So klingt die serienmäßige Klappen-AGA vom 2018er GT!

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dark star
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Re: So klingt die serienmäßige Klappen-AGA vom 2018er GT!

Beitrag von dark star » 19. Aug 2018, 16:17

Hier ein paar Informationen zu der Vorschrift bezüglich der Geräuschmessung:

Das Standgeräusch ist für die Zulassung egal, nur dass Fahrgeräusch beim Beschleunigen durch 50 km/h und bei konstant 50 km/h interessiert.
Beim Mustang ist es das Fahrgeräusch beim Beschleunigen ab ca. 25 km/h bis ca. 80 km/h (nach der in der Vorschrift vorgegebenen Beschleunigung), und in diesem Messbereich macht die Klappe in der Abgasanlage halt zu.

Hier wurde oft geschrieben, die Klappe würde erst ab 50 km/h zu machen.
Das wäre für die Messung nach der Vorschrift aber nicht optimal.
Dafür sollte die Klappe schon bei geringeren Geschwindigkeiten zu machen.

Ich hoffe ich habe die Vorschrift richtig interpretiert.
Ansonsten bin ich dankbar für Hinweise, wenn es jemand besser wissen sollte.

Auszüge aus der Vorschrift:

2.1.
Messgeräte und Messbedingungen Sofern nicht anders angegeben, gelten die gleichen Mess- und Fahrzeugbedingungen, wie sie in Anhang II Abschnitte 2 und 3 festgelegt sind. Wenn das Fahrzeug über verschiedene Betriebsarten verfügt, die die Geräuschemission beeinflussen, müssen alle Betriebsarten die Bestimmungen dieses Anhangs erfüllen. Hat der Hersteller Prüfungen durchgeführt, um gegenüber der Genehmigungsbehörde nachzuweisen, dass diese Bestimmungen erfüllt werden, sind die bei den Prüfungen verwendeten Betriebsarten im Prüfbericht aufzuführen.

4. MESSVERFAHREN
4.1. Messung des Fahrgeräuschs
4.1.1. Allgemeine Prüfbedingungen Auf der Prüfstrecke sind zwei Linien AA' und BB' parallel zur Linie PP' im Abstand von 10 m vor und hinter dieser Linie zu markieren. Auf jeder Fahrzeugseite sind in jedem Gang mindestens vier Messungen vorzunehmen.
...

4.1.2.1. Fahrzeuge der Klassen M1, M2 ≤ 3 500 kg, N1
... Die Prüfgeschwindigkeit vtest beträgt 50 km/h ± 1 km/h. Sie muss erreicht sein, wenn der Fahrzeugbezugspunkt die Linie PP' erreicht.

4.1.2.1.4.
Gangwahl Welche Getriebegänge für die Prüfung zu wählen sind, hängt davon ab, wie sich die in ihnen mögliche Beschleunigung awot unter Volllast zu der für die Prüfung unter voller Beschleunigung erforderlichen Referenzbeschleunigung awot ref verhält. 27.5.2014 L 158/153 Amtsblatt der Europäischen Union DE
Manche Fahrzeuge verfügen für das Getriebe über unterschiedliche Softwareprogramme oder verschiedene Betriebsarten (z. B. Sportprogramm, Winterprogramm, adaptiv). Lässt sich die erforderliche Beschleunigung in verschiedenen Betriebsarten erzielen, so muss der Fahrzeughersteller dem Technischen Dienst gegenüber nachweisen, dass das Fahrzeug in der Betriebsart geprüft wird, in der die Beschleunigung der Referenzbeschleunigung awot ref am nächsten kommt.

