Versicherung mit/ohne freie Werkstattwahl

Themen zur KFZ Versicherung sowie Steuer
Benutzeravatar
Mario1970
Beiträge: 53
Registriert: 4. Jan 2018, 13:37
Postleitzahl: 45472
Wohnort: Mülheim
Land: Deutschland
Mustang: 2020 GT Fastback Twister-Orange Metallic
Sonstiges: Mustang 2.3 EB in Weiß, PP II, BJ 2017 verk. 05/20
Hat sich bedankt: 17 Mal
Danksagung erhalten: 20 Mal

Versicherung mit/ohne freie Werkstattwahl

Beitrag von Mario1970 » 16. Jan 2018, 09:38

Hallo zusammen,

in 2 Wochen bekomme ich endlich meinen Mustang. Dank Eurer Beiträge konnte ich auch schnell günstige Anbieter von Versicherungen finden. Ich bin selber schon seit langer Zeit mit beiden Autos bei Cosmos versichert, diese sind bei dem Mustang aber leider deutlich teurer als zum Beispiel AXA und HUK24.

Meine Frage nun: wir macht ihr das mit der freien Werkstattwahl? Wenn der Versicherer die Wertstatt bestimmen darf, reduziert sich der Beitrag ja zwischen 15-20%.... aus Eurer Sicht bzw Erfahrung, macht es Sinn den höheren Beitrag zu zahlen und dafür bei Ford im Falle eines Falles reparieren zu lassen? Bei meinen bisherigen Autos war mir das überwiegen egal...ich kenne aber nicht die Qualität der von den Versicherern eingesetzten Werkstätten, da ich noch nie einen Schaden hatte.

Gibt es bei Euch dazu Erfahrungen bzw Pro's und Con's ? Danke für Eure Meinungen....

Gruss
Mario

Sinter
Beiträge: 462
Registriert: 27. Apr 2016, 09:05
Land: Deutschland
Hat sich bedankt: 189 Mal
Danksagung erhalten: 96 Mal

Re: Versicherung mit/ohne freie Werkstattwahl

Beitrag von Sinter » 16. Jan 2018, 09:42

.
Zuletzt geändert von Sinter am 19. Jan 2018, 15:37, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
Mario1970
Beiträge: 53
Registriert: 4. Jan 2018, 13:37
Postleitzahl: 45472
Wohnort: Mülheim
Land: Deutschland
Mustang: 2020 GT Fastback Twister-Orange Metallic
Sonstiges: Mustang 2.3 EB in Weiß, PP II, BJ 2017 verk. 05/20
Hat sich bedankt: 17 Mal
Danksagung erhalten: 20 Mal

Re: Versicherung mit/ohne freie Werkstattwahl

Beitrag von Mario1970 » 16. Jan 2018, 10:10

War das dann eine Ford-Werkstatt?

Benutzeravatar
Paraffinium
Beiträge: 538
Registriert: 28. Okt 2016, 08:51
Land: Deutschland
Echtname: Robert
Mustang: 2020 GT Fastback Magnetic-Grau
Sonstiges: Cupra Born 2024
Kawasaki ZX-10R
Verkauft: BMW M4 Coupé DKG
Verkauft: Mustang GT vFL
Hat sich bedankt: 73 Mal
Danksagung erhalten: 232 Mal

Re: Versicherung mit/ohne freie Werkstattwahl

Beitrag von Paraffinium » 16. Jan 2018, 10:12

Was ich bisher so gehört habe: Wenn man einen Unfall hat (wir wollen es nicht hoffen) und der defekte Wagen abgeschleppt werden muss, kann es unter Umständen teuer werden. Der Abschlepper bringt den Wagen ja ggf. nicht zur "passenden" Vertragswerkstatt. Also vor einem Unfall erkundigen, welche die nächste Vertragswerkstatt ist. Dann kann man sich gleich dorthin schleppen lassen. Wenn der Unfallfahrer allerdings nicht ansprechbar ist, wird der defekte Wagen in die nächste Werkstatt gebracht. Dann muss man für das Verbringen in die Vertragswerkstatt die Kosten selber übernehmen. Ich weiß allerdings nicht, ob diese Infos tatsächlich zutreffen. Ich habe mich jedenfallls für einen Vertrag ohne Werkstattbindung entschieden - weg von der HUK24 zur Barmenia für die gleichen Kosten...
Meine Heimat ist das Meer, meine Freunde sind die Sterne, über Rio und Shanghai, über Bali und Hawaii. Meine Liebe ist mein Schiff, meine Sehnsucht ist die Ferne, und nur ihnen bleib ich treu, mein Leben lang.

