Werksgarantie Verlängerung

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Mustang6
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Re: Werksgarantie Verlängerung

Beitrag von Mustang6 » 4. Feb 2016, 22:56

CruiserT hat geschrieben:
Mustang6 hat geschrieben: Dann frag ich mal ganz frech: Ist er den auf dich zugegangen, oder hast du ihn auf die neue Garantie angesprochen?
Dank dieses Forums habe ich überhaupt erst von der Möglichkeit gewusst und habe meinen Händler darauf angesprochen ...
... das wollte ich doch lesen. :Nieder:
Schließlich sollen die User hier im Forum nicht nur die ganzen Hiobsbotschaften lesen, sondern auch mal nutznießen. :Bier:

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diagnostiker
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Re: Werksgarantie Verlängerung

Beitrag von diagnostiker » 4. Feb 2016, 23:06

Gesundheit :LOLUGLY:

Hab den Startpost mal angepasst und die aktuellen FGS-Zahlen eingetragen :Bier:
Jippie, macht der Startknopf Spass, könnt den ganzen Tag an/aus machen :supergrins:

:love: = :Drive: :S550_TRI: @ Bild

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CruiserT
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Re: Werksgarantie Verlängerung

Beitrag von CruiserT » 5. Feb 2016, 10:08

Mustang6 hat geschrieben: ... das wollte ich doch lesen. :Nieder:
Schließlich sollen die User hier im Forum nicht nur die ganzen Hiobsbotschaften lesen, sondern auch mal nutznießen. :Bier:
Gerne! Du hast völlig recht, durch das Forum hat jeder von uns 'ne ganze Menge Informationen, zum großen Teil sogar mehr als viele Händler. Soll jetzt aber kein Händler-Bashing sein, so ein Medium ist immer schneller und kommunikativer - ist ja Sinn und Zweck.

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Re: Werksgarantie Verlängerung

Beitrag von gmork » 9. Feb 2016, 15:59

Hallo,
was sind denn die vorgeschriebenen Wartungsintervalle"? Wo steht denn so was noch mal?
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Re: Werksgarantie Verlängerung

Beitrag von Ace » 9. Feb 2016, 16:09

gmork hat geschrieben:Hallo,
was sind denn die vorgeschriebenen Wartungsintervalle"? Wo steht denn so was noch mal?
12 Monate oder 15t km, je nachdem was zuerst eintritt
Auf Grund des Banns aus dem Forum bin ich nicht mehr auf mustang6.de vertreten. Ich bedanke mich für viele schöne Jahre in der Community - Man sieht sich vielleicht in anderen Muscle Car Foren :Winkhappy:

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Re: RE: Re: Werksgarantie Verlängerung

Beitrag von bellatrix » 9. Feb 2016, 16:57

gmork hat geschrieben:Hallo,
....Wo steht denn so was noch mal?
Bei mir steht's im "Türrahmen" der Fahrertür, oder wie heißt das Teil beim Auto? Bild

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Re: RE: Re: Werksgarantie Verlängerung

Beitrag von Mustang6 » 9. Feb 2016, 17:02

bellatrix hat geschrieben: Bei mir steht's im "Türrahmen" der Fahrertür, oder wie heißt das Teil beim Auto?
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Re: Werksgarantie Verlängerung

Beitrag von Bogur » 12. Feb 2016, 18:56

Hat irgend jemand von euch die Garantie-/Vertragsbedingungen bei Verlängerung der Garantiezeit als pdf oder weiß wo man das im www finden kann?

Gruß Dietmar
"Das Leben ist zu kostbar um kleine häßliche Autos zu fahren!" drum :S550_MAG_C: mit Bild .... passt doch! ;)

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Re: Werksgarantie Verlängerung

Beitrag von Auf_Wunsch_gelöscht6 » 12. Feb 2016, 21:10

http://www.presseportal.de/pm/6955/177096

http://www.ford.de/Rund-um-den-Service/ ... tabid=tab1

Ansonsten habe ich nur die alte Versicherung als PDF gefunden. Die Neue scheint noch nicht online zu sein.
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Re: Werksgarantie Verlängerung

Beitrag von rubyfirst » 13. Feb 2016, 00:03

Bogur hat geschrieben:Hat irgend jemand von euch die Garantie-/Vertragsbedingungen bei Verlängerung der Garantiezeit als pdf oder weiß wo man das im www finden kann?

