Werksgarantie Verlängerung

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mc lane
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Re: Werksgarantie Verlängerung

Beitrag von mc lane » 14. Feb 2016, 07:35

martins42 hat geschrieben:Hi nochmal,

ich bin da von daher bei dem Thema etwas sensibilisiert, weil mir vor kurzem auch ein Kunde bei einem sehr kleinen Projekt mit einem Vertrag kam, wo über Konventionalstrafen etc ein vielfach höheres Risiko drin gewesen wäre, als mein Geschäftsvolumen betragen hätte. Kaufmännisch komplett unvernünftig solche Geschäfte zu machen.
Und ein Händler, der eine Aga verbaut - dessen Risiko-Einschätzung und Expertise hin oder her - wäre ja in einer ganz ähnlichen Situation. Für ein Haftungsrisiko eines teuren Motors hat er ein paar Werkstattstunden Umsatz.
Da muss man sich schon verdammt sicher sein dass "schon nichts passieren wird". Das Leben zeigt aber, dass es gar nicht so blöd ist, auf schlimmste vorbereitet zu sein (und das beste zu hoffen). So ein Motor kann ja aus sonst welchen Gründe ex gehen, Sogar weil der Fahrer vergißt das Öl zu checken oder sonst was in der Art. Da sind eigentlich Meidungsversuche und Streitereien vorprogrammiert, und so eine Garantie auch mal keinen Schuß Pulver wert sein kann.
Heiße Kiste jedenfalls, im mehrfachen Wortsinne.

Gruß
Martin
Genau das ist der Punkt... vor einem Jahr haben wir uns hier noch einen Kopf gemacht um den FGS (damals noch 5 Jahre / 100.000km). Damals hatte ich geschrieben. Sofern Ford seinem Produkt nicht traut und nicht den FGS gibt, warum sollte ich dem Produkt trauen und es kaufen... Es geht aber nicht um die Frage, ob die Garantie in fragwürdigen Fällen leistet (ohne Öl gefahren etc), es geht darum, ob die Garantie in Fällen, in denen sie zur Leistung herangezogen werden könnte, durch eine BBK genullt wird? Und da ist man auf den Händler angewiesen, der den Garantieantrag bei Ford stellt... Ich kenne den Händler nicht und weiß nicht genau den Ablauf bei Ford, aber vermutlich müßte der bei einem Schaden ein Häkchen machen bei, wurde am dem Auto herumgebastelt... Und an dieser Stelle wird es spannend. Wie Axel in Borla sagt Guten Tag sehr detailliert ausgeführt hat, sind die Einflüsse einer solchen aga sehr gering auf die Motorleistung, und stellen vermutlich kein Problem dar (deshalb auch keine Garantieverluste in den USA wenn man eine Ford-Racing AGA / Borla drunterbaut). Softwareveränderungen über andere Nockenwellen und ggf Kompressor stellen da schon ganz andere Risiken dar...
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Re: Werksgarantie Verlängerung

Beitrag von smü » 14. Feb 2016, 08:32

Wenn Ford z.B. nen neuen Motor im Rahmen der Anschlussgarantie zahlen soll, werden die sich natürlich wenn irgendwie möglich
vor den Kosten drücken. Jeder auch noch so kleine Grund kommt denen dann doch gerade recht, um nicht zahlen zu müssen.
Ich geh davon aus, dass die in so einem Fall (Zubehör AGA) solch hohe Summen nicht freiwillig zahlen werden. Da bleibt dann wahrscheinlich der Gang zum Anwalt unvermeidlich.
Aber wenn ich ne soundtechnisch gute AGA mit ABE finde, kommt die trotzdem ans Auto

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Ron
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Re: Werksgarantie Verlängerung

Beitrag von Ron » 14. Feb 2016, 10:38

Hallo

Bei Motorrädern haben an die 50% einen anderen Auspuff und es gab nie Probleme mit der Garantie .

