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Re: Verhalten Auspuff-Klappe

Verfasst: 22. Aug 2018, 22:27
von PonyWhisperer
...
There is an tailpipe actuator in the RH inboard muffler outlet pipe to control exhaust noise. The PCM
uses a PWM circuit to control the operation of the tailpipe actuator. A second PWM circuit is used by
the tailpipe actuator to relay actuator position and faults back to the PCM.The PCM opens the
actuators based on engine load, engine RPM and vehicle speed. In normal or Snow/Wet modes, with
the engine running, the actuators partially open (45 degrees). Putting the vehicle exhaust mode into
Sport, forces the actuators to almost full open. Putting the vehicle exhaust mode into Track or Drag
Strip, forces the actuators to full open. Refer to the Owner's Literature for more information. The
valve position can be verified by looking into the inboard muffler outlet pipes.
...

Re: Verhalten Auspuff-Klappe

Verfasst: 22. Aug 2018, 22:55
von dark star
Und dann wundert oder ärgert man sich, dass die Vorschriften immer strenger werden.

Wenn es einigen nie laut genug sein kann, gibt es natürlich auch Leute, die sich (berechtigterweise) über zu viel Verkehrslärm aufregen und strengere Gesetze und Vorschriften fordern.
Logischerweise kommen die dann auch.
Da sollten sich die, denen es nie laut genug sein kann, aber bitte nicht drüber aufregen.
:doh:

Re: Verhalten Auspuff-Klappe

Verfasst: 22. Aug 2018, 23:14
von audioslave
Ich hab ein Schaltgetriebe und kann das schließen der Klappe unter Volllast bei Rennstrecke gut hören. Besonders beim beschleunigen aus niedrigen Drehzahlen bei hohen Gängen. Beschleunigt man da mit Teillast, klingt der Sound viel voluminöser als unter Volllast.
Im Modus leise hat der Auspuff dagegen eine viel größere Dynamik, wenig Gas = leise, viel Gas = laut.

Re: Fahr- / Erfahrungsberichte EU Facelift

Verfasst: 14. Okt 2018, 15:15
von hdgram
konz hat geschrieben:Bei einer Polizeikontrolle sollte es ziemlich egal sein in welchem Modus du bist. Alle modi sind zugelassen, selbst der drag mode.

VG
Immer, wenn Deine AGA auf Rennstrecke steht, egal ob manuell angewählt oder von einem Fahrmodus automatisch eingeschaltet, bist Du im Strassenverkehr illegal. Da wirst Du extra drauf hingewiesen und musst aktiv bestätigen, dass Du es zur Kenntnis genommen hast.

Re: Fahr- / Erfahrungsberichte EU Facelift

Verfasst: 14. Okt 2018, 15:22
von Mick@GT
Dazu wurde mal speziell ein Thread eröffnet, mit der Erkenntnis das alle zugelassen sein müssen.
Bin beim Track zwar auch skeptisch, aber es soll so sein.

Re: Fahr- / Erfahrungsberichte EU Facelift

Verfasst: 14. Okt 2018, 16:54
von 66to16
Mick@GT hat geschrieben:Dazu wurde mal speziell ein Thread eröffnet, mit der Erkenntnis das alle zugelassen sein müssen.
Bin beim Track zwar auch skeptisch, aber es soll so sein.
Ist nicht wirklich per se zugelassen nur weil es Serie ist.

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Re: Fahr- / Erfahrungsberichte EU Facelift

Verfasst: 14. Okt 2018, 17:08
von Mick@GT
Naja, streng genommen muss es aber wohl so sein. War auch immer anderer Meinung.

hier wurde darüber bereits viel diskutiert.
https://mustang6.de/viewtopic.php?f=67& ... hilit=modi

Re: Fahr- / Erfahrungsberichte EU Facelift

Verfasst: 14. Okt 2018, 18:25
von hdgram
Mick@GT hat geschrieben:Dazu wurde mal speziell ein Thread eröffnet, mit der Erkenntnis das alle zugelassen sein müssen.
Bin beim Track zwar auch skeptisch, aber es soll so sein.
Nehmt mir das nicht übel, dass ich jetzt einmal etwas herber formuliere:

Hört doch einfach einmal mit solchen Scheißhausparolen auf. Nicht was irgendwo hier irgendwer geschrieben hat, ist dann automatisch richtig und auch Gesetz.

