Falls es jemanden interessiert - habe folgendes zum Thema Lenkanlage/Fahrassistenz aus dem Amtsblatt der Europäischen Union gefunden:
Quelle:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 47&from=RO
12.1. Übergangsbestimmungen zur Änderungsserie 02:
12.1.1. Ab dem offiziellen Datum des Inkrafttretens der Änderungsserie 02 darf keine Vertragspartei, die diese UNRegelung anwendet, die Erteilung oder Anerkennung einer Typgenehmigung nach dieser UN-Regelung in
ihrer durch die Änderungsserie 02 geänderten Fassung verweigern, sofern nachstehend nichts anderes
bestimmt ist.
12.1.2. Ab dem 1. April 2018 sind Vertragsparteien, die diese UN-Regelung anwenden, nicht mehr verpflichtet,
UN-Typgenehmigungen nach den vorhergehenden Änderungsserien zu akzeptieren, die nach dem 1. April
2018 erstmals ausgestellt wurden.
12.1.3. Bis zum 1. April 2021 akzeptieren Vertragsparteien, die diese UN-Regelung anwenden, weiterhin UNTypgenehmigungen nach der vorhergehenden Änderungsserie 01 der UN-Regelung, die erstmals vor dem
1. April 2018 ausgestellt wurden.
12.1.4. Ab dem 1. April 2021 sind Vertragsparteien, die diese UN-Regelung anwenden, nicht mehr verpflichtet,
Erweiterungen von Genehmigungen nach den vorhergehenden Änderungsserien zu dieser UN-Regelung zu
akzeptieren.
12.1.5. Ungeachtet des Absatzes 12.1.4 bleiben UN-Typgenehmigungen für Fahrzeuge, die nach vorhergehenden
Änderungsserien der UN-Regelung erteilt wurden und nicht von der Änderungsserie 02 betroffen sind,
gültig und werden von den Vertragsparteien, die diese UN-Regelung anwenden, weiterhin anerkannt.
12.1.6. Bis zum 1. April 2020 dürfen Typgenehmigungen nach der Änderungsserie 02 zu dieser UN-Regelung für
neue Fahrzeugtypen gewährt werden, die der Anforderung in Bezug auf das Warnsignal für fehlenden
Handkontakt am Steuer in roter Farbe nach Absatz 5.6.2.2.5 nicht entsprechen und in deren
Kombiinstrument Multiinformationsanzeigen integriert sind, die keine roten Warnsignale anzeigen können
oder ausschließlich Warnleuchten nutzen.