Gruß RON

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mc lane
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Re: Werksgarantie Verlängerung

Beitrag von mc lane » 14. Feb 2016, 14:53

gehen wir das Thema noch einmal aus einer anderen Richtung an.
a) asch ist Ford Händler und verkauft Mustangs und bietet auch ne klappenanlage an... was sagen die zu 2 jahre garantie und 5 jahr anschluss fgs, wenn man deren klappenanlage gleich mitbestellt?
b) kadea hat bei einem kollegen hier aus dem Forum schon eine nap-aga verbaut. hier die gleiche frage.

vielleicht kommen wir auf der schiene weiter.

und ja: die anschlußnummer per fgs ist nicht gesetzlich geregelt Hersteller oder Verkäufer Gewährleistung sondern eine freiwillige Versicherungsleistung von Ford. die können Bedingungen machen wie sie wollen. am ende würde das bedeuten: wenn ich Winterreifen draufziehe, habe ich das Fahrzeug verändert und man könnte auf die schwammige Formulierung verweisen? vielleicht sollte man doch einmal auf Ford bzw. die fgs-fachleute zugehen mit der bitte um Klärung, welche Änderungen (Winterreifen, spurplatten, 20 zoll felgen, bbk aga, umlackierung, zusätzliche Fußmatten, folierung oder umlackierung zu welchen Konsequenzen führen. selbst nachtanken stellt eine Veränderung dar :doh:
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Re: Werksgarantie Verlängerung

Beitrag von Bikomi » 14. Feb 2016, 15:40

Ich lese da vor allem raus: Auspuff, Scheinwerfer, Federn umbauen. Wird ja eh nicht gedeckt von der WGV.
:S550_TRI_C: Egal wie gut du fährst; Züge fahren Güter! :S550_TRI_C:

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Re: Werksgarantie Verlängerung

Beitrag von martins42 » 14. Feb 2016, 19:04

mc lane hat geschrieben:
martins42 hat geschrieben:Hi nochmal,

ich bin da von daher bei dem Thema etwas sensibilisiert, weil mir vor kurzem auch ein Kunde bei einem sehr kleinen Projekt mit einem Vertrag kam, wo über Konventionalstrafen etc ein vielfach höheres Risiko drin gewesen wäre, als mein Geschäftsvolumen betragen hätte. Kaufmännisch komplett unvernünftig solche Geschäfte zu machen.
Und ein Händler, der eine Aga verbaut - dessen Risiko-Einschätzung und Expertise hin oder her - wäre ja in einer ganz ähnlichen Situation. Für ein Haftungsrisiko eines teuren Motors hat er ein paar Werkstattstunden Umsatz.
Da muss man sich schon verdammt sicher sein dass "schon nichts passieren wird". Das Leben zeigt aber, dass es gar nicht so blöd ist, auf schlimmste vorbereitet zu sein (und das beste zu hoffen). So ein Motor kann ja aus sonst welchen Gründe ex gehen, Sogar weil der Fahrer vergißt das Öl zu checken oder sonst was in der Art. Da sind eigentlich Meidungsversuche und Streitereien vorprogrammiert, und so eine Garantie auch mal keinen Schuß Pulver wert sein kann.
Heiße Kiste jedenfalls, im mehrfachen Wortsinne.