Aus der Betriebsanleitung:
Track – Bietet ein leistungsstarkes Fahrerlebnis. Das Ansprechverhalten wird verbessert, und wenn Ihr Fahrzeug mit aktiver Auspuffklangregelung ausgestattet ist, gibt es ein kräftigeres Geräusch ab. Es wird automatisch ein leistungsorientierter Modus für die Antriebsschlupfregelung verwendet. In diesem Modus wird das Eingreifen der Traktionskontrolle reduziert und speziell auf den ausschließlichen Betrieb auf der Rennstrecke ausgelegt. Dieser Modus ist nicht für die Verwendung auf öffentlichen Straßen vorgesehen. Siehe Using Stability Control. Falls Ihr Fahrzeug mit Stoßdämpferregelung ausgestattet ist, wird das Fahrwerk für rasche Fahrmanöver optimiert. Dieser Modus bietet maximale Kontrolle und Sicherheit beim Handling auf Straßenkursen und bei Autocross-Veranstaltungen. Die auswählbare Lenkung nimmt standardmäßig den Modus Sport an, kann aber mit der Lenkungstaste geändert werden.
Drag Strip – Bietet ein leistungsstarkes Fahrerlebnis, dass auf Drag Strips zugeschnitten ist. Der Motor reagiert unmittelbar auf Ihre Eingaben, und wenn Ihr Fahrzeug mit aktiver Auspuffklangregelung ausgestattet ist, gibt es ein kräftigeres Geräusch ab. Dieser Modus ist nicht für die Verwendung auf öffentlichen Straßen vorgesehen. Falls Ihr Fahrzeug mit Stoßdämpferregelung ausgestattet ist, wird das Fahrwerk für die maximale Beschleunigung auf einer Geraden optimiert. Die auswählbare Lenkung nimmt standardmäßig den Modus Sport an, kann aber mit der Lenkungstaste geändert werden.
Nur Normal, Sport, Sport+ und Snow / Wet ist im öffentlichen RAum zugelassen und legal!

Re: Fahr- / Erfahrungsberichte EU Facelift

Verfasst: 14. Okt 2018, 19:09
von dark star
hdgram hat geschrieben: Immer, wenn Deine AGA auf Rennstrecke steht, egal ob manuell angewählt oder von einem Fahrmodus automatisch eingeschaltet, bist Du im Strassenverkehr illegal. Da wirst Du extra drauf hingewiesen und musst aktiv bestätigen, dass Du es zur Kenntnis genommen hast.
@hdgram
Kannst du diese Aussage bitte belegen, oder ist es "nur" deine persönliche Meinung?
Hast du Quellen, wo diese Meinung vertreten wird?
Ich würde gerne verstehen, warum das so sein sollte.

@HaKa
Was sagen die Fachleute hier im Forum dazu?

Wenn das so wäre, wie du es schreibst, wäre das ganze Fahrzeug, meinem Verständnis nach, laut der geltenden Vorschrift illegal.

Das hier steht dazu in der Vorschrift Anhang VII:
2.1.
Messgeräte und Messbedingungen
Sofern nicht anders angegeben, gelten die gleichen Mess- und Fahrzeugbedingungen, wie sie in Anhang II Abschnitte 2 und 3 festgelegt sind.

Wenn das Fahrzeug über verschiedene Betriebsarten verfügt, die die Geräuschemission beeinflussen, müssen alle Betriebsarten die Bestimmungen dieses Anhangs erfüllen. Hat der Hersteller Prüfungen durchgeführt, um gegenüber der Genehmigungsbehörde nachzuweisen, dass diese Bestimmungen erfüllt werden, sind die bei den Prüfungen verwendeten Betriebsarten im Prüfbericht aufzuführen.

