Deutsche Bedienungsanleitung für den Mustang ist online!!!

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mc lane
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Re: Deutsche Bedienungsanleitung für den Mustang ist online!

Beitrag von mc lane » 10. Jun 2015, 11:35

:corn: kann ja jeder halten wie er will...
die dinger sind auch 234 bzw 250 km/h zugelassen, dennoch ist es bei Unfällen, in die man eigentlich unschuldig verwickelt wird, so, dass man automatisch zumindest mit schuldig ist, sofern man über 130 km/h gefahren ist.
und wie immer gilt: auf hoher see und vor gericht sind wir alle in gottes hand :engel:
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Kowalski
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Re: Deutsche Bedienungsanleitung für den Mustang ist online!

Beitrag von Kowalski » 10. Jun 2015, 11:44

...das ist ein anderes Thema. Verantwortung für das eigene Handeln wird vorausgesetzt. Das war aber auch schon so als Gesetze noch in Stein gemeißelt wurden.

Zur Vollständigkeit habe ich noch etwas bei uns gefunden:

http://blackmustangclub.de/?p=2720

Kowalski!

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mc lane
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Re: Deutsche Bedienungsanleitung für den Mustang ist online!

Beitrag von mc lane » 10. Jun 2015, 12:05

Kowalski hat geschrieben:...das ist ein anderes Thema. Verantwortung für das eigene Handeln wird vorausgesetzt. Das war aber auch schon so als Gesetze noch in Stein gemeißelt wurden.

Zur Vollständigkeit habe ich noch etwas bei uns gefunden:

http://blackmustangclub.de/?p=2720

Kowalski!
genau das habe ich gemeint... aber vielleicht sollten wir den kollegen hier im Forum, der den Mamba grünen mit schwarzen felgen bestellt hat und vom fach ist, befragen...

meine unmaßgebliche Meinung ist, exakt entlang des tenors des in o.g. links beschriebenen urteils:

teilzitat:

"Wer auf deutschen Autobahnen mit seinem Pkw – insbesondere bei Dunkelheit – die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h um rund 60% und damit massiv überschreite, führe zugunsten seines eigenen schnellen Fortkommens den Spielraum zur Vermeidung eines Unfalls nahezu gegen Null zurück. Bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit hätte der Unfall bereits durch eine mittelstarke Bremsung vermieden werden können, so das OLG"

würde ein richter ggf. bei einem Unfall im trackmodus so etwas in die Begründung schreiben können:
...wer im öffentlichen strassenverkehr mit seinem PS-starken pkw - gegen das ausdrückliche verbot des Herstellers in der Bedienungsanleitung, in der rennstreckeneinstellung und damit mit massiv eingeschränkten fahrstabilitätseinrichtungen, führt den Spielraum zur Vermeidung eines unfalles nahezu gegen null zurück. bei Einhaltung der herstellervorgaben hätte der Unfall ohne weitere Probleme vermieden werden können...

disclaimer/Haftungsausschluss: ich bin nicht Rechtsanwalt, dies stellt keine Rechtsberatung dar und ersetz nicht die Konsultation eines rechtsbeistandes; es ist lediglich ausdruck meiner persönlichen Befürchtung, zu welchen Konsequenzen die Inhalte der Bedienungsanleitung führen könnten :schock:
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Re: Deutsche Bedienungsanleitung für den Mustang ist online!

Beitrag von Tildo » 10. Jun 2015, 12:26

ravestop.de hat geschrieben:Ist Euch aufgefallen wie die Außenspiegel beschrieben werden? Da ist von elektr. Anklappen nie die Rede! Ist also von elektr. einstellbaren aber nicht elektr. anklappbaren Spiegeln auszugehen... Wieder ein Wunsch weniger der erfüllt wird...
Trotz allem freu ich mich wie Sau ;)
Also ich lese in der Betriebsanleitung serwohl etwas von elektrisch anklappbaren Außenspiegeln, auch in der Broschüre steht es so! :D
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Re: Deutsche Bedienungsanleitung für den Mustang ist online!

Beitrag von Felix » 10. Jun 2015, 12:28

Das führt dann z.B. den neuen Civic Type-R komplett ad absurdum, mit seinem ESP/TCS deaktivierenden, Fahrwerk hart stellenden, Motor scharf machenden R-Knopf.

