Rücktritt von der Fahrzeugbestellung?

Terence McQueen
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Rücktritt von der Fahrzeugbestellung?

Beitrag von Terence McQueen » 28. Jun 2018, 14:22

Hallo Pony Gemeinde,
hat von euch jemand Erfahrung mit dem Rücktritt von seiner Fahrzeugbestellung?
Ich habe von meinem FFH nach über 2 Monten noch keine VIN oder ähnliches erhalten. Jetzt habe ich genau mein Pony bei einem anderen FFH im Pool gesehen!
Kennt sich jemand mit den rechtlichen Rahmenbedingungen eines Rücktritts aus?


Gruß Terence
:mustang:
Gruß Terence

MarioEnrico67
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Re: Rücktritt von der Fahrzeugbestellung?

Beitrag von MarioEnrico67 » 28. Jun 2018, 14:24

Ich würde ihn fragen, ob er den besorgen kann. Oder den Kaufvertrag durchlesen.

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Paraffinium
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Re: Rücktritt von der Fahrzeugbestellung?

Beitrag von Paraffinium » 28. Jun 2018, 14:30

Ein Rücktritt ist wohl nur möglich, wenn du einen verbindlichen Liefertermin hast und dieser trotz schriftlicher Fristsetzung überschritten wurde. Der Händler wird aber beim Abschluss des Kaufvertrages keinen festen Termin vereinbart haben... Also in den sauren Apfel beißen und warten...
Meine Heimat ist das Meer, meine Freunde sind die Sterne, über Rio und Shanghai, über Bali und Hawaii. Meine Liebe ist mein Schiff, meine Sehnsucht ist die Ferne, und nur ihnen bleib ich treu, mein Leben lang.

Terence McQueen
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Re: Rücktritt von der Fahrzeugbestellung?

Beitrag von Terence McQueen » 28. Jun 2018, 14:31

Das mit dem besorgen hört sich gut an, werde ich mal nachfragen. Das mit dem durchlesen des Kaufvertrages habe ich natürlich getan, ist aber leider nicht immer Eindeutig, daher ja meine Frage ans Form.

Terence
:mustang:
Gruß Terence

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Re: Rücktritt von der Fahrzeugbestellung?

Beitrag von embe71 » 28. Jun 2018, 14:34

Paraffinium hat geschrieben:Ein Rücktritt ist wohl nur möglich, wenn du einen verbindlichen Liefertermin hast und dieser trotz schriftlicher Fristsetzung überschritten wurde. Der Händler wird aber beim Abschluss des Kaufvertrages keinen festen Termin vereinbart haben... Also in den sauren Apfel beißen und warten...
Genau so sieht's aus...
Viele Grüße

Michael
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Re: Rücktritt von der Fahrzeugbestellung?

Beitrag von Lemio » 28. Jun 2018, 16:00

Also ich hab meinem Anfang Januar Bestellt (Ecoboost)...nachdem ich bis Juni keine VIN hatte und mein Händler mir in einem Telefongespräch erzählt hat, dass immer noch kein Licht am Ende des Tunnels ist, hab ich ganz offen gefragt ob ich vom Kaufvertrag zurücktreten darf. Hatte am selben Tag einen 1:1 gleichen Mustang entdeckt der schon in Produktion war und nur 800€ teurer (dafür GT :Banane:)

Mein Händler mit dem ich ein sehr gutes Verhältnis habe, hat dem dann zugestimmt weil er meine Situation gut verstehen kann. Ist auch Mustang Fahrer. Aber das ist natürlich vermutlich eher die Ausnahme...

Wenn man es mit einer Rechtsanwalt-Brille sieht, dann können auf einen Aufwandskosten bis zu 10% des Verkaufspreises zukommen. Hab ich damals irgendwo im Netz gelesen. Aber somit ist es auf jeden Fall theoretisch möglich. Ob man natürlich einfach mal knapp 5.000€ so hinblättern möchte um bisschen früher ein Auto zu haben müssen andere entscheiden :roll:

Achja...mein neu bestelltes Auto hat seit gestern einen Platz auf nem Boot und sollte bis zum 11.08. beim Händler stehen :pony:
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Re: Rücktritt von der Fahrzeugbestellung?

Beitrag von Klammer » 28. Jun 2018, 16:07

AGBs durchlesen ... Meist muss der Händler eine Auftragsbestätigung erstellen. Versäumt er dieses (und das versäumen viele Händler) ist der Kunde ab ca. 6 Wochen nicht mehr an seine Bestellung gebunden!

