Werksgarantie / A1 Gebrauchtwagengarantie über Importeure

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Kowalski
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Werksgarantie / A1 Gebrauchtwagengarantie über Importeure

Beitrag von Kowalski » 11. Mai 2015, 08:41

Liebe Mustang-Enthusiasten :-)

Ich habe mich im Blog des Clubs recht umfassend mit dem Unterschied der Werksgarantie und der A1-Gebrauchtwagengarantie auseinander gesetzt. Unter den folgenden Einträgen findet ihr sicher wichtige Informationen für euch. Dabei geht es mir um euer/unser Recht. Die A1-Gebrauchtwagengarantie ist a) freiwillig für den Importeur und b) mit einer Werksgarantie nicht zu vergleichen. Auch gibt es erhebliche Unterschiede zwischen Gewährleistung (gesetzlich vorgeschrieben) und Garantie/Werksgarantie.

Zu eurer Information:

http://blackmustangclub.de/?p=4090

http://blackmustangclub.de/?p=4012

http://blackmustangclub.de/?p=3949


Kowalski!

I ♥ my Mustang

Re: Werksgarantie / A1 Gebrauchtwagengarantie über Importeur

Beitrag von I ♥ my Mustang » 11. Mai 2015, 09:29

Die sogenannte Werksgarantie (Herstellergarantie) gibt es eigentlich gar nicht.
Zitat von der Ford-Seite:

"Ford-Neuwagengarantie
...............Diese Garantie ist ein freiwilliges Versprechen von Ford. Hier durch oder durch die Inanspruchnahme von Leistungen aus der Ford-Neuwagengarantie werden Ihre etwaigen gesetzlichen Sachmängelhaftungsansprüche (Nacherfüllung, Rücktritt vom Vertrag oder Minderung) gegen den verkaufenden Ford-Vertragspartner nicht eingeschränkt."


Rein rechtlich gesehen hat man hier also auch nur Anspruch auf die 2-jährige gesetzliche Sachmängelhaftung - wie bei jedem importierten Fahrzeug auch.
Und zwar nicht gegen Ford, sondern nur gegen den Händler.
Im Rahmen des freiwilligen Garantieversprechens übernimmt Ford auch nicht deine Kosten, sondern die Kosten des Händlers.
Spielt aber keine Rolle, für dich ist´s so oder so kostenlos!!
Oder sehe ich das falsch?

Und die A1 Gebrauchtwagengarantie hat nichts damit zu tun, ob das Fahrzeug nun importiert wurde oder nicht.
Ford selbst bietet diese Garantie für ALLE Gebrauchtwagen an.
http://www.ford.de/Rund-um-den-Service/FordGarantien

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Re: Werksgarantie / A1 Gebrauchtwagengarantie über Importeur

Beitrag von Kowalski » 11. Mai 2015, 10:38

I ♥ my Mustang hat geschrieben:Die sogenannte Werksgarantie (Herstellergarantie) gibt es eigentlich gar nicht.
Zitat von der Ford-Seite:

"Ford-Neuwagengarantie
...............Diese Garantie ist ein freiwilliges Versprechen von Ford. Hier durch oder durch die Inanspruchnahme von Leistungen aus der Ford-Neuwagengarantie werden Ihre etwaigen gesetzlichen Sachmängelhaftungsansprüche (Nacherfüllung, Rücktritt vom Vertrag oder Minderung) gegen den verkaufenden Ford-Vertragspartner nicht eingeschränkt."


Rein rechtlich gesehen hat man hier also auch nur Anspruch auf die 2-jährige gesetzliche Sachmängelhaftung - wie bei jedem importierten Fahrzeug auch.
Und zwar nicht gegen Ford, sondern nur gegen den Händler.
Oder sehe ich das falsch?