Sozusagen der "Versicherungsschutz aus Button" ?

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Re: Deutsche Bedienungsanleitung für den Mustang ist online!

Beitrag von peauseq » 10. Jun 2015, 13:19

mc lane hat geschrieben:
genau das habe ich gemeint... aber vielleicht sollten wir den kollegen hier im Forum, der den Mamba grünen mit schwarzen felgen bestellt hat und vom fach ist, befragen...

meine unmaßgebliche Meinung ist, exakt entlang des tenors des in o.g. links beschriebenen urteils:

teilzitat:

"Wer auf deutschen Autobahnen mit seinem Pkw – insbesondere bei Dunkelheit – die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h um rund 60% und damit massiv überschreite, führe zugunsten seines eigenen schnellen Fortkommens den Spielraum zur Vermeidung eines Unfalls nahezu gegen Null zurück. Bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit hätte der Unfall bereits durch eine mittelstarke Bremsung vermieden werden können, so das OLG"

würde ein richter ggf. bei einem Unfall im trackmodus so etwas in die Begründung schreiben können:
...wer im öffentlichen strassenverkehr mit seinem PS-starken pkw - gegen das ausdrückliche verbot des Herstellers in der Bedienungsanleitung, in der rennstreckeneinstellung und damit mit massiv eingeschränkten fahrstabilitätseinrichtungen, führt den Spielraum zur Vermeidung eines unfalles nahezu gegen null zurück. bei Einhaltung der herstellervorgaben hätte der Unfall ohne weitere Probleme vermieden werden können...

disclaimer/Haftungsausschluss: ich bin nicht Rechtsanwalt, dies stellt keine Rechtsberatung dar und ersetz nicht die Konsultation eines rechtsbeistandes; es ist lediglich ausdruck meiner persönlichen Befürchtung, zu welchen Konsequenzen die Inhalte der Bedienungsanleitung führen könnten :schock:
Eieiei Herrschaften :)

Ok, dann schalt ich mich mal wieder ein, bevor allseitige Unsicherheit entsteht.

Man muss hier mehrere Dinge auseinanderhalten:

1. Garantie

Bei der zwei- oder wieauchimmerjährigen Garantie des Herstellers handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Herstellers, die dieser durchaus an Bedingungen wie Track-Mode aus binden kann. Diese ist unabhängig von den weiterhin bestehenden GESETZLICHEN Gewährleistungsrechten des Käufers aus §§ 437 ff. BGB. Diese bestehen unabhängig von irgendwelchen Modus-Einstellungenund stellen schlicht auf das Vorliegen eines Sachmangels ab. Nicht mehr und nicht weniger. Während der Käufer also grundsätzlich mehrere Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat (aus Garantie UND nach BGB) hat er bei Nichterfüllung der Bedingungen eben nur noch einen Anspruch aus BGB und daneben nicht mehr den vertraglichen Anspruch aus dem verkäuferseitigen Garantieversprechen.

2. Mitverschulden im Schadensfall

Weniger klar ist die Lage bei ausgeschaltetem ESP und einem Verkehrsunfall. Aus rechtlicher Sicht spricht sehr viel dafür, dass ein Ausschalten den Mitverschuldensgrad des Mustangfahrers erhöhen dürfte. Wichtig ist dabei zu wissen, dass sich die entsprechende Beurteilung des Richters nicht danach zu richten hat, was verboten oder erlaubt ist, sondern was die (einem KFZ ohnehin schon innewohnende Betriebsgefahr) zusätzlich erhöht. Da bei Verkehrsunfällen im Streitfall von Gerichten zu 99.9 % nie eine 100 %-ige Haftung eines einzigen Beteiligten angenommen wird (dem anderen wird in geringen Prozentsätzen zumindest immer die eigene allgemeine betriebsgefahr eines KFZ angelastet), ist davon auszugehen, dass eine NACHGEWIESENE Off-Stellung des ESP zu einer Erhöhung des Verschuldensanteils führt.

Das war die rechtliche Seite. Nachweisen wird das die Gegenseite in einem zivilrechtlichen Schadensersatz-Prozess aber kaum können, da im Zivilrecht nicht der Amtsermittlungsgrundsatz wie im Strafrecht herrscht und die Parteien die für die Gegenseite belastenden Infos selber beibringen müssen. Ich würd den Anwalt der Gegenseite also im Zweifel nicht an mein OBD lassen :D

Anders sieht es aber aus, wenn Du mit dem Wagen im Track-Mode jemanden verletzt oder mehr. Dann wirds strafrechtlich und dann kann die Mühle beschlagnahmt und ausgelesen werden.