Kann man hier nachlesen:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 32014R0540
https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 40&from=de

Da wird es wohl kaum reichen, wenn man einmal mit "Ok, nur für Rennstreckenbetrieb" bestätigt und schon ist die Vorschrift umgangen.
Die Vorschrift bietet zwar eine ganze Menge Lücken, die ausgenutzt werden können, aber ganz so einfach ist es, vermutlich, dann doch nicht.

Re: Fahr- / Erfahrungsberichte EU Facelift

Verfasst: 14. Okt 2018, 19:22
von atx
Zumal man nichtmal bestätigen muss - man kann auch einfach warten.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Klappe in Rennstrecke nicht legal ist. Das wäre schon ein Hammer und das Auto nach meinem Verständnis nicht zulassungsfähig.

Re: Fahr- / Erfahrungsberichte EU Facelift

Verfasst: 14. Okt 2018, 19:23
von hdgram
@dark star : Lies einfach meine Post über Deiner anstatt eine 4 vorher zu zittieren.
Glaubst Du ernsthaft, der Hersteller würde eine solche Einschränkung machen, wenn er es nicht müßte?
Mein Gott, hört doch auf, immer irgend etwas hinbiegen zu wollen was dann krumm auch nicht funktioniert.

Re: Fahr- / Erfahrungsberichte EU Facelift

Verfasst: 14. Okt 2018, 19:33
von atx
hdgram hat geschrieben:@dark star : Lies einfach meine Post über Deiner anstatt eine 4 vorher zu zittieren.
Glaubst Du ernsthaft, der Hersteller würde eine solche Einschränkung machen, wenn er es nicht müßte?
Mein Gott, hört doch auf, immer irgend etwas hinbiegen zu wollen was dann krumm auch nicht funktioniert.
Welche Einschränkung meinst du? Dass man auf die „Besonderheiten“ vom Rennstreckenmodus hingewiesen wird? Das kann auch damit zu tun haben, dass man das ESP ausschaltet usw. Und wenn es wirklich eine rechtliche „Absicherung“ eines nicht zugelassenen Fahrmodus‘ ist, dann müsste man aus meiner Sicht bestätigen und könnte es nicht „aussitzen“. Das ist aber doch alles nur Spekulation, solang wir keine vernünftige Quelle dazu haben. Das Zitat aus der Bedienungsanleitung („nicht vorgesehen“) klingt aber für mich auch nicht so, als gäbe es da Probleme mit der Betriebserlaubnis. Sonst wäre es doch viel eindeutiger formuliert. Ich tendiere auch eher dazu, den Zulassungsvorschriften zu glauben bzw auf deren korrekte Erfüllung durch Ford zu setzen. Hat dazu mal jemand bei Ford nachgefragt? (Vllt sollte man die Diskussion langsam in den zitierten Thread verschieben)

Re: Fahr- / Erfahrungsberichte EU Facelift

Verfasst: 14. Okt 2018, 19:50
von hdgram
Lol

Re: Fahr- / Erfahrungsberichte EU Facelift

Verfasst: 14. Okt 2018, 20:10
von dark star
hdgram hat geschrieben:@dark star : Lies einfach meine Post über Deiner anstatt eine 4 vorher zu zittieren.
Glaubst Du ernsthaft, der Hersteller würde eine solche Einschränkung machen, wenn er es nicht müßte?
Mein Gott, hört doch auf, immer irgend etwas hinbiegen zu wollen was dann krumm auch nicht funktioniert.
@hdgram
Das hatte ich getan, besonders dieser Abschnitt gefiel mir besonders:
hdgram hat geschrieben: Hört doch einfach einmal mit solchen Scheißhausparolen auf. Nicht was irgendwo hier irgendwer geschrieben hat, ist dann automatisch richtig und auch Gesetz.
...
Nur Normal, Sport, Sport+ und Snow / Wet ist im öffentlichen RAum zugelassen und legal!
Das mit den "Scheißhausparolen" usw. passt einfach super auf deinen Post vorher. :engel:

Da es in diesem Post von dir, aber eindeutig, um die Fahrmodi geht und nicht um die Abgasanlagenmodi, habe ich deinen Post zu den Abgasanlagenmodi zitiert.
Fand ich logisch.