Und die A1 Gebrauchtwagengarantie hat nichts damit zu tun, ob das Fahrzeug nun importiert wurde oder nicht.
Ford selbst bietet diese Garantie für ALLE Gebrauchtwagen an.
http://www.ford.de/Rund-um-den-Service/FordGarantien
Achtung und auch gerne noch einmal für alle: Im Allgemeinen geht die Rechtsprechung davon aus, dass in den ersten 6 Monaten nach Kauf auftretende Mängel bereits bei der Übergabe vorhanden waren. In diesem Fall müsste der Verkäufer das Gegenteil beweisen. Nach Ablauf dieser 6 Monate kehrt sich die Beweislast um und der Käufer muss nachweisen, dass der Mangel bereits von Beginn an vorhanden war. Problematisch kann es werden, wenn der Händler Pleite geht, oder nach einem halben Jahr ein solcher Nachweis nicht mehr möglich ist. Im ersten Fall gibt es keinen Ansprechpartner mehr, im letzten entfällt der Anspruch. Hier kann es ratsam sein, den Hersteller direkt zu kontaktieren und auf Kulanz zu hoffen. - Genau und das wird bei Importen schwierig.

...und klar hat die A1-Gebrauchtwagengarantie nichts alleine mit den Importen zu tun aber sie ist die einzige Möglichkeit über die gesetzliche Gewährleistung hinaus zu versichern.

Kowalski!

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Re: Werksgarantie / A1 Gebrauchtwagengarantie über Importeur

Beitrag von Kowalski » 11. Mai 2015, 10:41

Neben der A1-Gebrauchtwagengarantie gibt es noch Versicherer, die ähnliches anbieten. Soviel zur Vollständigkeit. Es gibt Importeure, die mit Versicherungen zusammenarbeiten um nicht zwingend die A1 anbieten zu müssen. Preislich durchaus vergleichbar.

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I ♥ my Mustang

Re: Werksgarantie / A1 Gebrauchtwagengarantie über Importeur

Beitrag von I ♥ my Mustang » 11. Mai 2015, 10:46

Na jaaa.... notfalls hat man ja eh ´ne Vollkasko mit Neuwertenschädigung bis zu 24 Monaten.
Hat man keine Garantie (mehr) in dieser Zeit, schiebt man die Kiste halt gegen ´nen Baum.
Damit wären dann auch gleichzeitig noch nicht entdeckte Mängel beseitigt.... :supergrins: :supergrins:

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Re: Werksgarantie / A1 Gebrauchtwagengarantie über Importeur

Beitrag von Kowalski » 11. Mai 2015, 10:51

...dann ganz kurz zur Werksgarantie. Du hast recht, die Garantie ist freiwillig von seiten des Herstellers. Die fühlen sich an solche Versprechen aber in der Regel auch gehalten. Das ist ja schließlich ein wichtiges Kaufargument. Die garantieren dir z.B. das dir deine Instrumentenbeleuchtung oder die Funktion nicht einfach ausfällt und es von nun an dunkel bleibt.

Solche Dinge sind weder bei der A1 noch bei Versicherungen in den Verträgen inkludiert.

Kowalski!

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Re: Werksgarantie / A1 Gebrauchtwagengarantie über Importeur

Beitrag von Kowalski » 11. Mai 2015, 10:55

I ♥ my Mustang hat geschrieben:Na jaaa.... notfalls hat man ja eh ´ne Vollkasko mit Neuwertenschädigung bis zu 24 Monaten.
Hat man keine Garantie (mehr) in dieser Zeit, schiebt man die Kiste halt gegen ´nen Baum.
Damit wären dann auch gleichzeitig noch nicht entdeckte Mängel beseitigt.... :supergrins: :supergrins:
...ganz witzig aber vorsicht. Kein guter Rat und laß uns betonen, dass du soetwas natürlich nie machen würdest ;-)

Kowalski!

