Sammelthema: Eigene Unfälle - Userberichte

Hier kommen alle Unfallberichte rein: Eigene oder Berichte aus den Medien.
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HaKa
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Re: Sammelthema: Eigene Unfälle - Userberichte

Beitrag von HaKa » 11. Aug 2017, 13:07

Hallo @Sinter,

lass´ es uns nicht zu juristisch werden, sondern Frank @FUW 5.0 zu seinem Schadenersatz verhelfen :headbang:

Für alle zum Mitlesen, hier eine Einstellungsmöglichkeit bei kleineren Vergehen:

§ 153 StPO Absehen von der Verfolgung bei Geringfügigkeit

(1) Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Der Zustimmung des Gerichtes bedarf es nicht bei einem Vergehen, das nicht mit einer im Mindestmaß erhöhten Strafe bedroht ist und bei dem die durch die Tat verursachten Folgen gering sind.

Halterhaftung nach § 7 Abs 1 StVG ist eine weitere mögliche Anspruchsgrundlage für Schadenersatz. Ist eine Gefährdungshaftung auch ohne Verschulden. :headbang:

§ 7 StVG Haftung des Halters

(1) Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Fahrerische Grüße

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Re: Sammelthema: Eigene Unfälle - Userberichte

Beitrag von gmork » 11. Aug 2017, 13:34

KK2404 hat geschrieben:
gmork hat geschrieben:Das Verfahren wegen Fahrerflucht wurde übrigens auch in diesem Fall wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Was lernt der Verursacher dadurch? Beim nächsten Mal wieder so, passiert ja eh nichts!
In den Fall war es ein älterer Herr, der laut dem Polizisten fast einen Infarkt gekriegt hat, als sie bei ihm waren. Der wird beim nächsten Mal wohl da bleiben oder zumindest einen Zettel da lassen.
Er behauptet, dass er den Schaden nicht gesehen hatte. Naja.
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Re: Sammelthema: Eigene Unfälle - Userberichte

Beitrag von laminator » 11. Aug 2017, 13:56

"Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt": heißt das, dass es keinerlei Strafe für dieses Vergehen gibt?

Wenn ja, fährt mein Gerechtigkeitssinn grad Achterbahn. Bin ich zu schnell, parke ich falsch oder fahre mit kaputtem Licht, dann darf ich Strafe zahlen, sofern ich erwischt werden. Und hier passiert nix?

Bitte sagt mir, dass ich grad einen schweren Denkfehler habe.

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Re: Sammelthema: Eigene Unfälle - Userberichte

Beitrag von HaKa » 11. Aug 2017, 14:12

laminator hat geschrieben:"Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt": heißt das, dass es keinerlei Strafe für dieses Vergehen gibt?

Wenn ja, fährt mein Gerechtigkeitssinn grad Achterbahn. Bin ich zu schnell, parke ich falsch oder fahre mit kaputtem Licht, dann darf ich Strafe zahlen, sofern ich erwischt werden. Und hier passiert nix?

Bitte sagt mir, dass ich grad einen schweren Denkfehler habe.
Ne, ne, kein Denkfehler :grins:

Wenn Einstellung nach § 153 StPO erfolgt, zahlt er an den Staat tatsächlich nichts und allenfalls seinen Anwalt selbst. :headbang:

Gibt es eine Einstellung nach § 153 a StPO gegen Auflagenzahlung, wäre das auch keine Strafe. Die Zahlung ist auch kein Schuldanerkenntnis. Es gilt dann immer noch die strafrechtliche Unschuldsvermutung. Erfreulicherweise geht die Zahlung oft an gemeinnützige Organisationen. :headbang:
Fahrerische Grüße

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Re: Sammelthema: Eigene Unfälle - Userberichte

Beitrag von Fennek » 11. Aug 2017, 14:16

Wenn ich einen zu lauten Auspuff habe, dann wird mein Auto beschlagnahmt, aber wenn ich Fahrerflucht begehe passiert nichts?

Denk ich an Deutschland in der Nacht...
Gruß
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Re: Sammelthema: Eigene Unfälle - Userberichte

Beitrag von laminator » 11. Aug 2017, 14:55

HaKa hat geschrieben:..Wenn Einstellung nach § 153 StPO erfolgt, zahlt er an den Staat tatsächlich nichts und allenfalls seinen Anwalt selbst. :headbang:
Das muss ich mir merken. Wenn ich das nächste Mal geblitzt werde, zahle ich die 15 € einfach nicht, sondern lasse mich vor Gericht ziehen, wo die Sache dann wegen Geringfügigkeit eingestellt wird. :Devil:

Ich brauch dringend diese Fahne:
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Re: Sammelthema: Eigene Unfälle - Userberichte

Beitrag von HaKa » 11. Aug 2017, 15:22

"Schön" für die Geschädigten ist auch die die Einstellung nach § 154 StPO. :Devil:

Da bekommt dann ein Geschädigter von der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass sein Verfahren eingestellt wird, weil bereits mehrere Verfahren gegen den Beschuldigten anhängig sind und die zu erwartende Strafe in dem einen Verfahren nicht beträchtlich ins Gewicht falle:

§ 154 StPO Teileinstellung bei mehreren Taten

(1) Die Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung einer Tat absehen,

1. wenn die Strafe oder die Maßregel der Besserung und Sicherung, zu der die Verfolgung führen kann, neben einer Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung, die gegen den Beschuldigten wegen einer anderen Tat rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, nicht beträchtlich ins Gewicht fällt oder
2. darüber hinaus, wenn ein Urteil wegen dieser Tat in angemessener Frist nicht zu erwarten ist und wenn eine Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung, die gegen den Beschuldigten rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, zur Einwirkung auf den Täter und zur Verteidigung der Rechtsordnung ausreichend erscheint.


Aber nicht vergessen, wir sehen das hier im Moment alles aus dem Blickwinkel eines Geschädigten, dem nach Bauchgefühl und Rechtslage eindeutig Schadenersatz zusteht. :headbang:

Auf der anderen Seite strebt selbstverständlich jeder Verteidiger in einen Ermittlungsverfahren eine Einstellungen an, sei es nach § 170 Abs. 2 StPO, was einem Freispruch entspricht, oder eben nach 153, 153 a oder 154. Man könnte ja mal Gejagter sein, statt Jäger :engel:
Fahrerische Grüße

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Re: Sammelthema: Eigene Unfälle - Userberichte

Beitrag von FUW 5.0 » 11. Aug 2017, 23:18

Also nach meinem persönlichen Rechtsempfinden scheint hier auch etwas nicht zu passen.

Allerdings erinnere ich nochmal daran, dass ich bis jetzt nur Aussagen der gegnerischen Versicherung habe:

"Wir warten auf die Akte und entscheiden dann"

Und der STA (Sachbearbeiter):

"Der STA entscheidet über die Einstellung wegen Geringfügigkeit, dann zahlt jeder seinen Schaden selbst" (Möglicherweise ein Indiz dafür, dass ein Schaden am gegnerischen Fahrzeug bereits aktenkundig ist, wäre ja schon mal was)

Diese Aussage ist laut Aussage meiner Versicherung und eines Fachanwaltes für Versicherungsrecht (hab ich in meiner Firma) völliger Mumpitz. Wenn festgestellt wird, dass das benannte Fahrzeug den Schaden allein verschuldet hat, steht mir der zivilrechtliche Anspruch aus der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers eindeutig zu. Völlig unabhängig davon, ob das Strafverfahren eingestellt wird oder nicht.
Zu beweisen, dass der Gegner den Unfall allein verschuldet hat, ist dank des Videos kein Problem und außer Frage. Nur hat das Video noch niemand im Rahmen der Ermittlungen haben wollen. Einzig der aufnehmende Polizist in Hasselfelde hat das Video gesehen, obwohl ich in allen Unterlagen (Zeugenfragebogen) deutlich auf das Video hingewiesen habe.

Nur der Sachbearbeiter in der STA hat gesagt "Ach das Video, ja steht ja hier....das wird sich der STA evtl. noch anschauen wollen"

Somit bleibt abzuwarten, was die Versicherung entscheidet, falls die angeforderte Akte dort jemals ankommt.

Was mich allerdings wütend macht ist, mit welcher gleichgültig, lapidaren Art die Polizei, die STA und die Versicherung mit dem Thema Fahrerflucht umgehen.
Da fallen solche Bemerkungen wie:" Was glauben Sie wie viele solche Bagatellen wir bearbeiten müssen" " Das ist doch noch nicht lange, sind doch erst 7 Wochen" "Wir haben noch andere Fälle als verkratze Außenspiegel" " Wieso schneller entscheiden, Ihr Auto ist doch fahrbereit" "Weder unser Versicherungsnehmer, noch sein Fahrzeug sind zu der Zeit in der Nähe gewesen" u.s.w.

Man kommt da schon ins Grübeln.

Besonders wenn ich an meinen Bekannten denke, der 2014 auf Basis einer anonymen Anzeige 4 Monate in U Haft war.......Verdacht auf Sozialversicherungsbetrug, Verdunkelungsgefahr. Durch die Ermittlungsbehörde geschätzter Schaden T€ 200 über 4 Jahre. In diesen 4 Jahren war die korrekt abgeführte Summe an die Sozialversicherung über 100 Mio € !!. Ergebnis: Keine Anklage, weil Buchungsfehler bei einer Krankenkasse.....na danke!
Aber das gehört eigentlich nicht hier her.

Ich melde mich wieder zum eigentlichen Thema, wenn ich mehr weiß.

