Mustang Convertible 2.3 zu verkaufen

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perfekt071
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Mustang Convertible 2.3 zu verkaufen

Beitrag von perfekt071 » 17. Sep 2015, 15:54

Hallo,

da ich mich leider beruflich umorientieren muss und dardurch weder Platz noch Zeit für den bestellten Mustang haben werde suche ich schweren Herzens einen Interessenten. Das Fahrzeug wird im Februar 2016 in folgender Konfiguration beim Händler in Koblenz stehen:


Ford Mustag Ecoboost 2.3 317 PS
6-Gang Schaltgetriebe
Convertible
Bright Silber Metallic
Premium Lederpolster in schwarz
Premium Paket (Navi, Leder, Parkpaket)
Diebstahlwarnanlage mit autarker Stromversorgung


Über den Preis wird man sich sicherlich einig, zudem ist der Wagen noch zum alten Preis ( 42.600,- Euro ) bestellt was vielleicht ja auch noch einmal interessant ist.

Echt schade, wo mann jetzt schon die ersten auf der Straße sehen kann...

Gruß
Tom
Zuletzt geändert von perfekt071 am 18. Sep 2015, 12:50, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Mustang Convertible 2.3 zu verkaufen

Beitrag von Gelöschter Benutzer » 18. Sep 2015, 08:53

Frag doch einfach deinen Händler, ob du vom Kaufvertrag zurücktreten kannst.
Sofern das Auto noch nicht gebaut ist kann er es ja vielleicht auch wieder abbestellen? (Keine Ahnung ob das geht)

Silber ist ja nun auch nicht unbedingt die Farbe für´s Pony, worum sich alle reißen.
Nicht, dass du am Ende noch drauf zahlst....

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Re: Mustang Convertible 2.3 zu verkaufen

Beitrag von mamba 2.3 » 18. Sep 2015, 09:00

Hatte sich erledigt.
Zuletzt geändert von mamba 2.3 am 4. Nov 2015, 10:52, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Mustang Convertible 2.3 zu verkaufen

Beitrag von wdakar » 18. Sep 2015, 10:14

Sehr schade für Dich, tut mir leid...

:( :( :(
L.G.
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Mustang for Ever, denn das Leben ist zu kurz, um keinen Spaß zu haben!!!

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perfekt071
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Re: Mustang Convertible 2.3 zu verkaufen

Beitrag von perfekt071 » 18. Sep 2015, 10:49

Hallo zusammen,

erst einmal vielen Dank für die Anteilnahme.

Nein, es ist kein US Typ, der Wagen wurde regulär beim Fordhändler bestellt. Kann sein dass ich die Angabe falsch im Kopf habe.

Der Händler weigert sich die Bestellung rückgängig zu machen, er verweist leider nur auf den Absatz 5 der AGB. Er hat ja auch recht, allerdings hätte ich mir eben auch vorgestellt dass er wvtl. damit einverstanden ist wenn ich ihm die entgangene Mage bzw. den Schaden und den entgangenen Gewinn begleiche.
Scheinbar finden wir nicht einmal Konsenz zum Thema "Verkauf im Kundenauftrag" da er darauf besteht dass ich den Wage zulassen müsse. Das halte ich allerdings für keine wirklich gute Idee da der Wagen dann erst recht an Wert verloren hat.

Ich gehe schon davon aus dass ich etwas drauflege, allerdings bin ich nicht gewillt die 15 Prozent abzuschreiben, zumal die Preissteigerung und die sofortige Verfügbarkeit ja auch Argumente sein könnten. Und es ist nicht so dass ich das Geld nicht habe, es liegt und wartet auf seien Einsatz ;-) Sollte ich allerdings wirklich Richtung Frankfurt ziehen ist das eher die Frage der Unterstellmöglichkeit.

Naja, ich fand den in silber am besten, magnetic grau schien mir zu dunkel, es gibt ein paar schöne Videos auf Youtube.

Naja, alles wird gut.

Gruß

Tom

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Re: Mustang Convertible 2.3 zu verkaufen

Beitrag von Gelöschter Benutzer » 18. Sep 2015, 11:05

perfekt071 hat geschrieben:Der Händler weigert sich die Bestellung rückgängig zu machen, er verweist leider nur auf den Absatz 5 der AGB. Er hat ja auch recht, allerdings hätte ich mir eben auch vorgestellt dass er wvtl. damit einverstanden ist wenn ich ihm die entgangene Mage bzw. den Schaden und den entgangenen Gewinn begleiche.
Scheinbar finden wir nicht einmal Konsenz zum Thema "Verkauf im Kundenauftrag" da er darauf besteht dass ich den Wage zulassen müsse. Das halte ich allerdings für keine wirklich gute Idee da der Wagen dann erst recht an Wert verloren hat.
Okay, wenn er unbedingt auf Vertragserfüllung besteht, dann soll er dir aber im Vertrag doch bitte mal die Stelle zeigen wo geschrieben steht, dass du den Wagen zulassen musst. (Das steht ja wohl hoffentlich nicht drin!!?)
Das ist DEIN Auto, mit welchem DU machen kannst was DU willst!!!
Er kann sich allenfalls wünschen, dass du das Auto zulässt, damit er die 2000,- Preiserhöhung nicht an Ford zahlen muss. (Ich glaube darum geht´s)
Aber das Leben ist nunmal kein Wunschkonzert. Und was geht dich sein Elend an? Ist doch sein Problem!
Wenn er dir nicht entgegen kommt, warum solltest du ihm dann den Gefallen tun?
Der soll dich doch ganz einfach am Ar... <räusper> :Devil:

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Re: Mustang Convertible 2.3 zu verkaufen

Beitrag von perfekt071 » 18. Sep 2015, 11:23

FaCeKo hat geschrieben: Okay, wenn er unbedingt auf Vertragserfüllung besteht, dann soll er dir aber im Vertrag doch bitte mal die Stelle zeigen wo geschrieben steht, dass du den Wagen zulassen musst. (Das steht ja wohl hoffentlich nicht drin!!?)
Das ist DEIN Auto, mit welchem DU machen kannst was DU willst!!!
Er kann sich allenfalls wünschen, dass du das Auto zulässt, damit er die 2000,- Preiserhöhung nicht an Ford zahlen muss. (Ich glaube darum geht´s)
Aber das Leben ist nunmal kein Wunschkonzert. Und was geht dich sein Elend an? Ist doch sein Problem!
Wenn er dir nicht entgegen kommt, warum solltest du ihm dann den Gefallen tun?
Der soll dich doch ganz einfach am Ar... <räusper> :Devil:

Nein, da steht nichts im Vertrag und nichts in den AGB. Ich hoffe einmal dass da auch weiter nichts irgendwo mitgilt.

Ich denke auch, das sollte nicht mein Problem sein. Aber umso mehr verwundert mich das Verhalten des Geschäftsführers, ich kann mir bei Liefertermin Feb. 16 nicht vorstellen das ihm da so ein immenser Schaden entstanden ist... Und auf seine Absatzzahlen sollte er ja bei dem Modell locker kommen.

Zur Not kommt er bei einem freien Händler zum Verkauf im Kundenauftrag unter.

Gruß

Thomas

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Re: Mustang Convertible 2.3 zu verkaufen

Beitrag von Gelöschter Benutzer » 18. Sep 2015, 12:33

Setz ihn doch selbst bei www.mobile.de und bei www.autoscout24.de rein.
Warum willst du einen Händler dafür bezahlen?
Wenn du den im Februar zum alten Preis anbietest, sollte der recht schnell den Besitzer wechseln.
Besonders, wenn du deinen ausgehandelten Rabatt auch noch weiter gibst.

Schreib aber bloß nicht dazu, dass es sich um einen "Notverkauf" handelt.
Dann versuchen gleich alle das auszunutzen und den Preis zu drücken...

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Re: Mustang Convertible 2.3 zu verkaufen

Beitrag von mamba 2.3 » 18. Sep 2015, 14:12

Mach dir keine Gedanken, wie bei den Aktien, nie zufrüh aufgeben.

Lieferzeut derzeit bis zu 9 Monate, daher kein Streß

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Re: Mustang Convertible 2.3 zu verkaufen

Beitrag von Coyote » 18. Sep 2015, 21:04

perfekt071 hat geschrieben: Scheinbar finden wir nicht einmal Konsenz zum Thema "Verkauf im Kundenauftrag" da er darauf besteht dass ich den Wage zulassen müsse. Das halte ich allerdings für keine wirklich gute Idee da der Wagen dann erst recht an Wert verloren hat.
Einige Händler hier im Forum haben berichtet, dass der Preisschutz für den Händler für Bestellungen vor der Preiserhöhung nur greift, wenn das Fahrzeug auf den Besteller zugelassen wird. Wenn du das Auto weiterverkaufst ohne es zuzulassen, bleibt der Händler also auf den 2000€ sitzen. Wenn er den Vertrag auflöst und ihn zurücknimmt, muss er ihn natürlich um die 2000€ teuerer verkaufen. Dabei hat er wahrscheinlich Bedenken (GT verkauft sich laut den letzten Berichten deutlich besser als der EcoBoost)

Er kann dich aber keinesfalls dazu zwingen den Wagen zuzulassen. Damit solltest du ein gutes Druckmittel in der Hand haben, da er ja im Fall dass das Auto auf jemand anderen als auf dich zugelassen wird draufzahlen muss. Er rechnet vermutlich damit, dass du klein beigibst, dass Auto behältst und dann zumindest kurzfristig doch zulässt. Dann wäre er ja aus dem Schneider.

Ich hoffe ich habe dass so richtig verstanden und evtl. kann einer unserer Händler das so bestätigen.

Gruß

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Re: Mustang Convertible 2.3 zu verkaufen

Beitrag von robbojoe » 1. Okt 2015, 19:54

Hallo,
da dein Stang noch nicht gebaut ist, würde ich Dir empfehlen die Lackierung auf eine der stark nachgefragten Farben zu ändern. Erhöht die Chancen beim Verkauf erheblich. Hier im Forum kannst du super die Farbverteilung nachlesen.
Viel Glück beim Verkauf!

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