Gruß Dietmar
Als ich am 18.1.2016 unterschrieben habe, war das hier (Stand: 21.3.2012) die Anlage zur FGS-Urkunde. Etwas aktuelleres gibt es bis heute nirgends - auch nicht im www.
Gruß Reiner

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Re: Werksgarantie Verlängerung

Beitrag von mc lane » 13. Feb 2016, 08:07

rubyfirst hat geschrieben:
Bogur hat geschrieben:Hat irgend jemand von euch die Garantie-/Vertragsbedingungen bei Verlängerung der Garantiezeit als pdf oder weiß wo man das im www finden kann?

Gruß Dietmar
Als ich am 18.1.2016 unterschrieben habe, war das hier (Stand: 21.3.2012) die Anlage zur FGS-Urkunde. Etwas aktuelleres gibt es bis heute nirgends - auch nicht im www.
Ford Protect Garantie-Schutzbrief_Garantieverlängerung_Stand-2012-03-21.pdf
:bussi:

vielen dank für die info...

direkt auf der ersten seite:

zitat:

B. Ausschlüsse
Von der Garantie ausgeschlossen sind: ••Schäden an Fahrzeugen, die vernachlässigt, missbraucht, verändert oder zu Sportund
Rallyefahrten verwendet werden.

:atom:

das ist dann wohl der punkt, an dem sich die frage: FGS ....oder.... BBK?
stellt.
denn FGS ....UND.... BBK gibt es danach nicht

:ciao:
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Re: Werksgarantie Verlängerung

Beitrag von gmork » 13. Feb 2016, 10:10

mc lane hat geschrieben: direkt auf der ersten seite:
zitat:
B. Ausschlüsse
Von der Garantie ausgeschlossen sind: ••Schäden an Fahrzeugen, die vernachlässigt, missbraucht, verändert oder zu Sportund
Rallyefahrten verwendet werden.
:atom:
das ist dann wohl der punkt, an dem sich die frage: FGS ....oder.... BBK?
stellt.
denn FGS ....UND.... BBK gibt es danach nicht


Ja, darüber denke ich auch die ganze Zeit nach.
Allerdings ist hier doch kritisch zu hinterfragen, welche Art der Veränderung zu einem Garantieausschluss führt und welche nicht. Ein Aufkleber auf dem Heck ist ja auch eine Veränderung. Der Einbau einer Domstrebe kann bei einem eingetretenen Getriebeschaden ja schlecht zum Garantieausschluss führen.
Auch die Ausdrücke "vernachlässigt" und "missbraucht" sind extrem dehnbar.

Bei einer Tuningmaßnahme von z.B. Schropp könnte ich mir schon vorstellen, dass Ford sich nach 5 Jahren weigert, einen kaputten Motor zu reparieren (wenn sie das Tuning entdecken).
Bei einer für diesen Wagen zugelassenen AGA, die ja keine Leistungssteigerung zum Zweck hat, müsste meiner Meinung nach aber ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem entstandenen Schaden und der AGA hergestellt werden, um den Garantieanspruch abzulehnen.
Möglicherweise muss der Kunde den fehlenden Zusammenhang zwischen Schaden und Veränderung beweisen, analog Abschnitt C Punkt 2 (Garantie bei versäumter regelmäßiger Wartung):

Code: Alles auswählen

Der Nachweis der ordnungsgemäßen Wartung oder des fehlenden Ursachenzusammenhangs zwischen dem Wartungsversäumnis und dem eingetretenen Schaden ist vom Kunden zu erbringen.
Ich stelle mir das so vor, dass man einen externen Gutachter einschalten müsste, der dazu Stellung nimmt, ob die AGA für den Schaden verantwortlich ist.
Mich würde interessieren, was die Anbieter von alternativen AGA zu diesem Thema sagen.
Kennt jemand ein Statement von denen?
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Re: Werksgarantie Verlängerung

Beitrag von Mathias1972 » 13. Feb 2016, 12:19

Hab gestern meinen 5-Jahres-Schutzbrief in den neuen 7-Jahre-Schutz umgetauscht und sogar noch Geld zurück bekommen.
Danke an Autohaus Lüttgen.

