Preisschutz und spätere Zulassung

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Mustang6
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Preisschutz und spätere Zulassung

Beitrag von Mustang6 » 16. Dez 2015, 15:22

In manchen Threads gab es schon Fragen bezüglich Preisschutz bei Preiserhöhungen und Auslieferungen ohne Zulassungsbeleg.

Ich hatte jetzt telefonischen Kontakt mit den zwei Abteilungen, die das bearbeiten. Die eine Abteilung ist für die fristgerechten Meldungen verantwortlich und die andere Abteilung für die Zahlungen.

Das Thema ist sehr komplex, ich versuche mich trotzdem kurz zu fassen:
Die Rechnung an den Händler erfolgt mit Druck des Fahrzeugbriefes und zum tagesaktuellen Werksabgabepreis. Hat der Händler vor der Preiserhöhung das Fahrzeug verkauft gemeldet, so bekommt er mit der Einreichung des Zulassungsbeleges (Zulassung auf gemeldeten Käufer) die Differenz zum alten Preis ausgezahlt.
Soweit die Regel.
Ist es gewünscht, dass die Zulassung viel später nach der Anlieferung, oder auf eine andere Person erfolgen soll, so muss der Händler einen formlosen Antrag mit der Fahrzeugidentnummer des Fahrzeuges stellen um den Preisschutz nicht zu verlieren. Bei den langen Lieferzeiten des Mustangs aber eher eine Formsache ... so der sinngemäße Wortlaut von Ford.

Ich möchte aber noch darauf hinweisen, dass der Händler die Durchführungsbestimmungen der Ford Werke einhalten muss. Zum Schluss behält sich die Ford Werke das Recht vor, bei Nichteinhaltung der Durchführungsbestimmungen die Prämie dem Händler nicht auszuzahlen. Das kommt gar nicht so selten vor.
Zuletzt geändert von Mustang6 am 22. Dez 2015, 10:42, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Preisschutz und spätere Zulassung

Beitrag von Solid » 21. Dez 2015, 10:34

oder auf eine andere Person erfolgen so
Dazu habe ich eine Frage, den Kaufvertrag habe ich unterschrieben, da auf mich aber schon der Focus und meine Yamaha laufen, würde ich dann mal durchrechnen lassen, ob es günstiger ist das Auto über meine Frau zu versichern. D.h. ich wäre Halter aber meine Frau Versicherungsnehmer oder meine Frau wäre Halter und Versicherungsnehmer, kann es da ein Veto vom Händler geben?
Grüße
Stefan
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Re: Preisschutz und spätere Zulassung

Beitrag von Bogur » 21. Dez 2015, 10:43

Solid hat geschrieben:
oder auf eine andere Person erfolgen so
Dazu habe ich eine Frage, den Kaufvertrag habe ich unterschrieben, da auf mich aber schon der Focus und meine Yamaha laufen, würde ich dann mal durchrechnen lassen, ob es günstiger ist das Auto über meine Frau zu versichern. D.h. ich wäre Halter aber meine Frau Versicherungsnehmer oder meine Frau wäre Halter und Versicherungsnehmer, kann es da ein Veto vom Händler geben?
Wenn es dir nur um die Versicherung geht, ist das überhaupt kein Problem dass du der Halter bist und deine Frau trotzdem der Versicherungsnehmer.
Habe das auch schon öfters so praktiziert.
Für den Händler ist nur der eingetragene Halter interessant. Was du Versicherungstechnisch machst ist dem vollkommen egal.
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Re: Preisschutz und spätere Zulassung

Beitrag von Ace » 21. Dez 2015, 10:45

Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter müssen nicht die selbe Person sein. Mein Auto ist auch vorübergehend über meinen Vater versichert, da ich erst nächsten Jahr die SF auf meinen Namen überschreiben kann. Die Versicherungskarte benötigst du zum Zulassen beim Straßenverkehrsamt (bzw. dein Händler fall er den anmelden soll), wer darin als Versicherungsnehmer drin steht ist ja egal
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Re: Preisschutz und spätere Zulassung

Beitrag von Solid » 21. Dez 2015, 12:00

ok, danke für die Antworten.
Grüße
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Re: Preisschutz und spätere Zulassung

Beitrag von Morderroth » 26. Dez 2015, 22:37

Ja hab mir das grad mal bissl berechnet,
meiner wird wohl auf meine Mutter Zugelassen und Versichert.

Wenn ich der Halter bin und der Versicherungsnehmer meine Mutter, zahl ich fast das Doppelte an Versicherung.
Würd mich jetzt interessieren ob das ein Problem wird, da der Kaufvertrag auf mich läuft?

