Verhalten Auspuff-Klappe

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Carloh
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Re: Verhalten Auspuff-Klappe

Beitrag von Carloh » 7. Nov 2018, 19:54

Der Vollständigkeit halber hier noch meine ursprüngliche Anfrage an Ford:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

es herrscht im Kreise der Mustang GT Besitzer ab Baujahr 2018 offensichtlich Unklarheit, ob die Klappenauspuffanlage im öffentlichen Straßenverkehr im Modus "Rennstrecke" bewegt werden darf.

Gemäß gesetzlicher Bestimmungen müssen alle einstellbaren Modi die Lautstärkebestimmungen erfüllen. Dennoch gibt es Mustang Besitzer, die der Meinung sind, dass die Anlage im Modus "Rennstrecke" nicht im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden darf. Was ist nun korrekt?

Um Aufklärung in der oben genannten Frage wäre ich sehr dankbar."
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Re: Verhalten Auspuff-Klappe

Beitrag von GT-V8 » 7. Nov 2018, 19:58

Ich bin jetzt mal neugierig geworden und werde das gleiche mal auch über´s Wochenende an Ford schreiben. Mal schauen was dann als Antwort kommt. Kann mir gut vorstellen, daß die zweite Antowort von der ersten stark abweichen kann.

Mir kanns ja egal sein, ich fahre diesen Mustang eh immer auf ´Leise´ da ich diese lauteren bollernden Wagen nicht so mag sondern eher ruhige Fahrzeuge bevorzuge.

PS: Für den letzten Satz könnte ich mich als Politiker bewerben, da ich beim lügen nicht mal mehr rot werde. :)

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Re: Verhalten Auspuff-Klappe

Beitrag von atx » 7. Nov 2018, 20:00

Unfassbar, das können die doch unmöglich ernst meinen. Vielleicht beziehen die sich ja auf den amerikanischen Markt. Aber ein für DE homologiertes Fahrzeug wird wohl kaum gegen die Gesetze verstoßen, denn dann wäre es nicht durchgekommen. Witzig auch, dass wir hier direkten Kontakt zum TÜV haben. :-D Kann mir sehr gut vorstellen, wie die Kollegen sich totlachen.

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Carloh
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Re: Verhalten Auspuff-Klappe

Beitrag von Carloh » 7. Nov 2018, 20:07

Auf den amerikanischen Markt werden sie sich wohl kaum beziehen. Da ist lautstärketechnisch doch fast alles erlaubt. Dort gibts ja auch nicht das Klappenschließen im Bereich zwischen 40-60 km/h.
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Re: Verhalten Auspuff-Klappe

Beitrag von AufWunschGelöscht27 » 7. Nov 2018, 20:53

Offizielle Sachinformation vom Bundesministerium für Verkehr :

„Schalldämpferanlagen und Austauschschalldämpferanlagen für Fahrzeuge unterliegen den Vorschriften der EU. Der angesprochene 'Klappenauspuff' ist von der Definition her ein Austauschschalldämpfer, wenn dieser das Stand- und/oder Fahrgeräusch verändern und für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden soll. Demnach dürfen Fahrzeuge mit Austauschschalldämpferanlagen nicht lauter als die entsprechenden Fahrzeuge mit Serienschalldämpferanlagen beziehungsweise nicht lauter als die zugrunde zu legenden gesetzlichen Grenzwerte sein. Wenn das Fahrzeug über verschiedene Betriebsarten* verfügt, die die Geräuschemission beeinflussen, müssen alle Betriebsarten die Bestimmungen dieses Anhangs erfüllen.


Eventuell hilft das auch der Öffentlichkeitsarbeit und der zuständigen Fachabteilung in Köln, die offensichtlich mit den Karnevalsvorbereitungen auf den 11.11. zu sehr beschäftigt sind, um qualifizierte Antworten zu geben.