3. Kaskoschaden/Versicherung

Zahlt weil TÜV. Punkt. Es sei denn, ausdrückliche ESP-darf-nicht-aus-Klausel im Vertrag.



Ich hoffe, ich konnte das jetzt ein Bißchen aufdröseln und schalt mich jederzeit dazu, wenn Mc Lane wieder die Fledermaus an den Himmel wirft :D

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Re: Deutsche Bedienungsanleitung für den Mustang ist online!

Beitrag von mc lane » 10. Jun 2015, 13:22

Tildo hat geschrieben:
ravestop.de hat geschrieben:Ist Euch aufgefallen wie die Außenspiegel beschrieben werden? Da ist von elektr. Anklappen nie die Rede! Ist also von elektr. einstellbaren aber nicht elektr. anklappbaren Spiegeln auszugehen... Wieder ein Wunsch weniger der erfüllt wird...
Trotz allem freu ich mich wie Sau ;)
Also ich lese in der Betriebsanleitung serwohl etwas von elektrisch anklappbaren Außenspiegeln, auch in der Broschüre steht es so! :D
hier

http://www.fordservicecontent.com/Ford_ ... 1790&div=f

steht im unteren teil der seite

Elektrische Klappspiegel
(an dieser stelle ist das bild dazu eingefügt in der Bedienungsanleitung)
Die Taste drücken, um den Spiegel in Richtung Fensterscheibe zu klappen. Die Taste erneut drücken, um den Spiegel wieder in seine ursprüngliche Position zu klappen.
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Re: Deutsche Bedienungsanleitung für den Mustang ist online!

Beitrag von mc lane » 10. Jun 2015, 14:11

peauseq hat geschrieben:
mc lane hat geschrieben:
genau das habe ich gemeint... aber vielleicht sollten wir den kollegen hier im Forum, der den Mamba grünen mit schwarzen felgen bestellt hat und vom fach ist, befragen...

meine unmaßgebliche Meinung ist, exakt entlang des tenors des in o.g. links beschriebenen urteils:

teilzitat:

"Wer auf deutschen Autobahnen mit seinem Pkw – insbesondere bei Dunkelheit – die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h um rund 60% und damit massiv überschreite, führe zugunsten seines eigenen schnellen Fortkommens den Spielraum zur Vermeidung eines Unfalls nahezu gegen Null zurück. Bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit hätte der Unfall bereits durch eine mittelstarke Bremsung vermieden werden können, so das OLG"

würde ein richter ggf. bei einem Unfall im trackmodus so etwas in die Begründung schreiben können:
...wer im öffentlichen strassenverkehr mit seinem PS-starken pkw - gegen das ausdrückliche verbot des Herstellers in der Bedienungsanleitung, in der rennstreckeneinstellung und damit mit massiv eingeschränkten fahrstabilitätseinrichtungen, führt den Spielraum zur Vermeidung eines unfalles nahezu gegen null zurück. bei Einhaltung der herstellervorgaben hätte der Unfall ohne weitere Probleme vermieden werden können...

disclaimer/Haftungsausschluss: ich bin nicht Rechtsanwalt, dies stellt keine Rechtsberatung dar und ersetz nicht die Konsultation eines rechtsbeistandes; es ist lediglich ausdruck meiner persönlichen Befürchtung, zu welchen Konsequenzen die Inhalte der Bedienungsanleitung führen könnten :schock:
Eieiei Herrschaften :)

Ok, dann schalt ich mich mal wieder ein, bevor allseitige Unsicherheit entsteht.

Man muss hier mehrere Dinge auseinanderhalten:

1. Garantie

Bei der zwei- oder wieauchimmerjährigen Garantie des Herstellers handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Herstellers, die dieser durchaus an Bedingungen wie Track-Mode aus binden kann. Diese ist unabhängig von den weiterhin bestehenden GESETZLICHEN Gewährleistungsrechten des Käufers aus §§ 437 ff. BGB. Diese bestehen unabhängig von irgendwelchen Modus-Einstellungenund stellen schlicht auf das Vorliegen eines Sachmangels ab. Nicht mehr und nicht weniger. Während der Käufer also grundsätzlich mehrere Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat (aus Garantie UND nach BGB) hat er bei Nichterfüllung der Bedingungen eben nur noch einen Anspruch aus BGB und daneben nicht mehr den vertraglichen Anspruch aus dem verkäuferseitigen Garantieversprechen.

