Das geht schon. Ich habe nach langer Suche nun einen Versicherer gefunden, der mein Neufahrzeug übergangsweise bis zum Saisonbeginn und der Erstzulassung in der Garage als sog. Standversicherung auch nicht zugelassen absichert (Diebstahl, Feuer) für einen Betrag von unter 50 Euro monatlich. Bei Interesse schick mir doch mal ne PN, dann geb ich Dir die Kontaktdaten weiter.schmalz3 hat geschrieben: ↑2. Nov 2019, 07:17Was loopback666 schreibt ist nicht zu verdenken, desweiteren ist momentan das Problem das keine Versicherung ein Saisonfahrzeug außerhalb der Saison versichert, also muss ich das Pony erstmal "Normal" zulassen und vielleicht im März dann auf Saison ändern, dabei möchte ich auch mit der Vers. Telefonisch Kontakt aufnehmen können.
Versicherung/Steuer
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Re: Versicherung/Steuer
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Re: Versicherung/Steuer
Danke, werde erst mal Normal zulassen, vielleicht gibts noch ein paar schöne Tage zu Cruisen .commander-joe hat geschrieben: ↑2. Nov 2019, 16:20Das geht schon. Ich habe nach langer Suche nun einen Versicherer gefunden, der mein Neufahrzeug übergangsweise bis zum Saisonbeginn und der Erstzulassung in der Garage als sog. Standversicherung auch nicht zugelassen absichert (Diebstahl, Feuer) für einen Betrag von unter 50 Euro monatlich. Bei Interesse schick mir doch mal ne PN, dann geb ich Dir die Kontaktdaten weiter.schmalz3 hat geschrieben: ↑2. Nov 2019, 07:17Was loopback666 schreibt ist nicht zu verdenken, desweiteren ist momentan das Problem das keine Versicherung ein Saisonfahrzeug außerhalb der Saison versichert, also muss ich das Pony erstmal "Normal" zulassen und vielleicht im März dann auf Saison ändern, dabei möchte ich auch mit der Vers. Telefonisch Kontakt aufnehmen können.
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Re: Versicherung/Steuer
Ja ist der spezial Bayern Tarif als Entwicklungshilfe
Ist der Beitrag für Saison 03/10
8000km Im Jahr
Tarif L also alles drin
SF3 Vollkasko 1000 Teilkasko 300
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denn du bist länger tot als lebendig....
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Re: Versicherung/Steuer
Mal als Tip;
die Kilometergrenzen bei der HUK sind 9.000/12.000/15.000;
wo sich dann andere Beiträge ergeben.
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Re: Versicherung/Steuer
Ich habe mich auch lange mit einer Versicherungslösung beschäftigt und fand das Angebot der Bavaria Direkt, das Fahrzeug als Zweitwagen zum Tarif eines bei einer anderen Versicherung versicherten Wagens zu versichern, klasse. Das hätte zu einer hohen Ersparnis bei mir geführt und ich war kurz davor, mich hierfür zu entscheiden. Bis dann ein Bekannter kam und mich darauf aufmerksam machte, dass hinter Bavaria Direkt die Ovag (Ostdeutsche Versicherungs AG) steckt, die nun unter neuem Namen auf Kundenfang geht(ähnlich wie damals Citi Bank in Targo Bank umfirmiert hat und der schlechte Ruf damit erst weg war). Als ich dann weiter recherchiert habe und mir die grottenschlechten Bewertungen von Versicherungsnehmern näher angeschaut habe, war für mich klar, ich gehedann trotz des höheren Preises wieder zur HUK bzw. HUK24. Empfehle daher, sich vor Abschluss eines Vertrages bei der Bavaria Direkt näher mit den Hintergründen und Bewertungen der OVAG auseinanderzusetzen.
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Re: Versicherung/Steuer
Leute aber wo versichert ihr eure US Importe wenn die schlüsselnummer genullt ist. Gerne PN muss Montag zulassen und bin mir nicht sicher ob ich es bei der huk einfach über die fahrzeugauswahl machen soll. Nicht das die meckern
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Re: Versicherung/Steuer
@Vradas13: Stellst du deine Fragen eigentlich immer redundant in mehreren Themen?
Ich habe meinen US beim ADAC versichert. Das Vorgehen dabei ist bei mir immer gleich. Ich rechne online das EU Modell. Wenn ich ein Angebot dafür habe rufe ich dort an und frage ob das auch für das (fast gleiche) Importmodell gilt. In den meisten Fällen ist die Antwort ja, die wollen dann lediglich eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. II.
