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Re: Verhalten Auspuff-Klappe

Verfasst: 15. Okt 2018, 09:06
von Cayuse
Manch einer scheint hier in der Diskussion unbedingt das gewünschte Ergebnis herbeiinterpretieren zu wollen. Dabei sollte sich doch anhand des von Dieter @hdgram zitierten Auszuges aus der BA, nur rudimentärer Kenntnis der bei uns gültigen Gesetzeslage zu den Geräuschemissionen und etwas gesundem Menschenverstand jedem erschließen, was erlaubt ist und was nicht. Da hilft auch ewig langes "Rumdeuten" nichts.

Und wer sich über die geltenden Bestimmungen hinwegsetzt, tut dies immer auf eigene Verantwortung. Wenn die Karre dann ggf. von der Rennleitung eingezogen wird ist das Gejammer groß, aber der Verweis darauf, dass in der BA ja schließlich "nicht vorgesehen" steht und nicht "nicht erlaubt/zugelassen" wird die Exekutive sicher sofort überzeugen :Dauerlache:

Re: Verhalten Auspuff-Klappe

Verfasst: 15. Okt 2018, 09:13
von 66to16
embe71 hat geschrieben:Für manche ist wohl ein Semantik-Kurs Pflicht: Vorgesehen mit zugelassen gleichzusetzen ist schon eine Nummer...;)

@hdgram: Du hast Dich da IMO wirklich in etwas verrannt, was so nicht stimmen kann: Kein Auto bekommt eine Zulassung, wenn es einen (egal mit welchem Hinweis auch immer) ab Werk aktivierbaren Fahrmodus besitzt, der irgendwelche Bestimmungen (ob jetzt lärmbezogen oder sonstige) des öffentlichen Straßenverkehrs verletzt. Das ist Nonsens.
Alle meine Wagen fuhren schneller als innerorts erlaubt, sie hatten sogar eine Zulassung und waren Serie. Trotzdem durfte ich den Motor nicht voll ausnutzen. Also, nicht alles was angenommen und zugelassen ist, ist auch so erlaubt in der Benutzung. Cheers

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Re: Verhalten Auspuff-Klappe

Verfasst: 15. Okt 2018, 09:14
von embe71
Und die nächsten beiden, die einen Text anscheinend nicht interpretieren können und offensichtlich keine Ahnung von der aktuellen Gesetzeslage haben....
Du bekommst eine Klappenanlage, die auf Knopfdruck die gesetzlich vorgegebenen Werte im vorgeschriebenen Messbereich überschreitet niemals homologisiert! Völlig wurst, was da für ein Hinweis in der BDA für den Fahrer stehen mag. Punktum!

@66to16
Dass Dein Vergleich in mehr als nur einer Weise hinkt, ist Dir aber schon bewusst, oder? ;)

Re: Verhalten Auspuff-Klappe

Verfasst: 15. Okt 2018, 09:16
von dark star
Genau, gesunder Menschenverstand:
Wie soll denn irgendjemand nachweisen, dass man mit dem Abgasanlagenmodus "Rennstrecke" gefahren ist.
Wenn man die Kiste ausschaltet, ist alles auf "Normal".
Damit ist doch klar, was sein kann und was nicht.
Es wäre einfach nicht praxistauglich.

Re: Verhalten Auspuff-Klappe

Verfasst: 15. Okt 2018, 09:16
von Carloh
Also ob jetzt erlaubt oder nicht...Wenn der Sport Modus erlaubt sei und der Track nicht. Beim Reinfahren in die Polizeikontrolle Kippschalter kurz klicken und wer will dann nachträglich nachweisen, dass der Auspuff auf Rennstrecke stand. So imens groß ist der Klangunterschied m.E. jetzt auch nicht, dass das von Außen für den Laien erkennbar ist, welcher Auspuffmodus gefahren wurde.

Also wird es m.E. wohl kaum zum Einziehen des KFZ kommen, wenn offensichtlich alles Serie ist.