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Re: Rücktritt von der Fahrzeugbestellung?

Beitrag von hdgram » 28. Jun 2018, 16:49

Also jetzt Mal allen Ernstes:
Du bestellst ein Auto, schließt einen Vertrag ab bei vollem Bewußtsein, dass Du 7 - 9 Monate warten musst.
Dann siehst Du etwas, was Dir besser gefällt und meinst, Du wärst nicht mehr gebunden bzw. versuchst, mit fadenscheinigen Argumenten aus dieser Verpflichtung hraus zu kommen?
Was ist das denn für ein Geschäftsgebahren? Halte ich nicht wirklich für seriös.
Wenn alle so denken und handeln würden, wäre unsere Wirtschaft im Eimer.
Viele Grüße
Dieter
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Re: Rücktritt von der Fahrzeugbestellung?

Beitrag von Cayuse » 28. Jun 2018, 17:04

Dass der Händler dir nach 2 Monaten noch keine VIN genannt hat, berechtigt sicher nicht zum Rücktritt vom Vertrag/Auftrag/Bestellung.

Was meinst du, wie viele Neuwagen jedes Jahr bestellt und verkauft werden, ohne dass der Kunde vor der Übergabe die VIN genannt bekommt.
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Re: Rücktritt von der Fahrzeugbestellung?

Beitrag von martins42 » 28. Jun 2018, 17:07

Es ist durchaus nicht so, dass ein unverbindlicher Liefertermin Beliebigkeit bedeutet.
6 Wochen nach dessen Überschreitung kann der Rücktrittsprozess beginnen, wobei der erste Schritt die Verzugssetzung des Händler ist.

Wer hingegen überhaupt keinen Liefertermin im Vertrag hat --> Selber schuld!

Grüße
Martin

PS: Wie schon geschrieben wurde, hat das nichts mit der Nennung der VIN zu tun. Es sei denn, dass das zu den explizit vereinbarten Vertragsbestandteilen gehört.

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Re: Rücktritt von der Fahrzeugbestellung?

Beitrag von Waldo Jeffers » 28. Jun 2018, 19:25

Mit der ersten Antwort von @MarioEnrico67 ist alles gesagt. Nur noch nicht von jedem hier. :grins:
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Re: Rücktritt von der Fahrzeugbestellung?

Beitrag von Terence McQueen » 29. Jun 2018, 07:07

Ohne Worte :Hä:
Wer keine Antworten auf konkret gestellte Fragen liefern kann, sollte eventuell nichts schreiben.
Danke :S550_SHA:
:mustang:
Gruß Terence

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Re: Rücktritt von der Fahrzeugbestellung?

Beitrag von Waldo Jeffers » 29. Jun 2018, 07:25

Oh, das konnte ich. Nur stand es schon da. :)
Das ich das etwas pointiert hin geschrieben habe, lag daran, dass Du uns einen so lückenhaften Sachverhalt geschildert hast, dass man dazu nahezu alles schreiben kann. Daher hat die erste Antwort für mich gepasst wie die Faust aufs Auge. Dem einen machen solche Fred-Rätselspiele Spaß, mir eben nicht. Und das traue ich mich dann auch zu schreiben.
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Re: Rücktritt von der Fahrzeugbestellung?

Beitrag von Ace » 29. Jun 2018, 07:56

Du hast rechtlich einen verbindlichen Vertrag geschlossen. Im Vertrag wird ein Lieferdatum stehen, ganz egal ob dort "unverbindlich" steht, daran bist du erst mal gebunden. Ist das X Wochen überschritten kannst du anfangen mit Mahnen, Nachfrist setzen, usw. Dann ist auch ein Rücktritt irgendwann möglich.

Aber momentan kannst du nur in das Kleingedruckte schauen, was dort an Strafen/Schadensersatz an den Händler steht bei Rücktritt vom Vertrag. Wenn du einen guten Draht zum Händler hast, probiere das einfach auf privatem Wege zu klären mit Ankauf des Fahrzeugs vom anderen Händler.

Aber genau genommen musst du momentan einfach warten. Sehe es mal so: Dein bestelltes Auto wird extra nur für dich gebaut, das ist dann eine ganz besondere Bindung :grins:
Auf Grund des Banns aus dem Forum bin ich nicht mehr auf mustang6.de vertreten. Ich bedanke mich für viele schöne Jahre in der Community - Man sieht sich vielleicht in anderen Muscle Car Foren :Winkhappy:

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Re: Rücktritt von der Fahrzeugbestellung?

