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Re: So klingt die serienmäßige Klappen-AGA vom 2018er GT!

Verfasst: 1. Okt 2018, 15:33
von topless 5.0
..... und die Kosten (abschleppen, Gutachter ....) darf man wohl auch noch tragen.

@HaKa, das ist was ich gemeint hatte.

Gruß

Tom

Re: So klingt die serienmäßige Klappen-AGA vom 2018er GT!

Verfasst: 1. Okt 2018, 16:32
von HaKa
Hallo Leute, :Winkhappy:

immerhin hat man Ansprüche gegen den Staat, :headbang:

zB nach dem Strafverfolgungsentschädigungsgesetz - so sperrig wie dieses Wort ist auch das Verfahren :RTFM:

§ 2 Entschädigung für andere Strafverfolgungsmaßnahmen
(1) Wer durch den Vollzug der Untersuchungshaft oder einer anderen Strafverfolgungsmaßnahme einen Schaden erlitten hat, wird aus der Staatskasse entschädigt, soweit er freigesprochen oder das Verfahren gegen ihn eingestellt wird oder soweit das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen ihn ablehnt.
(2) Andere Strafverfolgungsmaßnahmen sind

1. die einstweilige Unterbringung und die Unterbringung zur Beobachtung nach den Vorschriften der Strafprozeßordnung und des Jugendgerichtsgesetzes,
2. die vorläufige Festnahme nach § 127 Abs. 2 der Strafprozeßordnung,
3. Maßnahmen des Richters, der den Vollzug des Haftbefehls aussetzt (§ 116 der Strafprozeßordnung),
4. die Sicherstellung, die Beschlagnahme, der Vermögensarrest nach § 111e der Strafprozeßordnung und die Durchsuchung, soweit die Entschädigung nicht in anderen Gesetzen geregelt ist,
5. die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis,
6. das vorläufige Berufsverbot.
(3) Als Strafverfolgungsmaßnahmen im Sinne dieser Vorschrift gelten die Auslieferungshaft, die vorläufige Auslieferungshaft, die Sicherstellung, die Beschlagnahme und die Durchsuchung, die im Ausland auf Ersuchen einer deutschen Behörde angeordnet worden sind.

Re: So klingt die serienmäßige Klappen-AGA vom 2018er GT!

Verfasst: 1. Okt 2018, 22:11
von dark star
Whych hat geschrieben: Da würde ich glaub echt durchdrehen ( Ich weiss das bringt nix eher im Gegenteil aber trotzdem ). Serienfahrzeug und die legen ihn mir still.
Siehe hier:
https://mustang6.de/viewtopic.php?f=11&t=10622

Woher sollen die Staatsbediensteten auf den ersten Blick denn wissen, was Serie ist und was nicht.
Wenn es öfter vorkommt, dass an Mustangs nicht zulässige Abgasanlagen gefunden werden, muss man sich nicht wundern, wenn man als Mustangfahrer ins Beuteschema der Ermittler passt.

Ich kann ja gut verstehen, dass sich ein Abgasanlage möglichst "schick" anhören soll, dass bringt aber die bekannten Nachteile, auch für andere, mit sich. :Winkhappy:

Re: So klingt die serienmäßige Klappen-AGA vom 2018er GT!

Verfasst: 1. Okt 2018, 22:33
von Whych
Ja klar. Da haben die keine Ahnung dann lässt man mal kurz abschleppen und der Fahrer ist der Depp der die Dummheit der Polizei noch bezahlen darf.

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Re: So klingt die serienmäßige Klappen-AGA vom 2018er GT!

Verfasst: 1. Okt 2018, 22:59
von dark star
Whych hat geschrieben:Ja klar. Da haben die keine Ahnung dann lässt man mal kurz abschleppen und der Fahrer ist der Depp der die Dummheit der Polizei noch bezahlen darf.
Aber bezahlen nur indirekt durch unsere Steuergelder.
Natürlich bleibt des ganze Ärger den man damit hat.

