Rahmenverträge der Versicherungen mit Werkstätten

Themen zur KFZ Versicherung sowie Steuer
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derblaue
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Rahmenverträge der Versicherungen mit Werkstätten

Beitrag von derblaue » 29. Jun 2021, 14:51

Hallo zusammen,

ich habe heute was Interessantes und FÜR MICH in Teilen Neues erfahren.

Ich hatte ja im Februar einen kleinen Auffahrunfall, den ich aus best. hier nicht wichtigen Gründen trotz für mich minimalem Schadensbild anwaltlich regeln ließ.

Lt. Gutachter lag an meinem Mustang ein Schaden in Höhe von ca. € 4.000 vor.

Da meine Werkstatt es ablehnte, bei anwaltlicher Vertretung den Schaden direkt mit der gegenerischen Versicherung zu regeln, bin ich in Vorleistung getreten und habe dann die Rechnung meinem Anwalt übergeben.

Und jetzt kommt's:
Heute bekam ich von meiner Werkstatt einen Anruf, in dem mir ca. € 1.000 Rückerstattung angekündigt wurden. Dies resultiere aus einem Rahmenvertrag der Versicherung mit der Werkstatt.

Dass Rahmenverträge existieren war mir bewusst, nur nicht, wieviel das ausmachen kann.

Wenn ich den Schaden selbst bezahlen hätte müssen, wären mir über € 1.000 oder 25 % mehr berechnet worden.

Das finde ich schon frech :shrug:
Viele Grüße, Thomas

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DerCis
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Re: Rahmenverträge der Versicherungen mit Werkstätten

Beitrag von DerCis » 29. Jun 2021, 15:12

Normales Schadensmanagement Geschäft der Versicherungen.

Sie steuern aktiv die Schäden der Versicherungsnehmer mit Werkstattbindung in die vertraglich angeschlossenen Werkstätten und bekommen hierfür einen geringeren Stundenverrechnungssatz berechnet.

Zunächst einmal WinWin für die Beteiligten: Die Werkstatt hat einen regelmäßig und "planbaren" Umsatz // die Versicherung einen Kostenvorteil // der Versicherungsnehmer erkauft sich dies durch günstigere Beiträge.

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Re: Rahmenverträge der Versicherungen mit Werkstätten

Beitrag von derblaue » 29. Jun 2021, 15:58

... und ich als Selbstzahler würde mit "25 % Aufpreis" geschröpft :Göga:
Viele Grüße, Thomas

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Re: Rahmenverträge der Versicherungen mit Werkstätten

Beitrag von warlock » 29. Jun 2021, 16:36

Nicht unbedingt. Der Gutachter (wenn nicht von der Versicherung) rechnet schon ganz gut für die Werkstatt. Zusätzlich können die die Schadenssumme noch um x% (ich meine 10), ohne Nachgutachten überschreiten. Anders ausgedrückt: Bei Versicherungsschäden wird von den Werkstätten oft zusätzlich hingelangt (oder mit höheren Preisen gerechnet) als bei Selbstzahlern. Die Zeche jedoch bezahlen wir als Versicherungsnehmer alle...

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Re: Rahmenverträge der Versicherungen mit Werkstätten

Beitrag von topless 5.0 » 29. Jun 2021, 23:37

DerCis hat geschrieben:
29. Jun 2021, 15:12
Normales Schadensmanagement Geschäft der Versicherungen.

Sie steuern aktiv die Schäden der Versicherungsnehmer mit Werkstattbindung in die vertraglich angeschlossenen Werkstätten und bekommen hierfür einen geringeren Stundenverrechnungssatz berechnet.

Zunächst einmal WinWin für die Beteiligten: Die Werkstatt hat einen regelmäßig und "planbaren" Umsatz // die Versicherung einen Kostenvorteil // der Versicherungsnehmer erkauft sich dies durch günstigere Beiträge.
So viel günstiger sind die Beiträge nun auch nicht mehr - mit Werkstattbindung spart man gerade einmal 10% von der VK.
Begründung: Die Arbeitskosten sind im Vergleich zu den Materialkosten sehr gering.

Ich habe nur 6-7 Monate angemeldet und hätte daher nicht einmal 30 € gespart.

Die Vertragswerkstatt der Versicherung die mein :S550_RAC_C: ordentlich repariert will ich besser nicht aufsuchen müssen.

Gruß

Tom
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Re: Rahmenverträge der Versicherungen mit Werkstätten

Beitrag von DerCis » 30. Jun 2021, 09:09

topless 5.0 hat geschrieben:
29. Jun 2021, 23:37
DerCis hat geschrieben:
29. Jun 2021, 15:12
Normales Schadensmanagement Geschäft der Versicherungen.

Sie steuern aktiv die Schäden der Versicherungsnehmer mit Werkstattbindung in die vertraglich angeschlossenen Werkstätten und bekommen hierfür einen geringeren Stundenverrechnungssatz berechnet.

Zunächst einmal WinWin für die Beteiligten: Die Werkstatt hat einen regelmäßig und "planbaren" Umsatz // die Versicherung einen Kostenvorteil // der Versicherungsnehmer erkauft sich dies durch günstigere Beiträge.
So viel günstiger sind die Beiträge nun auch nicht mehr - mit Werkstattbindung spart man gerade einmal 10% von der VK.
Begründung: Die Arbeitskosten sind im Vergleich zu den Materialkosten sehr gering.

Ich habe nur 6-7 Monate angemeldet und hätte daher nicht einmal 30 € gespart.

Die Vertragswerkstatt der Versicherung die mein :S550_RAC_C: ordentlich repariert will ich besser nicht aufsuchen müssen.

Gruß

Tom
Über die Höhe der günstigeren Tarife habe ich mich auch nicht ausgelassen und auch keine Wertung über die Vorteilhaftigkeit von werkstattgebundenen Versicherungen abgegeben. Das muss jeder für sich selbst entscheiden. :shrug:

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Re: Rahmenverträge der Versicherungen mit Werkstätten

Beitrag von Chip » 30. Jun 2021, 11:56

Einfach vorher erkundigen an welche Werkstatt man bei einer Werkstattbindung gebunden wird.
Bei meinem letzten Benz war es der lokale Mercedes-Platzhirsch, da war die Werkstattbindung kein Problem.
Beim Mustang wäre es ein Toyota-Händler, der sich als FORD-Servicebetrieb bezeichnet.
Da ist mir eine freie Wahl der Werkstatt dann doch lieber gewesen.
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Re: Rahmenverträge der Versicherungen mit Werkstätten

Beitrag von Since64 » 30. Jun 2021, 20:27

Genauso habe ich das auch gehandhabt. Der lokale Ford-Händler und der lokale Mercedes-Händler sind beides Vertragspartner meiner Versicherung. Also habe ich da keine Probleme bezüglich der Werkstattbindung.
Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

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