Beitrag von Terence McQueen » 29. Jun 2018, 10:07

Ihr habt natürlich alle recht!
Im Nachhinein frage ich mich, warum ich hier so eine Frage stelle und warum ich nicht einfach entspannt bleiben kann und mich in aller Ruhe auf meinen Mustang freue?
Die Antwort können sich die Meisten hier wohl selber geben.

Die Zeit ohne Pony verlangsamt sich in die Vergangenheit
:mustang:
Gruß Terence

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Re: Rücktritt von der Fahrzeugbestellung?

Beitrag von Ace » 29. Jun 2018, 10:18

Glaub mir, sobald du das erste mal den Startknopf drückst, ist alles was davon passiert sowieso schnell vergessen :Bier:
Wenn dein Wagen auf MY2019 rutscht, ist das ja auch gar nicht mal schlecht z.B. wegen der B&O Play Soundanlage :headbang:

Komm doch sonst einfach mit nach Steinhude, dann kannst du schon mal Ponyluft schnuppern :Bier:
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Re: Rücktritt von der Fahrzeugbestellung?

Beitrag von Waldo Jeffers » 29. Jun 2018, 11:01

Jetzt muss ich doch noch mal, obwohl ich dem ein oder anderen damit wohl auf den Zeiger gehe.

Dadurch, dass der geschilderte Sachverhalt so lückenhaft ist, sind auch etliche andere gut gemeinte Tipps womöglich komplett falsch. Weil sie Dinge voraus setzen, die wegen der lückenhaften infos hier nicht fest stehen.

Man hilft damit dem Fragesteller nicht, führt ihn evtl. sogar auf Abwege. Der Rate-Fred wird auf diese Weise komplett sinnlos.

Er kann sogar schaden, dann nämlich, wenn spätere Leser die mit vielen ???? versehenen Variablen nicht erkennen und die erteilten Infos als allgemeine Wahrheit nehmen, was sie nicht sind.

Die erste Antwort, ich wiederhole mich, war daher die Beste. Eine zweite Antwort im Fred war noch schlau und richtig (nicht von mir, ich hab hier ja nur gemeckert), aber diese zweite gute Antwort ging hier bezeichnender Weise unter.

Meine Bitte, ganz allgemein und wirklich gut gemeint:

Wenn man schon Fragen oder eine Bitte um Hilfe hat, sollte man sich bemühen, den Sachverhalt klar und vollständig zu beschreiben. Dann kann einem besser geholfen werden und es kommen ganz sicher wertvolle Antworten, die ja hinterher auch anderen helfen können.

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Re: Rücktritt von der Fahrzeugbestellung?

Beitrag von Terence McQueen » 29. Jun 2018, 11:15

War letztes Wochenende schon beim Ponytreff. Sehr schön, aber wenn man selber mit seinem alten Esel unterwegs ist.
Daher habe ich mit offenem Visier gespielt und gehofft früher an ein Pony zu kommen. Soll wohl nicht sein und meins wartet dann hoffentlich irgendwann auf mich.

:pony: :S550_SHA: :Drive:

@Waldo: ja, sollte man hier unbedingt berücksichtigen und seine Frage inclusive Sachverhalt ausführlich schildern. Werde ich mir für die Zukunft merken, im jetzigen Fall hat es sich eh erledigt.

Abwarten und viel Tee trinken
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Re: Rücktritt von der Fahrzeugbestellung?

Beitrag von Wuschel » 29. Jun 2018, 14:47

121.JPG
121.JPG (170.64 KiB) 4465 mal betrachtet
@Ternce,

und wenn du dann, dein nach deinen Wünschen extra gebautes Pony hast, kannst du voller Stolz, ein Aluschild in der Art, wie ich es habe anbringen. :supergrins:

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Re: Rücktritt von der Fahrzeugbestellung?

Beitrag von Waldo Jeffers » 29. Jun 2018, 14:50

@Terence McQueen : Ich hatte mein Gequatsche wirklich nur gut gemeint. Erst mit mehr info hätte man einen konkreten Ratschlag geben können.
Aber wenn es sich schon erledigt hat und Du noch warten musst, kann ich Dich nur damit trösten, dass Du mit der Warterei nicht allein bist.
Ich hatte damals am 15.7. bestellt und erst am 10.2. konnte ich das Auto dann zugelassen vom Händler abholen. Also fast 7 Monate und da gab es Kollegen, die zeitweilig noch länger warten mussten. :Winkhappy:
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