hdgram hat geschrieben: ↑11. Sep 2019, 10:11
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Es geht einzig und alleine darum, dass eine zugesicherte Eigenschaft nicht eingehalten wird. Und um eine zugesicherte Eigenschaft zu erhalten muß ich gar nichts rausnehem, dafür zusätzlich Geld in die Hand nehmen und eine neue TÜV- Abnahme durchführen.
Eine zugesicherte Eigenschaft ist vom Hersteller/Händler zu erbringen. Punkt.
Das ist in diesem Fall, mit Verlaub, Schwachsinn. Bei dem von dir oben verlinkten Dokument handelt es sich um eine grundsätzliche Übersicht des Lieferprogramms und der Leistungsdaten etc. Das hat keinerlei vertragliche Verbindlichkeit.
Ich bezweifle z.B. auch, dass du im realen Betrieb z.B. die 4,6 s von 0-100 km/h schaffst, die dort angegeben sind. Nach deiner Logik müsste das dann eine erheblichen Mangel bzw. eine nicht erbrachte aber zugesicherte Leistung des Fahrzeuges sein....mit Recht auf Wandlung...Da muss ich aber
Da bekannter Maßen die Motoren eine gewisse Serienstreuung aufweisen, hier mehrfach diskutiert und von den qualifizierten Tunern ebenso bestätigt, kann eine solche Leistungsabweichung nach unten auch eine Abweichung der maximal erreichbaren Geschwindigkeit verursachen, von weiteren Parametern wie z.B. Gegenwind usw. mal ganz abgesehen.
Und auch der Eintrag in den Fahrzeugpapieren ist ein theoretischer Wert, der natürlich nicht für jedes einzelne Fahrzeug gelten muss. Auch hier kann man keinen Rechtsanspruch ableiten.
Und dann eine Rechtsfall zu generieren, weil man anstatt 263 nur 262 oder ggf. nur 250 km/h fahren kann...
Am besten auch noch Schmerzensgeld geltend machen wegen der seelischen Pein ob dieser traumatisierenden Situation...