Wenn ich das hier richtig interpretiere, bekommt man die Kosten zurück:
HaKa hat geschrieben:Hallo Leute, :Winkhappy:

immerhin hat man Ansprüche gegen den Staat, :headbang:

zB nach dem Strafverfolgungsentschädigungsgesetz - so sperrig wie dieses Wort ist auch das Verfahren :RTFM:

§ 2 Entschädigung für andere Strafverfolgungsmaßnahmen
(1) Wer durch den Vollzug der Untersuchungshaft oder einer anderen Strafverfolgungsmaßnahme einen Schaden erlitten hat, wird aus der Staatskasse entschädigt, soweit er freigesprochen oder das Verfahren gegen ihn eingestellt wird oder soweit das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen ihn ablehnt.
(2) Andere Strafverfolgungsmaßnahmen sind

1. die einstweilige Unterbringung und die Unterbringung zur Beobachtung nach den Vorschriften der Strafprozeßordnung und des Jugendgerichtsgesetzes,
2. die vorläufige Festnahme nach § 127 Abs. 2 der Strafprozeßordnung,
3. Maßnahmen des Richters, der den Vollzug des Haftbefehls aussetzt (§ 116 der Strafprozeßordnung),
4. die Sicherstellung, die Beschlagnahme, der Vermögensarrest nach § 111e der Strafprozeßordnung und die Durchsuchung, soweit die Entschädigung nicht in anderen Gesetzen geregelt ist,
5. die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis,
6. das vorläufige Berufsverbot.
(3) Als Strafverfolgungsmaßnahmen im Sinne dieser Vorschrift gelten die Auslieferungshaft, die vorläufige Auslieferungshaft, die Sicherstellung, die Beschlagnahme und die Durchsuchung, die im Ausland auf Ersuchen einer deutschen Behörde angeordnet worden sind.

Re: So klingt die serienmäßige Klappen-AGA vom 2018er GT!

Verfasst: 1. Okt 2018, 23:14
von jw61
HaKa hat geschrieben:Hallo Leute, :Winkhappy:

immerhin hat man Ansprüche gegen den Staat, :headbang:

zB nach dem Strafverfolgungsentschädigungsgesetz - so sperrig wie dieses Wort ist auch das Verfahren :RTFM:

§ 2 Entschädigung für andere Strafverfolgungsmaßnahmen
(1) Wer durch den Vollzug der Untersuchungshaft oder einer anderen Strafverfolgungsmaßnahme einen Schaden erlitten hat, wird aus der Staatskasse entschädigt, soweit er freigesprochen oder das Verfahren gegen ihn eingestellt wird oder soweit das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen ihn ablehnt.
(2) Andere Strafverfolgungsmaßnahmen sind

1. die einstweilige Unterbringung und die Unterbringung zur Beobachtung nach den Vorschriften der Strafprozeßordnung und des Jugendgerichtsgesetzes,
2. die vorläufige Festnahme nach § 127 Abs. 2 der Strafprozeßordnung,
3. Maßnahmen des Richters, der den Vollzug des Haftbefehls aussetzt (§ 116 der Strafprozeßordnung),
4. die Sicherstellung, die Beschlagnahme, der Vermögensarrest nach § 111e der Strafprozeßordnung und die Durchsuchung, soweit die Entschädigung nicht in anderen Gesetzen geregelt ist,
5. die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis,
6. das vorläufige Berufsverbot.
(3) Als Strafverfolgungsmaßnahmen im Sinne dieser Vorschrift gelten die Auslieferungshaft, die vorläufige Auslieferungshaft, die Sicherstellung, die Beschlagnahme und die Durchsuchung, die im Ausland auf Ersuchen einer deutschen Behörde angeordnet worden sind.
Hallo Heinz,

gut zu Wissen, aber gilt das ^^ auch im OWiG-Verfahren, wenn

a) nach der StPO
bzw.
b) nach dem jeweiligen Polizeirecht gefahrenabwehrend

sichergestellt bzw. beschlagnahmt wird?

Eine vorsätzl. oder fahrlässige Amtspflichtverletzung i.S.d. § 839 BGB dürfte in diesen Fällen schwer nachzuweisen sein.

Re: So klingt die serienmäßige Klappen-AGA vom 2018er GT!

Verfasst: 2. Okt 2018, 08:22
von Phreeze
ich wollte auch das STRG F Video posten. Echt schlimm ! (Der Kanal ist übrigens relativ gut).
Als Ausländer wird das dann wohl auch mal lustig, weil sie da gleich genauer hinschauen, weil sie wohl glauben dass man im Ausland andere Sachen verbauen darf als in Deutschland.

Re: So klingt die serienmäßige Klappen-AGA vom 2018er GT!

