der Track-Modus nicht über die gesetzlichen Grenzwerte hinausgehen, sonst hätte das Fahrzeug in Deutschland keine Zulassung bekommen. Die Straßenverkehrszulassungsordnung sagt in § 49 hierzu relativ deutlich:
§ 49 Geräuschentwicklung und Schalldämpferanlage
(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen so beschaffen sein, dass die Geräuschentwicklung das nach dem jeweiligen Stand der Technik unvermeidbare Maß nicht übersteigt.
Hört man sich mal die verschiedenen Modi des Bullitt an, so ist in der reinen Lautstärke kein Unterschied zwischen Normal, Sport und Track zu hören. Das Klangbild wird nur dunkler, nicht lauter. Nur in der Leise-Stellung merkt man einen eklatanten Unterschied. Ich meine, das hätten die - beneideten - Bullit-Fahrer auch schon mal im Forum verlauten lassen. Würde der Trackmodus den Grenzwert überschreiten, wäre damit nach der STVZO das unvermeidbare Maß überschritten und eine Zulassung wäre nicht möglich.
Bei der Diskussion darf man aber natürlich auch den Aspekt der Verkehrssicherheit, insbesondere der nicht motorisierten oder der etwas schwächer motorisierten Verkehrsteilnehmer nicht ausser acht lassen.
loud pipes save lives
Genieße dein Leben ständig,
denn du bist länger tot als lebendig....
commander-joe hat geschrieben:
§ 49 Geräuschentwicklung und Schalldämpferanlage
(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen so beschaffen sein, dass die Geräuschentwicklung das nach dem jeweiligen Stand der Technik unvermeidbare Maß nicht übersteigt.
Würde bedeuten, dass der "gute Nachbar-Modus"der Stand der Technik ist und alles darüber das unvermeidbare Maß übersteigt. Denn die Technik zeigt, dass es auch leiser geht.
Die klappenauspuffanlagen sind zunächst mal laut ECE Norm europäisch normiert. Also wenn Deutschland da aussteigen möchte, muss man entweder nationale Alleingänge planen, oder aber die übrigen Länder der EU dazu bewegen, solche klappenanlagen EU-weit zu verbieten. Die Chance auf sowas sehe ich, vor allem wenn ich an Italien denke, gleich null. Also wenn man so einen Artikel liest, immer die Kirche im Dorf lassen, die Mühlen der Zeit mahlen langsam. Und sich an der noch legalen Klappenanlage erfreuen, die man besitzt. Irgendwann wird es damit vorbei sein, das weiß bei uns natürlich jeder. Und das Zauberwort heißt für alle alten klappenanlagen natürlich Bestandsschutz. Genauso wie es irgendwann auch einmal mit einem Verbrennungsmotor und vor allem mit einem V8 vorbei sein wird. Aber Gott sei Dank dürfte das nach unserer Generation passieren.
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L.G.
Wilfried Stammtisch-NRW - Orga-Team
Mustang for Ever, denn das Leben ist zu kurz, um keinen Spaß zu haben!!!
Ich ziehe als Rentner ins nahe Elsass.
Von mir aus könnte ich dort ein paar hundert Mustangs mit Klappenanlage auf mich ummelden.
Dann hat jeder ein Französisches Kennzeichen und kann die Klappe aufreisen wie er will.
TÜV und Strafzettel „Se la vie“
Dann hier mal etwas technisches, um nicht auf Ford Aussagen warten zu müssen, die eh nicht kommen, warum Klappenanlagen überhaupt verwendet werden und eine kleine Parallele zur Dieselaffäre.
(Es gibt übrigens auch noch Anwendungsfälle, wo der Abgasweg ohne Geräuschveränderungen in der Länge moduliert wird, aber das betrifft Zweitakter und ist hier wohl weniger relevant.)
Eigentlich handelt es sich bei einer der üblichen Klappenanlagen um ein sogenanntes Defeat-Device, also in etwa das gleiche, wie die Prüfstandserkennungen beim Diesel. Diese wurden nie angemeldet und somit waren sie Verordnungswidrig, allerdings wären sie bei Anmeldung auch nicht genehmigt worden, weil der Verordnungstext bei Abgasanlagen klar vorsieht, dass die Werte auf dem Prüftstand und bei genau gleichen Fahrbedingungen gleich sein müssten und das wäre theoretisch nicht möglich gewesen. Hintergrund ist der damals zu aufwändige Versuchsaufbau beim fahrenden Auto, der heute allerdings unternommen wird um gegenzutesten.