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Re: Verhalten Auspuff-Klappe

Beitrag von AufWunschGelöscht27 » 7. Nov 2018, 20:54

atx hat geschrieben:Kann mir sehr gut vorstellen, wie die Kollegen sich totlachen.
Zumindest schmunzelt man ;-)

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Re: Verhalten Auspuff-Klappe

Beitrag von Mick@GT » 7. Nov 2018, 20:58

Das Thema hatten wir bereits zu genüge, müssen wir nicht wieder hochkochen.

Es liegt eine Aussage seitens von Ford nun vor und das ist soweit ja schonmal schön zu wissen.
Gerne kann die Frage ja noch 1-2 mal an Ford gesendet werden um das Thema mit den variablen Antworten auch abzudecken.

Ich für meinen Teil habe da jetzt nicht so die Probleme mit der Aussage.

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Re: Verhalten Auspuff-Klappe

Beitrag von hdgram » 7. Nov 2018, 21:30

Gleiche Antwort bei mir!
Meine Frage:
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich besitze einen Mustang GT, VIN 1FATP8FF1J5169392.

Ich habe eine Frage zu den verschiedenen Modi der Klappen- Abgasanlage.

In der Bedienungsanleitung steht bei den Betriebsmodi „Track“ und „DragStrip“, den beiden Modi, in denen die AGA auf Rennsport gestellt wird, „Dieser Modus ist nicht für die Verwendung auf öffentlichen Straßen vorgesehen.“

Wenn ich die AGA in den Betriebsmodi „Normal“ und „Sport“ auf „Rennstrecke“ stelle, bekomme ich einen Warnhinweis, dass diese AGA- Einstellung nur für die Rennstrecke gedacht ist.

Bedeutet dies, dass ich, wenn ich die Abgasanlage in der Einstellung „Rennsport“ im öffentlichen Straßenverkehr benutze, den zulässigen Geräuschpegel überschreite, gegen die Zulassungsvoraussetzungen verstoße und damit die Betriebserlaubnis in diesem Moment nicht mehr gegeben ist?

Die Formulierung „nicht vorgesehen“ in der Bedienungsanleitung ist mir nicht aussagekräftig genug um mir hier Rechtssicherheit zu geben.

Mit freundlichen Grüßen
Von: [email protected] <[email protected]>
Gesendet: Mittwoch, 7. November 2018 15:17
An: [email protected]
Betreff: 2-95X7BF|Ihr Anliegen 2-533939739


Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Nach Rücksprache mit unserer internen Fachabteilung möchten wir Ihnen folgendes mitteilen: Bis auf den Rennstrecken-Modus (Track Mode) dürfen die verfügbaren Modi im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Dies wird im Fahrerinformationsdisplay bei Selektierung des Fahrmodus angezeigt. Im Track Mode werden unter anderem die Abgasklappen vollständig geöffnet, sodass gegen die gesetzlichen Lärmschutzvorschriften verstoßen wird. Zusätzlich wechselt die elektronische Stabilitätskontrolle in einen performanceorientierten Modus, der für den öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig ist. Einen Hinweis auf die Unzulässigkeit der Verwendung des Rennstrecken-Modus (Track Mode) im öffentlichen Straßenverkehr kann dem Kapitel „Stabilitätsregelung“ der Betriebsanleitung entnommen werden, welche bei Bedarf kostenfrei über die Internetpräsenz http://www.ford.de unter dem Menüpunkt Service abgerufen werden kann. Abweichende Informationen können wir nicht nachvollziehen.

Um unseren Service stetig zu verbessern, laden wir Sie Im Auftrag von Ford zu einer kurzen Umfrage ein. Sie erhalten von uns in den nächsten Tagen eine E-Mail-Einladung mit einem Link zu unserer Online-Umfrage. Wir würden uns sehr über Ihre Teilnahme an dieser Umfrage freuen.

Bitte suchen Sie in Ihrem Posteingang oder Spam-Filter nach der E-Mail-Adresse unseres Partners: [email protected].

Falls Sie nicht teilnehmen möchten, finden Sie in der Einladungs-E-Mail einen Link zum Abmelden von der Umfrage.

