Englmar hat geschrieben: ↑25. Okt 2019, 15:24
für das Update gibt es 2 Einschränkungen da es nicht zwingend erforderlich ist.
1: normalerweise Zustimmung von Ford einholen.
2: Werkstatt kann Arbeitslohn verlangen.
Dieses update, wie alle anderen auch (bis auf ggf. Sync) , werden grundsätzlich nur nach Zustimmung von Ford Köln eingespielt. Das habe ich aber mehrfach schon geschrieben.
Never touch a running system.
Kein FFH wird das nur aus Jux und Dollerei machen weil es a) Zeit und damit Geld kostet und b) und das ist viel wichtiger, es bei Problemen nach dem Update kein zurück mehr zur ursprünglichen, vorherigen Version gibt. Es gibt nämlich von der "alten" Version keine Sicherungskopie, die wieder aufgespielt werden könnte.
Es wird dann aufgespielt, wenn man Probleme hat (oder zumindest glaubhaft machen kann, dass man Probleme hat), z.B. ruppiges Schalten oder ähnliches. Ich kann die Probleme nur aus Sicht des AT- FAhrers schildern, nicht für das MT.
Wenn man dem FFH ein solches Problem schildert, fragt er bei Ford an und bekommt die Feigabe. Und dann bezahlt Köln ihm das auch.
Es ist aber aus meiner Sicht ein ganz erheblicher Unterscheid, ob mein Werkstattmeiste sagt "Da ist kein Update" oder ob er sagt "Da ist zwar eins, aber ich darf Dir das nicht aufspielen weil ich keine Freigabe habe.!