Auch an dieser Stelle noch einen Tipp für dich:
Ein Forum ist dazu da sich gegenseitig zu helfen. Als Neuling um Hilfe per PN zu bitten, zu einem Thema bei dem andere später vlt. die gleiche Hilfe brauchen könnten, widerspricht dem Sinn eines Forums.
Individuelle Hilfe zum Thema Versicherung gibt’s beim Versicherungsmakler
Ich habe meinen US beim ADAC versichert. Das Vorgehen dabei ist bei mir immer gleich. Ich rechne online das EU Modell. Wenn ich ein Angebot dafür habe rufe ich dort an und frage ob das auch für das (fast gleiche) Importmodell gilt. In den meisten Fällen ist die Antwort ja, die wollen dann lediglich eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. II.
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Re: Versicherung/Steuer
Alter nur mal zur Info Du bist nicht der Einzige der ein Original US Fahrzeug versichern will.
Wie ich Dir schon geschrieben hab gib der Versicherung die Daten / Kopie Brief und erledigt ist es.
Als der Mustang noch nicht offiziell in Europa zu haben war wurde halt ein PS gleiches Fahrzeug genommen heute noch einfacher da Fahrzeug in Europa erhältlich..
Aber ja man mus etwas sehr ungeliebtes machen !! Sich bewegen und die Versicherung kontaktieren von alleine kommt sie nicht..
Und die Huk wird nicht meckern vielleicht einen Vorschlag machen.
Hatte jetzt 4 US Importe da versichert! Probleme 0.0.
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Re: Versicherung/Steuer
So Freunde der Pferde, hab gerade bei EUROPA abgeschlossen, 1100 € im Jahr ohne Werkstattbindung und Vorversicherung 24 M. Neuwert. und werde im März, vielleicht dann, auf Saison umändern.
@loopback666, die HUK hab ich abgerufen und hat im Ruhezeitraum also außerhalb der Saison auch nur Teilkasko Abdeckung, genau wie die anderen mit denen ich Telefoniert habe, sie ist nur 100€ teurer aber mit Wst. Bindung.
@loopback666, die HUK hab ich abgerufen und hat im Ruhezeitraum also außerhalb der Saison auch nur Teilkasko Abdeckung, genau wie die anderen mit denen ich Telefoniert habe, sie ist nur 100€ teurer aber mit Wst. Bindung.
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Re: Versicherung/Steuer
Interessant, das wäre natürlich blöd. Ich hatte extra telefonisch nachgefragt (Vertragshotline), da wurde mir das so bestätigt. In den AKBs kann ich halt auch nichts Gegenteiliges finden, bin aber kein Vertragsexperte.schmalz3 hat geschrieben:@loopback666, die HUK hab ich abgerufen und hat im Ruhezeitraum also außerhalb der Saison auch nur Teilkasko Abdeckung, genau wie die anderen mit denen ich Telefoniert habe, sie ist nur 100€ teurer aber mit Wst. Bindung.
Hab jetzt nochmal per Mail angefragt.
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Re: Versicherung/Steuer
Ich bin auch bei der HUK und hatte es vor der ersten Winterpause mit der Versicherungs-Dame diskutiert. Auskunft damals:loopback666 hat geschrieben: ↑4. Nov 2019, 11:01Interessant, das wäre natürlich blöd. Ich hatte extra telefonisch nachgefragt (Vertragshotline), da wurde mir das so bestätigt. In den AKBs kann ich halt auch nichts Gegenteiliges finden, bin aber kein Vertragsexperte.schmalz3 hat geschrieben:@loopback666, die HUK hab ich abgerufen und hat im Ruhezeitraum also außerhalb der Saison auch nur Teilkasko Abdeckung, genau wie die anderen mit denen ich Telefoniert habe, sie ist nur 100€ teurer aber mit Wst. Bindung.
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Der Versicherungsschutz besteht in Form einer passiven Versicherung auch während der Saisonpause ungemindert fort. Dazu müssen allerdings gewisse Bedingungen erfüllt sein, wovon die wichtigste ist, dass das Fahrzeug in dem Zeitraum in einem "umfriedeten Bereich" abgestellt ist, der grundsätzlich nicht öffentlich zugänglich ist.
Ich will aber nicht ausschließen, das diese inkludierte Ruheversicherung bei aktuellen Verträgen nur Haftpflicht und TK umfasst Das sollte jedoch in den meisten Fällen völlig ausreichend sein. Dazu muss aber dann bereits vor der ersten Saisonpause eine VK bzw. mind. eine TK aktiv sein.