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Re: Werksgarantie Verlängerung

Beitrag von mc lane » 13. Feb 2016, 13:20

gmork hat geschrieben:
mc lane hat geschrieben: direkt auf der ersten seite:
zitat:
B. Ausschlüsse
Von der Garantie ausgeschlossen sind: ••Schäden an Fahrzeugen, die vernachlässigt, missbraucht, verändert oder zu Sportund
Rallyefahrten verwendet werden.
:atom:
das ist dann wohl der punkt, an dem sich die frage: FGS ....oder.... BBK?
stellt.
denn FGS ....UND.... BBK gibt es danach nicht


Ja, darüber denke ich auch die ganze Zeit nach.
Allerdings ist hier doch kritisch zu hinterfragen, welche Art der Veränderung zu einem Garantieausschluss führt und welche nicht. Ein Aufkleber auf dem Heck ist ja auch eine Veränderung. Der Einbau einer Domstrebe kann bei einem eingetretenen Getriebeschaden ja schlecht zum Garantieausschluss führen.
Auch die Ausdrücke "vernachlässigt" und "missbraucht" sind extrem dehnbar.

Bei einer Tuningmaßnahme von z.B. Schropp könnte ich mir schon vorstellen, dass Ford sich nach 5 Jahren weigert, einen kaputten Motor zu reparieren (wenn sie das Tuning entdecken).
Bei einer für diesen Wagen zugelassenen AGA, die ja keine Leistungssteigerung zum Zweck hat, müsste meiner Meinung nach aber ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem entstandenen Schaden und der AGA hergestellt werden, um den Garantieanspruch abzulehnen.
Möglicherweise muss der Kunde den fehlenden Zusammenhang zwischen Schaden und Veränderung beweisen, analog Abschnitt C Punkt 2 (Garantie bei versäumter regelmäßiger Wartung):

Code: Alles auswählen

Der Nachweis der ordnungsgemäßen Wartung oder des fehlenden Ursachenzusammenhangs zwischen dem Wartungsversäumnis und dem eingetretenen Schaden ist vom Kunden zu erbringen.
Ich stelle mir das so vor, dass man einen externen Gutachter einschalten müsste, der dazu Stellung nimmt, ob die AGA für den Schaden verantwortlich ist.
Mich würde interessieren, was die Anbieter von alternativen AGA zu diesem Thema sagen.
Kennt jemand ein Statement von denen?
Was die Anbieter von AGA im Allgemeinen sagen, ist noch die Frage. Eine top-seriöse Ansage dazu hat AXEL von BORLA in dem Thread "Borla sagt Guten Tag" gemacht. Einfach mal alles in Ruhe durchlesen. Am Ende steht aber die Erkenntnis, dass kein Anbieter von Nachrüstanlagen in die Haftung tritt, die Ford zuvor verweigern würde.

Thema: ...fehlender Ursachenzusammenhang... 1. dies ist KEINE Rechtsberatung! 2. Es wird da wohl einen Unterschied geben zwischen der 2 Jahre-gesetzliche-Gewährleistung, da dürfte es schwer werden für Ford, eine defekte Lichtmaschine zu verweigern, wenn man ne bbk-cat-back-anlage drunter hat. Aber der FGS ist eine freiwillige Garantie-Leistung, die in Privatautonomie (zwei Parteien einigen sich auf einen Vertrag, und alles was nicht sitten- oder gesetzeswidrig ist, kann man da gültig vereinbaren: selbst so einen Unsinn wie: der FGS verliert seine Gültigkeit, wenn man das Auto nicht nachweislich einmal pro Monat von Ford kostenlos durchsehen oder waschen läßt...) zustande kommt. Und wenn der Garantieanbieter anbietet eine Garantieleistung unter der Voraussetzung, dass das Fahrzeug (gemeint sind die Bauteile) nicht verändert wird, und der Garantienehmer dieses Produkt kauft, dann gilt das. Und ich glaube nicht, dass die sich auf irgendwelche Aufweichungen der Bedingungen einlassen. denn wo sollen die die grenze ziehen... ne bbk-cat-back ist noch ok? ne domstrebe? nen kw gewindefahrwerk...? vielleicht kommt man damit sogar durch, vielleicht aber auch nicht... und wenn nach 3 jahren und 40.000 km der Coyote tot ist und du hast ne bbk drunter, dann wäre es schon blöd, wenn du auf einmal doch alles selber zahlen mußt. ich glaube nicht, dass du vor gericht eine reelle Chance hättest, Ford auf Leistung zu verklagen. selbst bei einer Lichtmaschine nicht. der text ist viel zu verbraucherfreundlich und verständlich. KEINE Änderungen am Auto.
die einzige Chance die ich sehe: der fgs wird über den Händler verkauft und im fgs steht, dass die Abwicklung über den autorisierten Ford Vertragspartner läuft. also wenn: lass dir von deinem Händler bestätigen, dass die fgs Leistungen erhalten bleiben, wenn du ne bbk und sonst nix drunterschraubst. so was kann man eben auch vereinbaren. dann ist entweder Ford mit dem fgs oder (wenn die das verweigern) dein Händler dran...
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Re: Werksgarantie Verlängerung