Wir hoffen, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben und wir freuen uns auf Ihr Feedback.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team der Ford Kundenbetreuung

T +49 221 99-99 2999
F +49 221 90-32 869
[email protected]

Ford-Werke GmbH
Postfach 710265
50742 Köln
ford.de
Für mich ist das eindeutig.
Das
Rennstrecken-Modus (Track Mode)...

Im Track Mode werden unter anderem die Abgasklappen vollständig geöffnet, sodass gegen die gesetzlichen Lärmschutzvorschriften verstoßen wird.
bezieht sich ausdrücklich auch auf die Einzelschaltung der AGA auf Rennstrecke, völlig egal, wie der Fahrmodus ist..
Und da können wir versuchen, Verordnungen, Regelwerke etc. zu interpretieren, Ford hat eine AGA zugelassen bekommen, die einen nicht im Strassenverkehr zugelassene Einstellung ermöglicht.

Zur Klarstellung: Ich mag diese Krawallbüchse und fahre auch ab und an mit AGA auf "Rennstrecke", einfach, weil es schön ist.
Tunnel A46 Wersten und Bilk, und dann Vollgas.

Wir sollten uns nur des Risikos bewußt sein.
Viele Grüße
Dieter
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Re: Verhalten Auspuff-Klappe

Beitrag von dark star » 7. Nov 2018, 22:35

Echt interessant, Ford bringt Fahrzeuge in den Verkehr, die nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Das geben die auch noch offizell zu!
Das erinnert irgendwie an den Abgasskandal von VW.

Mal sehen, wie Ford reagiert, wenn man sie auf die Vorschrift hinweist und einfordert, ein Fahrzeug zu bekommen, welches den geltenden Vorschriften entspricht.
Ich glaube nicht das Ford für die Kosten von Stillegungen und Überprüfungen der Fahrzeuge aufkommen möchte.
Nach dem Augenblichen Stand könnte einfach ein Gesetzeshüter behaupten, man wäre im Auspuffklang-Modus "Rennstrecke" der Abgasanlage gefahren und man ist nicht in der Lage das Gegenteil zu beweisen.

Wichtig für uns ist, den Modus Rennstrecke nicht in MyMode hinterlegt zu haben.

Das hier ist die geltende Vorschrift:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 40&from=DE

VERORDNUNG (EU) Nr. 540/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. April 2014 über den Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen und von Austauschschalldämpferanlagen sowie zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG und zur Aufhebung der Richtlinie 70/157/EWG

Auszug aus der Vorschrift:
2.1
Messgeräte und Messbedingungen Sofern nicht anders angegeben, gelten die gleichen Mess- und Fahrzeugbedingungen, wie sie in Anhang II Abschnitte 2 und 3 festgelegt sind. Wenn das Fahrzeug über verschiedene Betriebsarten verfügt, die die Geräuschemission beeinflussen, müssen alle Betriebsarten die Bestimmungen dieses Anhangs erfüllen. Hat der Hersteller Prüfungen durchgeführt, um gegenüber der Genehmigungsbehörde nachzuweisen, dass diese Bestimmungen erfüllt werden, sind die bei den Prüfungen verwendeten Betriebsarten im Prüfbericht aufzuführen.
Das Leben ist kein Ponyschlecken! :grins:
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Re: Verhalten Auspuff-Klappe

Beitrag von hdgram » 7. Nov 2018, 22:54

dark star hat geschrieben:Mal sehen, wie Ford reagiert, wenn man sie auf die Vorschrift hinweist und einfordert, ein Fahrzeug zu bekommen, welches den geltenden Vorschriften entspricht.
Das meinst Du jetzt aber nicht wirklich ernst, oder?
dark star hat geschrieben:Nach dem Augenblichen Stand könnte einfach ein Gesetzeshüter behaupten, man wäre im Auspuffklang-Modus "Rennstrecke" der Abgasanlage gefahren und man ist nicht in der Lage das Gegenteil zu beweisen.
Das wäre Umkehr der Beweislast. Er muß Dir beweisen, dass Du den Rennmodus drin hattest, nicht umgekehrt. Und das habe ich irgendwo anders schon einmal geschrieben:

Motor aus! Wenn er dann will, kann ich gerne wieder neu starten. Da steht dann alles auf Normal.