Verfasst: 2. Okt 2018, 08:29
von wdakar
Sollte einmal das Auto sichergestellt werden und der TÜV bescheinigt danach die Legalität des Autos, wird natürlich auf Schadenersatz geklagt und zwar solange, bis auch der letzte Cent im Potemonnaie zurück ist....

Re: So klingt die serienmäßige Klappen-AGA vom 2018er GT!

Verfasst: 2. Okt 2018, 10:44
von Whych
Wenn sie es nicht beweisen können dann sollte es auch nicht möglich sein das Auto stillzulegen. Ganz einfache Sache. Dann müssen eben Polizisten ausgebildet werden die Ahnung haben von dem Job den sie machen.
Mit diesem "auf Verdacht" ist doch der Willkür Tür und Tore geöffnet. Da passt dem Polizisten deine Nase nicht und schwupps läufst du nach Hause und hast wochenlang Ärger bis alles geregelt ist.

Re: So klingt die serienmäßige Klappen-AGA vom 2018er GT!

Verfasst: 2. Okt 2018, 12:23
von dark star
Whych hat geschrieben:Wenn sie es nicht beweisen können dann sollte es auch nicht möglich sein das Auto stillzulegen. Ganz einfache Sache.
So einfach ist es leider nicht, wie soll das vor Ort am Straßenrand bewiesen werden?

Das ist halt der Preis / das Risiko, wenn man einen Mustang oder ähnliches fährt. :Devil:

Solange Abgasanlage illegal modifiziert werden, oder illegale Abgasanlagen, eingebaut werden, müssen wohl auch alle, die nichts gemacht haben, mit dem Problem leben, dass die Staatsbediensteten da ein Auge darauf haben, mit den bekannten Konsequenzen.

So läuft das Spiel halt.

Wie sollte es denn anders paktikabel sein?
Vorschläge?

Der Gestztgeber ist schon recht großzügig, dass er Klappen-Abgasanlagen überhaupt zulässt.
Ist vermutlich nur eine Frage der Zeit, bis die, leider, verboten werden.

Da es aber trotz Klappen-Abgasanlagen immer noch Bedarf gibt den Sound zu verbessern, müssen alle die zur "Zielgruppe" gehören mit den negativen Auswirkungen leben.

Seien wir doch mal ehrlich, wir freuen uns doch alle, wenn wir einen Mustang mit etwas "optimiertem" Sound hören können.
Kling halt schon geil. :grins:
Nur leider ist in der heutigen Zeit, geil eben oft nicht mit der Gesetzeskonformität unter einen Hut zu bekommen. :engel:

Re: So klingt die serienmäßige Klappen-AGA vom 2018er GT!

Verfasst: 2. Okt 2018, 13:55
von wdakar
Vielleicht ändert sich das auf mittlere bis längere Sicht, wenn zwar von den Polizisten viele Autos vorübergehend stillgelegt werden, von denen dann aber wiederum 90% nach der TÜV-Vorführung "legal" sind, weil halt Gesetzeslücken ausgenutzt wurden, und damit Schadenersatz in beträchtlicher Höhe fällig wird. Das können die klammen Länder nicht lange stemmen. Und der Landesrechnungshof wird auch nicht amused sein...

Re: So klingt die serienmäßige Klappen-AGA vom 2018er GT!

Verfasst: 2. Okt 2018, 14:17
von Paraffinium
Ich kenne solche Messungen in schöner Regelmässigkeit beim Motorrad: Originalauspuff wird bei einer Überprüfung als zu laut empfunden und vor Ort nachgemessen. Wie laut das Moped (oder der Mustang) tatsächlich sein darf steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Wenn nach Abzug der zulässigen Abweichung der Auspuff bei der "provisorischen" Messung vor Ort tatsächlich zu laut ist, geht es danach zu einer zugelassenen Kontrollinstanz wie dem TÜV. Wenn der Sachverständige hier die zu hohe Lautstärke bestätigt und rechtsgültig nachweist, ist es völlig unerheblich, ob es sich um eine Originalanlage handelt oder nicht. Das "Original" kann ja manipuliert oder defekt sein. Wenn die Lautstärke von den eingetragenen Werten abweicht, kann es sich auch um einen Fahrzeugmangel handeln. Der "Staat" wird dafür keinen Schadensersatz zahlen. Hier kann man sich dann nur an den Händler wenden...