Recht haben ist nicht Recht bekommen. In diesem Sinne sollten wir das Thema Rechtsempfinden nicht vertiefen, sonst machen uns die Mods hier mit Recht :D zu.

VG
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Re: Sammelthema: Eigene Unfälle - Userberichte

Beitrag von Panomatic » 12. Aug 2017, 09:34

FUW 5.0 hat geschrieben:Ich melde mich wieder zum eigentlichen Thema, wenn ich mehr weiß.
Ja, bitte.

Der für Dich Gute Ausgang ist nur noch eine Frage der Zeit...
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Re: Sammelthema: Eigene Unfälle - Userberichte

Beitrag von jw61 » 12. Aug 2017, 14:33

Passend zum Thema ein aktueller Artikel in SPON

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/j ... 62465.html

Man darf sich hier nix vormachen, schaut man sich mal das tatsächliche Verhältnis der Stellen an Staats- und Amtsanwälten und das Aufkommen der Straftaten an, muss jeder im Schnitt weit über 1000 Verfahren pro Jahr endbearbeiten, also entweder einstellen oder anklagen.

Das wiederum bedeutet, dass die Staatsanwälte schon aus zeitlichen Gründen die meisten Verfahrensakten in der Praxis gar nicht zu Gesicht bekommen können.

Die werden durch fleißige Arbeitsbienen in den Geschäftszimmern vor sortiert.

Lediglich noch die Einstellungsverfügung wird durch den STA persönlich angeordnet.
Beste Grüße

Jürgen

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Re: Sammelthema: Eigene Unfälle - Userberichte

Beitrag von Panomatic » 12. Aug 2017, 15:00

Wenn der "Staat" nicht mehr für Gerechtigkeit sorgt, bleibt halt zum persönlichen Glück: Selbstju......
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Re: Sammelthema: Eigene Unfälle - Userberichte

Beitrag von KK2404 » 16. Aug 2017, 12:52

FUW 5.0 hat geschrieben:Also nach meinem persönlichen Rechtsempfinden scheint hier auch etwas nicht zu passen.

Allerdings erinnere ich nochmal daran, dass ich bis jetzt nur Aussagen der gegnerischen Versicherung habe:

"Wir warten auf die Akte und entscheiden dann"

Und der STA (Sachbearbeiter):

"Der STA entscheidet über die Einstellung wegen Geringfügigkeit, dann zahlt jeder seinen Schaden selbst" (Möglicherweise ein Indiz dafür, dass ein Schaden am gegnerischen Fahrzeug bereits aktenkundig ist, wäre ja schon mal was)

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Nur der Sachbearbeiter in der STA hat gesagt "Ach das Video, ja steht ja hier....das wird sich der STA evtl. noch anschauen wollen"

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Was mich allerdings wütend macht ist, mit welcher gleichgültig, lapidaren Art die Polizei, die STA und die Versicherung mit dem Thema Fahrerflucht umgehen.
Da fallen solche Bemerkungen wie:" Was glauben Sie wie viele solche Bagatellen wir bearbeiten müssen" " Das ist doch noch nicht lange, sind doch erst 7 Wochen" "Wir haben noch andere Fälle als verkratze Außenspiegel" " Wieso schneller entscheiden, Ihr Auto ist doch fahrbereit" "Weder unser Versicherungsnehmer, noch sein Fahrzeug sind zu der Zeit in der Nähe gewesen" u.s.w.

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Recht haben ist nicht Recht bekommen. In diesem Sinne sollten wir das Thema Rechtsempfinden nicht vertiefen, sonst machen uns die Mods hier mit Recht :D zu.

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Wie sagte schon ein Polizist zu mir, als ich Opfer einer Fahrerflucht wurde, bei der mein PKW-Beschädigt wurde: Wir sind hier nicht bei CSI!

Obwohl am Tattag da ein Stadtgrünfahrzeug in Orange stand und obwohl mein Fahrzeug eindeutige orangefarbene Kratzer hatte (Schaden über 1 TSD Euro), wurde nichts ermittelt. Hintergrund:"Datenschutz", die sagen uns nicht, ob ihr Auto dort stand.

Sorry, wenn ich das gestern mit meinem Zollaufwand vergleiche (X Seiten um zu belegen, was ich gekauft und wie ich es verzollt habe), bin ich beim Zoll schon ein Schwerverbrecher.

Ich drücke Dir die Daumen.

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Re: Sammelthema: Eigene Unfälle - Userberichte

Beitrag von FUW 5.0 » 16. Sep 2017, 18:48

5. Fortsetzung

Moin Leute,

habe mal wieder mit der gegnerischen Versicherung telefoniert.

Die 50 !! seitige Ermittlungsakte liegt nun seit 11.09. vor. Nach Studium der Akte erhalte ich eine Entscheidung. Bis heute nix.