Und lasst uns jetzt doch einfach Mal auf die Vorschriften und deren Interpretationen verzichten und einfach nur wieder Spaß am Pony haben. Inklusive des Rennstreckenmodus.

Denn den fahren wir doch sowieso nur auf der Nordschleife.
Viele Grüße
Dieter
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Re: Verhalten Auspuff-Klappe

Beitrag von Zia1987 » 7. Nov 2018, 23:02

Ich habe meinen Mustang noch nicht, daher eine blöde Frage, die ich eben noch nicht selbst testen oder im Handbuch nachschauen kann: Wieso erwähnen die auch die immer die Stabilitätskontrolle wenn es nur um den Modus der AGA geht? Wenn ich das richtig verfolgt habe können wir doch das Fahrprogramm einstellen und unabhängig davon den Modus der AGA, richtig?

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Re: Verhalten Auspuff-Klappe

Beitrag von hdgram » 7. Nov 2018, 23:08

@Zia1987 : Ja, Du hast recht, die AGA kann unabhängig vom Fahrmodus eingestellt werden.
Sie erwähnen die Stabilitätskontrolle aus taktischen Gründen, weil sie, so denke ich, nicht offiziell einräumen wollen, dass das Ganze auch ohne Umschalten des Fahrmodus geht.
Du hast ganz klar die Warnmeldung "Nur für die Rennstrecke", wenn Du die AGA darauf einstellst.
Wie oben geschrieben:
Rennstrecken-Modus (Track Mode)...

Im Track Mode werden unter anderem die Abgasklappen vollständig geöffnet, sodass gegen die gesetzlichen Lärmschutzvorschriften verstoßen wird.
Das ist eindeutig. Du darfst nicht mit vollständig geöffneten Abgasklappen auf öffentlichen Strassen fahren.
Viele Grüße
Dieter
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Re: Verhalten Auspuff-Klappe

Beitrag von PonyWhisperer » 8. Nov 2018, 03:02

Ich bleibe ein wenig skeptisch hinsichtlich der Schlussfolgerung, die sich daraus ergibt:

Ich fahre also ein Auto, welches einen technischen, homologierten Modus besitzt, den wir im Strassenverkehr anwählen können, obwohl er gemäss StVo nicht zugelassen ist.
Das in Deutschland - nee, glaube ich nicht. Papier (Handbuch) ist geduldig ... Schreiben kann man viel. Kann genausogut eine geschickte Marketingaussage von Ford sein.(... aber jetzt bitte nicht das Kraftfahrzeugbundesamt anschreiben, ob das alles so rechtens ist ... bitte, bite nicht)! :supergrins:

Aber eines ist dennoch klar- der AGA Rennstreckenmodus vom GT ist eine Wucht - fixt mich jedesmal an ... und wähle ich zu 95% - und ich fahre zudem meist offen, Saisonfahrzeug!

Kleines Geheimnis (aber Psst, nicht weitererzählen) ... mit meinem Mustang fahre ich grundsätzllich nie Rennstrecken ... :Devil:

Gruesse

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Re: Verhalten Auspuff-Klappe

Beitrag von embe71 » 8. Nov 2018, 06:21

RAUSP hat geschrieben: Blödsinn! Die Kollegen von der Typprüfung vermuten, dass die in Köln verbotene Substanzen rauchen.
Genau so sieht's wohl aus. Die Aussage ist wirklich blödsinnig bzw. wäre die Kiste so nie zugelassen worden. Ähnlich "kompetente" Aussagen (damals bezüglich 370Z und GT-R) gab's aber auch schon von der Deutschlandzentrale von Nissan, wundert mich also nicht groß.
Viele Grüße

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Re: Verhalten Auspuff-Klappe

Beitrag von Carloh » 8. Nov 2018, 08:39

Mal eine doofe Frage zum Trackmodus (Fahrmodus, nicht nur AGA) in dem Zusammenhang: ist das Fahren mit ausgeschaltem ESP in Deutschland nach STVO überhaupt verboten? Weil ausschalten kann man das ja auch bei jedem x-beliebigen VW Golf.