PS: Die Schäden, die eine VK im Vergleich zur TK bei der HUK zusätzlich abdeckt, sollten bei vertragsgemäßer Unterbringung des Fahrzeuges in der Saisonpause, siehe oben, nicht vorkommen:
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- Schäden durch nicht ermittelbare Personen nach Fahrerflucht
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Re: Versicherung/Steuer
Moin,
da muss ich mich doch mal selbst zitieren und auch gleich korrigieren
HP/SF22, VK/SF39, Auslandsschutz, 12000 KM = 749,-
Vertrag wurde auf Nachfrage neu umgestellt.
Grüße MikeHH
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Re: Versicherung/Steuer
Habe meinen heute auch versichert. Ab 1.1
Sf13 vk 1000€ sb. Tk 150€ sb
Etwas unter 600€ im Jahr wie gesagt erst ab Januar. Bei der huk Coburg, sogar günstiger als huk24.
Für dieses Jahr muss ich noch 150€ zahlen
Gruß Vlat
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Sf13 vk 1000€ sb. Tk 150€ sb
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Re: Versicherung/Steuer
Und die Antwort der HUK auf meine Mail. Die Ausführung im ersten Absatz ist für mich als Laie ausreichend ("alle Sparten").loopback666 hat geschrieben: ↑4. Nov 2019, 11:01Interessant, das wäre natürlich blöd. Ich hatte extra telefonisch nachgefragt (Vertragshotline), da wurde mir das so bestätigt. In den AKBs kann ich halt auch nichts Gegenteiliges finden, bin aber kein Vertragsexperte.schmalz3 hat geschrieben:@loopback666, die HUK hab ich abgerufen und hat im Ruhezeitraum also außerhalb der Saison auch nur Teilkasko Abdeckung, genau wie die anderen mit denen ich Telefoniert habe, sie ist nur 100€ teurer aber mit Wst. Bindung.
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Re: Versicherung/Steuer
@loopback666
Hier steht nichts von Saisonzulassung, nur von entstempelten Fahrzeugen wo der Jahres od. vorherige Beitrag bezahlt worden ist. Hier bleibt selbstverständlich der Versicherungsschutz gewährleistet , weil schon Bezahlt, Saisonfahrzeuge sind im Beitrag günstiger weil sie weniger als 12 Monate am Strassenverkehr teilnehmen. Wenn das selbe für Saisonfahrzeuge gilt, hat der Mitarbeiter der Vertragsberatung einen Fehler gemacht, dieser hat aber eigentlich ohne zögern oder zu überlegen auf meine Frage der Deckung im Ruhezeitraum fast wörtlich geantwortet "Deckung im Ruhezeitraum ist Teilkasko, Volkasko ruht". Auf meine Frage wenn ich das Auto in der Garage vor oder zurück rolle und delle mir den Kotflügel ein, kam sofort die Antwort,"das ist dann nicht gedeckt".
Aber egal, wir sind keine Fachleute, jeder muss für sich die günstigste Alternative finden. In meiner Situation, keine Vorversicherung (Zweitwagen od. ähnliches) 500/150 SB, freie Werkstattwahl, Wildschaden (alle Tiere) finde ich das Angebot von 1109€/Jahr in Ordnung.
Hier steht nichts von Saisonzulassung, nur von entstempelten Fahrzeugen wo der Jahres od. vorherige Beitrag bezahlt worden ist. Hier bleibt selbstverständlich der Versicherungsschutz gewährleistet , weil schon Bezahlt, Saisonfahrzeuge sind im Beitrag günstiger weil sie weniger als 12 Monate am Strassenverkehr teilnehmen. Wenn das selbe für Saisonfahrzeuge gilt, hat der Mitarbeiter der Vertragsberatung einen Fehler gemacht, dieser hat aber eigentlich ohne zögern oder zu überlegen auf meine Frage der Deckung im Ruhezeitraum fast wörtlich geantwortet "Deckung im Ruhezeitraum ist Teilkasko, Volkasko ruht". Auf meine Frage wenn ich das Auto in der Garage vor oder zurück rolle und delle mir den Kotflügel ein, kam sofort die Antwort,"das ist dann nicht gedeckt".
Aber egal, wir sind keine Fachleute, jeder muss für sich die günstigste Alternative finden. In meiner Situation, keine Vorversicherung (Zweitwagen od. ähnliches) 500/150 SB, freie Werkstattwahl, Wildschaden (alle Tiere) finde ich das Angebot von 1109€/Jahr in Ordnung.