Gruß
Martin
Genau das ist der Punkt... vor einem Jahr haben wir uns hier noch einen Kopf gemacht um den FGS (damals noch 5 Jahre / 100.000km). Damals hatte ich geschrieben. Sofern Ford seinem Produkt nicht traut und nicht den FGS gibt, warum sollte ich dem Produkt trauen und es kaufen... Es geht aber nicht um die Frage, ob die Garantie in fragwürdigen Fällen leistet (ohne Öl gefahren etc), es geht darum, ob die Garantie in Fällen, in denen sie zur Leistung herangezogen werden könnte, durch eine BBK genullt wird? Und da ist man auf den Händler angewiesen, der den Garantieantrag bei Ford stellt... Ich kenne den Händler nicht und weiß nicht genau den Ablauf bei Ford, aber vermutlich müßte der bei einem Schaden ein Häkchen machen bei, wurde am dem Auto herumgebastelt... Und an dieser Stelle wird es spannend. Wie Axel in Borla sagt Guten Tag sehr detailliert ausgeführt hat, sind die Einflüsse einer solchen aga sehr gering auf die Motorleistung, und stellen vermutlich kein Problem dar (deshalb auch keine Garantieverluste in den USA wenn man eine Ford-Racing AGA / Borla drunterbaut). Softwareveränderungen über andere Nockenwellen und ggf Kompressor stellen da schon ganz andere Risiken dar...
Ich verstehe durchaus worauf du hinaus willst und was du gerne hättest. Aber nochmal: Warum sollte der Händler mit seiner Unterschrift da in das Risiko einsteigen? Was ist seine Motivation, wie willst du ihn dazu bringen? Zumal - wie du sagst - du ihn nicht kennst und folglich er dich auch nicht. Gefälligkeiten sind da dann meist dünn gesät.
Der macht sein Geschäft ja nun nicht aus reiner Menschenliebe und wird aus reinem Selbsterhalt keine große Lust haben seinen Kopf in die Schlinge legen.
Von daher ist zu befürchten, dass die Hoffnung, dass die montierende Werkstatt mit einer Unterschied den Garantieerhalt bei Installation von 3rd-Party-Produkten zusichert, eben nur eine Hoffnung bleiben.

Gruß
Martin

PS: Ob der Vergleich mit den USA greift, ist für mich offen. Eh grundlegend anderes Nutzungsprofil und haben die da überhaupt die Option auf Garantieverlängerungen (jetzt bis zu 7 Jahre)?
Ein Schadensstatistiker kann da viel lässiger mit umgehen, wenn er nur für 2 Jahre gerade stehen muss. Nachdem die ersten paar Wochen der Badewannenkurve überstanden sind, passiert eine ganze Weile statistisch eben sehr wenig. Aber bei Langzeitgarantien kommt man dann schon wieder in den Bereich wo die Schadenshäufigkeit wieder ansteigt, zumal sich die Einflüsse von Umbauten und Tuning über einen viel längeren Zeitraum manifestieren können.


PPS: Das mit anderen AGAs etc ist wohl auch in USA nicht so trivial. Lese da gerade in den amerikanischen Garantiebedingungen sowas, wo ein möglicher Ausschluss der Garantieleistung droht:
Damage Caused by Alteration or Modification
The New Vehicle Limited Warranty does not cover any damage caused by:
• alterations or modifications of the vehicle, including the body, chassis,
or components, after the vehicle leaves the control of Ford Motor
Company
• tampering with the vehicle, tampering with the emissions systems or
with the other parts that affect these systems (for example, but not
limited to exhaust and intake systems)

• the installation or use of a non-Ford Motor Company part (other than
a certified emissions part) or any part (Ford or non-Ford) designed
for off-road use only installed after the vehicle leaves the control of
Ford Motor Company, if the installed part fails or causes a Ford part
to fail. Examples include, but are not limited to lift kits, oversized

12
Diese Borla-Aga ist da nur ausgenommen, weil sie als Ford-Zubehör verkauft wird.

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Re: Werksgarantie Verlängerung