Re: Verhalten Auspuff-Klappe

Verfasst: 15. Okt 2018, 09:33
von Cayuse
Carloh hat geschrieben:Also ob jetzt erlaubt oder nicht...Wenn der Sport Modus erlaubt sei und der Track nicht. Beim Reinfahren in die Polizeikontrolle Kippschalter kurz klicken und wer will dann nachträglich nachweisen, dass der Auspuff auf Rennstrecke stand. So imens groß ist der Klangunterschied m.E. jetzt auch nicht, dass das von Außen für den Laien erkennbar ist, welcher Auspuffmodus gefahren wurde.

Also wird es m.E. wohl kaum zum Einziehen des KFZ kommen, wenn offensichtlich alles Serie ist.
Wenn die Rennleitung einen begründeten Verdacht hat, dass du unerlaubter Weise mit offener Klappe gefahren bist, können Sie das Fahrzeug "zur Abklärung, ob unzulässige technische Modifikationen vorliegen" jederzeit sicherstellen. Das wird dann hinterher einem Sachverständigen vorgeführt, der das im Detail prüft.

Und wenn mehrere Polizisten bezeugen, dass du unerlaubt mit offener Klappe gefahren bist, bist du in jedem Fall fällig. Da nützt das Dummstellen a la "ist ja alles Serie", oder "ich weis gar nicht wovon sie reden" gar nichts.

Re: Verhalten Auspuff-Klappe

Verfasst: 15. Okt 2018, 09:38
von embe71
Die Klappe ist auch bei Track im vorgeschriebenen Messbereich eben nicht offen...sprich, Du kannst in diesem gar nicht mit "offener Klappe" fahren, da sie nur außerhalb dieses Bereichs öffnet. Wie stark und auf welche Weise steuert dann der Modus wie bei allen anderen KfZ mit serienmäßiger, elektronisch gesteuerter Klappenanlage auch.

Deshalb kommen Lärmfetischisten bei diversen Kfz mit serienmäßigen Klappenanlagen mit elektrischer Steuerung (also nicht mit Unterdruck) ja auch auf die glorreiche Idee, den Stecker für die Steuerung im offenen Zustand abzuziehen. Das ist dann natürlich keineswegs legal.

Re: Verhalten Auspuff-Klappe

Verfasst: 15. Okt 2018, 09:44
von Carloh
[mention]Cayuse[/mention]

Folgender Fall: Man ist im Sport Modus unterwegs. Die Rennleitung hört das, kennt sich nicht 100% aus, hegt den Verdacht, dass das illegal ist => Auto weg?! So schonmal jemandem passiert?

Ich habs zwar live noch nicht gehört, aber rein von den Videos ist der Unterschied zwischen Sport und Track ja nur marginal. Ich wiederhole mich zwar, aber ich denke nicht, dass die Rennleitung ohne Messung den Unterschied zwischen Sport und Track wahrnehmen kann.

Re: Verhalten Auspuff-Klappe

Verfasst: 15. Okt 2018, 09:49
von embe71
Die Rennleitung kann einen jederzeit (auch ohne eigene Messung) zu einer Messung beim TÜV verdonnern. Diese findet dann im gesetzlich vorgeschriebenen Bereich statt (Stand und Fahrt). Und der TÜV-Prüfer wird den Teufel tun und z.B. beim Klappenmodus NICHT den offensichtlich lautesten namens "Track" anwählen, wenn er sich mit der Kiste vertraut gemacht hat.

Re: Verhalten Auspuff-Klappe

Verfasst: 15. Okt 2018, 09:51
von bastel
Carloh hat geschrieben:[mention]Cayuse[/mention]

Folgender Fall: Man ist im Sport Modus unterwegs. Die Rennleitung hört das, kennt sich nicht 100% aus, hegt den Verdacht, dass das illegal ist => Auto weg?! So schonmal jemandem passiert?