Sinter
Beiträge: 462
Registriert: 27. Apr 2016, 09:05
Land: Deutschland
Hat sich bedankt: 189 Mal
Danksagung erhalten: 96 Mal

Re: Versicherung mit/ohne freie Werkstattwahl

Beitrag von Sinter » 16. Jan 2018, 10:14

.
Zuletzt geändert von Sinter am 19. Jan 2018, 15:36, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
joemec
Beiträge: 215
Registriert: 27. Feb 2016, 08:45
Land: Deutschland
Echtname: Jörg
Mustang: 2015
Sonstiges: Mustang GT
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 16 Mal

Re: Versicherung mit/ohne freie Werkstattwahl

Beitrag von joemec » 17. Jan 2018, 10:50

Hallo,

ich habe mich gegen eine Werkstattbindung entschieden. Was bringt es mir mit dem Ford in eine Peugeot oder VW-Werkstatt zu fahren? Aus dem Bekanntenkreis höre ich immer wieder von Problemen. Gerade was Elektronikthemen betrifft. Dies kostet nur Zeit und Nerven. Im letzten Fall im Bekanntenkreis wurde nach drei Nachbesserungsversuchen dieser dann doch an die Markenwerkstatt verwiesen und da ging es nur um einen Parksensor.

MfG

joemec
Ich will nicht sagen das es stark regnet, aber gerade kam Noah vorbei und meinte in 30 Minuten ist ABFAAAAHRT.
Bild

Benutzeravatar
Mario1970
Beiträge: 53
Registriert: 4. Jan 2018, 13:37
Postleitzahl: 45472
Wohnort: Mülheim
Land: Deutschland
Mustang: 2020 GT Fastback Twister-Orange Metallic
Sonstiges: Mustang 2.3 EB in Weiß, PP II, BJ 2017 verk. 05/20
Hat sich bedankt: 17 Mal
Danksagung erhalten: 20 Mal

Re: Versicherung mit/ohne freie Werkstattwahl

Beitrag von Mario1970 » 17. Jan 2018, 13:44

Vielen Dank für Eure Antworten. Ich habe gerade mal bei meiner bevorzugten Versicherung angerufen und nach den Werkstätten in meiner Nähe gefragt, die dann aufgesucht werden müssten bei Werkstattbindung. Das waren alles Werkstätten, die ich nicht kannte, noch nie hier was von gelesen habe und die eher wie Hinterhofwerkstätten klangen (was jetzt nicht heißt, dass die alle nichts taugen). Ich habe mich entschieden die 140 Euro (ca. 12 Euro im Monat) im Jahr mehr zu zahlen und dafür dann den Mustang von einem Ford meines Vertrauens reparieren zu lassen, falls es nötig wird.

Frank1968
Beiträge: 1176
Registriert: 9. Sep 2017, 15:24
Postleitzahl: 51766
Wohnort: Engelskirchen
Land: Deutschland
Mustang: 2020 GT Fastback Race-Rot
Sonstiges: Seit 25.09.20 Mustang Fastback GT 2020 mit 55-Jahre-Paket, MT, race-rot
Hat sich bedankt: 2031 Mal
Danksagung erhalten: 232 Mal

Re: Versicherung mit/ohne freie Werkstattwahl

Beitrag von Frank1968 » 17. Jan 2018, 15:12

Ich habe mich beim Mustang ebenfalls für einen Vertrag ohne Werkstattbindung entschieden. Dieses Auto ist
doch etwas zu speziell als "Hinterhofwerkstätten" da ran zu lassen. Bei unserem Brot- und Butter Auto Focus
haben wir die Kasko-Select genommen, das sehe ich hierbei entspannter.
Gruss Frank

Das Leben ist zu kurz für schlechtes Essen, schlechten Wein und Elektroautos........