Aber heute Post von der Staatsanwaltschaft.

Und, wie schon von Heinz @HaKa vermutet, Einstellung nach 153a.
20170916_175811.jpg
20170916_175919.jpg
20170916_174935-1920x1080.jpg
Nun bin ich mal sehr gespannt wie die Versicherung reagiert. Da bei 153a ja die Schuld nicht festgestellt ist, werden die einen Weg finden nix oder nur einen Teil zu bezahlen.

Mal sehen, was da kommt.

Über meine Laune die sich hier auf der Basis meines persönlichen, scheinbar "naiven" Rechtsempfindens eingestellt hat, brauche ich wohl nichts zu schreiben. :Zorn:

Ist ja eine "preiswerte" Möglichkeit einen Unfall mit Fahrerflucht im fließenden Verkehr zu erledigen.

Was lernt man: Ruhig und entspannt weg fahren....kostet ja nur 100 €.
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Re: Sammelthema: Eigene Unfälle - Userberichte

Beitrag von HaKa » 16. Sep 2017, 18:58

Hallo Leute, :Winkhappy:

Auflagenzahlung 100 € :atom: Da erfolgte die Einstellung aber in der 75%-Superrabattwoche der Staatsanwaltschaft im hohen Norden. Äußerst billig davon gekommen.

Umso härter würde ich nun die Schadenersatzansprüche weiter verfolgen. Die gesparte Geldstrafe kann der Unfallverursacher ja zum Bezahlen seiner Selbstbeteiligung verwenden. :Devil:
Fahrerische Grüße

HaKa

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Re: Sammelthema: Eigene Unfälle - Userberichte

Beitrag von Micha378 » 19. Sep 2017, 11:58

Moin,

Einstellung des Verfahrens gegen 100€ :Spinner:
Ist ja echt unglaublich...und dann kommen im TV wieder Berichte, dass es immer mehr Fahrerfluchtfälle gibt. :doh:
Aber scheint ja wirklich die günstigere Alternative zu sein, vorallem wenn es kein Video gibt.

Ich drück dir die Daumen, dass es jetzt keine Probleme mit der gegnerischen Versicherung gibt und die einfach zahlen.

Grüße
Micha
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Re: Sammelthema: Eigene Unfälle - Userberichte

Beitrag von KK2404 » 19. Sep 2017, 12:03

Die Zahlung der 100 Euro sind doch kein Schuldeingeständnis, oder? Wie kann man dann seinen Schaden von der Versicherung beglichen bekommen?

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Re: Sammelthema: Eigene Unfälle - Userberichte

Beitrag von Shelby » 19. Sep 2017, 12:42

Micha378 hat geschrieben:...und dann kommen im TV wieder Berichte, dass es immer mehr Fahrerfluchtfälle gibt.
Kann ich aus dem wahren Leben bestätigen. Mir hat am vorletzten Sonntag jemand auf einem Treffen den Kotflügel und die Stoßstange angeschrammt und sich verdrückt. :Zorn:

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Re: Sammelthema: Eigene Unfälle - Userberichte

Beitrag von Since64 » 19. Sep 2017, 13:42

Auf einem Treffen...????....wenn man erwischt hätte wäre er vmtl. kollektiv gelyncht worden.
Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

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Re: Sammelthema: Eigene Unfälle - Userberichte

Beitrag von HaKa » 19. Sep 2017, 14:25

KK2404 hat geschrieben:Die Zahlung der 100 Euro sind doch kein Schuldeingeständnis, oder? Wie kann man dann seinen Schaden von der Versicherung beglichen bekommen?
Strafrecht und Zivilrecht sind zwei Paar Schuhe. :grins:

Wenn der Geschädigte von der Staatsanwaltschaft das Einstellungschreiben in Abschrift erhält, steht es freundlicherweise manchmal - hier allerdings nicht - drin:

"... Die Verfolgung Ihrer zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche wird hiervon nicht berührt."
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Re: Sammelthema: Eigene Unfälle - Userberichte

Beitrag von diagnostiker » 19. Sep 2017, 14:27

Since64 hat geschrieben:Auf einem Treffen...????....wenn man erwischt hätte wäre er vmtl. kollektiv gelyncht worden.
Vielleicht deshalb Fersengeld gegeben? :D

Sorry für den Scherz Manni, hast - ebenso wies Pony - trotz allem mein Mitgefühl.
Bei wirklich leichten Remplern wo es neben etwas Farbabrieb/Kratzer keine Blechschäden gab glaub ich teilweise sogar dem Verursacher er das nicht mitbekommen hat ... es sei denn sein Auto ist mit sowas übersäht und er schlicht zu unfähig zum ausparken :engel:
Jippie, macht der Startknopf Spass, könnt den ganzen Tag an/aus machen :supergrins:

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