Muss der Händler dann die Differenz zahlen oder kann der die dann auf mich abwälzen?

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Re: Preisschutz und spätere Zulassung

Beitrag von mamba 2.3 » 26. Dez 2015, 22:43

Wenn unbedingt nötig einfach einige Tage auf dich zulassen, Vertrag erfüllt fertig.

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Re: Preisschutz und spätere Zulassung

Beitrag von Morderroth » 26. Dez 2015, 23:14

mamba 2.3 hat geschrieben:Wenn unbedingt nötig einfach einige Tage auf dich zulassen, Vertrag erfüllt fertig.

Das die Möglichkeit besteht ist mir klar aber nicht recht. Vom Stress mal ganz abgesehen. :clap:

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Re: Preisschutz und spätere Zulassung

Beitrag von Ace » 27. Dez 2015, 10:15

Solange du dem Händler unterzeichnest dass er auf deine Mutter zugelassen wird kann dem Händler das egal sein, da es ihm ja egal ist wessen Papiere er zum Zulassen beim Amt vorlegt. Hauptsache er kriegt sein Geld
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Re: Preisschutz und spätere Zulassung

Beitrag von super-itz » 27. Dez 2015, 11:59

Er ist dann aber auch nicht der erste Halter,
was sich bei der Versicherung auswirkt.
Höhere Prämie, andere Bedingungen z.B.
bei Neuwertentschädigung etc.

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Re: Preisschutz und spätere Zulassung

Beitrag von Mustang6 » 30. Dez 2015, 08:40

Eins vorweg: was wir hier machen grenzt schon an Korinthenkackerei :ugly2:
Im Einzelfall wird es fast immer eine Lösung geben ... nur jeder Fall ist eben anders. Und um Stress zu vermeiden, sollte alles in Rücksprache mit dem Händler erfolgen.
Ace hat geschrieben:Solange du dem Händler unterzeichnest dass er auf deine Mutter zugelassen wird kann dem Händler das egal sein, da es ihm ja egal ist wessen Papiere er zum Zulassen beim Amt vorlegt. Hauptsache er kriegt sein Geld
Fallbeispiel:
Ein Käufer hatte das Fahrzeug, ohne Ankündigung, auf eine dritte Person zugelassen. An sich kein Problem, da i.d.R. eine Kopie vom Kaufvertrag oder eine Drittbenutzererklärung zur Finanzierungsabrechnung ausreicht. In dem Fall hatte aber diese Person einen negativen Schufaeintrag. Es folgte die Ablehnung der Abrechnung bis ein neuer Halter im Fahrzeugbrief stand.

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Re: Preisschutz und spätere Zulassung

Beitrag von BullitBen » 13. Jan 2016, 17:47

Mustang6 hat geschrieben:In manchen Threads gab es schon Fragen bezüglich Preisschutz bei Preiserhöhungen und Auslieferungen ohne Zulassungsbeleg.

Ich hatte jetzt telefonischen Kontakt mit den zwei Abteilungen, die das bearbeiten. Die eine Abteilung ist für die fristgerechten Meldungen verantwortlich und die andere Abteilung für die Zahlungen.

Das Thema ist sehr komplex, ich versuche mich trotzdem kurz zu fassen:
Die Rechnung an den Händler erfolgt mit Druck des Fahrzeugbriefes und zum tagesaktuellen Werksabgabepreis. Hat der Händler vor der Preiserhöhung das Fahrzeug verkauft gemeldet, so bekommt er mit der Einreichung des Zulassungsbeleges (Zulassung auf gemeldeten Käufer) die Differenz zum alten Preis ausgezahlt.
Soweit die Regel.
Ist es gewünscht, dass die Zulassung viel später nach der Anlieferung, oder auf eine andere Person erfolgen soll, so muss der Händler einen formlosen Antrag mit der Fahrzeugidentnummer des Fahrzeuges stellen um den Preisschutz nicht zu verlieren. Bei den langen Lieferzeiten des Mustangs aber eher eine Formsache ... so der sinngemäße Wortlaut von Ford.

Ich möchte aber noch darauf hinweisen, dass der Händler die Durchführungsbestimmungen der Ford Werke einhalten muss. Zum Schluss behält sich die Ford Werke das Recht vor, bei Nichteinhaltung der Durchführungsbestimmungen die Prämie dem Händler nicht auszuzahlen. Das kommt gar nicht so selten vor.