Alex200780
Beiträge: 203
Registriert: 21. Nov 2015, 23:14
Postleitzahl: 73xxx
Land: Deutschland
Echtname: Alex
Mustang: 2016 GT Fastback Iridium-Schwarz
Sonstiges: Automatik
Hat sich bedankt: 23 Mal
Danksagung erhalten: 8 Mal

Re: Versicherung mit/ohne freie Werkstattwahl

Beitrag von Alex200780 » 17. Jan 2018, 15:25

Außerdem greift ja nach evtl. Reparatur in einer "Hinterhofwerkstatt" später so weit ich weiß auch die Garantie sollte später mal ein Garantiefall eintreten nicht mehr . Da musst du ja für alles Ford Partnerwerkstätten vorweisen.

Benutzeravatar
O729
Beiträge: 1253
Registriert: 29. Apr 2016, 20:54
Postleitzahl: 03149
Wohnort: Wiesengrund
Land: Deutschland
Echtname: Daniel
Sonstiges: Mustang GT (*08.08.16/EZ 11.11.16)
sonst noch, Mercedes E350cdi4M, Porsche 944,
Hat sich bedankt: 481 Mal
Danksagung erhalten: 191 Mal

Re: Versicherung mit/ohne freie Werkstattwahl

Beitrag von O729 » 17. Jan 2018, 17:13

Alex200780 hat geschrieben:Außerdem greift ja nach evtl. Reparatur in einer "Hinterhofwerkstatt" später so weit ich weiß auch die Garantie sollte später mal ein Garantiefall eintreten nicht mehr . Da musst du ja für alles Ford Partnerwerkstätten vorweisen.
Nee, das stimmt so nicht. Es gibt nicht mal eine Werkstattbindung für die Inspektionen/Wartungen um die Herstellergarantie zu behalten. Das wurde vor ein paar Jahren vom Gesetzgeber mal gekippt. Die Arbeiten müssen nur nach Herstellervorgaben ausgeführt werden, was natürlich möglicherweise dann auch irgendwie bewiesen werden muss. Aber das steht auf einem anderen Papier, wie das geht. Prinzipiell erlischt keine Garantie durch Arbeit einer "Nicht-Hersteller"-Werkstatt. Vielleicht mal ein Thema für @HaKa ´s Rechtstipps...
:S550_MAG:

O729 Daniel
Bestellt 26.04.2016
Gebaut 08.08.2016
Bremerhaven 28.09.2016
Zulassung 11.11.2016
Abholung 18.11.2016

Benutzeravatar
MX501
Beiträge: 3583
Registriert: 15. Jan 2016, 09:01
Postleitzahl: 94060
Wohnort: Pocking
Land: Deutschland
Echtname: Georg
Mustang: 2016 GT Convertible Volcano-Orange
Sonstiges: Mazda MX 5 NA, Mazda CX 30 Selection, Dacia Duster II TCE 125,
Hat sich bedankt: 691 Mal
Danksagung erhalten: 867 Mal
Kontaktdaten:

Re: Versicherung mit/ohne freie Werkstattwahl

Beitrag von MX501 » 17. Jan 2018, 18:13

O729 hat geschrieben:
Alex200780 hat geschrieben:Außerdem greift ja nach evtl. Reparatur in einer "Hinterhofwerkstatt" später so weit ich weiß auch die Garantie sollte später mal ein Garantiefall eintreten nicht mehr . Da musst du ja für alles Ford Partnerwerkstätten vorweisen.
Nee, das stimmt so nicht. Es gibt nicht mal eine Werkstattbindung für die Inspektionen/Wartungen um die Herstellergarantie zu behalten. Das wurde vor ein paar Jahren vom Gesetzgeber mal gekippt. Die Arbeiten müssen nur nach Herstellervorgaben ausgeführt werden, was natürlich möglicherweise dann auch irgendwie bewiesen werden muss. Aber das steht auf einem anderen Papier, wie das geht. Prinzipiell erlischt keine Garantie durch Arbeit einer "Nicht-Hersteller"-Werkstatt. Vielleicht mal ein Thema für @HaKa ´s Rechtstipps...