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Re: Versicherung/Steuer
@schmalz3, @loopback666
Da besteht doch im Grunde kein Widerspruch. Der Versicherungsvertrag besteht bei einer Abmeldung (bis zu 18 Monaten) in allen Sparten (Teilen) fort. Das betrifft insbesondere die anrechenbaren Versicherungszeiten und den Schadensfreiheitsrabatt. Nach erneuter Anmeldung des Fahrzeuges auf diesen Vertrag laufen alle Versicherungsbestandteile unverändert weiter. Bei der Abmeldung ist es dabei unerheblich, ob diese per kompletter Abmeldung bei der Zulassungsstelle oder per temporärer "automatischer" Abmeldung bei Saisonkennzeichen durch das Eintreten des Saisonendes erfolgt.
In beiden Fällen tritt dann für das Fahrzeug eine Ruheversicherung in Kraft. Diese beinhaltet, wie ich oben bereits erwähnt habe, die Haftpflichtversicherung und die Teilkasko.
Die VK-Versicherungsbestandteile Vandalismus, Fremdverschulden mit Fahrerflucht, sowie selbstverschuldete Schäden sind nicht abgedeckt. Ausnahme davon sind die in obigem Schreiben der HUK benannten zulassunsrelevanten Fahrten von/zur Zulassungsstelle oder dem TÜV.
Und somit stimmt auch die Aussage:
VG
Da besteht doch im Grunde kein Widerspruch. Der Versicherungsvertrag besteht bei einer Abmeldung (bis zu 18 Monaten) in allen Sparten (Teilen) fort. Das betrifft insbesondere die anrechenbaren Versicherungszeiten und den Schadensfreiheitsrabatt. Nach erneuter Anmeldung des Fahrzeuges auf diesen Vertrag laufen alle Versicherungsbestandteile unverändert weiter. Bei der Abmeldung ist es dabei unerheblich, ob diese per kompletter Abmeldung bei der Zulassungsstelle oder per temporärer "automatischer" Abmeldung bei Saisonkennzeichen durch das Eintreten des Saisonendes erfolgt.
In beiden Fällen tritt dann für das Fahrzeug eine Ruheversicherung in Kraft. Diese beinhaltet, wie ich oben bereits erwähnt habe, die Haftpflichtversicherung und die Teilkasko.
Die VK-Versicherungsbestandteile Vandalismus, Fremdverschulden mit Fahrerflucht, sowie selbstverschuldete Schäden sind nicht abgedeckt. Ausnahme davon sind die in obigem Schreiben der HUK benannten zulassunsrelevanten Fahrten von/zur Zulassungsstelle oder dem TÜV.
Und somit stimmt auch die Aussage:
Diese Schäden trägt die VK aber ohnehin nicht, da m.W. selbstverschuldete Schäden nur dann abgedeckt sind, wenn sie sich aus dem Betrieb des Fahrzeuges ergeben. Eine Beule beim manuellen Hin- und Herrollen in der Garage, oder weil dir beim Holzhacken die Axt auf die Motorhaube fliegt, zahlt dir die VK nicht.
VG
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Re: Versicherung/Steuer
Vielen Dank für die Klarstellung, sehr schön zusammengefasst.
Hier ist keine Einschränkung auf den TK Schutz aufgeführt. Bei anderen Versicherern ist das explizit als Text in den AKB aufgeführt ("...besteht nur Schutz aus der Teilkasko..."). Hab ich da noch einen Denkfehler?
Was mich halt irritiert, ist dieses hier (Quelle https://www.huk.de/content/dam/hukde/do ... en_kfz.pdf):
Code: Alles auswählen
H.1 Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs
Ruheversicherung
Endet die Zulassung des Fahrzeugs zum Straßenverkehr (= Außerbetriebsetzung, Stilllegung des Fahrzeugs, Aufhebung der Zulassung)? Und soll das Fahrzeug später wieder zugelassen werden? Dann gilt:
• Die Kfz-Versicherung bleibt bestehen.
• Sie müssen keinen Versicherungsbeitrag bezahlen.
• Der Versicherungsschutz ist eingeschränkt. Das bedeutet: Sie müssen das Fahrzeug in einem Einstellraum oder auf einem umfriedeten Abstellplatz dauerhaft parken. Verletzen Sie vorsätzlich diese Pflicht, haben Sie keinen Versicherungsschutz, insoweit gilt D.3 sinngemäß.
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Re: Versicherung/Steuer
Der Versicherungsvertrag, sprich die Versicherung, bleibt auch über den Zeitpunkt der (vorübergehenden) Stillegung/Abmeldung hinaus bestehen. Er erlischt (!) somit nicht, oder wird gekündigt. Somit bleiben auch die Anwartschaften auf die damit verbundenen SF-Rabatte erhalten, sowie alle aktuellen vertraglichen Regelungen (Bestandsschutz).loopback666 hat geschrieben: ↑5. Nov 2019, 11:29Vielen Dank für die Klarstellung, sehr schön zusammengefasst.