Was die Versicherung im Schadensfall dazu sagt ist was anderes, aber ich kann mir fast nicht vorstellen, dass das per Gesetz verboten ist? Wenn nicht, würde das ja sogar auch die Aussage von Ford bzgl. ESP relativieren.
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Re: Verhalten Auspuff-Klappe

Beitrag von embe71 » 8. Nov 2018, 08:51

Nein, ist es (natürlich) nicht.
Völlig ausschalten kannst Du es gerade bei VW nicht, sprich es wird trotz "aus"-Anzeige je nach Lenkeinschlag und Gaspedal-Stellung wieder aktiv, bei manch anderen Herstellern auch nach bei sehr starken Bremsung mit gewissem Lenkeinschlag.

Es gibt aber andere Hersteller, die Modelle bauen, bei denen "aus" auch "aus" heißt: AMG oder die M-GmbH z.B. Auch da wird in der BDA auf den Trackeinsatz verwiesen, allerdings mit "sollte". Sprich, der Hersteller ermahnt den Fahrer eben, sich auch wirklich im Klaren zu sein, was er da beim Deaktivieren anstellt.
Viele Grüße

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Re: Verhalten Auspuff-Klappe

Beitrag von wdakar » 8. Nov 2018, 08:54

Leute, was soll das Ganze hier eigentlich? Erst wurde der andere Klappenanlagenthread zugemüllt, provoziert und denunziert, mit dem Ergebnis, dass dieser nun geschlossen wurde. Und jetzt macht Ihr hier weiter… Habt Ihr nichts besseres zu tun, als hier rechtlich an Ford herum zu kritisieren, z.B. den warmen November genießen und einfach mal ne Runde drehen, egal in welchem Modus auch immer???
Ihr basht hier Ford, die nach all der Kritik an der sehr dürftigen Auspuffanlage des Vorgängers nun die Klappe auch für Deutschland ermöglicht hat. Und fast alle lieben sie und sind froh, dass Ford diesen Schritt gegangen ist. Und Ihr? Kritisiert Ford und schreibt die auch noch an, die Klappe sei im Trackmodus illegal….
Vielen Dank von allen Benutzern, die zufrieden sind!!!
Die Klappe ist in allen Modi legal und beim Trackmodus wird auf die Illegalität auf der Straße hingewiesen. Seid Ihr über 18, mündig und durchschnittlich intelligent? Was heißt das dann? Richtig, den Trackmodus auf öffentlichen Straßen meiden. Ob damit die EG-Richtlinie eingehalten wird, soll ein Gericht entscheiden, nicht Ihr!!!
Und übrigens das ist schon lange gängige Praxis bei AMG, Porsche, Ferrari, etc. bei allen gibt es einen offenen oder versteckten Modus, der die Klappe offen hält. Aber ist damit der Hersteller Schuld, wenn ich laut kreischend durch die Stadt rund um die Eisdiele fahre, weil die Blondine, die da sitzt, so tolle Beine hat? Nein, Leute, das ist der, der die Klappe aufmacht, also ein bisschen mehr Selbstreflektion bitte….
Mit solchen Statements und Anschreiben an Ford werdet Ihr erreichen, dass so etwas nie mehr auf die Straße kommt, weil der Hersteller keinen Bock hat, sich mit ein paar renitenten Nutzern rumzuschlagen und extra eine ganze Rechtsabteilung anstellen muss, um. Briefe und Mails zu beantworten. Ich hoffe auch, dass Ihr demnächst auf allen Treffen Rede und Antwort steht, warum Ihr dazu beiträgt, dass die Klappe demnächst so nicht mehr kommen wird und damit der absoluten Mehrheit schadet.
Und zu guter Letzt liefert Ihr der Polizei und allen Sokos neue Nahrung für Kontrollen. Danke!!!
Aber wir leben ja in Deutschland, wo die Toleranz mit Füßen getreten wird und die Freiheit des Einzelnen nur noch in der Auswahl des Klopapiers vorhanden ist… Was ich nicht darf, soll auch mein Nebenmann nicht dürfen. So fahren jeden Tag Millionen über deutsche Autobahnen und blockieren die linken Spuren….
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Re: Verhalten Auspuff-Klappe