Zurück zur Abgasanlage. Die Verordnung beschriebt, wie das Geräusch gemessen wird. Etwas vereinfacht wird im dritten Fahrgang (je nach Getriebe) in eine Prüfstrecke mit genau 50km/h eingefahren und dann voll beschleunigt, beim Verlassen der Messtrecke muss das Gas schlagartig zurück genommen werden und das Ausrollgeräusch wird auch noch gemessen (wegen möglichen Fehlzündungsknallen).
Dann gibt es noch das Standgeräusch, welches prinzipiell keine Obergrenze hat, das dient auch nur dazu, dass ein Geräusch später kontrolliert werden kann und das stellt quasi eine Relation zum Fahrgeräusch her.
Was haben nun die Hersteller unternommen, um so laut wie möglich werden zu können, vordergründig aus Verbrauchs und Leistungsgründen, offensichtlich aber vor allem aus Prestigesicht?
Zunächst wurde der erste Gang als nicht-Fahrgang oder Kriech-/Geländegang bezeichnet, damit die Messung im höheren Gang vorgenommen werden konnte. Der Porsche 959 ist so ein Beispiel. Aber da wurde die Verordnung schnell geändert, so wie das bei den Klappenanlagen jetzt mit großer Sicherheit auch passieren wird. Die Klappenanlagen arbeiten nun so, dass genau bei Messbedingungen, also voller Beschleunigung im zweiten Gang zwischen 50km/h und der nach 20 Metern erreichbaren Geschwindigkeit, zuerst die Anlage leiser geschaltet wird und dann mit einem Sicherheitsabstand (in der Regel bei 70km/h) wieder lauter. Bei allen anderen Bedingungen ist die Anlage so laut, dass sie die Messung nicht überstehen würde. Das ist ein ganz klares Defeat Device ohne wenn und aber, allerdings ein durch die Verordnung (noch) noch erlaubtes.
Die Herstellerumsetzungen sind etwas unterschiedlich, höhenwertigere Fahrzeuge erkennen genau, ob voll beschleunigt wird um abzuschalten, simple Lösungen, wie bei Ford, schalten immer zwischen 50 und 70km/h ab.
Zuletzt geändert von AufWunschGelöscht27 am 2. Nov 2018, 21:04, insgesamt 1-mal geändert.
atx hat geschrieben:Das heisst, ohne Klappenauspuff wäre der Mustang dann immer so laut wie jetzt auf "Rennstrecke"? Denn die gesetzlichen Höchstwerte überschreitet er ja auch in diesem Modus nicht. Schade, dann kann ich nachts ja nicht mehr auf "Leise" fahren, um die Nachbarn schlafen zu lassen...
So einfach ist es leider nicht.
Die Vorschrift gibt nur vor, dass die Grenzwerte in einer Messsituation eingehalten werden muss:
Bei der Durchfahrt einer Messstrecke von 20 m mit Vollgas in einem festgelegten Gang dabei müssen in der Mitte der Messtrecke 50 km/h erreicht sein.
Die Grenzwerte werden in der Messsituation eingehalten, weil dann die Klappe geschlossen ist.
Wenn man es auf die Spitze treiben würde, dürfte die Klappe während der Fahrt immer voll auf sein, z.B. bei 98% Vollgas, oder bei 100% Vollgas ausserhalb des Geschwindigkeitsbereiches der Messsituation, nur bei 100% Vollgas im Geschwindigkeitsbereich der Messsituation in dem für die Messung vorgegeben Gang nicht.
Der Wert für das Standgeräusch wird zwar ermittelt und angegeben, ist in der Vorschrift aber nicht limitiert.
Auf der anderen Seite bedeute das, in allen Betriebszuständen, die nicht der Messsituation entsprechen, darf die Abgasanlage so laut sein, wie sie will und hält trotzdem die Vorschrift ein.
Die Abgasanlage darf auch die angegeben Lautstärke beim Standgeräusch (welches in den Fahrzeugpapieren steht) nicht überschreiten, daher wird auch hier die Klappe geschlossen.
