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Re: Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zulässig

Verfasst: 16. Mai 2018, 13:14
von Panomatic
Der feige Unfallflüchtige hat durch die Flucht seine Grundrechte aufgegeben! Das wäre mal ein Ansatz für gerechte Justiz.
Nicht immer nur die Verbrecher schützen und hofieren. Sondern den Opfern helfen!

Ich werde meine Dash Cam Aufnahmen notfalls auch für so etwas wie "Selbstjustiz" nutzen, falls ich mal auf einem fremd verschuldeten Schaden sitzen bleibe...

Re: Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zulässig

Verfasst: 16. Mai 2018, 13:41
von Harry K.
@blueliner
Woher weißt Du, was sich sonst noch für Videomaterial auf der Speicherkarte befunden hat, das möglicherweise gegen die Grundrechte von Unbeteiligten verstoßen hat?

Re: Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zulässig

Verfasst: 16. Mai 2018, 13:45
von blueliner
von Frank, außer er hat uns alle beim Bier angelogen, gehe ich mal nicht davon aus.

Re: Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zulässig

Verfasst: 16. Mai 2018, 13:50
von Harry K.
blueliner hat geschrieben:von Frank, außer er hat uns alle beim Bier angelogen, gehe ich mal nicht davon aus.
Na dann muss es ja stimmen. :D

Re: Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zulässig

Verfasst: 16. Mai 2018, 13:52
von blueliner
Ja, denn wir haben das Video uns alle angesehen in Pullman. was soll den da noch drauf sein, wen er aus dem Wagen filmt? Der Depp kam ihm entgegen, also bitte, kurz das Kennzeichen, der fliegende Speigel, das wars.

Re: Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zulässig

Verfasst: 16. Mai 2018, 14:53
von Mr. Zero
blueliner hat geschrieben:Ja, denn wir haben das Video uns alle angesehen in Pullman. was soll den da noch drauf sein, wen er aus dem Wagen filmt? Der Depp kam ihm entgegen, also bitte, kurz das Kennzeichen, der fliegende Spiegel, das wars.
Genau, und was hat es ihm nochmal gebracht?
Verfahren wurde trotzdem eingestellt, aber ich glaube wenigstens die Versicherung hat gezahlt....
:atom:
wdakar hat geschrieben:Jungs macht Euch nicht zu viele Gedanken. Die Videos brauchen wir doch alle erst, wenn wir Probleme haben, unsere Unschuld am Unfall zu beweisen. Und die Videos werden überschrieben, wenn die SD Karte voll ist, bei 32 GB eben früher als bei 128 GB.....
Schon mal bei U-Tube so Videos ohne geschwärzte Schilder gesehen? Die haben dann Titel wie "Idiot auf der Autobahn"... :ugly4:
(was dann zwar meist auch stimmt, aber irgendwie doch problematisch ist)

Re: Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zulässig

Verfasst: 16. Mai 2018, 15:06
von blueliner
Hauptsache war ja, dass der Schaden ersetzt wurde. Dass es eingestellt wurde gegen €100.- weil die Staatsanwältin von der Schwester desRechsanwaltes des Beklagten immer günstig Filets kauft, sowas ist eben hier und da üblich.

Re: Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zulässig

Verfasst: 16. Mai 2018, 15:13
von Goedi
Also:
Gebt mir eine DashCam die nach einem zu definierendem Vorfall (ungewöhnliche G-Kräfte) 60s vor und nach dem Ereignis speichert (von mir aus auch nur vor Gericht zu öffnen) und ich rüste meinem gesamten LKW Fuhrpark damit aus.

Denn erst, wenn Ihr mit Schwerverkehr unterwegs seit, merkt Ihr, dass nach Unfällen fast immer gelogen wird. Und das nicht zu knapp.


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Re: Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zulässig

Verfasst: 16. Mai 2018, 15:55
von Panomatic
Goedi hat geschrieben:Also:
Gebt mir eine DashCam die nach einem zu definierendem Vorfall (ungewöhnliche G-Kräfte) 60s vor und nach dem Ereignis speichert (von mir aus auch nur vor Gericht zu öffnen) und ich rüste meinem gesamten LKW Fuhrpark damit aus.

Denn erst, wenn Ihr mit Schwerverkehr unterwegs seit, merkt Ihr, dass nach Unfällen fast immer gelogen wird. Und das nicht zu knapp.


Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Das gibt es leider noch nicht.

Aber: Erkundige Dich mal nach dem KIENLE UDS Typzeichen KBA 90380 (UDS = Unfall Daten Schreiber)
Das Teil kostet ca. 50,-€ und speichert alle Unfall relevanten Daten manipulationssicher. Dazu eine "normale" DashCam.
Aus beiden Geräten kann ein Gutachter den Unfallvorgang richtig zuordnen...

Re: Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zulässig

Verfasst: 16. Mai 2018, 16:56
von TL_Alex
Aufnahmedauer und Cliplänge sind nicht das gleiche.


Achso, warum soll ich mich einschränken?
Die Kinder haben Kopftücher wegen dem Wind, nicht weil eine scheingeilige Religionsauslegung sie vorschreibt

Re: Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zulässig

Verfasst: 16. Mai 2018, 17:02
von derblaue
Panomatic hat geschrieben:
TL_Alex hat geschrieben:..: Ich glaub ich mach hinten einen Kennzeichenhalter mit
"Ich verbiete Ihnen mich zu filmen"
Und in welcher Sprache? In unserer „Bananenrepublick“

Ich hab in jedem Fahrzeug eine Kamera. Sogar auf dem Fahrrad.
Jede ist so eingestellt, das wenn die Speicherkarte voll ist, die Aufzeichnung überschreibt. Damit ist das Gesetz befolgt ...
... ne, eben nicht. So ne 128 GB Karte zeichnet stundenlang auf und genau das ist eben nicht erlaubt. Du musst so einstellen, dass immer nur genau ein z.B. 30 sek-Schnipsel aufgezeichnet bleibt.

Re: Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zulässig

Verfasst: 16. Mai 2018, 19:29
von Knut
Was für ein schönes Wort: scheingeilig