Ich habe mein Mustang im Mai 2015 bestellt und hoffe ihn diesen Monat endlich abholen zu können.
Für den Fall, dass mir der Händler den aktuellen Preis in Rechnung stellen möchte:
Hat der Händler dazu eine Info? Gibt es was schriftliches oder dergleichen.
Wie kann ich ihn aufklären?

Danke und besten Gruß
Ben
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Re: Preisschutz und spätere Zulassung

Beitrag von Mustang6 » 13. Jan 2016, 17:55

Du hast einen Vertrag (bzw. verbindliche Bestellung) und der ist bindend! Auch beim Preis.

Außer du hast einen Vertrag wo explizit drin steht, dass der Preis angepasst werden darf. Schriftliche Nebenabreden im Kaufvertrag haben meistens Vorrang gegenüber den AGBs.

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Re: Preisschutz und spätere Zulassung

Beitrag von BullitBen » 13. Jan 2016, 18:09

Das ist mir soweit klar.
Ich wollte nur wissen, ob jeder Händler weiß bzw. wissen sollte, dass er nicht den aktuellen Preis zahlen muss?
Und was, wenn nicht? Kann ich ihn dann sagen/zeigen, wo er schauen muss.

Unabhängig vom Vertrag bekommt er den Preis ja erstattet.
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Re: Preisschutz und spätere Zulassung

Beitrag von Pony Rider » 13. Jan 2016, 18:21

BullitBen hat geschrieben:Ich habe mein Mustang im Mai 2015 bestellt und hoffe ihn diesen Monat endlich abholen zu können.
Für den Fall, dass mir der Händler den aktuellen Preis in Rechnung stellen möchte:
Hat der Händler dazu eine Info? Gibt es was schriftliches oder dergleichen.
Wie kann ich ihn aufklären?

Danke und besten Gruß
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Keine Sorge, da wo Du bestellt hast, gibt es keine derartigen Probleme.
War bei mir (Mai Besteller) auch ganz easy!
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Re: Preisschutz und spätere Zulassung

Beitrag von BullitBen » 20. Jan 2016, 18:11

Kurzes Update:

Der Händler hat den Preisschutz akzeptieren müssen. Soweit so gut.

Jetzt ist ja noch die Sache mit dem automatischen Wechsel von Ebony zu Iridium.
Das Thema hatten wir ja auch in dem Ebony Thema.
Er hätte die Lackierung in Rechnung gestellt bekommen und sie wäre nicht im Preisschutz enthalten.

Ausserdem wollte er mit die im Vergleich zum Angebot höheren Überführungskosten in Rechnung stellen.

Ich werd längsam bekloppt...
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Re: Preisschutz und spätere Zulassung

Beitrag von Mustang6 » 21. Jan 2016, 08:30

BullitBen hat geschrieben:Kurzes Update:

Der Händler hat den Preisschutz akzeptieren müssen. Soweit so gut.

Jetzt ist ja noch die Sache mit dem automatischen Wechsel von Ebony zu Iridium.
Das Thema hatten wir ja auch in dem Ebony Thema.
Er hätte die Lackierung in Rechnung gestellt bekommen und sie wäre nicht im Preisschutz enthalten.

Ausserdem wollte er mit die im Vergleich zum Angebot höheren Überführungskosten in Rechnung stellen.

Ich werd längsam bekloppt...
Du hast doch ein Kaufvertrag (verbindliche Bestellung)!? Und diesern muss er erfüllen! Dort sollten auch die Überführungskosten erwähnt sein. Und wenn du den Mehrpreis für das Iridium-Schwarz bezahlst ist das löblich und verständlich, ob der Händler das rechtlich durchsetzen könnte, würde ich aber bezweifeln.

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Re: Preisschutz und spätere Zulassung

Beitrag von BullitBen » 21. Jan 2016, 08:34

Dank Dir!
Klar hab ich den ... da steht alles drin. UVP...Hauspreis etc..

Mir geht das so auf den Zeiger.
Ich vermute fast, er hat sich verkalkuliert...versucht alles irgendwie noch zur Kasse zu machen.

Das kostet nerven und mindert arg die Vorfreude.
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Re: Preisschutz und spätere Zulassung

Beitrag von Solid » 21. Jan 2016, 09:08

halte uns auf dem Laufenden.
Grüße
Stefan
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Re: Preisschutz und spätere Zulassung

Beitrag von Mustang6 » 21. Jan 2016, 09:30

BullitBen hat geschrieben:...Das kostet nerven und mindert arg die Vorfreude.
Und vor allem ist es von diesem Händler nur bis morgen gedacht!
Denn wenn du irgendwann ein Kleinwagen für dein Kind suchst, wird es mit Sicherheit kein Fiesta von diesem Händler werden.

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