Beitrag von fvdw » 3. Apr 2016, 23:55

The tekst you find in the dutch Ford protect conditions
1.2 Uitsluitingen van FordProtect
Defecten aan de volgende onderdelen vallen niet onder de dekking van FordProtect:

a.
Onderdelen die aan normale slijtage onderhevig zijn, waaronder maar niet
beperkt tot: aandrijfriemen, accu’s, remblokken/-voeringen (inclusief schijven),
gloeilampen, koppelingsplaten, uitlaatpijpen en dempers (katalysatoren zijn
wel gedekt), zekeringen, lampen, schokdempers en MacPhersonveerpoten,
banden en ruitenwisser-bladen;
b.
Niet originele Ford-onderdelen en accessoires;
c.
Bekleding, waaronder maar niet beperkt tot: bekledingspanelen, stoelhoezen
en kussens;
d.
Carrosserie, waaronder maar niet beperkt tot: ruiten (verwarmde ruiten zijn
wel gedekt voor electrische storingen, niet veroorzaakt door schade van buiten
af), bumpers, sierlijsten, lak, plaatwerk, waterlekkage, afdichtstrips en
afdichtingen, antennes en velgen.
It mentions excluded are
- all parts subject to normal wear, including but not limited to...
- not orginal ford parts
- seats, upholstering inuding but not limited to....
- body including but not limited to.. (note the water leakage being excluded)
So in fact the total car can be excluded if they want by using the clause ..but not limited to..
This makes it very questionable if this extra warranty makes sense.
Are the German condtions different ?
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Re: Werksgarantie Verlängerung

Beitrag von Daniel84 » 11. Apr 2016, 19:11

Hallo zusammen. Mein grober Plan ist es, den Mustang ca. 2 Jahre zu fahren. Nun steht die Frage an, ob eine Garantieverlängerung sinnvoll wäre. Für mich selbst sicherlich nicht aber sicherlich für den Wiederverkauf. Wie ist Eure Meinung dazu? Denkt Ihr ich würde das Geld für die Verlängerung bei einem Privatverkauf wieder reinholen oder zahle ich (für mich) unnötig drauf? Denke das es bei einem Verkauf an einem Ford-Händler weniger wichtig ist, da dieser sowieso eine Garantie geben muss.

Vielen Dank

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Re: Werksgarantie Verlängerung

Beitrag von mamba 2.3 » 11. Apr 2016, 19:29

Auf jeden Fall 7 Jahre machen, Händler braucht beim Verkauf von gebrauchten auch nur 1 Jahr geben!
Die 800,- bis - 1000,-€ sind Goldwert, zumal du als Verkäufer auch nichts befürchten brauchst.

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Re: Werksgarantie Verlängerung

Beitrag von Solid » 11. Apr 2016, 19:36

Ich habe auch die 7 Jahre genommen und denke das man da nichts falsch macht.
Vielleicht fährst Du ihn doch länger als 2 Jahre.
Grüße
Stefan
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Re: Werksgarantie Verlängerung

Beitrag von Ace » 11. Apr 2016, 20:59

Daniel84 hat geschrieben:Hallo zusammen. Mein grober Plan ist es, den Mustang ca. 2 Jahre zu fahren. Nun steht die Frage an, ob eine Garantieverlängerung sinnvoll wäre. Für mich selbst sicherlich nicht aber sicherlich für den Wiederverkauf. Wie ist Eure Meinung dazu? Denkt Ihr ich würde das Geld für die Verlängerung bei einem Privatverkauf wieder reinholen oder zahle ich (für mich) unnötig drauf? Denke das es bei einem Verkauf an einem Ford-Händler weniger wichtig ist, da dieser sowieso eine Garantie geben muss.

Vielen Dank
Auf jeden Fall nehmen. Der Schutzbrief kann nämlich nur die ersten 9 Monate abgeschlossen werden. Die 900€ wird dir jeder vernünftige Gebrauchtkäufer mindestens draufzahlen wenn du ihm erzählst der Wagen hat 5 Jahre weitere Werksgarantie.
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Re: Werksgarantie Verlängerung