4.1.2.1.4.1.
Fahrzeuge mit manuellem Getriebe und mit verriegeltem automatischem, adaptivem oder stufenlosem (CVT- )Getriebe: Die Gangwahl ist nach einer der folgenden Regeln zu treffen: a) Lässt sich in einem bestimmten Gang eine Beschleunigung erzielen, die der Referenzbeschleunigung awot ref mit einer Toleranz von ± 5 % entspricht, jedoch 2,0 m/s2 nicht überschreitet, so ist in diesem Gang zu prüfen. b) Lässt sich in keinem Gang die erforderliche Beschleunigung erzielen, so ist ein Gang i mit einer höheren und ein Gang i+1 mit einer niedrigeren Beschleunigung als die Referenzbeschleunigung zu wählen. Überschreitet die Beschleunigung im Gang i nicht den Wert von 2,0 m/s2, sind beide Gänge für die Prüfung zu verwenden. Der Gewichtungsfaktor bezüglich der Referenzbeschleunigung awot ref errechnet sich wie folgt: k = (awot ref – awot (i+1))/(awot (i) – awot (i+1)) c)Überschreitet die Beschleunigung im Gang i den Wert von 2,0 m/s2, so ist der niedrigste Gang zu wählen, in dem die Beschleunigung kleiner als 2,0 m/s2 ist, sofern die Beschleunigung im Gang i+1 kleiner ist als aurban. In diesem Fall sind die beiden Gänge i und i+1 zu benutzen, einschließlich des Gangs i, in dem die Beschleunigung größer als 2,0 m/s2 ist. In anderen Fällen ist kein anderer Gang zu benutzen. Zur Berechnung des Teillastfaktors kP ist anstelle von awot ref die in der Prüfung erzielte Beschleunigung awot test heranzuziehen. d) Hat der Wählhebel nur eine Fahrstellung, so ist die Prüfung mit beschleunigendem Fahrzeug bei dieser Stellung des Wählhebels durchzuführen. Zur Berechnung des Teillastfaktors kP ist anstelle von awot ref die in der Prüfung erzielte Beschleunigung heranzuziehen. e)Wird in einem Gang die Nenndrehzahl des Motors überschritten, bevor das Fahrzeug die Linie BB' passiert, so ist der nächsthöhere Gang zu benutzen.

4.1.2.1.5. Prüfung mit beschleunigendem Fahrzeug Der Hersteller muss angeben, bei welcher Entfernung des Fahrzeugbezugspunkts von der Linie AA' das Fahrpedal vollständig niedergetreten wird. Das Fahrpedal ist (so rasch wie möglich) niederzutreten, sobald der Fahrzeugbezugspunkt den angegebenen Punkt erreicht. Das Fahrpedal ist in vollständig niedergetretener Stellung zu halten, bis das hintere Ende des Fahrzeugs die Linie BB' erreicht. Dann ist das Fahrpedal so rasch wie möglich loszulassen. Der Punkt, an dem das Fahrpedal vollständig niedergetreten wurde, ist im Prüfbericht anzugeben.
...

4.1.2.1.6. Prüfung bei konstanter Geschwindigkeit Die Prüfung ist zwischen den Linien AA' und BB' bei einer konstanten Geschwindigkeit von 50 km/ h ± 1 km/h und in demselben Gang/denselben Gängen durchzuführen wie die Prüfung mit beschleunigendem Fahrzeug. Die Drosseleinrichtung ist so zu fixieren, dass zwischen AA' und BB' die angegebene Sollgeschwindigkeit konstant gehalten wird. Wird das Getriebe für die Prüfung mit beschleunigendem Fahrzeug in einem Gang verriegelt, so ist es für diese Prüfung in demselben Gang zu verriegeln. Für Fahrzeuge mit einem Leistungs-Masse-Verhältnis < 25 ist die Prüfung bei konstanter Geschwindigkeit nicht erforderlich.

4.1.3.
Auswertung der Ergebnisse
Der höchste bei jedem Durchfahren der Strecke AA'-BB' gemessene A-bewertete Schalldruckpegel ist festzuhalten.
...