2. Mitverschulden im Schadensfall

Weniger klar ist die Lage bei ausgeschaltetem ESP und einem Verkehrsunfall. Aus rechtlicher Sicht spricht sehr viel dafür, dass ein Ausschalten den Mitverschuldensgrad des Mustangfahrers erhöhen dürfte. Wichtig ist dabei zu wissen, dass sich die entsprechende Beurteilung des Richters nicht danach zu richten hat, was verboten oder erlaubt ist, sondern was die (einem KFZ ohnehin schon innewohnende Betriebsgefahr) zusätzlich erhöht. Da bei Verkehrsunfällen im Streitfall von Gerichten zu 99.9 % nie eine 100 %-ige Haftung eines einzigen Beteiligten angenommen wird (dem anderen wird in geringen Prozentsätzen zumindest immer die eigene allgemeine betriebsgefahr eines KFZ angelastet), ist davon auszugehen, dass eine NACHGEWIESENE Off-Stellung des ESP zu einer Erhöhung des Verschuldensanteils führt.

Das war die rechtliche Seite. Nachweisen wird das die Gegenseite in einem zivilrechtlichen Schadensersatz-Prozess aber kaum können, da im Zivilrecht nicht der Amtsermittlungsgrundsatz wie im Strafrecht herrscht und die Parteien die für die Gegenseite belastenden Infos selber beibringen müssen. Ich würd den Anwalt der Gegenseite also im Zweifel nicht an mein OBD lassen :D

Anders sieht es aber aus, wenn Du mit dem Wagen im Track-Mode jemanden verletzt oder mehr. Dann wirds strafrechtlich und dann kann die Mühle beschlagnahmt und ausgelesen werden.

3. Kaskoschaden/Versicherung

Zahlt weil TÜV. Punkt. Es sei denn, ausdrückliche ESP-darf-nicht-aus-Klausel im Vertrag.



Ich hoffe, ich konnte das jetzt ein Bißchen aufdröseln und schalt mich jederzeit dazu, wenn Mc Lane wieder die Fledermaus an den Himmel wirft :D

hey batman
:Nieder: :Nieder: :Nieder: danke für die Hilfestellungen
in Kurzfassung:
:Ford: verweigert uns die Garantieleistung eventuell
bei personenschäden beschlagnahme des Autos, auslesen des bordcomputers und Risiko der Strafverfolgung
und zum Thema versicherer habe ich das hier gefunden
http://www.autokiste.de/psg/archiv/a.htm?id=6991

ich drücke uns allen die Daumen, dass wir in ein paar jahren über diese Diskussion lachen, weil wir alle unsere :troest: Autos :troest: immer heil nach hause :Drive: haben
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Re: Deutsche Bedienungsanleitung für den Mustang ist online!

Beitrag von Highway Patrol » 10. Jun 2015, 14:28

Ganz toller Bericht: "Fährt ein Autofahrer nach einem Ampelstopp mit weit überhöhter Geschwindigkeit an......"

Wie geht das denn??? Wenn ich stoppe kann ich beim Anfahren ja noch keine überhöhte Geschwindigkeit drauf haben!!!!
Insbesondere, wenn ich dann Donauts auf den Asphalt male, kann von Geschwindigkeit wohl keine Rede sein.

Aber gut, dass die Vollkasko ja auch bei grober Fahrlässigkeit zahlt!!!!!! :Devil:
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Mike
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Re: Deutsche Bedienungsanleitung für den Mustang ist online!

Beitrag von Mike » 10. Jun 2015, 15:25

@ pauseq: danke für die ausführliche Klarstellung! :clap:
Den Punkt "Versicherung" kann ich so nur bestätigen. Hier steht im Kleingedruckten als ausgeschlossen meist nur die Teilnahme an Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. :RTFM:

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Re: Deutsche Bedienungsanleitung für den Mustang ist online!