Kopiere das aber noch mal hier rein, damit es übersichtlicher ist:
Hier ein paar Informationen zu der Vorschrift bezüglich der Geräuschmessung:
Das Standgeräusch ist für die Zulassung egal, nur dass Fahrgeräusch beim Beschleunigen durch 50 km/h und bei konstant 50 km/h interessiert.
Beim Mustang ist es das Fahrgeräusch beim Beschleunigen ab ca. 25 km/h bis ca. 80 km/h (nach der in der Vorschrift vorgegebenen Beschleunigung), und in diesem Messbereich macht die Klappe in der Abgasanlage halt zu.
Hier wurde oft geschrieben, die Klappe würde erst ab 50 km/h zu machen.
Das wäre für die Messung nach der Vorschrift aber nicht optimal.
Dafür sollte die Klappe schon bei geringeren Geschwindigkeiten zu machen.
Ich hoffe ich habe die Vorschrift richtig interpretiert.
Ansonsten bin ich dankbar für Hinweise, wenn es jemand besser wissen sollte.
Auszüge aus der Vorschrift:
2.1.
Messgeräte und Messbedingungen Sofern nicht anders angegeben, gelten die gleichen Mess- und Fahrzeugbedingungen, wie sie in Anhang II Abschnitte 2 und 3 festgelegt sind. Wenn das Fahrzeug über verschiedene Betriebsarten verfügt, die die Geräuschemission beeinflussen, müssen alle Betriebsarten die Bestimmungen dieses Anhangs erfüllen. Hat der Hersteller Prüfungen durchgeführt, um gegenüber der Genehmigungsbehörde nachzuweisen, dass diese Bestimmungen erfüllt werden, sind die bei den Prüfungen verwendeten Betriebsarten im Prüfbericht aufzuführen.
4. MESSVERFAHREN
4.1. Messung des Fahrgeräuschs
4.1.1. Allgemeine Prüfbedingungen Auf der Prüfstrecke sind zwei Linien AA' und BB' parallel zur Linie PP' im Abstand von 10 m vor und hinter dieser Linie zu markieren. Auf jeder Fahrzeugseite sind in jedem Gang mindestens vier Messungen vorzunehmen.
...
4.1.2.1. Fahrzeuge der Klassen M1, M2 ≤ 3 500 kg, N1
... Die Prüfgeschwindigkeit vtest beträgt 50 km/h ± 1 km/h. Sie muss erreicht sein, wenn der Fahrzeugbezugspunkt die Linie PP' erreicht.
4.1.2.1.4.
Gangwahl Welche Getriebegänge für die Prüfung zu wählen sind, hängt davon ab, wie sich die in ihnen mögliche Beschleunigung awot unter Volllast zu der für die Prüfung unter voller Beschleunigung erforderlichen Referenzbeschleunigung awot ref verhält. 27.5.2014 L 158/153 Amtsblatt der Europäischen Union DE
Manche Fahrzeuge verfügen für das Getriebe über unterschiedliche Softwareprogramme oder verschiedene Betriebsarten (z. B. Sportprogramm, Winterprogramm, adaptiv). Lässt sich die erforderliche Beschleunigung in verschiedenen Betriebsarten erzielen, so muss der Fahrzeughersteller dem Technischen Dienst gegenüber nachweisen, dass das Fahrzeug in der Betriebsart geprüft wird, in der die Beschleunigung der Referenzbeschleunigung awot ref am nächsten kommt.
4.1.2.1.4.1.