Beitrag von embe71 » 8. Nov 2018, 08:59

Wer denunziert hier wen?

Und wer "basht" Ford? Es gibt hier lediglich ein Anzahl von Usern, die der Aussage von Ford Köln, der Trackmodus (egal ob Klappe oder Fahrmodus) wäre in der Tat "illegal" auf öffentlichen Straßen keinen Glauben schenken (ich z.B. aufgrund meiner Erfahrung mit Nissan Deutschland auch und u.a. auch ein Ex-TÜV-Mitarbeiter).

Ich glaube übrigens kaum, dass wegen ein paar E-Mails dort die (eh schon existente) Rechtsabteilung zusammenbricht oder künftig Features in Europa-Modellen gestrichen werden, das scheint mit mehr als nur ein wenig weit hergeholt....
Viele Grüße

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Re: Verhalten Auspuff-Klappe

Beitrag von wdakar » 8. Nov 2018, 09:08

embe71 hat geschrieben:Wer denunziert hier wen?

Und wer "basht" Ford? Es gibt hier lediglich ein Anzahl von Usern, die der Aussage von Ford Köln, der Trackmodus (egal ob Klappe oder Fahrmodus) wäre in der Tat "illegal" auf öffentlichen Straßen keinen Glauben schenken (ich z.B. auch).
Hier wird seit einiger Zeit permanent auf der Auspuffklappe rumgehackt und Leute, die eine fahren werden als Lämverursacher abgekanzelt. Und das obwohl eigentlich alle den derzeitigen EGRichtlinien entsprechen. Jetzt wird über die Legalität der originalen klappe im Fl diskutiert, wenn auch speziell über den Trackmodus....

Die Anlage ist abgenommen und damit legal und aus meiner Sicht ist der Trackmodus auch "legal". Ford weist darauf hin, dass man diesen im öffentlichen Verkehr nicht nutzen dürfe, da die Klappen immer offen bleiben und die Zwangsschließung im Messbereich nicht erfolgt. Damit ist er tabu...Was ich außerhalb der Stadt im Grünen mache sei mal dahingestellt.

Im Moment erfolgt überall ein Schießen auf die Klappenanalgen. Wenn jetzt auch noch wir dazu beitragen, dann ist es bald damit vorbei. Wir sollten alle dazu beitragen, dass es so bleibt, wie es derzeit rechtlich aussieht....
L.G.
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Re: Verhalten Auspuff-Klappe

Beitrag von Carloh » 8. Nov 2018, 09:18

Ich finde es nicht verwerflich wissen zu wollen, was man mit dem eigenen KFZ darf und was nicht. Insbesondere wenn offensichtlich niemand zu 100% weiß was nun korrekt ist.

Wenn die fraglichen Modi jetzt irgendwo versteckt wären, wäre das was anderes. Aber mit dem "toggle up" Schalter wird man ja sogar dazu gezwungen beim Durchschalten der Modi kurzzeitig im Trackmodus zu sein. Da will ich schon wissen, ob ich mich dann beim Vergessen des Weiterschaltens in der Illegalität bewege.

Ich will nicht erst in irgendeiner Kontrolle erfahren, dass mein serienmäßiges KFZ illegal ist.
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