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Re: Werksgarantie / A1 Gebrauchtwagengarantie über Importeur

Beitrag von I ♥ my Mustang » 11. Mai 2015, 11:02

Na selbstverständlich nicht!!! :supergrins: :supergrins:
Das sollte ja nun auch kein Aufruf sein, die Versicherungen zu bescheißen, die ja permanent die Beiträge erhöhen mit der Begründung, dass sie ja immer öfter beschissen werden.... womit sie aber eigentlich ja nur bestätigen, dass man selbst der Angeschissene ist, wenn man nicht bescheißt.... :Devil:

I ♥ my Mustang

Re: Werksgarantie / A1 Gebrauchtwagengarantie über Importeur

Beitrag von I ♥ my Mustang » 11. Mai 2015, 11:13

Kowalski hat geschrieben:...dann ganz kurz zur Werksgarantie. Du hast recht, die Garantie ist freiwillig von seiten des Herstellers. Die fühlen sich an solche Versprechen aber in der Regel auch gehalten. Das ist ja schließlich ein wichtiges Kaufargument. Die garantieren dir z.B. das dir deine Instrumentenbeleuchtung oder die Funktion nicht einfach ausfällt und es von nun an dunkel bleibt.

Solche Dinge sind weder bei der A1 noch bei Versicherungen in den Verträgen inkludiert.

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Guxxt du bei Ford/Gebrauchtwagengarantie:

Die A1 EURO-Garantie umfasst Reparaturen u. a. folgender Baugruppen:
Motor
Schalt- und Automatikgetriebe
Kraftübertragungswellen
Achs- und Verteilergetriebe
Fahrdynamiksystem
Lenkung
Bremsen
Kraftstoffanlage
elektrische Anlage [also auch die Instrumentenbeleuchtung - mit Ausnahme der Leuchtmittel (Glühbirnen) versteht sich]
Komfortelektrik
Kühlsystem
Klimaanlage
Abgasanlage
Sicherheitssysteme

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Re: Werksgarantie / A1 Gebrauchtwagengarantie über Importeur

Beitrag von Kowalski » 11. Mai 2015, 11:42

...ich weiss deine Mühe zu schätzen aber trotzdem ersetzt du nicht die Werksgarantie durch A1 oder Verträge der Versicherer zumal mit zunehmender Laufleistung die Arbeitskosten eine nicht unerhebliche Rolle spielen.

Teile: Lichtmaschine mit Regler, Anlasser, elektronische Bauteile der Zündanlage mit Zündkabel als Bestandteil derselben, elektrische Leitungen der elektronischen Einspritzanlage, mechanischer
Verteiler, elektronische Motorsteuerung, Zündspule, Vorglührelais, Kondensator und Rotor; von der Bordelektrik: Zentralelektrikbox, Bordcomputer, Scheibenwischermotor vorne und hinten,
Scheinwerferwischermotor, Heizungs-/Zusatzlüftermotor, Hupe.


Ich sehe da nicht zwingend die Instrumentenbeleuchtung. Im Zweifelsfall lieber mal nachfragen.

Laß uns einfach festhalten. Die Werksgarantie welche durch deine Unterschrift unter dem Kaufvertrag für den Hersteller bindend ist hat ihren unbestreitbaren Wert und damit Vorteil gegenüber Alternativen.

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Re: Werksgarantie / A1 Gebrauchtwagengarantie über Importeur

Beitrag von mc lane » 11. Mai 2015, 20:08

:Hä: also irgendwie bin ich jetzt ein wenig verwirrt...

ich versuche mal zu formulieren, wie ich das verstanden habe:
hole ich mir ein Auto beim offiziellen Ford-Händler, dann hat das Auto 2 jahre garantie. in der Konsequenz bedeutet das: geht was kaputt (außer Glühbirnen etc.), dann kann ich das bei jedem Ford-Händler in Europa kostenlos reparieren lassen.
kaufe ich mir dann den fgs (Ford garantie Schutzbrief) für das 3. bis 5. Jahr (bis 100.000 km) (kostet für den mustand 1210 euro, dann habe ich für 5 jahre meinen Seelenfrieden (selbst navi, elektrische sitzverstellung und ähnlicher Unsinn ist im fgs drin)
dann kann ich die A1 Gebrauchtwagen Garantie dranhängen (nach dem 5. Jahr, bis max zum 12. Jahr). diese deckt dann nur noch wesentliche baugruppen ab und hat laufzeitabhängige Selbstbehalte. ist aber ebenfalls bei jedem fordhändler einlösbar