Näheres kann man hier nachlesen:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 32014R0540
https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 40&from=DE

VERORDNUNG (EU) Nr. 540/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. April 2014 über den Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen und von Austauschschalldämpferanlagen sowie zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG und zur Aufhebung der Richtlinie 70/157/EWG

Die Grenzwerte und die Fahrzeugklassen stehen unter Anhang III auf Seite 32.
Der Mustang die M1

Hier etwas übersichtlicher:
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Re: So klingt die serienmäßige Klappen-AGA vom 2018er GT!

Beitrag von Carloh » 15. Sep 2018, 23:44

Wie ist jetzt eigentlich das Fazit? Darf das FL mit der Klappenanlage im Track-Modus auf der Straße bewegt werden?
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Re: So klingt die serienmäßige Klappen-AGA vom 2018er GT!

Beitrag von sickness » 15. Sep 2018, 23:48

:shrug: Wenn interessiert das
Kannst doch jederzeit umschalten.

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Re: So klingt die serienmäßige Klappen-AGA vom 2018er GT!

Beitrag von dark star » 16. Sep 2018, 00:38

Carloh hat geschrieben:Wie ist jetzt eigentlich das Fazit? Darf das FL mit der Klappenanlage im Track-Modus auf der Straße bewegt werden?
In der Vorschrift steht, dass wenn es verschiedene Modi gibt die Vorgaben bezüglich der maximalen Lautstärke in allen Modi erfüllt sein müssen. Also darf man auch alle verfügbaren Modi im Straßenverkehr nutzen.
Kannst du hier nachlesen Punkt 2.1
https://mustang6.de/viewtopic.php?f=67& ... 18#p226118
Steht direkt über deinem Beitrag und ist sogar unterstrichen.
:atom:
Wer es genau wissen will, muss sich schon ein bisschen Mühe geben und lesen.
Da habe ich auch einen Link zu der Vorschrift angegeben, da kannst du alles bei Bedatf selber im Detail nachlesen.
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Re: So klingt die serienmäßige Klappen-AGA vom 2018er GT!

Beitrag von Carloh » 16. Sep 2018, 11:51

dark star hat geschrieben:
Carloh hat geschrieben:Wie ist jetzt eigentlich das Fazit? Darf das FL mit der Klappenanlage im Track-Modus auf der Straße bewegt werden?
In der Vorschrift steht, dass wenn es verschiedene Modi gibt die Vorgaben bezüglich der maximalen Lautstärke in allen Modi erfüllt sein müssen. Also darf man auch alle verfügbaren Modi im Straßenverkehr nutzen.
Kannst du hier nachlesen Punkt 2.1
https://mustang6.de/viewtopic.php?f=67& ... 18#p226118
Steht direkt über deinem Beitrag und ist sogar unterstrichen.
:atom:
Wer es genau wissen will, muss sich schon ein bisschen Mühe geben und lesen.
Da habe ich auch einen Link zu der Vorschrift angegeben, da kannst du alles bei Bedatf selber im Detail nachlesen.
Das habe ich tatsächlich gelesen und auch verstanden. Ich dachte nur, dass durch die Warnmeldung im Display, die man mit ok bestätigen muss das irgendwie aufgeweicht ist und am Ende die Verantwortung hier beim Fahrer liegt.

Hatte von euch denn schonmal jemand Kontakt mit der Rennleitung und musste wegen des Sounds nachweisen, dass die AGA Serie ist?
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Re: So klingt die serienmäßige Klappen-AGA vom 2018er GT!

Beitrag von Whych » 16. Sep 2018, 13:08

Ich könnte mir vorstellen das egal welches Feature des Track-Modus gewählt wird diese Meldung erscheint.

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Re: So klingt die serienmäßige Klappen-AGA vom 2018er GT!

Beitrag von dark star » 16. Sep 2018, 13:10

Carloh hat geschrieben: Das habe ich tatsächlich gelesen und auch verstanden. Ich dachte nur, dass durch die Warnmeldung im Display, die man mit ok bestätigen muss das irgendwie aufgeweicht ist und am Ende die Verantwortung hier beim Fahrer liegt.
Die Definiton "alle" ist schon sehr eindeutig.
Wenn wir es ganz genau wissen wollten müssten wir die Unterlagen zu den Messungen von Ford für den Mustang einsehen.
Da müsste dann drin stehen, dass eindeutig auch im Track-Modus gemessen wurde.
Glaube aber nicht, dass diese Dokumente frei verfügbar sind.
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Re: So klingt die serienmäßige Klappen-AGA vom 2018er GT!