Beitrag von wdakar » 13. Feb 2016, 13:50

Die Ausschlüsse sind so weit gefasst, dass da eigentlich fast jede Veränderung aber auch sportliche und rennsportliche Fahrweise ausgeschlossen wird.

Also man sollte um sicher zu gehen, keinerlei Veränderung vornehmen, sein Auto nicht vernachlässigen und auch nicht sportlich fahren...

Also demnach haben wir alle die Verlängerung abgeschlossen und gleichzeitig alle die Ausschlusskriterien erfüllt.... Also demnach weggeschmissenes Geld...

Ironie aus, lassen wir es doch auf uns zukommen... Wenn wir die Garantie brauchen, werden wir es alle sehen... Und die Händler und Stores geben ja auch eine Stellungnahme ab... Wenn man da immer als guter Kunde auftritt, wird das Autohaus sich schon bemühen, Garantieleistungen zu ermöglichen. Das habe ich auch schon des Öfteren erlebt...

Also fürs erste genießen wir doch unser Pony, wer möchte baue ihn um und im Garantiefall muss man halt schauen.... Wir können uns doch nicht alle 7 Jahre zurück halten nur um die Garantie zu erhalten.... Am besten fährt man dann überhaupt nicht mehr, dann brauche ich die erst gar nicht...

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Re: Werksgarantie Verlängerung

Beitrag von gmork » 13. Feb 2016, 13:55

mc lane, Vielen Dank für Deine Einschätzung!
Ich verlinke hier mal den entsprechenden Beitrag, damit man ihn nicht suchen muss:
http://mustang6.de/viewtopic.php?f=25&p=47189#p47189

Interessant ist die Überlegung ganz am Schluss:
Falls man tatsächlich einen Garantie-Fall bei Ford anmelden will, kann man hoffentlich noch auf die Stock-Anlage zurückgreifen, die ja bestimmt noch im Keller liegt... :grins:
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Re: Werksgarantie Verlängerung

Beitrag von mc lane » 13. Feb 2016, 19:00

gmork hat geschrieben:mc lane, Vielen Dank für Deine Einschätzung!
Ich verlinke hier mal den entsprechenden Beitrag, damit man ihn nicht suchen muss:
http://mustang6.de/viewtopic.php?f=25&p=47189#p47189

Interessant ist die Überlegung ganz am Schluss:
Falls man tatsächlich einen Garantie-Fall bei Ford anmelden will, kann man hoffentlich noch auf die Stock-Anlage zurückgreifen, die ja bestimmt noch im Keller liegt... :grins:
:? genau da liegt bei meinen Überlegungen das Problem. wenn das navi oder die sitzheizung platt sind, dann könnte ich erst nach hause fahren, die serienanlage drunterschweißen, dann zum Ford Händler und dann die garantieansprüche geltend machen. da kann ich aber auch mit der bbk anlage hinfahren, die sitzheizung oder das navi machen die schon heil auf fgs. aber das würde ich auch noch ohne schmerzen selber zahlen. wenn aber der Coyote stirbt, dann kommt der abschlepper und bringt das ponnie auf fgs kosten zum nächsten Ford Händler. wird auch zu schwer, die karre nach hause zu schieben um die aga umzuschweißen...

meine Überlegung geht in eine andere Richtung: auf http://bbk-exhaust.de/
schreiben die: zitat. "BBK Exhaust Edelstahl Abgasanlagen

-für jedes Fahrzeug individuell in Handarbeit aus Edelstahl angefertigt.