Noch einmal meine Bitte an dich, worauf baust du deine Vermutung auf?
In der geltenden Vorschrift steht eindeutig was anderes.
Ich konnte nirgends finden, dass einfach "Ok, nur für Rennstreckenbetrieb" ausreicht, um mehr Lärm zu machen als nach Vorschrift im Straßenverkehr zugelassen.
Gibt es dazu eventuell vor Gericht entschiedene Präzedenzfälle?

Wäre mal interessant, eine GoPro oder sowas hinter einem Mustang-Auspuff mit Klappen zu plazieren und sich das Verhalten anzusehen.

Re: Fahr- / Erfahrungsberichte EU Facelift

Verfasst: 14. Okt 2018, 21:04
von konz
Es muss zugelassen sein! Nicht Vorgesehen bedeutet nicht illegal.
Es ist genauso wie mit der Remus klappenauspuffanlage bspw. Dann könnten die eine Bedienunganleitung mit dem „nicht vorgesehen“ satz rausbringen und jedem erlauben die kalppe mit fb zu steuern und die anlage so einzutragen- dabei mit dem hinweis, dass die offen nur für die rennstrecke zugelassen sei :D was dann natürlich auch jeder so machen würde... :D
Was ein schwachsinn, bitte nochmal darüber nachdenken, sich erkundigen und dann solche „herben“ beiträge formulieren, danke @hdgram.

Re: Fahr- / Erfahrungsberichte EU Facelift

Verfasst: 14. Okt 2018, 22:48
von Carloh
Ich finde auch, dass man kein Jurist sein muss, um den Unterschied zwischen "nicht vorgesehen" und "nicht zulässig" zu erkennen.

Ich für meinen Teil werde guten Gewissens im Track-Modus fahren, sobald das Pony da ist.

Re: Fahr- / Erfahrungsberichte EU Facelift

Verfasst: 14. Okt 2018, 23:32
von hdgram
Macht was immer Ihr wollt.
Rauchen ist übrigens tödlich. Oder nicht? Wer weiß das schon.

Re: Fahr- / Erfahrungsberichte EU Facelift

Verfasst: 14. Okt 2018, 23:45
von Mike31
Ich zu meiner Person bin schon am klären in welcher Form man die klappen ständig geöffnet lassen kann auch wenn das Auto ausgemacht wurde.
War beim camaro sehr einfach haben die Sicherung mit einem nicht sichtbaren Schalter überbrückt. Scheint aber beim Pony nicht so einfach so sein. Aber nichts ist unmöglich für einen Software pabst. Nicht mich gemeint. :Ford:

Re: Verhalten Auspuff-Klappe

Verfasst: 15. Okt 2018, 08:42
von listener
Jungs, es bringt doch nichts, wenn ihr euch hier nur gegenseitig eure unterschiedlichen Standpunkte zur Zulässigkeit der jeweiligen AGA-Modis an den Kopf haut. Wenn es euch wirklich interessiert, schreibt doch dem Ford Kundenzentrum unter
[email protected]
eine Mail zum Thema. Vielleicht kommt ja was Sinnvolles zurück. :Winkhappy:

Re: Verhalten Auspuff-Klappe

Verfasst: 15. Okt 2018, 09:01
von embe71
Für manche ist wohl ein Semantik-Kurs Pflicht: Vorgesehen mit zugelassen gleichzusetzen ist schon eine Nummer...;)

@hdgram: Du hast Dich da IMO wirklich in etwas verrannt, was so nicht stimmen kann: Kein Auto bekommt eine Zulassung, wenn es einen (egal mit welchem Hinweis auch immer) ab Werk aktivierbaren Fahrmodus besitzt, der irgendwelche Bestimmungen (ob jetzt lärmbezogen oder sonstige) des öffentlichen Straßenverkehrs verletzt. Das ist Nonsens.