Beitrag von MarcV8 » 19. Sep 2018, 00:39

Richtig laut wird der 18 er ja nur bei (geschätzter Wert) Halbgas oder mehr.
Bei Dahinrollen finde ich ihn nur unwesentlich lauter als den 15 er.

Und Vollgas wird von der Prüfrichtlinie in unserem Fall nicht erfasst, da die geforderte Beschleunigung von 2 m/s2 bei 450 PS schon bei wenig Gas eintritt.

Das ist ein schöner Charakterzug großvolumiger Motoren: Ihre Klangvielfalt unter verschiedenen Lastzuständen, sowohl im Volumen als auch von der Stimmfarbe her. Ein schöner Kontrast zu den 4 Zylinder Turbo Hot Hatches, die für mein Empfinden in fast jeder Lebenslage ihr Knall/Furz Repertoire abspielen.

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Re: So klingt die serienmäßige Klappen-AGA vom 2018er GT!

Beitrag von PonyWhisperer » 19. Sep 2018, 05:40

Ich fahre immer im "RennModus" auch an Polizei vorbei - auch im Ausland. Bislang bin ich noch nicht angehalten worden.

Da dieser Modus unter allen Bertiebszuständen einschaltbar ist - ist er auch zugelassen!!! Davon dürfen wir fest ausgehen.

Gruesse

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Re: So klingt die serienmäßige Klappen-AGA vom 2018er GT!

Beitrag von 66to16 » 19. Sep 2018, 07:51

PonyWhisperer hat geschrieben:Ich fahre immer im "RennModus" auch an Polizei vorbei - auch im Ausland. Bislang bin ich noch nicht angehalten worden.

Da dieser Modus unter allen Bertiebszuständen einschaltbar ist - ist er auch zugelassen!!! Davon dürfen wir fest ausgehen.

Gruesse
Die Schlussfolgerung, dass alles was möglich ist einzuschalten, auch zulässig ist, würde ich so vorsichtig sehen. Die Argumentation wird kaum überall zum Erfolg führen. Cheers

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Re: So klingt die serienmäßige Klappen-AGA vom 2018er GT!

Beitrag von Duedo » 19. Sep 2018, 08:22

Moin zusammen,

in geschlossenen Ortschaften ist es meines Wissens nicht erlaubt......
In München hat die Rennleitung schon einige Fahrzeuge, die zu laut erscheinen, aus dem Verkehr gezogen und zum TÜV Nord zur Messung gebracht.
Beeilen werden sie sich mit Sicherheit nicht.....

Gruß

Günther

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Re: So klingt die serienmäßige Klappen-AGA vom 2018er GT!

Beitrag von listener » 19. Sep 2018, 15:36

Duedo hat geschrieben:Moin zusammen,

in geschlossenen Ortschaften ist es meines Wissens nicht erlaubt......
In München hat die Rennleitung schon einige Fahrzeuge, die zu laut erscheinen, aus dem Verkehr gezogen und zum TÜV Nord zur Messung gebracht.
Beeilen werden sie sich mit Sicherheit nicht.....

Gruß

Günther
Kann ich mir jetzt fast nicht vorstellen, wo doch hier im Süden der TÜV Süd zuständig ist.
Wäre dann ja kostenmäßig nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis, wg. so einer Messung das Pony quer durch die Republik zu transportieren. :Winkhappy:
Grüße
Mike


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Re: So klingt die serienmäßige Klappen-AGA vom 2018er GT!

Beitrag von Mustang550 » 23. Sep 2018, 20:18

Hier ist mal ein Video des 2018 Ford Mustang GT mit...
H-Pipe with Active Exhaust Sound Comparison
Ist zwar nicht mehr die serienmäßige Klappenanlage, aber mal ganz interessant, was machbar ist.