Die Garantieverlängerung, die man dazu kaufen (kann) konnte, schreibt vor, dass die Kundendienste in einer Ford Vertragswerkstatt ausgeführt werden müssen.Steht so im Vertrag.
Gruß aus Niederbayern :Bier:
Georg :S550_COO_C:
Wer später bremst, bleibt länger schnell :Banane:

Benutzeravatar
O729
Beiträge: 1253
Registriert: 29. Apr 2016, 20:54
Postleitzahl: 03149
Wohnort: Wiesengrund
Land: Deutschland
Echtname: Daniel
Sonstiges: Mustang GT (*08.08.16/EZ 11.11.16)
sonst noch, Mercedes E350cdi4M, Porsche 944,
Hat sich bedankt: 481 Mal
Danksagung erhalten: 191 Mal

Re: Versicherung mit/ohne freie Werkstattwahl

Beitrag von O729 » 18. Jan 2018, 13:38

https://www.ford.de/content/dam/guxeu/d ... gungen.pdf

@MX501habe ich nicht gefunden, wo steht das bei dir drin? Steht wie üblich drin "nach den Vorschriften..." und nicht "ausschließlich in einer vom Hersteller autorisierten..."
:S550_MAG:

O729 Daniel
Bestellt 26.04.2016
Gebaut 08.08.2016
Bremerhaven 28.09.2016
Zulassung 11.11.2016
Abholung 18.11.2016

Benutzeravatar
MX501
Beiträge: 3583
Registriert: 15. Jan 2016, 09:01
Postleitzahl: 94060
Wohnort: Pocking
Land: Deutschland
Echtname: Georg
Mustang: 2016 GT Convertible Volcano-Orange
Sonstiges: Mazda MX 5 NA, Mazda CX 30 Selection, Dacia Duster II TCE 125,
Hat sich bedankt: 691 Mal
Danksagung erhalten: 867 Mal
Kontaktdaten:

Re: Versicherung mit/ohne freie Werkstattwahl

Beitrag von MX501 » 18. Jan 2018, 18:03

O729 hat geschrieben:https://www.ford.de/content/dam/guxeu/d ... gungen.pdf

@MX501habe ich nicht gefunden, wo steht das bei dir drin? Steht wie üblich drin "nach den Vorschriften..." und nicht "ausschließlich in einer vom Hersteller autorisierten..."

In den Versicherungsbedingungen der Garantiezusatzversicherung. :)

Ein Freund von mir, der bei Ford arbeitet, hat das auch bestätigt.

In den ersten beiden Jahren kannst Du die KD in jeder autorisierten Werkstatt machen lassen.

Rufe doch einfach bei Deinem Händler an.
Gruß aus Niederbayern :Bier:
Georg :S550_COO_C:
Wer später bremst, bleibt länger schnell :Banane:

Benutzeravatar
O729
Beiträge: 1253
Registriert: 29. Apr 2016, 20:54
Postleitzahl: 03149
Wohnort: Wiesengrund
Land: Deutschland
Echtname: Daniel
Sonstiges: Mustang GT (*08.08.16/EZ 11.11.16)
sonst noch, Mercedes E350cdi4M, Porsche 944,
Hat sich bedankt: 481 Mal
Danksagung erhalten: 191 Mal

Re: Versicherung mit/ohne freie Werkstattwahl

Beitrag von O729 » 19. Jan 2018, 08:15

MX501 hat geschrieben: ...

In den Versicherungsbedingungen der Garantiezusatzversicherung. :)

...
Hallo MX501, hast du meinen link mal aufgerufen? Das sind die Versicherungsbedingungen der Zusatzversicherung, was anderes habe ich auch nicht ausgehändigt bekommen oder unterschrieben und nur was da drin steht ist damit für mich bindend. Klar das jemand der bei einer Markenwerkstatt arbeitet bestrebt sein dürfte, dass alle Welt glaubt "nur die Markenwerkstatt darf, sonst Garantieverlust" , würde ich ja selbst nicht anders machen.

Edit: hier auch noch mal ein interessanter Beitrag dazu: https://www.n-tv.de/auto/Freie-oder-Ver ... 59591.html
:S550_MAG:

O729 Daniel
Bestellt 26.04.2016
Gebaut 08.08.2016
Bremerhaven 28.09.2016
Zulassung 11.11.2016
Abholung 18.11.2016

Benutzeravatar
MX501
Beiträge: 3583
Registriert: 15. Jan 2016, 09:01
Postleitzahl: 94060
Wohnort: Pocking
Land: Deutschland
Echtname: Georg
Mustang: 2016 GT Convertible Volcano-Orange
Sonstiges: Mazda MX 5 NA, Mazda CX 30 Selection, Dacia Duster II TCE 125,
Hat sich bedankt: 691 Mal
Danksagung erhalten: 867 Mal
Kontaktdaten:

Re: Versicherung mit/ohne freie Werkstattwahl

Beitrag von MX501 » 19. Jan 2018, 11:34

O729 hat geschrieben:
MX501 hat geschrieben: ...

