"Gemäß § 29 StVO und der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift sind „Rennen“ Wettbewerbe oder Teile eines Wettbewerbs sowie Veranstaltungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten mit Kraftfahrzeugen. Auf die Art des Starts kommt es dabei nicht an. Unter den Rennbegriff wird auch die Ermittlung einer höchsten Durchschnittsgeschwindigkeit eingeordnet.KK2404 hat geschrieben: Wieso verstehst du darunter ein Rennen? Wenn ich Gas gebe und der hinter mir auch, dann versteht man darunter schnelles fahren. Eben das, was man auf der BAB macht. Wenn Verkehr da ist, wird nicht schnell gefahren.
Dabei müssen die beispielhaft aufgeführten Kriterien nicht alle zusammen vorliegen. Selbst ein einzelner Aspekt kann dazu führen, dass es sich um ein illegales Rennen handelt."
Quelle: https://www.polizei.nrw.de/artikel__94.html
Wenn du also Gas gibst, um möglichst vor dem Hintermann zu bleiben und dieser versucht dranzubleiben, beide mit der Intention zu sehen, welches Fahrzeug wohl schneller beschleunigt, oder eine höhere Endgeschwindigkeit erreicht, dann liefert ihr euch einen Wettbewerb zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten (o.ä.) mit Kraftfahrzeugen....
"Schnelles Fahren" darfst du gerne jederzeit praktizieren, sofern du alleine bist
Aber nun wollen wir Ace mal den Gefallen tun und diesen Thread nicht länger "hijacken"...