- Direktkunden erhalten für Ihr Fahrzeug, 12 Jahre Garantie auf unsere handangefertigte Abgasanlage.

- Zwischenhändler erhalten die gesetzliche Garantiezeit von 2 Jahren"

also den Ford Händler die anlage drunterschweißen lassen ihn schriftlich bestätigen lassen, dass dieser umbau den fgs nicht schädigt. dann habe ich im schlimmsten fall ein garantieproblem mit dem bbk-auspuff...
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Re: Werksgarantie Verlängerung

Beitrag von martins42 » 13. Feb 2016, 21:58

@Mc lane
Und warum sollte der Ford Händler mit seiner Unterschrift in das Risiko einsteigen??

Gruß
Martin

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Re: Werksgarantie Verlängerung

Beitrag von mc lane » 13. Feb 2016, 23:37

martins42 hat geschrieben:@Mc lane
Und warum sollte der Ford Händler mit seiner Unterschrift in das Risiko einsteigen??

Gruß
Martin
gute frage... :Bier:
:Hä: wie soll ich das am besten formulieren :Hä:
:bing: der punkt ist: nicht immer ist das maximal erwünschte machbar, also gilt es, das maximal machbare zu versuchen...
kurz: ich gehe nicht davon aus, dass ich es irgendwo bei Ford erreiche, dass mir jemand dort ein ok für ne bbk gibt... (das wäre das maximal wünschbare)
der fordhändler, der das montiert, könnte aber durchaus die Expertise haben, das Risiko, dass durch solch einen einbau entsteht, einzuschätzen (früher gab es mal bei Ford die RS Abteilung (so was wie Ford Racing Parts in den USA heute), die für die Escort I und II oder die Capri I und II Tuningteile verhökerte, und das alles ohne die Garantie zu killen) und es für harmlos halten. da dieser für die garantieabwicklung entscheidend ist, ist eben auch er im Ernstfall der, der trotz bbk die Entscheidung trifft, ob er die wapu oder lima, den klimakompressor oder am ende den lagerschaden am Coyoten über den fgs abwickelt...

spannend in diesem zusammenhang wäre mal zu wissen, was die jungs bei asch zu dem Thema ihrer klappen-aga und fgs sagen, immerhin sind die gleichzeitig fordhändler und Mustang-tuner
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Re: Werksgarantie Verlängerung

Beitrag von martins42 » 14. Feb 2016, 00:32

Hi nochmal,

ich bin da von daher bei dem Thema etwas sensibilisiert, weil mir vor kurzem auch ein Kunde bei einem sehr kleinen Projekt mit einem Vertrag kam, wo über Konventionalstrafen etc ein vielfach höheres Risiko drin gewesen wäre, als mein Geschäftsvolumen betragen hätte. Kaufmännisch komplett unvernünftig solche Geschäfte zu machen.
Und ein Händler, der eine Aga verbaut - dessen Risiko-Einschätzung und Expertise hin oder her - wäre ja in einer ganz ähnlichen Situation. Für ein Haftungsrisiko eines teuren Motors hat er ein paar Werkstattstunden Umsatz.
Da muss man sich schon verdammt sicher sein dass "schon nichts passieren wird". Das Leben zeigt aber, dass es gar nicht so blöd ist, auf schlimmste vorbereitet zu sein (und das beste zu hoffen). So ein Motor kann ja aus sonst welchen Gründe ex gehen, Sogar weil der Fahrer vergißt das Öl zu checken oder sonst was in der Art. Da sind eigentlich Meidungsversuche und Streitereien vorprogrammiert, und so eine Garantie auch mal keinen Schuß Pulver wert sein kann.
Heiße Kiste jedenfalls, im mehrfachen Wortsinne.

Gruß
Martin

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