In den Versicherungsbedingungen der Garantiezusatzversicherung. :)

...
Hallo MX501, hast du meinen link mal aufgerufen? Das sind die Versicherungsbedingungen der Zusatzversicherung, was anderes habe ich auch nicht ausgehändigt bekommen oder unterschrieben und nur was da drin steht ist damit für mich bindend. Klar das jemand der bei einer Markenwerkstatt arbeitet bestrebt sein dürfte, dass alle Welt glaubt "nur die Markenwerkstatt darf, sonst Garantieverlust" , würde ich ja selbst nicht anders machen.

Edit: hier auch noch mal ein interessanter Beitrag dazu: https://www.n-tv.de/auto/Freie-oder-Ver ... 59591.html

Da freie Werkstätten nicht die Ford-Software auf Ihrem Diagnosegerät haben, kann keine Wartung nach „Vorschrift des Ford Services“ durchgeführt werden.

Auszug aus den Bedingungen

C. Voraussetzungen
Garantieansprüche können nur bei einem Autorisierten Ford Service Betrieb (AFSB) unter folgenden Bedingungen geltend gemacht werden:
• Das Fahrzeug muss gemäß den Vorschri en des Ford Servicehe es gewartet worden
sein. Soweit eine oder mehrere Wartungen entgegen den Vorschri en des Ford Service- he es nicht oder verspätet durchgeführt worden sind, bestehen Garantieansprüche nur dann, wenn keine der unterlassenen oder verspäteten Wartungen für den einge-
• tretenen Schaden ursächlich geworden ist.
Der Nachweis der ordnungsgemäßen Wartung oder des fehlenden Ursachenzu- sammenhangs zwischen dem Wartungsversäumnis und dem eingetretenen
• Schaden ist vom Kunden zu erbringen.
Die Urkunde des Ford Protect Garantie-Schutzbriefs ist vorzulegen.
Gruß aus Niederbayern :Bier:
Georg :S550_COO_C:
Wer später bremst, bleibt länger schnell :Banane:

Benutzeravatar
O729
Beiträge: 1253
Registriert: 29. Apr 2016, 20:54
Postleitzahl: 03149
Wohnort: Wiesengrund
Land: Deutschland
Echtname: Daniel
Sonstiges: Mustang GT (*08.08.16/EZ 11.11.16)
sonst noch, Mercedes E350cdi4M, Porsche 944,
Hat sich bedankt: 481 Mal
Danksagung erhalten: 191 Mal

Re: Versicherung mit/ohne freie Werkstattwahl

Beitrag von O729 » 19. Jan 2018, 12:04

Ford-Software darf seit dem Gerichtsurteil 2010 nicht mehr "Herrschaftswissen" des Herstellers sein, sondern muss sofern das für die Wartung oder Reparatur nach Herstellervorgaben nötig ist, frei verkäuflich sein und damit kann eine freie Werkstatt die Software auch haben. Der Preis für die Software muss dabei auch marktüblich sein und kann nicht astronomisch sein.
Es ist auch fraglich, was außer der OBD-Fehlerauslese (und das kann schon eine Handyapp) im Rahmen der Wartung nach Fordvorgabe zu tun wäre.
Seine Ansprüche aus der Garantie muss man natürlich bei einer Fordwerkstatt (AFSB) geltend machen. Das heißt nur eine freie Werkstatt kann nicht die Garantiearbeiten ansich durchführen, was ja auch irgendwie logisch und nachvollziehbar ist.
:S550_MAG:

O729 Daniel
Bestellt 26.04.2016
Gebaut 08.08.2016
Bremerhaven 28.09.2016
Zulassung 11.11.2016
Abholung 18.11.2016