wenn ich beim freien Importeur kaufe, dann habe ich dem gegenüber einen Anspruch. fliegt der Händler ab, habe ich das Problem...
wenn mir der freie Importeur eine garantieversicherung mitverkauft, dann deckt diese bestimmte baugruppen ab mit bestimmten maximalen erstattungssummen. meistens ist es so, daß ich den schaden beim Importeur melden muß, und der das Vorrecht hat, die Reparatur durchzuführen (ich muß also zu dem hin), oder er kann in Abstimmung mit der garantieversicherung freigeben, dass ich mir eine eigene Werkstatt suche, die das erledigen soll... am ende eine menge herumgeeier, statt die kaputte karre einfach bei Ford auf den Hof zu stellen, zu sagen, mach heil, und nix dazubezahlen.

daher meine Wahl: eu mit 2 jahren garantie plus fgs für 3. bis 5. jahr bis 100tkm...
Bild...wenn Du Dein Auto anmachst, erwidert es Dir diesen Gefallen?

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Re: Werksgarantie / A1 Gebrauchtwagengarantie über Importeur

Beitrag von I ♥ my Mustang » 11. Mai 2015, 20:52

Genau so sieht´s aus!!
Und nach Ablauf des 5. Jahres weg mit der Karre.... Mustang 7 kaufen!! :D

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Re: Werksgarantie / A1 Gebrauchtwagengarantie über Importeur

Beitrag von Kowalski » 12. Mai 2015, 08:07

mc lane hat geschrieben::Hä: also irgendwie bin ich jetzt ein wenig verwirrt...

ich versuche mal zu formulieren, wie ich das verstanden habe:
hole ich mir ein Auto beim offiziellen Ford-Händler, dann hat das Auto 2 jahre garantie. in der Konsequenz bedeutet das: geht was kaputt (außer Glühbirnen etc.), dann kann ich das bei jedem Ford-Händler in Europa kostenlos reparieren lassen.
kaufe ich mir dann den fgs (Ford garantie Schutzbrief) für das 3. bis 5. Jahr (bis 100.000 km) (kostet für den mustand 1210 euro, dann habe ich für 5 jahre meinen Seelenfrieden (selbst navi, elektrische sitzverstellung und ähnlicher Unsinn ist im fgs drin)
dann kann ich die A1 Gebrauchtwagen Garantie dranhängen (nach dem 5. Jahr, bis max zum 12. Jahr). diese deckt dann nur noch wesentliche baugruppen ab und hat laufzeitabhängige Selbstbehalte. ist aber ebenfalls bei jedem fordhändler einlösbar

wenn ich beim freien Importeur kaufe, dann habe ich dem gegenüber einen Anspruch. fliegt der Händler ab, habe ich das Problem...
wenn mir der freie Importeur eine garantieversicherung mitverkauft, dann deckt diese bestimmte baugruppen ab mit bestimmten maximalen erstattungssummen. meistens ist es so, daß ich den schaden beim Importeur melden muß, und der das Vorrecht hat, die Reparatur durchzuführen (ich muß also zu dem hin), oder er kann in Abstimmung mit der garantieversicherung freigeben, dass ich mir eine eigene Werkstatt suche, die das erledigen soll... am ende eine menge herumgeeier, statt die kaputte karre einfach bei Ford auf den Hof zu stellen, zu sagen, mach heil, und nix dazubezahlen.

daher meine Wahl: eu mit 2 jahren garantie plus fgs für 3. bis 5. jahr bis 100tkm...
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Re: Werksgarantie / A1 Gebrauchtwagengarantie über Importeure

Beitrag von shuvo barman » 20. Mai 2020, 11:05

Ich habe auch einen Artikel gefunden, sind diese Sachen alle gleich?? https://versicherdich.de/reparaturkoste ... tab-con-12

mfg

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