Beitrag von HU-GT-XX » 10. Jun 2015, 17:12

Haben die im Handbuch genannten W16W Leuchten einen identischen Sockel (wohl Glassockel) wie z.B. die XP80 von Diode Dynamics?

http://www.diodedynamics.com/store/cata ... -leds-one/
Zuletzt geändert von HU-GT-XX am 10. Jun 2015, 21:36, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Deutsche Bedienungsanleitung für den Mustang ist online!

Beitrag von aufwunschgelöscht_14 » 10. Jun 2015, 20:13

Mach mal einen Link zu den Birnen von DD, die du meinst - welche die Xp80 heißen, gibts dort zu hauf und in allen möglichen Ausführungen.

ciao Maris

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Re: Deutsche Bedienungsanleitung für den Mustang ist online!

Beitrag von Ace » 24. Jun 2015, 21:18

Weiß jemand wie groß ein USB Stick für Musik im Mustang sein darf, also würde der auch zB 64GB erkennen? Finde dazu in der Anleitung nichts.
Auf Grund des Banns aus dem Forum bin ich nicht mehr auf mustang6.de vertreten. Ich bedanke mich für viele schöne Jahre in der Community - Man sieht sich vielleicht in anderen Muscle Car Foren :Winkhappy:

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Re: Deutsche Bedienungsanleitung für den Mustang ist online!

Beitrag von Highway Patrol » 24. Jun 2015, 21:24

Ich weiß nicht ob er damit klar kommt, aber braucht man im Auto 10.000 Lieder auf einem Stick?
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Re: Deutsche Bedienungsanleitung für den Mustang ist online!

Beitrag von Auf_Wunsch_gelöscht6 » 25. Jun 2015, 19:57

Wichtiger bei USB-sticks könnte die Formatierung sein.

Hatte das bei unserem Adam. 32GB waren kein Problem. Nur das NTFS-format, in dem man die meisten USB-sticks bekommt
erkannte das System nicht. Mit FAT32 formatiert und schon lief der Stick einwandfrei.
Denke mal dass alle heutzutage erhältlichen USB-ports und deren Software wohl bis 128 GB können sollten.
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Re: Deutsche Bedienungsanleitung für den Mustang ist online!

Beitrag von Frank » 25. Jun 2015, 20:16

Laut Bedienungsanleitung können 15000 Songs indiziert werden. Das wären bei 5 MB pro Song 75 GB, 128GB sollte er also schon können.
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Re: Deutsche Bedienungsanleitung für den Mustang ist online!

Beitrag von Tildo » 25. Jun 2015, 21:29

Frank hat geschrieben:Laut Bedienungsanleitung können 15000 Songs indiziert werden. Das wären bei 5 MB pro Song 75 GB, 128GB sollte er also schon können.
Also ich lese das da 30000 Songs indiziert werden können, da muss das System mindestens ein 128GB Stick erkennen können! :supergrins:
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Re: Deutsche Bedienungsanleitung für den Mustang ist online!

Beitrag von diagnostiker » 25. Jun 2015, 21:33

Oder es erwartet für die 30k MP3s in 128kBit mit Joint Stereo :D

Solang es mind. mal 32GB sind solls mir Recht sein, leg ich mir halt nen Dutzend Sticks ins Handschuhfach, in verschiedenen Farben, für jede Stimmung eine :engel:
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Re: Deutsche Bedienungsanleitung für den Mustang ist online!

Beitrag von vrau » 25. Jun 2015, 23:22

Ich mache einfach Spotify an und schon habe ich genug Auswahl ;)

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Re: Deutsche Bedienungsanleitung für den Mustang ist online!

Beitrag von Frank » 26. Jun 2015, 19:06

Tildo hat geschrieben:Also ich lese das da 30000 Songs indiziert werden können, da muss das System mindestens ein 128GB Stick erkennen können! :supergrins:
Hast Recht! Ich hatte meine Info aus der US-Bedienungsanleitung. Dort steht Note: The system is capable of indexing up to 15,000 songs.
Eine Anleitung hat wohl einen Druckfehler, aber selbst 15000 wären für mich mehr als genug.

Ich frage mich wie gut die Songauswahl per Sprachbefehl funktioniert. Wenn das einigermaßen vernünftig läuft, wäre das echt klasse. Nie wieder während der Fahrt per Hand durch endlose Songlisten scrollen.
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