Benutzeravatar
Paraffinium
Beiträge: 538
Registriert: 28. Okt 2016, 08:51
Land: Deutschland
Echtname: Robert
Mustang: 2020 GT Fastback Magnetic-Grau
Sonstiges: Cupra Born 2024
Kawasaki ZX-10R
Verkauft: BMW M4 Coupé DKG
Verkauft: Mustang GT vFL
Hat sich bedankt: 73 Mal
Danksagung erhalten: 232 Mal

Re: Versicherung mit/ohne freie Werkstattwahl

Beitrag von Paraffinium » 19. Jan 2018, 12:13

Da kann ich Daniel (O729) nur zustimmen. Auch freien Werkstätten steht eine Diagnose-Software und Hardware mit den Reparaturdaten der verschiedenen Automarken zur Verfügung wie den Fachwerkstätten. Dafür hat die EU-Kommission mit der gültigen KFZ-GVO-Vorschrift ausdrücklich gesorgt, um ein Reparaturmonopol (EU-Kartellrecht) zu verhindern.
Meine Heimat ist das Meer, meine Freunde sind die Sterne, über Rio und Shanghai, über Bali und Hawaii. Meine Liebe ist mein Schiff, meine Sehnsucht ist die Ferne, und nur ihnen bleib ich treu, mein Leben lang.

Benutzeravatar
MX501
Beiträge: 3583
Registriert: 15. Jan 2016, 09:01
Postleitzahl: 94060
Wohnort: Pocking
Land: Deutschland
Echtname: Georg
Mustang: 2016 GT Convertible Volcano-Orange
Sonstiges: Mazda MX 5 NA, Mazda CX 30 Selection, Dacia Duster II TCE 125,
Hat sich bedankt: 691 Mal
Danksagung erhalten: 867 Mal
Kontaktdaten:

Re: Versicherung mit/ohne freie Werkstattwahl

Beitrag von MX501 » 19. Jan 2018, 12:23

O729 hat geschrieben:Ford-Software darf seit dem Gerichtsurteil 2010 nicht mehr "Herrschaftswissen" des Herstellers sein, sondern muss sofern das für die Wartung oder Reparatur nach Herstellervorgaben nötig ist, frei verkäuflich sein und damit kann eine freie Werkstatt die Software auch haben. Der Preis für die Software muss dabei auch marktüblich sein und kann nicht astronomisch sein.
Es ist auch fraglich, was außer der OBD-Fehlerauslese (und das kann schon eine Handyapp) im Rahmen der Wartung nach Fordvorgabe zu tun wäre.
Seine Ansprüche aus der Garantie muss man natürlich bei einer Fordwerkstatt (AFSB) geltend machen. Das heißt nur eine freie Werkstatt kann nicht die Garantiearbeiten ansich durchführen, was ja auch irgendwie logisch und nachvollziehbar ist.
Hi Daniel,

lt. Gesetz hast Du recht, aber die Praxis schaut leider anders aus, z.b. kann sich eine Werkstatt das nicht leisten, die Software aller Autohersteller/Modelle zu kaufen.

oder, wer bekommt wohl schneller einen Termin in der Markenwerkstatt, der Autohauskunde oder der, der nur wg. einer Garantieleistung kommt und sonst eine freie Werkstatt aufsucht?

Mir sind die paar € Ersparnis in einer freien Werkstatt egal und wenn man in Zeitschriften die Testberichte von freien Werkstaätten liest, dann läuft es mir eiskalt den Rücken runter.

Soll aber jeder halten wir er will.

Noch ein schönes Wochenende
Gruß aus Niederbayern :Bier:
Georg :S550_COO_C:
Wer später bremst, bleibt länger schnell :Banane:

Benutzeravatar
O729
Beiträge: 1253
Registriert: 29. Apr 2016, 20:54
Postleitzahl: 03149
Wohnort: Wiesengrund
Land: Deutschland
Echtname: Daniel
Sonstiges: Mustang GT (*08.08.16/EZ 11.11.16)
sonst noch, Mercedes E350cdi4M, Porsche 944,
Hat sich bedankt: 481 Mal
Danksagung erhalten: 191 Mal

Re: Versicherung mit/ohne freie Werkstattwahl

Beitrag von O729 » 19. Jan 2018, 13:12

@MX501 in dem Punkt bin ich vollkommen deiner Meinung. Ich selbst fahre mit meinen Autos auch ausschließlich in die entsprechende Markenwerkstatt. Der höhere Stundensatz relativiert sich da mitunter schon allein durch die vom Hersteller vorgegebenen Richtzeiten für die Arbeiten. Eine freie Werkstatt rechnet in der Regel die tatsächlich verbrauchte Zeit ab und da dauert ein Kupplungswechsel schon mal schnell 6-8 Stunden, wo die Markenwerkstatt nach Vorgabe des Herstellers vielleicht nur 3-4 Stunden abrechnen darf.

