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Re: Neue NOVA in Österreich ab 2020

Verfasst: 4. Mär 2024, 09:09
von listener
Versuche es mal über den Online-Rechner für Nova und Versicherungssteuer zu ermitteln:
https://onlinerechner.haude.at/BMF-NoVARechner
:Winkhappy:

Re: Neue NOVA in Österreich ab 2020

Verfasst: 4. Mär 2024, 19:42
von cyclecho
M.I.B hat geschrieben:
4. Mär 2024, 06:20
Möchte gerne im Mai nach Österreich übersiedeln von Deutschland aus.Kann mir jemand genau sagen was mich mein 11.2015 Gt kosten würde im Monat?
Versicherunfssteuer und Nova?
Hab bisher 2 Autos von D importiert (gebrauchter BMW und neuer Mustang EB) und kann folgendes berichten:

Als erstes muss das Auto von der deutschen auf die österreichische Datenbank übertragen werden. Das kannst du bei jedem FFH machen lassen und ist normalerweise innerhalb einer Woche erledigt (auch wenn 2 Wochen dafür angegeben sind). Kostenpunkt war bei mir jeweils 180,- pro Auto - zuletzt vor 3,5 Jahren.

Damit gehst du dann zum Wohnsitzfinanzamt, um die NoVA zu zahlen. Als Berechnungsbasis wird bei Gebrauchtwagen der aktuelle Zeitwert herangezogen - Kann ruhig tiefer sein als die Angebote, die im www zu finden sind, aber nicht über- bzw. untertreiben ;) Die Berechnungsseiten leisten gute Dienste, das letzte Sagen hat aber der Finanzbeamte. Falls dieser mehr verlangt, als du selber ausrechnest, bezahlst du und kannst anschließend (paar Tage später) schriftlich Beschwerde einreichen. (War bei mir 1x der Fall - hab die Differenz einige Monate später zurückbekommen). Erst mit der Bestätigung vom Finanzamt, einer Versicherungsbestätigung, dem österreichischen Stammdatenauszug und der letzen, im Idealfall noch gültigen deutschen HU kannst du das Auto dann anmelden. Die Anmeldegebühr inkl. neuer Kennzeichen liegt derzeit bei ca. EUR 180,-

Zur Berechnung der Versicherung sei gesagt, dass du dich zuerst hinsetzen solltest, bevor du den online-Rechner von durchblicker.at startest. Es kommen zwar die angeblich besten Tarife raus, sind aber ein vielfaches höher als in Deutschland. Evtl. kann ein Makler die dortigen Tarife noch unterbieten. Dein 2015er fällt noch unter die alte Besteuerung; da zählt das Datum der ersten Zulassung in der EU. Das wird aber vom Berechnungsprogramm berücksichtigt. Der Tarif besteht immer aus dem Versicherungstarif und der motorbezogenen Steuer (kW-abhängig). Diese Steuer ist bei jährlicher Zahlung am günstigsten, denn für halbjährliche, quartalsweise oder monatliche Zahlung werden retromäßige Wucherzinsen verrechnet! Bei saisonaler Stilllegung des Wagens bekommst du diese zurück.

Hoffe, das hilft dir erstmal weiter.