gmork hat geschrieben:mc lane hat geschrieben:
direkt auf der ersten seite:
zitat:
B. Ausschlüsse
Von der Garantie ausgeschlossen sind: ••
Schäden an Fahrzeugen,
die vernachlässigt, missbraucht,
verändert oder zu Sportund
Rallyefahrten verwendet werden.
das ist dann wohl der punkt, an dem sich die frage:
FGS ....oder.... BBK?
stellt.
denn FGS ....UND.... BBK gibt es danach nicht
Ja, darüber denke ich auch die ganze Zeit nach.
Allerdings ist hier doch kritisch zu hinterfragen, welche Art der Veränderung zu einem Garantieausschluss führt und welche nicht. Ein Aufkleber auf dem Heck ist ja auch eine Veränderung. Der Einbau einer Domstrebe kann bei einem eingetretenen Getriebeschaden ja schlecht zum Garantieausschluss führen.
Auch die Ausdrücke "vernachlässigt" und "missbraucht" sind extrem dehnbar.
Bei einer Tuningmaßnahme von z.B. Schropp könnte ich mir schon vorstellen, dass Ford sich nach 5 Jahren weigert, einen kaputten Motor zu reparieren (wenn sie das Tuning entdecken).
Bei einer für diesen Wagen zugelassenen AGA, die ja keine Leistungssteigerung zum Zweck hat, müsste meiner Meinung nach aber ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem entstandenen Schaden und der AGA hergestellt werden, um den Garantieanspruch abzulehnen.
Möglicherweise muss der Kunde den fehlenden Zusammenhang zwischen Schaden und Veränderung beweisen, analog Abschnitt C Punkt 2 (Garantie bei versäumter regelmäßiger Wartung):
Code: Alles auswählen
Der Nachweis der ordnungsgemäßen Wartung oder des fehlenden Ursachenzusammenhangs zwischen dem Wartungsversäumnis und dem eingetretenen Schaden ist vom Kunden zu erbringen.
Ich stelle mir das so vor, dass man einen externen Gutachter einschalten müsste, der dazu Stellung nimmt, ob die AGA für den Schaden verantwortlich ist.
Mich würde interessieren, was die Anbieter von alternativen AGA zu diesem Thema sagen.
Kennt jemand ein Statement von denen?
Was die Anbieter von AGA im Allgemeinen sagen, ist noch die Frage. Eine top-seriöse Ansage dazu hat AXEL von BORLA in dem Thread "Borla sagt Guten Tag" gemacht. Einfach mal alles in Ruhe durchlesen. Am Ende steht aber die Erkenntnis, dass kein Anbieter von Nachrüstanlagen in die Haftung tritt, die Ford zuvor verweigern würde.
Thema: ...fehlender Ursachenzusammenhang... 1. dies ist KEINE Rechtsberatung! 2. Es wird da wohl einen Unterschied geben zwischen der 2 Jahre-gesetzliche-Gewährleistung, da dürfte es schwer werden für Ford, eine defekte Lichtmaschine zu verweigern, wenn man ne bbk-cat-back-anlage drunter hat. Aber der FGS ist eine freiwillige Garantie-Leistung, die in Privatautonomie (zwei Parteien einigen sich auf einen Vertrag, und alles was nicht sitten- oder gesetzeswidrig ist, kann man da gültig vereinbaren: selbst so einen Unsinn wie: der FGS verliert seine Gültigkeit, wenn man das Auto nicht nachweislich einmal pro Monat von Ford kostenlos durchsehen oder waschen läßt...) zustande kommt. Und wenn der Garantieanbieter anbietet eine Garantieleistung unter der Voraussetzung, dass das Fahrzeug (gemeint sind die Bauteile) nicht verändert wird, und der Garantienehmer dieses Produkt kauft, dann gilt das. Und ich glaube nicht, dass die sich auf irgendwelche Aufweichungen der Bedingungen einlassen. denn wo sollen die die grenze ziehen... ne bbk-cat-back ist noch ok? ne domstrebe? nen kw gewindefahrwerk...? vielleicht kommt man damit sogar durch, vielleicht aber auch nicht... und wenn nach 3 jahren und 40.000 km der Coyote tot ist und du hast ne bbk drunter, dann wäre es schon blöd, wenn du auf einmal doch alles selber zahlen mußt. ich glaube nicht, dass du vor gericht eine reelle Chance hättest, Ford auf Leistung zu verklagen. selbst bei einer Lichtmaschine nicht. der text ist viel zu verbraucherfreundlich und verständlich. KEINE Änderungen am Auto.
die einzige Chance die ich sehe: der fgs wird über den Händler verkauft und im fgs steht, dass die Abwicklung über den autorisierten Ford Vertragspartner läuft. also wenn: lass dir von deinem Händler bestätigen, dass die fgs Leistungen erhalten bleiben, wenn du ne bbk und sonst nix drunterschraubst. so was kann man eben auch vereinbaren. dann ist entweder Ford mit dem fgs oder (wenn die das verweigern) dein Händler dran...