Mir ging es nur darum, dass die Rechtslage eben eine andere ist und somit (zurück zum eigentlichen Thema) auch die Unfallreparatur in einer freien Werkstatt (natürlich nach Herstellervorgaben!) ausgeführt nicht zum Garantieverlust führen darf. Deswegen habe ich keinen Versicherungstarif mit freier Werkstattwahl mehr genommen. Für den seltenen Fall (der hoffentlich nie eintritt), das ich meine Versicherung in Anspruch nehmen muss, werde ich dann mit der Werkstatt der Versicherung leben müssen. Mit viel Glück ist es ja sogar eine passende Markenwerkstatt, wie ein User oben berichtet hat.
:S550_MAG:

O729 Daniel
Bestellt 26.04.2016
Gebaut 08.08.2016
Bremerhaven 28.09.2016
Zulassung 11.11.2016
Abholung 18.11.2016

Benutzeravatar
MX501
Beiträge: 3583
Registriert: 15. Jan 2016, 09:01
Postleitzahl: 94060
Wohnort: Pocking
Land: Deutschland
Echtname: Georg
Mustang: 2016 GT Convertible Volcano-Orange
Sonstiges: Mazda MX 5 NA, Mazda CX 30 Selection, Dacia Duster II TCE 125,
Hat sich bedankt: 691 Mal
Danksagung erhalten: 867 Mal
Kontaktdaten:

Re: Versicherung mit/ohne freie Werkstattwahl

Beitrag von MX501 » 19. Jan 2018, 16:22

O729 hat geschrieben:@MX501 in dem Punkt bin ich vollkommen deiner Meinung. Ich selbst fahre mit meinen Autos auch ausschließlich in die entsprechende Markenwerkstatt. Der höhere Stundensatz relativiert sich da mitunter schon allein durch die vom Hersteller vorgegebenen Richtzeiten für die Arbeiten. Eine freie Werkstatt rechnet in der Regel die tatsächlich verbrauchte Zeit ab und da dauert ein Kupplungswechsel schon mal schnell 6-8 Stunden, wo die Markenwerkstatt nach Vorgabe des Herstellers vielleicht nur 3-4 Stunden abrechnen darf.

Mir ging es nur darum, dass die Rechtslage eben eine andere ist und somit (zurück zum eigentlichen Thema) auch die Unfallreparatur in einer freien Werkstatt (natürlich nach Herstellervorgaben!) ausgeführt nicht zum Garantieverlust führen darf. Deswegen habe ich keinen Versicherungstarif mit freier Werkstattwahl mehr genommen. Für den seltenen Fall (der hoffentlich nie eintritt), das ich meine Versicherung in Anspruch nehmen muss, werde ich dann mit der Werkstatt der Versicherung leben müssen. Mit viel Glück ist es ja sogar eine passende Markenwerkstatt, wie ein User oben berichtet hat.

Daniel,

wie Du sagst, hoffentlich passiert nichts, aber wenn doch, kann es passieren, dass Dein Pony z.B. von einer Lada Werkstatt geholt wird, muss aber keine schle hte Werkstatt sein.

Das mit dem Werkstatttarif ist kurz erklärt.

Der Versicherer hat z. B. in Deiner Gegend 5 Werkstätten unter Vertrag und die Werkstatt, die am ehesten den Auftrag erfüllen kann, bekommt den Auftrag.
Vorteil des Tarifes ist, Hol- und Bringdienst, komplette Autoreinigung und kostenlosen Leihwagen.

Bei einem Haftpflichtschaden, wo Du der Geschädigte bist, hast Du freie Werkstattwahl.
Gruß aus Niederbayern :Bier:
Georg :S550_COO_C:
Wer später bremst, bleibt länger schnell :Banane:

Antworten

Zurück zu „Versicherung und Steuer“