Ponyeigentümer hat geschrieben: ↑25. Jun 2020, 19:07
Ich glaube das ist teilweise schon sehr vom Prüfer abhängig, was wie zu ändern ist.
Bedenke bitte auch, dass durch die 35W-US-Brenner neben der SRA normal auch noch eine Beschränkung von 150kg Zuladung im Kofferraum eingetragen wird, weil der US keine Leuchtweitenregelung hat, außerdem sind die Scheinwerfereinstellungen etwas anzupassen.
Die Zuladungsbeschränkung scheint auch so eine Ausgeburt von einzelnen Prüfern zu sein. Ich habe mehrere Fahrzeugscheine von US-Mustangs ab 2015 gesehen, da stand nur eine nachzurüstende SRA und eine 2% niedrigere SW-Einstellung als Auflage wegen der fehlenden aut. LWR und den 35W Xenon D3S Leuchten drin. Wer den Mustang -auch US Mustangs oder auf 35W umgerüstete EU Mustangs- mit etlichen neuen deutschen Autos vergleicht wird auch feststellen, dass viele richtlinienkonforme neue deutsche Autos in der Praxis viel mehr blenden, als Mustangs mit 35W Xenon Leuchten. Die nachgerüstete SRA und eine geringfügig niedrigere Einstellung reichen also allemal, die Zuladungsbeschränkung im Kofferraum ist eine übermäßige und unverhältnismäßig einschränkende Auflage.
Auch die roten Sidemarker im Bereich hinter den hinteren Radkästen werden per Ausnahmegenehmigung erlaubt, wie einige Kollegen oben schon geschrieben haben.
Und zum Einschlagen der Fahrgestellnummer, da stimmt der obige Hinweis auf die unmittelbar bindende EU-Verordnung:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 32011R0183
Die Leute, die den Mustang nicht abnehmen wollen, weil die Fahrgestellnummer nicht in der Karosserie eingeschlagen ist, obwohl sie auf die EU Verordnung hingewiesen wurden, verletzten Europäisches Recht. Siehe Seite 14, lfd.Nr. 18 der Anlage im link.
Dort ist geregelt:
"a) Das Fahrzeug muss mit einer Fahrzeug-Identifizierungsnummer versehen sein, die mindestens 8 und höchstens 17 Zeichen umfasst. Fahrzeug-Identifizierungsnummern, die 17 Zeichen umfassen, müssen den Anforderungen der Normen ISO 3779: 1983 und 3780: 1983 entsprechen."
Das ist der Fall beim Serienschild im Bereich der Frontscheibe
"b) Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer ist so an einer deutlich sichtbaren und zugänglichen Stelle anzubringen, dass sie nicht verwischt oder beschädigt werden kann. "
Ist ebenfalls erfüllt durch das Serienschild im Bereich der Frontscheibe
"c) Ist am Fahrgestell oder am Aufbau keine Fahrzeug-Identifizierungsnummer angebracht, kann ein Mitgliedstaat fordern, dass diese in Anwendung seiner nationalen Rechtsvorschriften nachträglich angebracht wird. In einem solchen Fall muss die zuständige Behörde dieses Mitgliedstaats diesen Vorgang überwachen."
Hier muss man richtig lesen. Das Schild im Bereich der Frontscheibe ist die geforderte Anbringung am Aufbau. Das geht zB. eindeutig aus den Protokollen über die Verhandlungen der EU u.a. mit den USA zur Harmonisierung der Bestimmungen im Bereich der Fahrzeug-Zulassungen vor Erlass der Verordnung hervor.
Ein Bekannter hatte damit nämlich mal zu tun, er hatte das gleiche Problem mit einem Import und hatte mir das mal erzählt. Danach sollen zumindest Ford und GM sogar ab 2011 oder 2012 die VIN-Anbringung geändert haben und damit seit spätestens Produktion 2012 kompatibel mit der EU-Richtlinie sein. Für US-Fahrzeuge vor Produktion 2012 KANN das anders sein.
Vielleicht war dies der Irrtum beim Prüfer, wenn er von US-Fahrzeugen aus dem Zeitraum vor 2011 bzw. dem Erlass der Richtlinie im Februar 2011 wußte, wo die VIN noch zwingend eingeschlagen werden musste .
Jedenfalls bei US-Fahrzeugen aus Produktion 1/2012 oder später kann eine nachträgliche Anbringung der VIN nach deutschem Recht nicht zwangsweise verlangt werden und daher darf auch keine Zulassung verweigert werden. Ein streitlustiger Prozesshansel, der die Prüforganisation verklagt, deren Prüfer die Abnahme deswegen verweigert, wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gewinnen. Das kann für die Prüforganisaton richtig teuer werden. Man sollte aber dran denken, dass so eine zusätzlich an der Karosse angebrachte VIN ein zusätzliches Wiedererkennungsmerkmal ist und das Einschlagen dem Auto nicht schadet.