Ich habs zwar live noch nicht gehört, aber rein von den Videos ist der Unterschied zwischen Sport und Track ja nur marginal. Ich wiederhole mich zwar, aber ich denke nicht, dass die Rennleitung ohne Messung den Unterschied zwischen Sport und Track wahrnehmen kann.
Wenn sowas schon einem User hier passiert wäre, stände es sicher hier im Forum...

Re: Verhalten Auspuff-Klappe

Verfasst: 15. Okt 2018, 09:53
von Carloh
Also mit allen bisher genannten Informationen, kann es gar nicht sein, dass der Track Modus nicht legal ist.

Ob man das Risiko eingehen will, das im Zweifelsfall testen zu lassen, muss wohl jeder selbst wissen.

Re: Verhalten Auspuff-Klappe

Verfasst: 15. Okt 2018, 09:58
von hdgram
Carloh hat geschrieben:Ich habs zwar live noch nicht gehört, aber rein von den Videos ist der Unterschied zwischen Sport und Track ja nur marginal. Ich wiederhole mich zwar, aber ich denke nicht, dass die Rennleitung ohne Messung den Unterschied zwischen Sport und Track wahrnehmen kann.
Das ist so geil! Er hat es live noch nicht gehört aber denkt nicht, das ein auf Poser geschultes Ohr das hören kann.

Mensch, geh es Dir erst einmal live anhören und dann komm wieder.

Fahr mit Sport+ durch eine Häuserzeile und gib Vollgas und dann mach das gleiche mit AGA auf Rennstrecke (da brauchst Du noch nicht einmal Track einzustellen, nur AGA auf Rennstrecke egal in welchem Modus.). Bevor Du da nicht selber drin gesessen hast, weist Du doch gar nicht, wovon Du sprichst.

Re: Verhalten Auspuff-Klappe

Verfasst: 15. Okt 2018, 10:05
von Carloh
Ich ziehe mich aus dem Thread jetzt mal zurück. Die Gesetzeslage ist offensichtlich und da gibts dann für mich nichts mehr zu diskutieren. Schönen Tag noch!

Re: Verhalten Auspuff-Klappe

Verfasst: 15. Okt 2018, 10:33
von listener
So, nachdem meine Aufforderung (siehe vorige Seite) wohl nicht bei allen angekommen ist:
Dieser Thread hat jetzt eine temporäre Pause, bis mir einer der Beteiligten per PN mit einer Antwort von Ford über die Legalität der AGA-Modis kommt. Diese Aussage werden wir dann hier veröffentlichen. Alles andere führt, wie oben wieder zu lesen, zu gar nichts.

Danke für euer Verständnis! :ciao:

Edit: @hdgram hat inzwischen den Part übernommen, Ford anzuschreiben. Mehr darüber kommt, sobald eine Reaktion vorliegt.

Re: Verhalten Auspuff-Klappe

Verfasst: 15. Okt 2018, 14:21
von wdakar
Und außerdem fahrt einfach und genießt Euren Mustang und hört das Lamentieren auf. Die Snlage ist abgenommen und gut ist...

Wenn Ihr das Zulassungsverfshren anzweifelt, bewerbt Euch doch bei der Zulassungsbehörde...

Ach ja und schadet all denen, die einfach froh sind, dass Ford ne Klappenanlage eingebaut hat...

Vielleicht wäre auch ein anderes Forum sinnvoll, hier sind zu viele Mustang Enthusiasten unterwegs....

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Re: Verhalten Auspuff-Klappe

Verfasst: 7. Nov 2018, 19:16
von Carloh
So, ich habe nun auch eine offizielle Antwort von Ford bekommen, die wie folgt lautet:

"Nach Rücksprache mit unserer internen Fachabteilung möchten wir Ihnen folgendes mitteilen: Bis auf den Rennstrecken-Modus (Track Mode) dürfen die verfügbaren Modi im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Dies wird im Fahrerinformationsdisplay bei Selektierung des Fahrmodus angezeigt. Im Track Mode werden unter anderem die Abgasklappen vollständig geöffnet, sodass gegen die gesetzlichen Lärmschutzvorschriften verstoßen wird. Zusätzlich wechselt die elektronische Stabilitätskontrolle in einen performanceorientierten Modus, der für den öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig ist. Einen Hinweis auf die Unzulässigkeit der Verwendung des Rennstrecken-Modus (Track Mode) im öffentlichen Straßenverkehr kann dem Kapitel „Stabilitätsregelung“ der Betriebsanleitung entnommen werden, welche bei Bedarf kostenfrei über die Internetpräsenz http://www.ford.de unter dem Menüpunkt Service abgerufen werden kann. Abweichende Informationen können wir nicht nachvollziehen."

Finde ich schon irgendwie verwunderlich, dass das dann so durchging bei der Zulassung des Fahrzeuges. :shrug:

Re: Verhalten Auspuff-Klappe

Verfasst: 7. Nov 2018, 19:23
von Mick@GT
Danke Carloh, so hat die Sache jetzt endlich mal seine Gewissheit.

Re: Verhalten Auspuff-Klappe

Verfasst: 7. Nov 2018, 19:40
von AufWunschGelöscht27
bastel hat geschrieben:
Carloh hat geschrieben:[mention]Cayuse[/mention]

Folgender Fall: Man ist im Sport Modus unterwegs. Die Rennleitung hört das, kennt sich nicht 100% aus, hegt den Verdacht, dass das illegal ist => Auto weg?! So schonmal jemandem passiert?

Ich habs zwar live noch nicht gehört, aber rein von den Videos ist der Unterschied zwischen Sport und Track ja nur marginal. Ich wiederhole mich zwar, aber ich denke nicht, dass die Rennleitung ohne Messung den Unterschied zwischen Sport und Track wahrnehmen kann.
Wenn sowas schon einem User hier passiert wäre, stände es sicher hier im Forum...
Dann jetzt, denn damit kann ich helfen. Mir ist das nämlich schon oft passiert, sehr oft, eigentlich wöchentlich. Gott sei Dank aber auf der passiven Seite der Beteiligten, weil ich nämlich 13 Jahr in TÜV Diensten stand. ;-)
Eines kann ich versichern, ich habe sehr viel Ergeiz daran gesetzt, versteckte Schalter und Tricks zu finden! Also nur zu, die exKollegen freuen sich immer über schlaue Lösungen nach denen sie gerne suchen. Kostet übrigens einen schönen Stundenlohn im Erfolgsfall. :-)

Re: Verhalten Auspuff-Klappe

Verfasst: 7. Nov 2018, 19:44
von AufWunschGelöscht27
Carloh hat geschrieben:So, ich habe nun auch eine offizielle Antwort von Ford bekommen, die wie folgt lautet:

"Nach Rücksprache mit unserer internen Fachabteilung möchten wir Ihnen folgendes mitteilen: Bis auf den Rennstrecken-Modus (Track Mode) dürfen die verfügbaren Modi im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Dies wird im Fahrerinformationsdisplay bei Selektierung des Fahrmodus angezeigt. Im Track Mode werden unter anderem die Abgasklappen vollständig geöffnet, sodass gegen die gesetzlichen Lärmschutzvorschriften verstoßen wird. Zusätzlich wechselt die elektronische Stabilitätskontrolle in einen performanceorientierten Modus, der für den öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig ist. Einen Hinweis auf die Unzulässigkeit der Verwendung des Rennstrecken-Modus (Track Mode) im öffentlichen Straßenverkehr kann dem Kapitel „Stabilitätsregelung“ der Betriebsanleitung entnommen werden, welche bei Bedarf kostenfrei über die Internetpräsenz http://www.ford.de unter dem Menüpunkt Service abgerufen werden kann. Abweichende Informationen können wir nicht nachvollziehen."

Finde ich schon irgendwie verwunderlich, dass das dann so durchging bei der Zulassung des Fahrzeuges. :shrug:
Blödsinn! Die Kollegen von der Typprüfung vermuten, dass die in Köln verbotene Substanzen rauchen.