Re: So klingt die serienmäßige Klappen-AGA vom 2018er GT!

Verfasst: 3. Okt 2018, 01:10
von dark star
@wdakar
wdakar hat geschrieben: ... nach der TÜV-Vorführung "legal" sind, weil halt Gesetzeslücken ausgenutzt wurden, ...
Kannst du das mit den Gesetzeslücken netterweise bitte erläutern.

Ich hatte das bisher immer so verstanden, dass eine Nachrüst-Abgasanlage nicht lauter sein darf, als die Original-Abgasanlage und das in keinem Betriebszustand.
Oder muss die Nachrüst-Abgasanlage nur die Werte der Original-Abgasanlage, bei den in den Papieren angegeben Betriebspunkten, einhalten?

Re: So klingt die serienmäßige Klappen-AGA vom 2018er GT!

Verfasst: 3. Okt 2018, 08:47
von Bikomi
Je nach Zulassung des Fahrzeugtyps. Früher nur 50-60 km/h relevant. Mittlerweile soll es wohl über alle Betriebsmodi und Fahrzustände gelten. Frag mich aber nicht nach dem Sinn und wie man das messen soll.
Da kann aber meine ich auch das EU-Recht das deutsche Recht ausstechen.


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Re: So klingt die serienmäßige Klappen-AGA vom 2018er GT!

Verfasst: 28. Mär 2019, 19:10
von HND
Bei meinem 2019er GT kommt immer eine Anzeige, dass ich die Bedienungsanleitung einsehen soll, wenn ich manuell den Track (Rennstrecke) Modus beim Auspuffklang anwähle. Ist das normal und schalte der Auspuff trotzdem auf Track?! Habe irgendwie den Eindruck, dass sich da nichts verändert.

Re: So klingt die serienmäßige Klappen-AGA vom 2018er GT!

Verfasst: 28. Mär 2019, 20:16
von Zia1987
HND hat geschrieben:
28. Mär 2019, 19:10
Bei meinem 2019er GT kommt immer eine Anzeige, dass ich die Bedienungsanleitung einsehen soll, wenn ich manuell den Track (Rennstrecke) Modus beim Auspuffklang anwähle. Ist das normal und schalte der Auspuff trotzdem auf Track?! Habe irgendwie den Eindruck, dass sich da nichts verändert.
Der Hinweis ist völlig normal und kommt tatsächlich jedesmal. Es kursierte hier mal ein Video wo die Klappensteuerung gezeigt wurde und wie sie sich während der Fahrt verhält.

Hier das Video: https://www.youtube.com/watch?v=MmFxQt-_63E

Re: So klingt die serienmäßige Klappen-AGA vom 2018er GT!

Verfasst: 29. Mär 2019, 18:21
von HND
Habe heute die verschiedenen Auspuffeinstellungen mal ( im Stand ) durchgeschaltet und auch mal dabei aufs Gas getreten. Ich höre da keinen Unterschied.!!! Ist das normal?! Auch im Fahrbetrieb absolut kein Unterschied.

Re: So klingt die serienmäßige Klappen-AGA vom 2018er GT!

Verfasst: 29. Mär 2019, 18:27
von Brrrrruuuummm
Wenn du keinen Unterschied hörst, ist entweder die Klappe kaputt oder du bist hörgeschädigt.

Re: So klingt die serienmäßige Klappen-AGA vom 2018er GT!

Verfasst: 29. Mär 2019, 18:35
von HND
Ich befürchte, dass dann die Klappe nicht schaltet

Re: So klingt die serienmäßige Klappen-AGA vom 2018er GT!

Verfasst: 29. Mär 2019, 18:39
von dark star
HND hat geschrieben:
29. Mär 2019, 18:21
Habe heute die verschiedenen Auspuffeinstellungen mal ( im Stand ) durchgeschaltet und auch mal dabei aufs Gas getreten. Ich höre da keinen Unterschied.!!! Ist das normal?! Auch im Fahrbetrieb absolut kein Unterschied.
Leise und Normal oder Sport sollten sich schon unterscheiden.
Normal, Sport und Rennstrecke dann nicht mehr so viel.

Du kannst auch sehen, ob die Klappen schalten, einfach in die Endrohre schauen.
Kann man im zweiten Video sogar sehen.
Die Kappen sind nur in den beiden inneren Endrohren.