Beitrag von Bikomi » 11. Apr 2016, 21:05

fvdw hat geschrieben:The tekst you find in the dutch Ford protect conditions
1.2 Uitsluitingen van FordProtect
Defecten aan de volgende onderdelen vallen niet onder de dekking van FordProtect:

a.
Onderdelen die aan normale slijtage onderhevig zijn, waaronder maar niet
beperkt tot: aandrijfriemen, accu’s, remblokken/-voeringen (inclusief schijven),
gloeilampen, koppelingsplaten, uitlaatpijpen en dempers (katalysatoren zijn
wel gedekt), zekeringen, lampen, schokdempers en MacPhersonveerpoten,
banden en ruitenwisser-bladen;
b.
Niet originele Ford-onderdelen en accessoires;
c.
Bekleding, waaronder maar niet beperkt tot: bekledingspanelen, stoelhoezen
en kussens;
d.
Carrosserie, waaronder maar niet beperkt tot: ruiten (verwarmde ruiten zijn
wel gedekt voor electrische storingen, niet veroorzaakt door schade van buiten
af), bumpers, sierlijsten, lak, plaatwerk, waterlekkage, afdichtstrips en
afdichtingen, antennes en velgen.
It mentions excluded are
- all parts subject to normal wear, including but not limited to...
- not orginal ford parts
- seats, upholstering inuding but not limited to....
- body including but not limited to.. (note the water leakage being excluded)
So in fact the total car can be excluded if they want by using the clause ..but not limited to..
This makes it very questionable if this extra warranty makes sense.
Are the German condtions different ?
I do not have the German conditions at hand, but as i wrote before the following parts are excluded:
Exhaust, Suspensions, headlights and lamps.

But I will conclude the warranty this week and check the conditions again, when I have them in my hands.
:S550_TRI_C: Egal wie gut du fährst; Züge fahren Güter! :S550_TRI_C:

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Re: Werksgarantie Verlängerung

Beitrag von karlcho » 12. Apr 2016, 11:51

Ich habe bei Abschluß der Garantieverlängerung extra beim Händler gefragt, ob eine andere AGA zum Verlust der Garantie führt.
Das wurde verneint! Nur wenn Veränderungen vorgenommen werden, die die Leistung des Motors erhöhen, wäre z.B. dann die verängerte Garantie bei einem Motorschaden erloschen.

Zur Garantieverlängeruing allgemein. Sie gilt immer für den Erstbesitzer. Steht auch so in den Unterlagen. Ich schließe daraus, dass diese zusätzliche Garantie nicht automatisch auf einen Zweitbesitzer übergeht sondern erlischt. Er kann dann eine Gebrauchtfzg. Garantie abschließen. Insofern würde ich nur so lange eine Garantieverlängerung erwerben, wie ich persönlich auch vorhabe, das Auto zu nutzen !

LG
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Re: Werksgarantie Verlängerung

Beitrag von Ace » 12. Apr 2016, 11:54

karlcho hat geschrieben:Ich habe bei Abschluß der Garantieverlängerung extra beim Händler gefragt, ob eine andere AGA zum Verlust der Garantie führt.
Das wurde verneint! Nur wenn Veränderungen vorgenommen werden, die die Leistung des Motors erhöhen, wäre z.B. dann die verängerte Garantie bei einem Motorschaden erloschen.

Zur Garantieverlängeruing allgemein. Sie gilt immer für den Erstbesitzer. Steht auch so in den Unterlagen. Ich schließe daraus, dass diese zusätzliche Garantie nicht automatisch auf einen Zweitbesitzer übergeht sondern erlischt. Er kann dann eine Gebrauchtfzg. Garantie abschließen. Insofern würde ich nur so lange eine Garantieverlängerung erwerben, wie ich persönlich auch vorhabe, das Auto zu nutzen !

LG
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Das mit der AGA wurde mir auch so bestätigt vom Händler.