Was mich halt irritiert, ist dieses hier (Quelle https://www.huk.de/content/dam/hukde/do ... en_kfz.pdf):
Hier ist keine Einschränkung auf den TK Schutz aufgeführt. Bei anderen Versicherern ist das explizit als Text in den AKB aufgeführt ("...besteht nur Schutz aus der Teilkasko..."). Hab ich da noch einen Denkfehler?Code: Alles auswählen
H.1 Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs Ruheversicherung Endet die Zulassung des Fahrzeugs zum Straßenverkehr (= Außerbetriebsetzung, Stilllegung des Fahrzeugs, Aufhebung der Zulassung)? Und soll das Fahrzeug später wieder zugelassen werden? Dann gilt: • Die Kfz-Versicherung bleibt bestehen. • Sie müssen keinen Versicherungsbeitrag bezahlen. • Der Versicherungsschutz ist eingeschränkt. Das bedeutet: Sie müssen das Fahrzeug in einem Einstellraum oder auf einem umfriedeten Abstellplatz dauerhaft parken. Verletzen Sie vorsätzlich diese Pflicht, haben Sie keinen Versicherungsschutz, insoweit gilt D.3 sinngemäß.
Das heisst aber nicht, dass in der Ruhezeit, also in der Zeit die du nicht zahlst, auch die Versicherungsleistungen uneingeschränkt bestehen bleiben. Diese sind durch die Rahmenbedingungen für die Ruheversicherung, siehe oben, ja klar definiert.
Und um das nochmal nüchtern betrachtet zu wiederholen....wenn du gemäß den Vertragsbedingungen (Fahrzeug nicht fahren und in einem umfriedeten Bereich öffentlich unzugänglich abgestellt) handelst, benötigst du die VK-Leistungen nicht
Und hier mal der Text von der HUK Homepage zum Thema Ruheversicherung:
https://www.huk.de/presse/nachrichten/v ... erung.html
Dort wird gesagt, dass maximal TK-Schutz besteht (so wie m.W. bei allen anderen Versicherern auch).
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Re: Versicherung/Steuer
Vielen Dank für die Klarstellung. Trotzdem finde ich, dass die Leistung der Ruheversicherung hier nicht klar definiert sind. Es steht nur da, dass weiterhin ein eingeschränkter Versicherungsschutz besteht. Ausser der Gestaltung des Abstellplatzes und dass nicht gefahren werden darf, ist keine weitere Einschränkung erwähnt. Ein Rückschluss, dass das nur TK bedeutet, ist für mich nicht logisch.
Die Beschreibung der Ruheversicherung auf der Homepage ist halt kein Vertragsbestandteil.
Das stimmt - bis auf Vandalismusschäden. Ein Einbruch in die Garage mit Beschädigung des darin abgestellten Fahrzeugs (kein Diebstahl) würde von einer HK, aber nicht von einer TK reguliert. Die Leistungen der TK + Vandalismus würde mir ja schon reichen
Ich finde, dass das anhand der verlinkten Versicherungsbedingungen die Abdeckung nicht eindeutig ein- bzw. ausgeschlossen werden kann. Dann werde ich besser doch eine individuelle Bestätigung vor Abschluss nochmal über eine Agentur einholen, die den Umfang genauer beschreibt. Ein gutes Gefühl hab ich da allerdings nicht (mehr). Was passiert, wenn sich die AKBs ändern? Zumindest ein weiterer Punkt, den man dann jedesmal berücksichtigen muss.
Vielen Dank für Eure Geduld.
Viele Grüsse,
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Re: Versicherung/Steuer
Da wird dir wohl nur bleiben, das Fahrzeug auch über die Wintermonate angemeldet zu lassen, sprich auf das Saisonkennzeichen zu verzichten. Zudem du ja als Garagenparker bereits einen nicht unerheblichen Rabatt (ca. 15% ?) bei den Prämien eingeräumt bekommst.loopback666 hat geschrieben: ↑5. Nov 2019, 13:27...
Die Leistungen der TK + Vandalismus würde mir ja schon reichen
...
Auch wenn du durch die VK einen Vandalismus-Schaden reguliert bekommst, dann ist ja auf jeden Fall deine Selbstbeteiligung fällig und du wirst in der SF-Klasse hochgestuft. Auch das kann, ggf. auf Jahre hin, teuer werden. Darum regulieren viele auch bei bestehender VK etwaige Vandalismus-Schäden selbst
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