Fahrzeuge mit manuellem Getriebe und mit verriegeltem automatischem, adaptivem oder stufenlosem (CVT- )Getriebe: Die Gangwahl ist nach einer der folgenden Regeln zu treffen: a) Lässt sich in einem bestimmten Gang eine Beschleunigung erzielen, die der Referenzbeschleunigung awot ref mit einer Toleranz von ± 5 % entspricht, jedoch 2,0 m/s2 nicht überschreitet, so ist in diesem Gang zu prüfen. b) Lässt sich in keinem Gang die erforderliche Beschleunigung erzielen, so ist ein Gang i mit einer höheren und ein Gang i+1 mit einer niedrigeren Beschleunigung als die Referenzbeschleunigung zu wählen. Überschreitet die Beschleunigung im Gang i nicht den Wert von 2,0 m/s2, sind beide Gänge für die Prüfung zu verwenden. Der Gewichtungsfaktor bezüglich der Referenzbeschleunigung awot ref errechnet sich wie folgt: k = (awot ref – awot (i+1))/(awot (i) – awot (i+1)) c)Überschreitet die Beschleunigung im Gang i den Wert von 2,0 m/s2, so ist der niedrigste Gang zu wählen, in dem die Beschleunigung kleiner als 2,0 m/s2 ist, sofern die Beschleunigung im Gang i+1 kleiner ist als aurban. In diesem Fall sind die beiden Gänge i und i+1 zu benutzen, einschließlich des Gangs i, in dem die Beschleunigung größer als 2,0 m/s2 ist. In anderen Fällen ist kein anderer Gang zu benutzen. Zur Berechnung des Teillastfaktors kP ist anstelle von awot ref die in der Prüfung erzielte Beschleunigung awot test heranzuziehen. d) Hat der Wählhebel nur eine Fahrstellung, so ist die Prüfung mit beschleunigendem Fahrzeug bei dieser Stellung des Wählhebels durchzuführen. Zur Berechnung des Teillastfaktors kP ist anstelle von awot ref die in der Prüfung erzielte Beschleunigung heranzuziehen. e)Wird in einem Gang die Nenndrehzahl des Motors überschritten, bevor das Fahrzeug die Linie BB' passiert, so ist der nächsthöhere Gang zu benutzen.
4.1.2.1.5. Prüfung mit beschleunigendem Fahrzeug Der Hersteller muss angeben, bei welcher Entfernung des Fahrzeugbezugspunkts von der Linie AA' das Fahrpedal vollständig niedergetreten wird. Das Fahrpedal ist (so rasch wie möglich) niederzutreten, sobald der Fahrzeugbezugspunkt den angegebenen Punkt erreicht. Das Fahrpedal ist in vollständig niedergetretener Stellung zu halten, bis das hintere Ende des Fahrzeugs die Linie BB' erreicht. Dann ist das Fahrpedal so rasch wie möglich loszulassen. Der Punkt, an dem das Fahrpedal vollständig niedergetreten wurde, ist im Prüfbericht anzugeben.
...
4.1.2.1.6. Prüfung bei konstanter Geschwindigkeit Die Prüfung ist zwischen den Linien AA' und BB' bei einer konstanten Geschwindigkeit von 50 km/ h ± 1 km/h und in demselben Gang/denselben Gängen durchzuführen wie die Prüfung mit beschleunigendem Fahrzeug. Die Drosseleinrichtung ist so zu fixieren, dass zwischen AA' und BB' die angegebene Sollgeschwindigkeit konstant gehalten wird. Wird das Getriebe für die Prüfung mit beschleunigendem Fahrzeug in einem Gang verriegelt, so ist es für diese Prüfung in demselben Gang zu verriegeln. Für Fahrzeuge mit einem Leistungs-Masse-Verhältnis < 25 ist die Prüfung bei konstanter Geschwindigkeit nicht erforderlich.
4.1.3.
Auswertung der Ergebnisse
Der höchste bei jedem Durchfahren der Strecke AA'-BB' gemessene A-bewertete Schalldruckpegel ist festzuhalten.
...
VERORDNUNG (EU) Nr. 540/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. April 2014 über den Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen und von Austauschschalldämpferanlagen sowie zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG und zur Aufhebung der Richtlinie 70/157/EWG
Die Grenzwerte und die Fahrzeugklassen stehen unter Anhang III auf Seite 32.
Der Mustang die M1
Hier etwas übersichtlicher:
Zuletzt geändert von dark star am 2. Nov 2018, 21:19, insgesamt 1-mal geändert.
Das Leben ist kein Ponyschlecken!
Wenn Du tot bist, weißt Du nicht, dass Du tot bist - für Dein Umfeld ist es aber hart...
Genauso ist es, wenn Du blöd bist...
Danke für die vollständige Info. Ich wollte es etwas einfacher halten, um auf den Charakter des Defeat Devices einzugehen und dass man keine Info von Ford braucht um zu erkennen, dass der Ofen mit Klappenanlage einfach fast immer zu laut ist.
Im Bereich 20 - 80 sind die beiden AGA- Klappe bei mir im Rennstreckenmodus niemals zu - das wüsste ich - als Cabriofahrer ... und auch mein Tinitus ist noch nicht so bestimmend, dass ich den offenen Sound nicht mehr erkenne ..