Zum Weiterverkauf steht aber im Schutzbrief:
Die Garantie wird dem Erstkäufer des Fahrzeugs gegeben und gilt innerhalb der genannten Garantiegrenzen auch für den Fall eines Weiterverkaufs - Das heißt nur der Erstkäufer kann die abschließen, aber im Falle des Weiterverkaufs bleibt sie auf jeden Fall erhalten für den Zweitbesitzer :Winkhappy:
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Re: Werksgarantie Verlängerung

Beitrag von bellatrix » 12. Apr 2016, 12:06

Oh da bin ich ja gespannt, ob ich die bekomme. Bis Ende Mai habe ich noch Zeit, die Garantieverlängerung zu kaufen. Da ich aber aufgrund der Tageszulassung Zweitbesitzer bin, dürfte ich die ja gar nicht bekommen.

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Re: Werksgarantie Verlängerung

Beitrag von Auf_Wunsch_gelöscht6 » 12. Apr 2016, 12:07

Richtig. Die hätte der Händler für das Fahrzeug gleich mitmachen müssen.
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Re: Werksgarantie Verlängerung

Beitrag von derZap » 12. Apr 2016, 15:23

Mein Händler hat mir bei der Wagenübergabe im Dezember 2016 gesagt, dass ich 4-5 Monate Zeit habe mich zu entscheiden.
Bei Vertragsunterzeichnung im Feb 2016 hieß es noch, dass ich bis zu 6 Monate nach Übergabe Zeit für die Entscheidung habe.

Bei nachfragen bei Ford.de Kundensupport ist es dem Händler freigestellt wie lange er das Angebot aufrecht erhält. Ford macht da gegenüber den Händlern keine Vorgaben da jeder Händler wirtschaftlich selbst kalkulieren muss.

Da ich mir einen Händler 120 km von Zuhause gesucht habe (Flagshipstormist) kann mir mein Fordhändler hier vor Ort auch keine Garantie verkaufen, weil das nur der verkaufende Händler kann.

Heißt im Umkehrschluss, dass wenn dem Händler meine Nase nicht gefällt, er mit keinen Garantieschutzbrief verkaufen muss.

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Re: Werksgarantie Verlängerung

Beitrag von Ron » 12. Apr 2016, 15:37

Hallo

Du kannst die Garantie bis 9 Monate abschließen und normaler weise bei jedem Ford Händler da es eine
Garantie Versicherung ist .

Gruß Ron

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Re: Werksgarantie Verlängerung

Beitrag von derZap » 12. Apr 2016, 15:40

Ron hat geschrieben:Hallo

Du kannst die Garantie bis 9 Monate abschließen und normaler weise bei jedem Ford Händler da es eine
Garantie Versicherung ist .

Gruß Ron
Mein Händler vor Ort hat mit der Disposition des Hauses gesprochen. Die sagte, nur das Autohaus das verkauft hat kann es machen.
Da steht man wieder wie Ochs vorm Berg. Und selbst Ford direkt kann auch nicht helfen meinen Recherchen nach.

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Re: Werksgarantie Verlängerung

Beitrag von karlcho » 12. Apr 2016, 16:05

"Zum Weiterverkauf steht aber im Schutzbrief:
Die Garantie wird dem Erstkäufer des Fahrzeugs gegeben und gilt innerhalb der genannten Garantiegrenzen auch für den Fall eines Weiterverkaufs - Das heißt nur der Erstkäufer kann die abschließen, aber im Falle des Weiterverkaufs bleibt sie auf jeden Fall erhalten für den Zweitbesitzer :"


ACE, Danke!

Das wusste ich nicht, erhöht damit dann auch sicher den Wiederverkaufswert, falls das in Frage kommt.
Facelift kommt ja in 2020b bei uns dann evtl. 2021 bestellbar. Da komme ich mit den 7 Jahren gut aus ;-)

RON: , ja, mir wurden auch 9 Monate genannt und konnte es jetzt nachträglich im 6. Monat problemlos zu den "neuen" Konditionen abschließen.

LG
Karlcho

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