Gruß Beat


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Re: So klingt die serienmäßige Klappen-AGA vom 2018er GT!

Beitrag von Duedo » 23. Sep 2018, 20:39

@listener

Du hast vollkommen recht, nicht TÜV Nord sondern TÜV Süd und zwar im Raum München....

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Re: So klingt die serienmäßige Klappen-AGA vom 2018er GT!

Beitrag von Fieldmaster » 24. Sep 2018, 10:55

Mustang550 hat geschrieben:Hier ist mal ein Video des 2018 Ford Mustang GT mit...
H-Pipe with Active Exhaust Sound Comparison
Ist zwar nicht mehr die serienmäßige Klappenanlage, aber mal ganz interessant, was machbar ist.

Gruß Beat

Und noch dran denken dass diese US Version im Video keinen Otto Partikelfilter hat der "Sound schluckt"

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Re: So klingt die serienmäßige Klappen-AGA vom 2018er GT!

Beitrag von Cobra554 » 24. Sep 2018, 12:39

Mustang550 hat geschrieben:Hier ist mal ein Video des 2018 Ford Mustang GT mit...
H-Pipe with Active Exhaust Sound Comparison
Ist zwar nicht mehr die serienmäßige Klappenanlage, aber mal ganz interessant, was machbar ist.

Gruß Beat

Genau mein Ding!!! wenns sowas hier mit TÜV geben würde, hätte ich ein großes Problem dem zu wiederstehen :supergrins:

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Re: So klingt die serienmäßige Klappen-AGA vom 2018er GT!

Beitrag von René Berlin » 24. Sep 2018, 14:21

Mustang550 hat geschrieben:Hier ist mal ein Video des 2018 Ford Mustang GT mit...
H-Pipe with Active Exhaust Sound Comparison
Ist zwar nicht mehr die serienmäßige Klappenanlage, aber mal ganz interessant, was machbar ist.

Gruß Beat

Die deutsche Übersetzung ( Untertitel )ist der Hammer :Dauerlache:

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Re: So klingt die serienmäßige Klappen-AGA vom 2018er GT!

Beitrag von FuldaMustang » 27. Sep 2018, 20:43

Hab ich gerade gefunden... Erfahrungsbericht eines 2018er Fahrers, der wegen der Lautstärke des (laut eigener Angabe) Serienauspuffs mit der Polizei aneinandergeraten ist. Auto wird bei 8:55 gezeigt, die Story geht bei 10:05 los.


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Re: So klingt die serienmäßige Klappen-AGA vom 2018er GT!

Beitrag von Whych » 1. Okt 2018, 15:24

FuldaMustang hat geschrieben:Hab ich gerade gefunden... Erfahrungsbericht eines 2018er Fahrers, der wegen der Lautstärke des (laut eigener Angabe) Serienauspuffs mit der Polizei aneinandergeraten ist. Auto wird bei 8:55 gezeigt, die Story geht bei 10:05 los.


Da würde ich glaub echt durchdrehen ( Ich weiss das bringt nix eher im Gegenteil aber trotzdem ). Serienfahrzeug und die legen ihn mir still.
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Re: So klingt die serienmäßige Klappen-AGA vom 2018er GT!

Beitrag von Brrrrruuuummm » 1. Okt 2018, 15:32

Am schlimmsten finde ich noch, dass er jetzt die entstandenen Kosten via Anwalt einklagen muss. In unserem Land läuft so viel schief, warum sollte es auch ausgerechnet dabei anders sein? :doh:
Zeugung: 6. August 2018
Geburt: 7. November 2018
Übergabe an Storch: 13. Dezember 2018
Pony-Dealer: 28. Januar 2019
Erstes Treffen mit Layla: 31. Januar 2019
Erster Ausritt: 1. April 2019
Letzter Ausritt: 16. Februar 2023

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