Re: Verhalten Auspuff-Klappe

Verfasst: 7. Nov 2018, 19:49
von GT-V8
Die elektronische Stabilitätskontrolle wechselt wenn man den Auspuff auf ´Track´ stellt auch in eine andere Einstellung und anderen Modus?!

Irgendwo hab ich bezüglich Autos und Klappenauspuffanlagen mal erst vor kurzem gelesen, daß die Fahrzeuge die hier zugelassen werden in ALLEN Fahrmodi die Lautstärkeregelungen einhalten müssen.
Bei meinem wenn ich den Auspuff in Track schalte hört man deutlich wie er in manchen Fahrweisen immer wieder mal auf einmal leiser wird und wenn er an bestimmte Grenzen kommt wo es von geschlossen übergeht zu offen und man dort die Geschwindigkeit hält er manchmal nicht weis was er tun soll. Das hört man deutlich, daß er da permanent hin und her wechselt was man wahrnimmt wenn er ein paar Sekunden kurz absolut leise wird und dann aber wieder kurz anfängt laut zu sein.

Ich trau der Aussage von Ford da nicht ganz - wie oft habe ich schon in allen Lebenslagen irgendwo bei Firmen aus erster Hand nachgefragt um Informationen zu erhalten, wo man meinte die müssen richtig sein. Hat man zwei und dreimal nachgefragt hat man unterschiedlichste Aussagen bekommen von den verschiedenen Bearbeitern.

Beispiel 1) Telekom: Gibt es beim DSL nun diese ´Zwangstrennung´ nach 24 Stunden noch? Jeder hat etwas anderes behauptet und manche waren sich zu sicher, daß es die noch gibt. Aber spätestens seit der Umstellung auf IP ist bei uns aufgefallen, daß es die nicht mehr gibt, da die FritzBox Wochenlang durchläuft und die Verbindung aufrecht ist ohne getrennt worden zu sein...

Beispiel 2) Unser Stromnetzanbieter: Mein Haus Altbau von Eltern, früher Dacheinspeisung, alte Zählertafel blieb oben im Dachboden und Hausanschluß läuft jetzt von draußen über Straße in der Hauswand hoch. Jetzt möchte ich einen der zwei Zähler weg haben, denn warum für zwei Grundgebühr bezahlen. Jetzt habe ich mehr als viele verschiedene Aussagen gehört. Ich hatte einige Eon-Zertifizierte Betriebe im Haus. Die einen sagten, daß es ein Dachboden wäre und dort alles beim Umbau auf einen Zähler raus muß und ins EG verlegt werden muß. Die anderen sagen, daß es nicht der Dachboden sondern 2. OG ist und bleiben darf. Die nochmal anderen sagen der zweite Zähler kommt einfach weg und wird neu zusammen geschlossen. Wiederum andere sagen, daß es nicht sein darf und dann nach den TAB wenn ein Zähler weg kommt alles neu gemacht werden muß mit einem aktuellen Zählerschrank. Ein EON-Zertifizierter Betrieb war sogar schon da und hat etwas verändert, was er laut Bayernwerk gar nicht hätte ändern dürfen - das wurde dann auch noch so zusammen geklemmt was gegen alle Regeln verstößt was ich jetzt im Nachhinein erfahren habe. Das war jetzt nur mal ein kleiner Auszug aus allen Aussagen die ich bisher erhalten habe. Am Montag kommt ein Betrieb, der mir die alte Zählertafel entfernt, den zweiten Zähler wegmacht und abmeldet und dann einen neuen Zählerschrank dort hin baut. Laut diesem Betrieb ist es bei mir das 2. OG welches nicht ausgebaut ist und kein Dachboden. Ich bin mal gespannt wenn dann einer kommt der den alten Zähler dann gegen eine moderne Messeinrichtung austauscht - ob der mir dann alles rausreißen lässt weil der sich wieder was anderes einbildet und sagt?

So sehe ich das hier auch...